Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 345

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 345 (NJ DDR 1973, S. 345); der in der oben dargelegten Weise zu erbringende Nachweis feststellungsbedürftiger Tatsachen nicht vor-liegt. An derartige gerichtliche Entscheidungen, sog. Beweislastentscheidungen, müssen im sozialistischen Zivilverfahren zur Wahrung des Prinzips der Erforschung der objektiven Wahrheit strenge Anforderungen gestellt werden. Unbedingte Voraussetzung für ihren Erlaß ist, daß das Gericht im Zusammenwirken mit den Prozeßparteien und den anderen Verfahrensbetei-■ ligten alle prozeßökonomisch vertretbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat und diese Bemühungen gescheitert sind. Zum Inhalt einer solchen Be.weislastentscheidung gehört deshalb ' unabdingbar, daß das Gericht darlegt, welche Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts getroffen worden sind und aus welchen Gründen diese nicht zum Ziel geführt haben. Es wäre eine Verletzung des Grundrechts der Verfahrensbeteiligten auf Rechtsschutz und ein Hauptangriffspunkt gegen eine solche Beweislastentscheidung, wenn das Gericht über die genannten Voraussetzungen leichtfertig hinwegginge. Andererseits sind keine Beweislastentscheidungen in diesem Sinne diejenigen gerichtlichen Entscheidungen, in denen das Gericht lediglich auf Grundsätze der Beweislast aufmerksam macht und diese erläutert, ohne daß sie unmittelbare Grundlage der Rechtsanwendung bei der Urteilsfindung geworden sind. So hat z. B. das Bezirksgericht Leipzig in einem Urteil über den Schadenersatzanspruch eines Patienten nach mißglückter Wirbelsäulenoperation den Rechtsgrundsatz ausgesprochen, daß die Gesundheitseinrichtung die Beweislast dafür trägt, „daß sie bzw. die für sie handelnden Ärzte und medizinischen Mitarbeiter das erforderliche und angesichts der konkreten Umstände auch mögliche Maß an Sorgfalt beachtet und somit alles getan haben, was zur Verhütung oder Beseitigung des Schadens erwartet werden konnte“./3/ Diese Beweislastregel brauchte das Gericht nicht anzuwenden, weil im Verfahren mit großer Sorgfalt aufgeklärt worden war, ob auf seiten der Gesundheitseinrichtung im Zusammenhang mit den vorgenommenen Heileingriffen eine Pflichtverletzung begangen worden ist. Diese Frage mußte nach vollständiger Aufklärung des Sachverhalts unter Abweisung der Klage verneint werden. Hingegen hätte eine Beweislastentscheidung ergehen müssen, wenn die Erfüllung der ärztlichen Sorgfalts-#nd Aufklärungspflicht nicht vollständig hätte nachgewiesen werden können: Dann hätte das Gericht nach dem oben dargelegten Beweislastgrundsatz entscheiden und der Klage stattgeben müssen. Dies ist zugleich ein markantes Beispiel dafür, daß Beweislastentscheidungen durchaus nicht immer auf eine Klageabweisung hinauslaufen müssen, sondern auch zur Anerkennung erhobener Ansprüche führen können. Verantwortung und Verantwortlichkeit in der Beweislast und die dem anderen Partner obliegende Unterstützungspflicht Das Bezirksgericht Gera hat in einem Urteil den Grundsatz ausgesprochen, daß die Erforschung der objektiven Wahrheit auch die Beachtung der allgemeinen Regeln der Beweislast erfordert./4/ Dies gibt Veranlassung, Wesen und Inhalt der Beweislast im sozialistischen Zivilrecht sowie deren Verhältnis zu dem zivilprozessualen Grundprinzip der Erforschung der objektiven Wahrheit näher zu untersuchen. Beweislastregeln sind ein imtrennbarer Bestandteil der materiellrechtlichen Stellung eines an einem Ziviles/ BG Leipzig, Urteil vom 28. August 1972 ‘ 4 BC 2/72 (NJ 1973 S. 213). Hl BG Gera, Urteil vom 26. April 1968 Kass. C 2/68 (NJ 1969 S. 655). rechtsverhältnis Beteiligten. Sie sind Rechtsnormen besonderer Art, die eine bestimmte Form der Verantwortung und der Verantwortlichkeit im Prozeß der Rechtsverwirklichung zum Ausdruck bringen, keineswegs etwa nur für den Fall der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zwischen den Beteiligten. Es wäre eine ausgesprochen prozessualistische, von der materiellrechtlichen Stellung der Beteiligten und ihrer damit verbundenen Rechtsschutzinteressenlage streng abstrahierende Position, die Beweislast lediglich als ein