Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 373

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 373 (NJ DDR 1973, S. 373); lichkeit „friedlicher“ Aufhebung von Grenzen durch Vereinbarung geht an den politischen Realitäten vorbei. Es ist doch einfach absurd zu glauben, die sozialistische DDR könnte und würde jemals mit der kapitalistischen BRD über eine „friedliche“ Aufhebung der bestehenden Grenzen verhandeln. Das ist zwischen zwei Staaten mit völlig gegensätzlichen Staats- und Gesellschaftsordnungen, die obendrein noch gegensätzlichen Militärbündnissen angehören, völlig unmöglich. Mit einer Normalisierung der Beziehungen entsprechend den Prinzipien der friedlichen Koexistenz wäre jeder solche Versuch völlig unvereinbar. Die DDR mißt Artikel 5 des Vertrages besondere Bedeutung bei. Er macht in Form einer vertraglichen Verpflichtung die besondere geschichtliche Verantwortung gerade der beiden deutschen Staaten im Herzen Europas deutlich, zur Sicherheit und zur Zusammenarbeit in ganz Europa beizutragen. Hier ergibt sich der unmittelbare Zusammenhang mit der bevorstehenden europäischen Sicherheitskonferenz in Helsinki und den Gesprächen in Wien über die Reduzierung von Streitkräften und Rüstungen in Europa. Die DDR wird wie bisher auch künftig durch konstruktives Mitwirken die Bemühungen um Rüstungsbeschränkungen und um Abrüstung unterstützen. Friedliche Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils Für die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik ist die friedliche Koexistenz keineswegs nur ein Zustand des Nicht-Krieges. Friedliche Koexistenz ist mehr. Sie schließt eine friedliche Zusammenarbeit zwischen den Staaten auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils ein. Von diesem Grundsatz läßt sich die DDR auch gegenüber der BRD leiten. Dem trägt Artikel 7 des Berliner Vertrages und das Zusatzprotokoll zum Vertrag Rechnung. Die Normalisierung der Beziehungen wird es ermöglichen, praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Es wird möglich werden, Abkommen auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen beide Seiten interessierenden Gebi'eten abzuschließen. Selbstverständlich kann es sich dabei in jedem Falle nur um eine Zusammenarbeit handeln, wie sie den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen entspricht. Friedliche Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen, wie wir sie gegenüber der BRD anstreben, ist von der strikten Achtung der Prinzipien der souveränen Gleichheit, der territorialen Integrität und der Nichtdiskriminierung nicht zu trennen. In Artikel 7 ist vorgesehen, daß die DDR und die BRD Abkommen für Gebiete der Zusammenarbeit schließen werden, auf denen beide Vertragspartner Abkommen auch mit dritten Staaten seit langem bereits geschlossen haben. Es war also zumindest ein Irrtum, möglicherweise auch eine Irreführung, wenn im Bundestag behauptet wurde, hier zeige sich das Besondere im Verhältnis zwischen der DDR und der BRD, der Unterschied zu dem Verhältnis beider Staaten zu dritten Ländern. Mit dieser unhaltbaren Fiktion sollte die ebenso unhaltbare Behauptung begründet werden, die DDR sei letztlich doch Inland der BRD. Sie beweist nur, wie substanzlos solche „innerdeutschen“ Pflichtübungen sind. Die Bestimmung des Berliner Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der BRD besagen klar und eindeutig: Die DDR ist kein Inland der BRD und die BRD kein Inland der DDR. Für die Normalisierung der Beziehungen ist es unumgänglich, daß sich die BRD auch in der Staatsangehörigkeitsfrage von rechtswidrigen und auch sachlich einfach unhaltbaren Konstruktionen trennt. An der Tatsache, daß zwei souveräne, voneinander unabhängige Staaten eben auch zwei unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben, wird auch die BRD auf die Dauer nicht vorbeikommen. Der Leiter der DDR-Delegation hat in diesem Sinne zu Verhandlungsprotokoll erklärt: „Die Deutsche Demokratische Republik geht davon aus, daß der Vertrag eine Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen erleichtern wird.“ Eine solche Regelung, die noch aussteht, wäre eine wirksame Förderung der friedlichen Zusammenarbeit zum Wohle beider Vertragspartner und ihrer Staatsbürger. Zusammenbruch des Alleinvertretungsanspruchs der BRD In den Artikeln 4 und 6 des vorliegenden Vertrages wird bekräftigt, daß keiner der beiden Staaten über sein Staatsgebiet hinausreichende Hoheitsgewalt ausüben und keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann. An sich sind das elementare Forderungen des Völkerrechts. Im Berliner Vertrag erhalten diese Artikel ihre spezifische politische und rechtliche Bedeutung infolge der Tatsache, daß die BRD in ihrem Verhältnis zur DDR diese selbstverständlichen Völkerrechtsgrundsätze bislang mißachtet, sich nunmehr aber verpflichtet hat, sie zu respektieren. Der viele Jahre hindurch erhobene revanchistische Al-leinvertretungsanspruch der BRD ist an den Realitäten gescheitert. Alle Versuche, die DDR an der souveränen Gestaltung ihrer Beziehungen zu dritten Staaten und zu internationalen Organisationen zu hindern, haben Schiffbruch erlitten. Die diplomatische Blockade der DDR ist zusammengebrochen. Die Tatsache, daß die DDR zur Zeit bereits zu 84 Staaten diplomatische Beziehungen hat, bekräftigt diese Feststellung. Aus gutem Grund wurde auf der 9. Tagung des ZK der SED mehrfach die außerordentliche, geradezu historische Bedeutung der Feststellung im Kommunique über den Freundschaftsbesuch des Generalsekretärs der KPdSU, Genossen L. I. Breshnew, in der Deutschen Demokratischen Republik hervorgehoben, daß die breite internationale Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik als Beweis dafür gewertet werden muß, daß die in Europa erfolgten sozialpolitischen Veränderungen nicht rückgängig zu machen sind und daß der auf die diplomatische Isolierung des sozialistischen deutschen Staates gerichtete Kurs vollkommen haltlos ist./5/ Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik dankt allen Staaten, allen voran der UdSSR und den anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft, die durch ihre Haltung und durch ihre Politik den Kampf der DDR um ihre internationale Gleichberechtigung unterstützt haben. Sie haben damit zugleich der internationalen Entspannung einen großen Dienst erwiesen. Die Praxis beweist jetzt tagtäglich die Richtigkeit der von der DDR seit eh und je vertretenen These, daß normale diplomatische Beziehungen dritter Staaten zu beiden deutschen Staaten den Frieden fördern und geeignet sind, Spannungen abzubauen. Völkerrechtliche Verbindlichkeit und strikte Einhaltung des Grundlagenvertrages Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Herr Kühn, hat am 2. Februar 1973 vor dem Bundesrat der BRD erklärt, der Grundlagenvertrag beende ein Kapi- /5/ Vgl. Honecker, a. a. O S. 11. 373;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 373 (NJ DDR 1973, S. 373) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 373 (NJ DDR 1973, S. 373)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Strafverfahren und der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten mit den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der den bestehenden Anforderungen gerecht wird. Der Maßstab der Bewertung des erreichten Bildungsniveaus sind die erzielten Ergebnisse in der Dienstdurchführung.

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