Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 342

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 342 (NJ DDR 1973, S. 342); Kollegien bei der Beratung und Vertretung der Bürger leiten lassen, ist die Konfliktlösung im Interesse der gesellschaftlichen Entwicklung. Dasr'bedeutet nicht die Vernachlässigung der persönlichen Interessen. Unser gesellschaftlicher Auftrag geht dahin, die persönlichen Interessen so zu vertreten, daß das für die Bürger und die Gesellschaft günstigste Ergebnis erreicht wird. Indem wir die persönlichen Interessen so wahrnehmen, erfüllen wir gleichzeitig das gesellschaftliche Interesse, das in der Entschließung des VIII. Parteitages noch einmal ausdrücklich dahingehend formuliert wurde, daß die Wahrung der Rechte der Bürger im Großen wie im Kleinen ein fester Grundsatz unserer Ordnung ist. Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist damit ein wichtiger Beitrag für die Rechtssicherheit und auch zur Bewußtseinsentwicklung der Bürger selbst. Diese beiden Wirkungen sind immer mehr zum bestimmenden Faktor der Tätigkeit der Kollegiumsmitglieder geworden. Deshalb gewinnt die bessere Vorbereitung in der Anwaits-tätigkeit, das gründliche und vertrauensvolle Gespräch mit dem Bürger, immer größere Bedeutung. Wir müssen versuchen, durch vernünftige Aufklärung der Mandanten und außergerichtliche Einigungen einen großen Teil der Konflikte schon vor Inanspruchnahme der Gerichte oder anderer Organe zu lösen. Die Mehrzahl der Mitglieder der Kollegien läßt sich richtig davon leiten, daß der zu lösende Konflikt nicht in erster Linie ein juristischer Fall, sondern ein gesellschaftliches und menschliches Problem, letzten Endes eine Frage der Bewußtseinsentwicklung der Bürger ist. Deshalb setzen sie dort an, vermitteln Rechtskenntnisse. klären auf und s di affen so die Voraussetzungen für die Einsicht in die rechtlichen Notwendigkeiten, die wiederum den gesellschaftlichen Notwendigkeiten entsprechen. Eine solche gründliche Vorbereitung, die für alle Verfahrensarten von Bedeutung ist, schafft auch die Voraussetzungen für eine zügige Verhandlung und Entscheidung ohne unnötigen Arbeits- und Zeitaufwand, wenn das Gericht in Anspruch genommen werden muß. Das vertrauensvolle Gespräch ist eine der wichtigsten Formen und die Basis der anwaltlichen Tätigkeit: Je gründlicher das Gespräch mit dem Mandanten, desto besser werden die erzielten Informationen und die Ergebnisse der weiteren Arbeit sein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit ist ein festes Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Anwalt. Der Schaffung und Erhaltung dieses Vertrauensverhältnisses, das auf dem persönlichen Einsatz des Anwalts beruht, kommt entscheidende Bedeutung zu. .Das Vertrauen der Bürger wird um so größer sein, je qualifizierter der Rechtsanwalt arbeitet. Die Qualifikation darf aber keine nur-juristische Qualifikation sein. Die Vermittlung von Rechtskenntnissen, die Einwirkung auf das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger und die sachkundige Wahrung ihrer berechtigten Interessen verlangen im gleichen Maße die Kenntnis der gesellschaftspolitischen Grundsätze, die Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge und Erfordernisse und auch Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychologie. Schon diese Aufzählung läßt erkennen, daß die Anforderungen an ein Mitglied des Kollegiums hoch sind und daß die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Anforderungen nur durch ständige Qualifizierung aller Mitglieder geschaffen werden können. Die Betonung der gründlichen Vorbereitung der Verfahren, vor allem im Gespräch mit dem Mandanten, soll die Bedeutung der Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Gericht nicht in den Hintergrund treten lassen. Die Ausarbeitung von Schriftsätzen und das Auftreten vor Ge- richt ist ein wesentlicher Teil der anwaltlichen Tätigkeit, der von den Kollegiumsmitgliedern mit großem Verantwortungsbewußtsein wahrgenommen wird. Im sachkundigen und bewußten Auftreten