Institut des Verfahrens und des Verfahrensrechts zu betrachten. Man muß es geradezu als Bestandteil der Grundbedingungen für die Ausübung von zivilrechtlichen Befugnissen ansehen, daß Verantwortung und Verantwortlichkeit für den Nachweis der faktischen Voraussetzungen eines bestrittenen subjektiven Rechts in Gestalt einer entsprechenden Beweislastverteilung im voraus feststehen, also ohne Rücksicht darauf materiellrechtlich geregelt sind, ob es in der Auseinandersetzung über das bestrittene subjektive Recht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt. Beweislastregelungen können demzufolge bereits im vorprozessualen Konflikt eine entscheidende Bedeutung haben. Sie können sowohl bei der Entscheidung über die Zweckmäßigkeit einer Klageerhebung als auch für Prozeßführungs- und für Prozeßleitungskonzeptionen großes Gewicht erlangen. Ein einfaches Beispiel aus der täglichen Praxis des Einzelhandelskaufs mag dies verdeutlichen. Stolz schreibt zu Fragen des Gewährleistungsrechts des Käufers bei Lebensmitteln: „In allen Fällen muß jedoch der Käufer beweisen, daß der Mangel bereits beim Kauf der Ware Vorgelegen hat. Um diesen Beweis sicher führen zu können, empfiehlt es sich bei allen verderblichen Waren, die Mängel unverzüglich nach Feststellung beim Verkäufer zu reklamieren.‘75/ Diese Beweisführungspflicht ist eine vom Gesetz implizite geforderte Verhaltensregel bei der Ausübung des Gewährleistungsrechts. Die Mitarbeiter einer Lebensmittelverkaufsstelle können bei Konserven in den allerwenigsten Fällen von sich aus wissen, ob einem einzelnen Kunden eine verdorbene Ware verkauft worden ist. Wüßten sie es, hätten sie dem Kunden gegenüber ihre Pflichten schuldhaft verletzt. Sie müssen von dem Kunden in die Lage versetzt werden, eine unseren Gesetzen entsprechende Anerkennung oder Nichtanerkennung des geltend gemachten Gewährleistungsrechts auszusprechen. Hierzu gehört der Nachweis, daß die Lebensmittel dem Kunden in verdorbenem Zustand übergeben worden sind. Diese Nachweispflicht ist Bestandteil der zivilrechtlichen Pflichten, die sich aus der Rechtsstellung des Käufers ergeben. Ihrem Wesen nach ist die Beweislast in Gestalt dieser Nachweispflicht eine bestimmte Form der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft sowie der rechtlichen Verantwortung gegenüber dem Vertragspartner bei der Ausübung subjektiver Rechte. Auch diese Nachweispflicht als Bestandteil der Beweislast ist eine Kategorie des sozialistischen Rechts. Es ist in Theorie und Praxis des Kaufrechts der DDR einhelliger Standpunkt, daß keine überspitzten Anforderungen an die Nachweispflicht des Kunden gestellt werden dürfen./6/ Man kann es als anerkannten, aus /5/ Stolz, „Hat der Käufer auch bei Lebensmitteln ein Gewährleistungsrecht?“, ND vom 13. Juli 1972, S. 8. /6/ So machen z. B. Müller/Teige (Die Rechte der Käufer, 4. Aufl., Berlin 1971, S. 21 ff.) mit Recht darauf aufmerksam, daß einerseits eine Kundenreklamation nur bei positivem Untersuchungsergebnis, d. h. bei Nachweis des reklamierten Mangels, berechtigt ist, daß aber andererseits ein Käufer im allgemeinen seiner Nachweispflicht bereits nachgekommen ist, wenn er auf Umstände hinweist, die darauf schließen lassen, daß die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. 345;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 345 (NJ DDR 1973, S. 345) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 345 (NJ DDR 1973, S. 345)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf der Linie im Jahre der Hauptabteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung über die politisch-operative Arbeit der Linie im Jahre der Hauptabteilung Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit der Linie im Planjahr der Hauptabteilung vom Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Planung der politisch-operativen Arbeit der Abteilung der Bezirksverwaltung Suhl gegen verfahren unter anderem folgender Sachverhalt zugrunde: geführten Ermittlungs Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der Strafvollzugs einrichtung Untermaßfeld wegen des Versuchs des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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