Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 341

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 341 (NJ DDR 1973, S. 341); Die Gründung und Entwicklung der Kollegien erfolgte in einer ständigen ideologischen Auseinandersetzung innerhalb der Rechtsanwaltschaft und auch innerhalb der Kollegien selbst. Die Dauer von fast einem Jahr bis zur Gründung der letzten Kollegien in der DDR charakterisiert die Kompliziertheit dieses Prozesses. Das Ziel war die Schaffung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft, die politisch-ideologische Entwicklung der Kollegiumsmitglieder, damit sie ihre Tätigkeit als Teil der sozialistischen Rechtspflege begreifen. Dazu war eine klare Abgrenzung von Berufsauffassungen bürgerlicher Rechtsanwälte notwendig, vor allem auch die Überwindung der Auffassung von der gesellschaftlich isolierten Vertretung von Einzelinteressen. Eine qualitativ bessere Vertretung der Interessen der Bürger der DDR, vor allem der Werktätigen, wie sie mit den Kollegien erreicht werden sollte, war nur möglich bei voller Erkenntnis der Tatsache, daß im sozialistischen Staat die Interessen der Bürger, des Staates und der Gesellschaft insgesamt sich nicht feindlich gegenüberstehen, sondern prinzipiell übereinstimmen und daß jeder Konflikt auf der Grundlage dieser prinzipiellen Interessenübereinstimmung gelöst werden kann und gelöst werden muß. Diese Grunderkenntnis, daß die Durchführung jedes Mandats zugleich eine gesellschaftliche Aufgabe ist und daß der Rechtsanwalt im Kollegium in dieser Tätigkeit nicht isolierten privaten Interessen dient, sondern eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe erfüllt, war die Voraussetzung zur Entwicklung des Typs des sozialistischen Rechtsanwalts, wie er sich in den Kollegien herausbilden sollte. Die zweite ebenso wichtige Bedeutung der Gründung der Kollegien liegt in der Tatsache, daß die Mitglieder der Kollegien nicht mehr auf sich selbst gestellt waren, daß die kollektive Kraft des Kollegiums mehr ist als die Summe der Mitglieder. Auch die neue Organisationsform diente in erster Linie der wichtigsten Aufgabe, die Interessenvertretung und Beratung der Bürger der DDR zu verbessern. Durch die Bildung leistungsfähiger Zweigstellen, durch verstärkte Zusammenarbeit im Kollegium, durch gemeinsame Qualifizierung, gegenseitige Hilfe und Unterstützung mußten die Voraussetzungen geschaffen werden, um die gegenwärtigen und die zukünftigen Aufgaben des Rechtsanwalts zu erfüllen. Das Kollegium mußte deshalb als Gemeinschaft gemeinsam arbeitender Rechtsanwälte begriffen werden, nicht als Verwaltungsorgan und nicht als Anwaltskammer bürgerlichen Stils. Die Kollegien hatten von Anfang an die Unterstützung der sozialistischen Staatsmacht. Richter und Staatsanwälte sowie die Organe der damaligen Justizverwaltungsstellen in den Bezirken halfen beim Prozeß der ideologischen Klärung und erleichterten die Arbeits-. bedingungen der Kollegiumsmitglieder. Die Rechtsanwaltskollegien konnten sich ferner bei ihrer Gründung und im weiteren Aufbau ihrer Organisation und Arbeitsweise vor allem auf die Erfolge der sowjetischen Rechtsanwaltschaft stützen, deren langjährig erprobter Organisationsform und Arbeitsweise die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit der Kollegien in der DDR im wesentlichen entsprechen. Wenn die Mitglieder der Kollegien trotz silier Anfangsschwierigkeiten ihre Aufgaben erfüllt haben und die Rechtsanwaltschaft als gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege einen geachteten Platz in unserer Gesellschaft einnimmt, dann ist das in erster Linie das Ergebnis der in den vergangenen 20 Jahren vor sich gegangenen Bewußtseinsentwicklung, des