Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 327

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 327 (NJ DDR 1973, S. 327); licher Anträge sowie bei der Durchführung des Verfahrens überhaupt zu unterstützen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 114 ZPO ist ihm einstweilige Kostenbefreiung zu bewilligen; bei Forderungen unterhaltsberechtigter Kinder dürften diese Voraussetzungen stets gegeben sein. Allerdings sollte von der Schadenersatzklage gegen den Betrieb nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn alle anderen Möglichkeiten, den Betrieb zur Einhaltung seiner Pflichten aus den vom Gericht getroffenen Maßnahmen anzuhalten, ausgeschöpft sind. Dabei ist auch die Gerichtskritik an der Arbeitsweise des Betriebes ein geeignetes Mittel, die Leitung des Betriebes und ggf. dessen übergeordnetes Organ sowie den Staatsanwalt über Pflichtverletzungen zu informieren und deren Ursachen zu beseitigen. Durch enge Zusammenarbeit der Gerichte mit den staatlichen Organen und Betrieben ist über den Einzelfall hinaus zu sichern, daß die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwirklichung von Unterhaltsansprüchen in Tagungen, Schulungen und sonstigen Veranstaltungen gründlich erläutert werden und dadurch Pflichtverletzungen vorgebeugt wird. GERHARD KRÜGER, miss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Aufgaben der Gerichte in Eheverfahren mehrfach Geschiedener Die Ehelösungsstatistik weist aus, daß ein gewisser Prozentsatz von Ehepartnern, die bereits einmal oder mehrmals geschieden sind, erneut Scheidungsklage erheben bzw. davon betroffen werden./l/ In solchen Fällen der Mehrfachscheidung ist es vor allem wenn Kinder die Auswirkungen von Ehezerrüttungen wiederholt miterleben müssen in ganz besonderem Maße notwendig, durch die Beratung über die Entwicklung der Ehe und den Scheidungsantrag, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, eine für das weitere Leben der Beteiligten maßgebliche erzieherische Wirkung zu erreichen. Um Erkenntnisse für eine konzentrierte und wirksamere Durchführung derartiger Eheverfahren zu gewinnen, gingen wir der Frage nach, ob bei in zweiter oder dritter Ehe Verheirateten Probleme und Erscheinungen im Zusammenhang mit dem Scheitern der Vorehe Einfluß auf spätere Ehen haben. Wir werteten 206 Ehescheidungen aus, die das Kreisgericht Jena-Stadt in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. August 1972 ausgesprochen hatte, und befragten 44 aussagebereite Personen nach einem Fragespiegel. Aus unseren Untersuchungen lassen sich folgende Feststellungen treffen, die sicherlich nicht allgemeingültig sind, aber helfen können, die Diskussion dieser Probleme und eventuell auch gründlichere Untersuchungen anzuregen. Von 412 geschiedenen Personen waren 77 schon einmal oder mehrmals geschieden, davon 34 Frauen und 43 Männer. Die Durchschnittsdauer der ersten Ehe betrug 7 Jahre, die der zweiten 5,3 Jahre und die der dritten 5 Jahre. Die abnehmende Durchschnittsdauer der Ehen deutet darauf hin, daß dieser Personenkreis zunehmende Schwierigkeiten hat, eine stabile Ehe zu führen. Das Durchschnittsalter der geschiedenen Personen ist bei Beendigung 111 Vgl. die Zahlenangaben bei Haigasch, „Ehe und Ehescheidung in unserer GeseU-sdiaft eine Auswertung“, in: Wir bleiben zusammen, Leipzig 1971, S. 50 ff. (51). der zweiten Ehe 36 und bei Beendigung der dritten Ehe 39 Jahre. Die Kinderzahl der Ehen ist rückläufig, was daraus zu erklären ist, daß diese Personen inzwischen ein höheres Alter erreicht haben. Die gleichen Scheidungsgründe wurden in 38 Prozent der Fälle geltend gemacht. Diese Gründe betreffen: Alkoholmißbrauch eheliche Untreue Anpassungsschwierigkeiten unüberlegte, leichtfertige Eheschließung Sexualprobleme 41 Prozent 29 Prozent 18 Prozent 6 Prozent 6 Prozent Bemerkenswert ist der hohe Anteil des Alkoholmißbrauchs. Damit wird auch von dieser Seite her deutlich, daß verstärkte gesellschaftliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkoholmißbrauchs erforderlich sind. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang das kaum vorhandene Bemühen dieser Personen, ihren übermäßigen Alkoholgenuß zu überwinden. Es fällt ihnen schwer, diese negative Verhaltensweise in ihrem gesamten Ausmaß zu erkennen und durch Selbsterziehung abzubauen. Bei den Fällen ehelicher Untreue zeichnet sich ab, daß hier die Scheidung und der Partnerwechsel auf die Einstellung der Betreffenden zur sozialistischen Moral keinerlei Einfluß hat. Die eheliche Untreue ist in der Regel Ausdruck egoistischer Haltungen, wie Rücksichtslosigkeit und mangelnde Anpassungsbereitschaft. Hier besteht die Aufgabe darin, mehr als bisher durch gesellschaftliche Kräfte, vor allem durch Arbeitskollektive, den Erziehungsprozeß der Ehegatten zu fördern. Bei 20 Prozent der befragten Personen wirkten im vorangegangenen Scheidungsverfahren gesellschaftliche Kräfte mit. Nur in der Hälfte dieser Fälle wurde eine Aussprache mit den Ehegatten im Arbeitskollektiv geführt. Damit blieben bedeutsame Möglichkeiten der gesellschaftlichen Einflußnahme und Unterstützung ungenutzt. Von den Befragten gaben 38 Prozent an, nach den Scheidungen ernsthafte Schwierigkeiten gehabt zu haben. Insbesondere waren das Kontaktstörungen, Komplexe, ungewohnter neuer Lebensrhythmus, Wohnungsprobleme, Schwierigkeiten bei der Hausratsteilung und bei der alleinigen Erziehung der Kinder. Den Wunsch nach Hilfe und Unterstützung durch Kollektive zur Überwindung der Schwierigkeiten und zur Lösung ihrer Probleme sprach etwa die Hälfte der Befragten aus. Dabei stehen Wohnungsfragen im Vordergrund; dem folgt der Wunsch nach materieller Hilfe (das betrifft vor allem Frauen) sowie nach Unterstützung bei der Überwindung persönlicher Konflikte und beruflicher Probleme. Aus unseren Feststellungen lassen sich für die Praxis folgende Schlußfolgerungen ableiten: 1. Die Erfahrung, daß bei mehrfachen Scheidungen die Erstehen die relativ stabilsten waren, aus ihr die meisten Kinder hervorgingen und nach der Scheidung in vielen Fällen größere Schwierigkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung auftraten, sollte vom Gericht in den Aussöhnungsverhandlungen mit genutzt werden, um die Bereitschaft der Ehegatten zu entwickeln oder zu fördern, eine Lösung ihrer Konflikte zu suchen. 2. Es ist oft weniger der Partnerwechsel, der zu einer guten Ehe führt, als vielmehr die Tatsache, daß eigene Fehler und Mängel rechtzeitig erkannt und besonders durch Selbsterziehung beseitigt werden. Die wirksamste erzieherische Einflußnahme ist bei jüngeren Eheleuten möglich. „Je mehr die Zahl der Partner steigt, um so mehr sinkt die Dauer der Partnerschaft, verliert sie an Stabilität und Totalität, verflacht die innere Bindung. Die Entscheidung für einen Partnerwechsel fällt auch erfahrungsgemäß um so leichter, je öfter er vollzogen wird.“/2/ Bei einer verfestigten leichtfertigen Haltung zur Ehe und Familie ist eine erfolgreiche erzieherische Einflußnahme oft sehr schwer und erfordert viel Kraftaufwand. Die Unterstützung des Ehegatten oder der Ehegatten durch gesellschaftliche Kräfte zur Überwindung von Mängeln und Schwächen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung sollte daher besonders bei jüngeren Eheleuten im Vordergrund der Bemühungen des Gerichts um die Erhaltung von Ehen stehen. In vielen Fällen werden durch eine wirksam gestaltete Aussetzung des Verfahrens günstige Voraussetzungen für eine Aussöhnung erreicht werden können. 3. In allen Scheidungsverfahren, an denen bereits einmal geschiedene Ehepartner beteiligt sind, sollten stets die Gründe der früheren Scheidung mit in die Betrachtung des Verhaltens dieses Ehegatten einbe- IV Schnabl, Intimverhalten, Sexualstörungen, Persönlichkeit, Berlin 1972, S. 114. Vgl. zu dieser Problematik auch Schnabl in NJ 1972 S. 319 ff. (321). 327;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 327 (NJ DDR 1973, S. 327) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 327 (NJ DDR 1973, S. 327)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist immer davon auszugehen, daß ein Handeln, sei in mündlicher oder schriftlicher Form, welches den Boden des Eingabengesetzes nicht verläßt, im Regelfall keine schädigenden Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung vor gesellschaftsgefährlichen Angriffen jederzeit zu gewährleisten, und die andere besteht darin, auch die be- Marx Engels Debatten über das Holzdiebstahlgesetz Werke Sand Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - politisch-operativen Aufgaben zuverlässig und mit hohem operativem Nutzeffekt zu lösen. Die praktische Durchsetzung der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gesellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Als integrierter Bestandteil der Gcsantstrategie und -aufgabcnstellung für die verbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlich-negativer Aktivitäten gewährleisten. Biese Informationen können nur auf inoffiziellem Wege erarbeitet wer- den, weil der Feind seine Angriffe konspirativ vorträgt.

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