vor Gericht, zu dem das konsequente und parteiliche Vertreten des eigenen Standpunkts zur Wahrung der Interessen des Mandanten gehört, zeigt sich die Qualität des Anwalts. Hier wird seine Funktion auch nach außen, der Öffentlichkeit gegenüber, deutlich. Auch in dieser Tätigkeit muß der gesellschaftliche Auftrag des Rechtsanwalts zum Ausdruck kommen. Die Mitglieder der Kollegien sind nicht Sprachrohr der Mandanten, sondern eigenverantwortlich arbeitende Vertreter des sozialistischen Rechts. Das wird noch nicht überall erkannt. Die rund 120 000 Aufträge der Bürger, die von den Mitgliedern der Anwaltskollegien im Jahr ausgeführt werden, sind ein Ausdruck des Vertrauens. Sie sind gleichzeitig 120 OOOmal Hilfe zur Lösung bei Konflikten und zur Einwirkung auf die Bewußtseinsentwicklung der Bürger. Hierin liegt die gesellschaftliche Bedeutung unserer Tätigkeit. Zu einem Anteil von etwa 15 Prozent ihrer Tätigkeit beschäftigen sich die Kollegien mit der Betreuung von Betrieben und Institutionen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Damit helfen sie Betrieben und wirtschaftsleitenden Organen unmittelbar bei der Erfüllung ökonomischer Aufgaben. Zugleich vermittelt diese Tätigkeit den Kollegiumsmitgliedern wichtige Erkenntnisse über ökonomische Zusammenhänge. Es ist gerade die Vielseitigkeit, die die anwaltliche Arbeit so kompliziert, aber auch so interessant macht. Die ständige Vervollkommnung der Kenntnisse auf allen wesentlichen Rechtsgebieten und der ständige Einsatz in diesen Bereichen stellt an alle Mitglieder der Kollegien hohe Anforderungen. Von besonderer Bedeutung sind die unentgeltlichen Rechtsauskünfte, die von den Mitgliedern der Kollegien erteilt werden. Ihre Zahl steigt ständig. Das beweist, welches Bedürfnis nach Rechtsauskunft bei der Bevölkerung besteht und wie ernst die Kollegien diesen wichtigen Teil ihrer rechtspropagandistischen Tätigkeit nehmen. Gleichzeitig dienen Rechtsauskünfte und Beratungen auch der vorbeugenden Konfliktlösung. Eine große Anzahl von Fragen konnte durch qualifizierte Auskunft schnell einer Klärung zugeführt werden, ohne daß es der Mitwirkung anderer Organe bedurfte. Bewährt haben sich Vereinbarungen, wonach Mitglieder der Kollegien den Werktätigen in Betrieben Rechtsauskünfte erteilen. Wir betrachten diese Tätigkeit als einen wichtigen gesellschaftlichen Auftrag der Anwaltschaft, der nicht nur zur Stärkung des Rechtsbewußtseins der Bevölkerung dient, sondern auch die Verbindung der Kollegiumsmitglieder mit den Angehörigen der Arbeiterklasse und allen anderen Werktätigen festigt. Die Rechtsanwälte lernen aus dieser Verbindung; sie erkennen besser die Schwerpunkte und Probleme, mit denen sich die Werktätigen beschäftigen. Diese Wechselwirkung-ist für uns sehr wertvoll. Sie verhindert eine Isolierung von den Problemen der gesellschaftlichen Entwicklung und eine zu starke Konzentration nur auf gerichtliche Verfahren. Die Rechtspropaganda außerhalb der Rechtsauskünfte, die Zusammenarbeit mit der URANIA und der Vereinigung der Juristen der DDR auf diesem Gebiet, die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Schulungen zur Propagierung des Rechts, wie sie z. B. für die sowjetischen Rechtsanwaltskollegien charakteristisch sind, ist dagegen bei uns noch nicht genügend entwickelt. 342;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 342 (NJ DDR 1973, S. 342) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 342 (NJ DDR 1973, S. 342)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der zu treffenden Entscheidung zu gewährleisten, daß - die vorrangig auf Personen in den politisch-operativen Schwerpunktbereichen, aus den Zielgruppen des Gegners und auf andere in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die Anleitung und Kontrolle der noch planmäßiger, kontinuierlicher und systematischer durchzuführen. Das erfordert auch Überlegungen und Entscheidungen, wie eine systematische und qualifizierte Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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