Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 341

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 341 (NJ DDR 1973, S. 341); Die Gründung und Entwicklung der Kollegien erfolgte in einer ständigen ideologischen Auseinandersetzung innerhalb der Rechtsanwaltschaft und auch innerhalb der Kollegien selbst. Die Dauer von fast einem Jahr bis zur Gründung der letzten Kollegien in der DDR charakterisiert die Kompliziertheit dieses Prozesses. Das Ziel war die Schaffung einer sozialistischen Rechtsanwaltschaft, die politisch-ideologische Entwicklung der Kollegiumsmitglieder, damit sie ihre Tätigkeit als Teil der sozialistischen Rechtspflege begreifen. Dazu war eine klare Abgrenzung von Berufsauffassungen bürgerlicher Rechtsanwälte notwendig, vor allem auch die Überwindung der Auffassung von der gesellschaftlich isolierten Vertretung von Einzelinteressen. Eine qualitativ bessere Vertretung der Interessen der Bürger der DDR, vor allem der Werktätigen, wie sie mit den Kollegien erreicht werden sollte, war nur möglich bei voller Erkenntnis der Tatsache, daß im sozialistischen Staat die Interessen der Bürger, des Staates und der Gesellschaft insgesamt sich nicht feindlich gegenüberstehen, sondern prinzipiell übereinstimmen und daß jeder Konflikt auf der Grundlage dieser prinzipiellen Interessenübereinstimmung gelöst werden kann und gelöst werden muß. Diese Grunderkenntnis, daß die Durchführung jedes Mandats zugleich eine gesellschaftliche Aufgabe ist und daß der Rechtsanwalt im Kollegium in dieser Tätigkeit nicht isolierten privaten Interessen dient, sondern eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe erfüllt, war die Voraussetzung zur Entwicklung des Typs des sozialistischen Rechtsanwalts, wie er sich in den Kollegien herausbilden sollte. Die zweite ebenso wichtige Bedeutung der Gründung der Kollegien liegt in der Tatsache, daß die Mitglieder der Kollegien nicht mehr auf sich selbst gestellt waren, daß die kollektive Kraft des Kollegiums mehr ist als die Summe der Mitglieder. Auch die neue Organisationsform diente in erster Linie der wichtigsten Aufgabe, die Interessenvertretung und Beratung der Bürger der DDR zu verbessern. Durch die Bildung leistungsfähiger Zweigstellen, durch verstärkte Zusammenarbeit im Kollegium, durch gemeinsame Qualifizierung, gegenseitige Hilfe und Unterstützung mußten die Voraussetzungen geschaffen werden, um die gegenwärtigen und die zukünftigen Aufgaben des Rechtsanwalts zu erfüllen. Das Kollegium mußte deshalb als Gemeinschaft gemeinsam arbeitender Rechtsanwälte begriffen werden, nicht als Verwaltungsorgan und nicht als Anwaltskammer bürgerlichen Stils. Die Kollegien hatten von Anfang an die Unterstützung der sozialistischen Staatsmacht. Richter und Staatsanwälte sowie die Organe der damaligen Justizverwaltungsstellen in den Bezirken halfen beim Prozeß der ideologischen Klärung und erleichterten die Arbeits-. bedingungen der Kollegiumsmitglieder. Die Rechtsanwaltskollegien konnten sich ferner bei ihrer Gründung und im weiteren Aufbau ihrer Organisation und Arbeitsweise vor allem auf die Erfolge der sowjetischen Rechtsanwaltschaft stützen, deren langjährig erprobter Organisationsform und Arbeitsweise die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit der Kollegien in der DDR im wesentlichen entsprechen. Wenn die Mitglieder der Kollegien trotz silier Anfangsschwierigkeiten ihre Aufgaben erfüllt haben und die Rechtsanwaltschaft als gesellschaftliche Einrichtung der sozialistischen Rechtspflege einen geachteten Platz in unserer Gesellschaft einnimmt, dann ist das in erster Linie das Ergebnis der in den vergangenen 20 Jahren vor sich gegangenen Bewußtseinsentwicklung, des Umdenkens vom Ich zum Wir und des bewußten Einsatzes der Mitglieder der Kollegien selbst. Die Bildung und Entwicklung der Kollegien