Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 4 (NJ DDR 1973, S. 4); enges Bündnis der Sowjetrepubliken unmöglich ist, deren Existenz zu behaupten“/18/, so liegt auch heute die Garantie für die Souveränität jedes einzelnen sozialistischen Landes, für den Fortschritt des Sozialismus im engen Bündnis der sozialistischen Länder, in der Einheit des sozialistischen Weltsystems. Dem entspricht die Feststellung Erich Honeckers im Rechenschaftsbericht an den VIII. Parteitag der SED: „Gerade diese Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der sozialistischen Staaten ist die sichere Garantie der Souveränität unserer DDR.‘719/ Folgerichtig wird daraus in der Entschließung des VIII. Parteitages abgeleitet: „Die wichtigste außenpolitische Aufgabe besteht darin, die DDR durch die allseitige Vertiefung des Bündnisses mit der Sowjetunion sowie mit den anderen Bruderländern immer fester in der sozialistischen Staatengemeinschaft zu verankern.“ /20/ In den letzten. Jahren haben die Imperialisten, um Nationalismus und Antisowjetismus zu nähren, die sog. Breshnew-Doktrin von der angeblich eingeschränkten Souveränität der sozialistischen Länder erfunden. Allen Ernstes versuchen sie uns einzureden, daß der Inhalt der sozialistischen Souveränität nicht der Aufbau, sondern die Aufhebung des Sozialismus sei. Nicht Freiheit und Unabhängigkeit von jeglicher imperialistischer Einmischung, sondern Freiheit und Unabhängigkeit vom Sozialismus, vom Bündnis der sozialistischen Staaten wird uns als Gipfel der Souveränität der sozialistischen Länder empfohlen. Aber 50 Jahre Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und 25 Jahre Geschichte des sozialistischen Weltsystems haben gelehrt, daß die sozialistische Souveränität, die Sicherheit nach außen, der sozialistische Aufbau und die Freiheit der nationalen Entwicklung der Völker nur im engsten Bündnis der sozialistischen Länder möglich ist, daß eine Trennung der sozialistischen Souveränität von ihrem internationalen Klassenwesen letztlich zur Zerstörung der Souveränität des sozialistischen Staates führt. Unter den Bedingungen der Existenz selbständiger sozialistischer Staaten wird das enge Bündnis der souveränen sozialistischen Länder auf staatlicher Ebene durch das sozialistische Völkerrecht vermittelt. Zweiseitige und multilaterale Verträge auf allen wichtigen Gebieten des Lebens verbinden die sozialistischen Staaten zu einer festen Gemeinschaft. Dabei spielen der Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und der Warschauer Vertrag eine besondere Rolle. Mit Hilfe dieser sozialistischen internationalen Organisationen koordinieren die sozialistischen Staaten ihre Volkswirtschaft, ihre Außenpolitik und ihre Verteidigungsbereitschaft. Dabei stützen sie sich auf die Sowjetunion als die stärkste Macht des Sozialismus und des Friedens, die in bezug auf den Aufbau des Sozialismus und den Zusammenschluß freier, sozialistischer Völker den Erfahrungsschatz eines halben Jahrhunderts in die sozialistische Staatengemeinschaft einbringt. Deshalb ist die Durchsetzung der allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten des sozialistischen Aufbaus in jedem einzelnen sozialistischen Land notwendig mit der Auswertung der Erfahrungen der Sowjetunion verbunden; deshalb ist der Kampf gegen den Antisowjetismus ein notwendiger Bestandteil des Kampfes für den Aufbau des Sozialismus und die Festigung des Bündnisses der sozialistischen Länder. Gerade das wurde im Rechenschaftsbericht auf dem VIII. Parteitag nachdrücklich hervorgehoben : /18/ Lenin, Werke, Bd. 31, S. 135. /19/ Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED. Berlin 1971, S. 13. /20/ Dokumente des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1971, S. 12/13. „Die KPdSU erwies sich in mehr als 50jähriger Anwendung der Theorie des Marxismus-Leninismus auf die Probleme des revolutionären Weltprozesses und in der Praxis beim Aufbau der neuen Gesellschaftsordnung als die erfahrenste und kampferprobteste Partei, als Avantgarde der internationalen kommunistischen und Arbeiterbewegung. Wir machen uns die großen theoretischen und praktischen Erfahrungen der Sowjetunion zu eigen und wenden sie auf unsere konkreten Bedingungen an. So ergibt sich für uns eine völlige Einheit zwischen dem Vorrang der allgemeingültigen Grundsätze für den sozialistischen Aufbau und der Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten in jedem Land.