Umdenkens vom Ich zum Wir und des bewußten Einsatzes der Mitglieder der Kollegien selbst. Die Bildung und Entwicklung der Kollegien ist von Anfang an nicht nur als die Schaffung einer neuen Organisationsform auf gef aßt .worden, sondern als ein Auftrag, über die Form hinaus eine grundlegende ideologische Wandlung in der Rechtsanwaltschaft der DDR zu erzielen, das politische und wissenschaftliche Niveau der Rechtsanwälte wesentlich zu erhöhen. Die Gründung der Kollegien ist schließlich als ein Ausdruck des Vertrauens der Gesellschaft in die kollektive Kraft, Eigenverantwortlichkeit und Selbsterziehung der Rechtsanwaltschaft zu werten. Ein Ausdruck dieses Vertrauens war die Übertragung bisher staatlicher Funktionen auf die gewählten Organe der Rechtsanwaltschaft (z. B. die Entscheidung über die Zulassung eines Rechtsanwalts) und die Wahrnehmung von Funktionen der Selbstkontrolle (z. B. die Revisionstätigkeit der Vorstände und die Disziplinarbefugnis). Dieser Weg wurde mit der Gründung der Zentralen Revisionskommission der Kollegien der Rechtsanwälte am 6. Juni 1957 konsequent weiter beschritten. Wenn wir auf die Entwicklung zurückblicken und das Erreichte würdigen, können wir feststellen, daß die Kollegien und ihre Mitglieder sich des in sie gesetzten Vertrauens würdig erwiesen haben. Heute ist in den Rechtsanwaltschaftskollegien die weitaus größte Zahl der Rechtsanwälte tätig. Die Kollegien sind gefestigte, leistungsfähige Einrichtungen. Ihre Organisationsform hat sich bewährt. Sie ist der unserer Gesellschaftsordnung entsprechende sozialistische Zusammenschluß der Rechtsanwälte zu gemeinsamer Berufsausübung mit demokratisch gewählten Leitungsorganen. Der gesellschaftliche Auftrag des sozialistischen Rechtsanwalts Im Kollegium hat sich der sozialistische Rechtsanwalt entwickelt, der seine Aufgaben als gesellschaftliche Funktion auffaßt und sie mit hohem politischen Bewußtsein qualifiziert erfüllt. Es ist gelungen, eine gefestigte Anwaltschaft herauszubilden, die sich von der individualistischen Advokatur bürgerlicher Provenienz prinzipiell unterscheidet. Die Mitglieder der Kollegien können ihren gesellschaftlichen Auftrag bei der Interessenvertretung und Beratung ohne materielle Sorgen und frei von wirtschaftlicher Abhängigkeit erfüllen. Erst die Bedingungen des Kollegiums haben die Voraussetzungen zu einer wirklich freien und unabhängigen Berufsausübung für die Rechtsanwälte geschaffen. Hierzu gehört die Vermittlung der Erkenntnisse der gesellschaftlichen Zusammenhänge und Notwendigkeiten ebenso wie die materielle Sicherheit und die Gewährleistung der Erfüllung der Mandate frei von äußeren Abhängigkeiten und Eingriffen. Es sind auch bessere Voraussetzungen für die Durchsetzung so grundsätzlicher Prinzipien wie des Rechts der Bürger auf freie Anwaltswahl oder des Rechts auf Verteidigung geschaffen worden. Hierzu gehören die Bildung leistungsfähiger, mit qualifizierten Rechtsanwälten besetzter Zweigstellen und die Bemühungen zur Erhöhung der Effektivität der anwaltlichen Arbeit. Mit der ständig zunehmenden Bedeutung des sozialistischen Staates und seines Rechts, wie sie insbesondere auf dem VIII. Parteitag der SED herausgearbeitet wurde, wachsen auch die Aufgaben der sozialistischen Rechtsanwaltschaft. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit lag und liegt in der Beratung und Vertretung der Bürger. Das Grundprinzip, von dem sich die Mitglieder der 341;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 341 (NJ DDR 1973, S. 341) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 341 (NJ DDR 1973, S. 341)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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