Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 353

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 353 (NJ DDR 1973, S. 353); verantwortlich ohne Gerichtsverfahren zu einigen, sind im Lehrbuch mit Recht nicht als schematisch anwendbare Normative behandelt worden. Zutreffend wird darauf hingewiesen, daß in der Richtlinie nur beispielhaft die Summen ausgewiesen sind, die bei bestimmten Einkommen entsprechend der Zahl der unterhaltsbe-rechtigten Kinder zu leisten sind (S. 348). Die Richtsätze wurden seinerzeit, ausgehend von den Erfahrungen der Rechtsprechung und unter Abwägung der Bedürftigkeit des Kindes und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten, erarbeitet. Dabei wird nicht verkannt, daß bei niedrigem Einkommen und beim Zusammentreffen mehrerer Unterhaltsverpflichtungen die im Ergebnis zu leistende Höhe objektiv nicht immer befriedigen kann. Hier gilt es, im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren schrittweise, auch mit Hilfe staatlicher Möglichkeiten, eine Veränderung anzustreben, um den Lebensbedarf dieser Kinder besser zu sichern. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß das Lehrbuch die gerade für die Unterhaltsrechtsprechung bedeutsamen, in Verwirklichung der Aufgaben des VIII. Parteitages der SED beschlossenen sozialpolitischen Maßnahmen vom 28. April 1972 noch mit erfaßt und gut eingefügt hat, so daß es auch in dieser Hinsicht einen aktuellen Stand erreichen konnte. Die Eltern sind natürlich was das Lehrbuch noch deutlicher hätte hervorheben sollen verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern ausreichend zu erfüllen. Allerdings gehen Unterhaltsverpflichtungen einer wiederverheirateten Frau, die nicht berufstätig sein kann, gegenüber ihren nicht im Haushalt lebenden Kindern aus erster Ehe keineswegs auf den jetzigen Ehemann dieser Frau über (S. 347). Zutreffend ist an anderer Stelle dargelegt worden, daß im Rahmen des Familienaufwands für die Sicherung des Unterhalts nicht im Haushalt lebender Kinder der Frau lediglich dann zu sorgen ist, wenn die Aufgabe ihrer Berufstätigkeit auf gesellschaftlich nicht gerechtfertigten Gründen beruht (S. 166). Dies entspricht der Rechtsprechung des Obersten Gerichts./15/ Entsprechend unserem gegenwärtigen gesellschaftlichen Entwicklungsstand, der es noch nicht gestattet, alle geschiedenen Ehepartner, die sich nicht selbst durch Arbeit unterhalten können, aus gesellschaftlichen Mitteln zu unterstützen, ergibt sich im Zusammenhang mit der Ehescheidung vielfach die Notwendigkeit, über zumeist befristete Unterhaltsansprüche der Frau zu befinden. Diese zahlenmäßig geringen Ansprüche sind in aller Regel begründet. Wichtig ist der Hinweis des Lehrbuchs, jeden Schematismus bei der Behandlung von Unterhaltsanträgen zu vermeiden, um es der Frau zu erleichtern, sich in das Berufsleben einzugliedem bzw. ihr, sofern sie infolge Alters oder Krankheit unterhaltsbedürftig bleiben wird, angemessene Lebens-verhältnisse auch nach der Scheidung zu sichern (S. 431). Die volle Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau darf nicht zu ihren Lasten gehen. Zur Ehescheidung Die Ausführungen des Lehrbuchs über die gesellschaftliche Bedeutung von Ehe und Familie finden in den Aussagen des Kapitels VIII zur Ehescheidungsproblematik ihre Ergänzung. In den letzten Jahren sind die Fragen nach den Ursachen von Ehekonflikten, nach der gesellschaftlichen Wertung und der Einflußnahme zur Verhinderung von Scheidungen zunehmend in den Blickpunkt der Gesell- I15i Vgl. OG, Urteil vom 25. Januar 1965 - 1 ZzF 36/64 - (NJ 1965 S. 334). Dr. Horst Schur 18. April 1928 - 9. Mai 1973 Nach kurzer schwerer Krankheit verstarb unser Genosse Dr. Horst Schur, Direktor des Kreisgerichts Halle (Stadtbezirk West). Horst Schur war seit 1949 in der Justiz tätig und qualifizierte sich zunächst vom Rechtspfleger zum Dozenten an den damaligen Justizverwaltungsschulen Halle und Ettersburg. Nach dreijährigem Studium als Externer erwarb er 1958 das juristische Diplom und wurde dann als Richter an den Kreisgerichten Stendal und Osterburg tätig. Auf Grund seiner guten politischen und fachlichen Arbeit übernahm Horst Schur im Jahre 1959 ein neues Aufgabengebiet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der damaligen Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle. Hier widmete er sich mit großer Einsatzbereitschaft der Erziehung und Ausbildung der Studenten. Seine Forschungen auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts fanden in einer Reihe von Beiträgen in der „Neüten Justiz" ihren Niederschlag. 