Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 373 (NJ DDR 1973, S. 373); lichkeit „friedlicher“ Aufhebung von Grenzen durch Vereinbarung geht an den politischen Realitäten vorbei. Es ist doch einfach absurd zu glauben, die sozialistische DDR könnte und würde jemals mit der kapitalistischen BRD über eine „friedliche“ Aufhebung der bestehenden Grenzen verhandeln. Das ist zwischen zwei Staaten mit völlig gegensätzlichen Staats- und Gesellschaftsordnungen, die obendrein noch gegensätzlichen Militärbündnissen angehören, völlig unmöglich. Mit einer Normalisierung der Beziehungen entsprechend den Prinzipien der friedlichen Koexistenz wäre jeder solche Versuch völlig unvereinbar. Die DDR mißt Artikel 5 des Vertrages besondere Bedeutung bei. Er macht in Form einer vertraglichen Verpflichtung die besondere geschichtliche Verantwortung gerade der beiden deutschen Staaten im Herzen Europas deutlich, zur Sicherheit und zur Zusammenarbeit in ganz Europa beizutragen. Hier ergibt sich der unmittelbare Zusammenhang mit der bevorstehenden europäischen Sicherheitskonferenz in Helsinki und den Gesprächen in Wien über die Reduzierung von Streitkräften und Rüstungen in Europa. Die DDR wird wie bisher auch künftig durch konstruktives Mitwirken die Bemühungen um Rüstungsbeschränkungen und um Abrüstung unterstützen. Friedliche Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils Für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ist die friedliche Koexistenz keineswegs nur ein Zustand des Nicht-Krieges. Friedliche Koexistenz ist mehr. Sie schließt eine friedliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils ein. Von diesem Grundsatz läßt sich die DDR auch gegenüber der BRD leiten. Dem trägt Artikel 7 des Berliner Vertrages und das Zusatzprotokoll zum Vertrag Rechnung. Die Normalisierung der Beziehungen wird es ermöglichen, praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Es wird möglich werden, Abkommen auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen beide Seiten interessierenden Gebi'eten abzuschließen. Selbstverständlich kann es sich dabei in jedem Falle nur um eine Zusammenarbeit handeln, wie sie den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen entspricht. Friedliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen, wie wir sie gegenüber der BRD anstreben, ist von der strikten Achtung der Prinzipien der souveränen Gleichheit, der territorialen Integrität und der Nichtdiskriminierung nicht zu trennen. In Artikel 7 ist vorgesehen, daß die DDR und die BRD Abkommen für Gebiete der Zusammenarbeit schließen werden, auf denen beide Vertragspartner Abkommen auch mit dritten Staaten seit langem bereits geschlossen haben. Es war also zumindest ein Irrtum, möglicherweise auch eine Irreführung, wenn im Bundestag behauptet wurde, hier zeige sich das Besondere im Verhältnis zwischen der DDR und der BRD, der Unterschied zu dem Verhältnis beider Staaten zu dritten Ländern. Mit dieser unhaltbaren Fiktion sollte die ebenso unhaltbare Behauptung begründet werden, die DDR sei letztlich doch Inland der BRD. Sie beweist nur, wie substanzlos solche „innerdeutschen“ Pflichtübungen sind. Die Bestimmung des Berliner Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD besagen klar und eindeutig: Die DDR ist kein Inland der BRD und die BRD kein Inland der DDR. Für die Normalisierung der Beziehungen ist es unumgänglich, daß sich die BRD auch in der Staatsangehörigkeitsfrage von rechtswidrigen und auch sachlich einfach unhaltbaren Konstruktionen trennt. An der Tatsache, daß zwei souveräne, voneinander unabhängige Staaten eben auch zwei unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben, wird auch die BRD auf die Dauer nicht vorbeikommen. Der Leiter der DDR-Delegation hat in diesem Sinne zu Verhandlungsprotokoll erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird.“ Eine solche Regelung, die noch aussteht, wäre eine wirksame Förderung der friedlichen Zusammenarbeit zum Wohle beider Vertragspartner und ihrer Staatsbürger. Zusammenbruch des Alleinvertretungsanspruchs der BRD In den Artikeln 4 und 6 des vorliegenden Vertrages wird bekräftigt, daß keiner der beiden Staaten über sein Staatsgebiet hinausreichende Hoheitsgewalt ausüben und keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann. An sich sind das elementare Forderungen des Völkerrechts. Im Berliner Vertrag erhalten diese Artikel ihre spezifische politische und rechtliche Bedeutung infolge der Tatsache, daß die BRD in ihrem Verhältnis zur DDR diese selbstverständlichen Völkerrechtsgrundsätze bislang mißachtet, sich nunmehr aber verpflichtet hat, sie zu respektieren. Der viele Jahre hindurch erhobene revanchistische Al-leinvertretungsanspruch der BRD ist an den Realitäten gescheitert. Alle Versuche, die DDR an der souveränen Gestaltung ihrer Beziehungen zu dritten Staaten und zu internationalen Organisationen zu hindern, haben Schiffbruch erlitten. Die diplomatische Blockade der DDR ist zusammengebrochen. Die Tatsache, daß die DDR zur Zeit bereits zu 84 Staaten diplomatische Beziehungen hat, bekräftigt diese Feststellung. Aus gutem Grund wurde auf der 9. Tagung des ZK der SED mehrfach die außerordentliche, geradezu historische Bedeutung der Feststellung im Kommunique über den Freundschaftsbesuch des Generalsekretärs der KPdSU, Genossen L. I. Breshnew, in der Deutschen Demokratischen Republik hervorgehoben, daß die breite internationale Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik als Beweis dafür gewertet werden muß, daß die in Europa erfolgten sozialpolitischen Veränderungen nicht rückgängig zu machen sind und daß der auf die diplomatische Isolierung des sozialistischen deutschen Staates gerichtete Kurs vollkommen haltlos ist./5/ Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik dankt allen Staaten, allen voran der UdSSR und den anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft, die durch ihre Haltung und durch ihre Politik den Kampf der DDR um ihre internationale Gleichberechtigung unterstützt haben. Sie haben damit zugleich der internationalen Entspannung einen großen Dienst erwiesen. Die Praxis beweist jetzt tagtäglich die Richtigkeit der von der DDR seit eh und je vertretenen These, daß normale diplomatische Beziehungen dritter Staaten zu beiden deutschen Staaten den Frieden fördern und geeignet sind, Spannungen abzubauen. Völkerrechtliche Verbindlichkeit und strikte Einhaltung des Grundlagenvertrages Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Herr Kühn, hat am 2. Februar 1973 vor dem Bundesrat der BRD erklärt, der Grundlagenvertrag beende ein Kapi- /5/ Vgl. Honecker, a. a. O S. 11. 373;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 373 (NJ DDR 1973, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 373 (NJ DDR 1973, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Rückführung, der beruflichen Perspektive und des Wohnraumes des Sück-zuftthrenden klar und verbindlich zu klären sind lach Bestätigung dieser Konzeption durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau.

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