“/21/ Die höhere Qualität der Prinzipien sozialistischer internationaler Beziehungen Ebenso wie man die Souveränität der sozialistischen Staaten nicht mit der bürgerlichen Souveränität gleichsetzen oder einfach mit dem Souveränitätsprinzip des allgemeinen Völkerrechts identifizieren kann, so wenig kann man das mit dem Interventionsverbot, dem Prinzip der Gleichberechtigung, dem völkerrechtlichen Vertrag und anderen Institutionen und Grundsätzen der internationalen Beziehungen tun. Sie alle haben, durchdrungen vom Grundprinzip des sozialistischen Internationalismus, in den Beziehungen der sozialistischen Staaten eine andere, eine höhere Qualität. Die höhere Qualität der Prinzipien der sozialistischen internationalen Beziehungen im Verhältnis zu den Prinzipien des allgemeinen Völkerrechts ist in der sozialistischen Gesellschaftsordnung, einer von Ausbeutung freien Ordnung, und in dem darauf beruhenden Bündnis der freien, sozialistischen Völker begründet. Ihre Zielsetzung beschränkt sich nicht auf die Organisierung und Sicherung einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit. Sie ist vielmehr auf den Aufbau einer sozialistischen Weltwirtschaft, die Annäherung und schließliche Verschmelzung der Nationen gerichtet eine Zielsetzung, die für die internationalen Beziehungen zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung unmöglich ist. Deshalb ist das Souveränitätsprinzip des allgemeinen Völkerrechts in seiner Aufgabenstellung notwendigerweise viel begrenzter als das Prinzip der sozialistischen Souveränität; es beschränkt sich auf die Abgrenzung und Respektierung der staatlichen Unabhängigkeit und die Gleichberechtigung aller Staaten. Es erfüllt damit eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der friedlichen internationalen Zusammenarbeit der Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung. Diesen demokratischen Inhalt erlangte das Souveränitätsprinzip des allgemeinen Völkerrechts erst durch den Einfluß des Sozialismus. Um die gewaltige Dimension der Veränderung deutlich zu machen, die der Sozialismus in den internationalen Beziehungen durchgesetzt hat, muß man daran erinnern, daß das bürgerliche Völkerrecht noch vom Prinzip der absoluten Souveränität beherrscht war. Entscheidendes Kriterium der Souveränität war das Recht zum Kriege. Die Intervention war ebensowenig verboten wie die Annexion fremder Gebiete und ganzer Staaten. Die Unterdrückung und Ausbeutung der Kolonialvölker war für diesen Typ internationaler Beziehungen selbstverständlich und normal. Infolgedessen gab es weder ein Aggressionsverbot noch ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, noch ein universell für alle Staaten geltendes Prinzip der souveränen Gleichheit. Die Oktoberrevolution verkündete mit der Ächtung des imperialistischen Krieges das Selbstbestimmungsrecht /21/ A. a. O., S. 14.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 4 (NJ DDR 1973, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 4 (NJ DDR 1973, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher Haupt-verhandlungen ist durch eine qualifizierte aufgabenbezogene vorbeugende Arbeit, insbesondere durch die verantwortungsvolle operative Reaktion auf politisch-operative Informationen, zu gewährleisten, daß Gefahren für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftvollzugsan-etalt besser gerecht werden kann, ist es objektiv erforderlich, die Hausordnung zu überarbeiten und neu zu erlassen.

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