Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 358 (NJ DDR 1973, S. 358); möglich heben und alle im Geiste der Achtung vor dem Gesetz, vor dem Recht erziehen muß.“/2/ Dementsprechend sind die Verantwortung für Rechtserziehung und Rechtspropaganda sowie entsprechende Maßnamen in einigen bedeutsamen Dokumenten festgelegt worden: im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU vom 15. September 1970 ,.Über Maßnahmen zur Verbesserung der Rechtserziehung der Werktätigen“, der konkrete Aufgaben für die Partei- und Sowjetorgane, die Gewerkschaften, den Komsomol, die Justizorgane, Gerichte und Staatsanwaltschaften, die Presse, die Gesellschaft „Snanije“, das Verlagswesen, die Bildungs- und Kultureinrichtungen enthält/3/; im Beschluß des Präsidiums des Zentralrats der Sowjetgewerkschaften vom 30. Oktober 1970 „Über die Arbeit der Gewerkschaften zur Verstärkung der Propagierung der Sowjetgesetze und zur Wahrung der Rechtsordnung“, der den Beschluß des Zentjlkomi-tees der KPdSU für die Gewerkschaftsorganisationen konkretisiert/4/; im gemeinsamen Beschluß der Kommissionen für Gesetzgebungsvorschläge des Unionssowjets und des Nationalitätensowjets der UdSSR vom 21. September 1972, in dem Empfehlungen zur Vervollkommnung der Rechtserziehung an staatliche Orga'rTe und Einrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen gerichtet wurden./5/ Bevor im folgenden der Stand der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der UdSSR dargestellt wird, sollen kurz einige terminologische Fragen geklärt werden: Unter dem Begriff „Rechtserziehung“ werden in der UdSSR all jene Formen der ideologischen Beeinflussung der Menschen verstanden, die auf die Herausbildung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins gerichtet sind. Die Grundlagen, der Mechanismus und der Prozeß der Entstehung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins sind Gegenstand breiter wissenschaftlicher Erörterungen und interdisziplinärer Untersuchungen von Juristen, Sozialpsychologen und Sozio-logen./6/ Die Rechtserziehung vollzieht sich im Zusammenwirken der Vermittlung von Informationen über das geltende Recht, der Entwicklung von normentsprechenden Einstellungen und Überzeugungen sowie der praktischen Rechtsverwirklichung durch die Bürger und sozialen Gruppen (Verhaltenselemente). Das Bekanntmachen der Bürger mit bestimmten Rechtsnormen oder Normenkomplexen geschieht im wesentlichen durch die Rechtspropaganda. Es ist jedoch falsch, die Rechtserziehung der Bürger lediglich auf die Rechtspropaganda zu beschränken im Gegenteil: Soll die Rechtserziehung effektiv betrieben werden, muß man das ganze Arsenal der Agitation und Propaganda, der Bildung, Erziehung und Kultur nutzen, müssen die erzieherischen Potenzen des sozialistischen Rechts im Prozeß der Rechtsverwirklichung allseitig entfaltet werden./7/ iV Breshnew, Neue Aufgaben des kommunistischen Aufbaus schöpferisch lösen, Moskau 1970, S. 21. 131 Veröffentlicht in: Fragen der ideologischen Arbeit der KPdSU, -Sammlung von Dokumenten, Moskau 1972. S. 283 ff. (russ.). /4' Auszugsweise veröffentlicht in: Handbuch der Gewerkschaftsarbeit. Moskau 1971, S. 46 f. (russ.). 15' Die Materialien sind veröffentlicht in: Sowjetstaat und Sowjetrecht 1973, Heft 1, S. 3 ff. (russ.). 18/ vgl. hierzu Lukaschewa, „Die sozialrechtliche Psychologie“, Staat und Recht 1972. Heft 1, S. 110 ff.: Jakowlew, Kriminalität und Sozialpsychologie, Moskau 1971, S. 234 ff. (russ.). m vgl. Nifontow. „Die Wirksamkeit der Arbeit bei der Rechtserziehung“, Sowjetjustiz 1972, Heft 16, S. 18 ff. (russ.). 358 Methodische Leitung und Koordinierung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda Rechtserziehung und Rechtspropaganda wurden in der UdSSR anfangs in ihrer Effektivität dadurch beeinträchtigt, daß sie weder zentral noch örtlich koordiniert und methodisch geleitet wurden. Es fehlte infolgedessen ein einheitliches und langfristig abgestimmtes Vorgehen aller an der Rechtserziehung und Rechtspropaganda beteiligten staatlichen Organe und Einrichtungen, der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens sowie der gesellschaftlichen Organisationen. Um die staatliche Verantwortung auf diesem Gebiet zu erhöhen, wurde dem im Jahre 1970 neu gebildeten Ministerium der Justiz der UdSSR sowie den Justizministerien der Unions- und der autonomen Republiken das Recht und die Pflicht übertragen, die Rechtserziehung und Rechtspropaganda methodisch zu leiten und sie mit der Tätigkeit anderer staatlicher Organe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen zu koordinieren.)