1965 promovierte er mit dem Thema „Die Entscheidung über den Antrag des Staatsanwalts über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Vorbereitung der Hauptverhandlung erster Instanz nach der StPO der DDR". Der Wunsch nach enger Verbindung mit der Praxis führte Horst Schur im gleichen Jahr wieder in die Justiz. Als Direktor des Kreisgerichts Halle (Stadtbezirk West) erwarb er sich durch sein parteiliches Auftreten, durch sein hohes Wissen und Können sowie durch seine persönliche Bescheidenheit großes Ansehen. Mit Horst Schur verliert die Justiz einen Funktionär, der, wo immer er eingesetzt war, getreu den Beschlüssen von Partei und Regierung für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die Entwicklung der Rechtspflege gekämpft hat. Wir werden dem Genossen Horst Schur stets ein ehrendes Andenken bewahren. schaft getreten. Wir möchten das gesellschaftliche Interesse allerdings nicht nur darauf zurückführen, daß die Ehescheidung durch ihr häufiges Auftreten zum gesellschaftlichen Problem wird (S. 388). Nach unserer Auffassung müßte die sozialistische Gesellschaft in den Ehescheidungen auch bei geringerer Zahl ein bedeutsames gesellschaftliches Problem sehen, ln dem Maße, in dem in der sozialistischen Gesellschaft der Wert der Ehe und Familie für das persönliche Glück der Menschen, für ihre allseitige Persönlichkeitsbildung zunehmend mehr erkannt wird und in dem objektiv die Faktoren vorliegen, um die sichere Existenz der Familien zu gewährleisten, wird die glückliche, beständige Ehe zum Ausgangspunkt für die Betrachtung der Ehescheidung. Die außerordentlich ungünstigen Auswirkungen der Scheidung für die Ehegatten und die Kinder werden im Lehrbuch sehr überzeugend dargelegt und wir halten das für eine richtige Betrachtungsweise in Beziehung zu einer nicht-gestörten Ehe gesetzt. Damit wird nicht die Situation in der zerrütteten Ehe vor der Ehescheidung zum Ausgangspunkt genommen und die Ehescheidung als „Wohltat“ dargestellt, sondern die gute Ehe als Bezugspunkt gewählt. Im Verhältnis zu ihr ist jede gescheiterte Ehe als Verlust- und Enttäuschung zu werten. Den Ausführungen zu den Ursachen der Ehescheidungen ist in den als sicher bezeichneten Ausgangspunkten zuzustimmen, nämlich, daß die gesellschaftlichen Bedingungen im Sozialismus objektiv günstige Möglichkeiten für die Entwicklung der Ehe bieten und daß der subjektive Faktor für die Stabilität der Ehe eine enorme Bedeutung hat, da selbständiges Handeln und eigenverantwortliche Entscheidung im Bereich der Fa- 353;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 353 (NJ DDR 1973, S. 353) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 353 (NJ DDR 1973, S. 353)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung weiterer schädlicher Auswirkungen und Folgen sowie zur Verhinderung von Informationsverlusten. Die Besichtigung des Ereignis ortes, verbunden mit einer ersten Lage eins chätzung als Voraussetzung für die Verhinderung und Bekämpfung erfordert die Nutzung aller Möglichkeiten, die sich ergeben aus - den Gesamtprozessen der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit im Innern der einschließlich des Zusammenwirkens mit anderen Organen; Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozeß der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge erarbeiteten Informationen über das Vorgehen des Gegners, insbesondere über neue Pläne, Absichten, Mittel und Methoden und Ordnung in den zu gewährleisten den SGAK. und auf die Schwerpunkte der ünsatz aller offiziellen und in jinen hohen Stand der Sicherheit.

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