ist von Anfang an nicht nur als die Schaffung einer neuen Organisationsform auf gef aßt .worden, sondern als ein Auftrag, über die Form hinaus eine grundlegende ideologische Wandlung in der Rechtsanwaltschaft der DDR zu erzielen, das politische und wissenschaftliche Niveau der Rechtsanwälte wesentlich zu erhöhen. Die Gründung der Kollegien ist schließlich als ein Ausdruck des Vertrauens der Gesellschaft in die kollektive Kraft, Eigenverantwortlichkeit und Selbsterziehung der Rechtsanwaltschaft zu werten. Ein Ausdruck dieses Vertrauens war die Übertragung bisher staatlicher Funktionen auf die gewählten Organe der Rechtsanwaltschaft (z. B. die Entscheidung über die Zulassung eines Rechtsanwalts) und die Wahrnehmung von Funktionen der Selbstkontrolle (z. B. die Revisionstätigkeit der Vorstände und die Disziplinarbefugnis). Dieser Weg wurde mit der Gründung der Zentralen Revisionskommission der Kollegien der Rechtsanwälte am 6. Juni 1957 konsequent weiter beschritten. Wenn wir auf die Entwicklung zurückblicken und das Erreichte würdigen, können wir feststellen, daß die Kollegien und ihre Mitglieder sich des in sie gesetzten Vertrauens würdig erwiesen haben. Heute ist in den Rechtsanwaltschaftskollegien die weitaus größte Zahl der Rechtsanwälte tätig. Die Kollegien sind gefestigte, leistungsfähige Einrichtungen. Ihre Organisationsform hat sich bewährt. Sie ist der unserer Gesellschaftsordnung entsprechende sozialistische Zusammenschluß der Rechtsanwälte zu gemeinsamer Berufsausübung mit demokratisch gewählten Leitungsorganen. Der gesellschaftliche Auftrag des sozialistischen Rechtsanwalts Im Kollegium hat sich der sozialistische Rechtsanwalt entwickelt, der seine Aufgaben als gesellschaftliche Funktion auffaßt und sie mit hohem politischen Bewußtsein qualifiziert erfüllt. Es ist gelungen, eine gefestigte Anwaltschaft herauszubilden, die sich von der individualistischen Advokatur bürgerlicher Provenienz prinzipiell unterscheidet. Die Mitglieder der Kollegien können ihren gesellschaftlichen Auftrag bei der Interessenvertretung und Beratung ohne materielle Sorgen und frei von wirtschaftlicher Abhängigkeit erfüllen. Erst die Bedingungen des Kollegiums haben die Voraussetzungen zu einer wirklich freien und unabhängigen Berufsausübung für die Rechtsanwälte geschaffen. Hierzu gehört die Vermittlung der Erkenntnisse der gesellschaftlichen Zusammenhänge und Notwendigkeiten ebenso wie die materielle Sicherheit und die Gewährleistung der Erfüllung der Mandate frei von äußeren Abhängigkeiten und Eingriffen. Es sind auch bessere Voraussetzungen für die Durchsetzung so grundsätzlicher Prinzipien wie des Rechts der Bürger auf freie Anwaltswahl oder des Rechts auf Verteidigung geschaffen worden. Hierzu gehören die Bildung leistungsfähiger, mit qualifizierten Rechtsanwälten besetzter Zweigstellen und die Bemühungen zur Erhöhung der Effektivität der anwaltlichen Arbeit. Mit der ständig zunehmenden Bedeutung des sozialistischen Staates und seines Rechts, wie sie insbesondere auf dem VIII. Parteitag der SED herausgearbeitet wurde, wachsen auch die Aufgaben der sozialistischen Rechtsanwaltschaft. Der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit lag und liegt in der Beratung und Vertretung der Bürger. Das Grundprinzip, von dem sich die Mitglieder der 341;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 341 (NJ DDR 1973, S. 341) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 341 (NJ DDR 1973, S. 341)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und auf lange Sicht zu gewährleisten und ein in allen Situationen exakt funktionierendes Verbindungssystem zu schaffen. Die verantwortungsbewußte und schöpferische Durchsetzung der neuen Maßstäbe in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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