/ Nach Ziff. 15 Abs. 2 des Statuts des Ministeriums der Justiz der UdSSR vom 21. März 1972 gehört die Organisation der Rechtspropaganda und die Aufklärung der Bevölkerung über die Gesetzgebung zu seinen Hauptaufgaben. Dazu macht sich das Ministerium der Justiz mit dem Stand der Rechtspropaganda in staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen vertraut, koordiniert deren Pläne der Rechts- propaganda und gibt die notwendigen methodischen Hinweise und Empfehlungen./9/ Zur Lösung dieser Aufgaben wurden in den Justizministerien der UdSSR, der Unions- und autonomen Republiken Abteilungen für Rechtspropaganda und Rechtserziehung der Bürger eingerichtet. Zugleich wurden koordinierend-methodische Räte für Rechtspropaganda bei den Justizministerien und den Justizabteilungen der Exekutivkomitees der Kreise und Gebiete gebildet./10/ Sie werden von den Ersten Stellvertretern der Justizminister bzw. von den Leitern der Justizabteilungen geleitet; in ihnen arbeiten verantwortliche Vertreter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen mit. Dem koordinierend-methodischen Rat beim Ministerium der Justiz der UdSSR gehören u. a. an: leitende Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und des Obersten Gerichts der UdSSR, ein Stellvertreter des Ministers für Volksbildung, der stellvertretende Leiter des Staatlichen Komitees für Berufsbildung beim Ministerrat der UdSSR, ein Sekretär des Zentralkomitees des Komsomol, Chefredakteure oder leitende Mitarbeiter von zentralen Zeitungen und der Nachrichtenagenturen TASS und Nowosti sowie führende Rechtswissenschaftler. Durch diese Zusammensetzung ist gewährleistet, daß die Räte ihre gesetzliche Verantwortung zur methodischen Leitung und Koordinierung der Rechtspropaganda erfolgreich wahrnehmen können. In einem Bericht vor dem Kollegium des Ministeriums der Justiz der UdSSR konnte der Erste Stellvertreter des Ministers die erfreuliche Bilanz ziehen, daß der koordinierend-methodische Rat zur Aktivierung der Rechtspropaganda im Lande und zur Vereinigung aller daran beteiligten Kräfte der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen beigetragen hat./ll/ Der Rat machte sich zunächst mit dem Stand der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in den ver- /ö/ Vgl. Keil, „Einige Aufgaben der sowjetischen Rechtspflegeorgane im Zusammenhang mit dem XXIV. Parteitag der KPdSU“, NJ 1971 S. 296 ff. (298). 79/ Das Statut des Ministeriums der Justiz der UdSSR ist veröffentlicht in: Sozialistische Gesetzlichkeit 1972. Heft 6, S. 30 ff. (russ.). /10/ Vgl. dazu Sucharew, „Die Effektivität der Rechtserziehung muß erhöht werden“. Der Schöffe 1972, Heft 1, S. 23 ff. /Ill Vgl. „Im Kollegium des Ministeriums der Justiz der UdSSR“. Sozialistische Gesetzlichkeit 1972. Heft 9 S. 85 fruss.l.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 358 (NJ DDR 1973, S. 358) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 358 (NJ DDR 1973, S. 358)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage geeigneter Ermittlungsverfahren sowie im Rahmen des Prüfungsstadiums umfangreiche und wirksame Maßnahmen zur Verunsicherung und Zersetzung entsprechender Personenzusammenschlüsse durchgeführt werden. Es ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Verursachung volkswirtschaftlicher Schäden durch korrumpierte Wirtschaftskader sowie über Mängel und Mißstände im Zusammenhang mit der Aufdeckung schwerer Straftaten gegen das sozialistische Eigentum; Ursachen und begünstigende Bedingungen zu berücksichtigen sind, hat dabei eine besondere Bedeutung. So entfielen im Zeitraum von bis auf die Alterskategorie bis Jahre zwischen, und, des Gesamtanteils der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher in der Regel mit Sachverhalten konfrontiert wird, die die Anwendung sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite verlangen.

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