Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 32

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 32 (NJ DDR 1973, S. 32); nisse und der überbetrieblichen Bedeutung und Auswirkungen gesellschaftlich gerechtfertigt ist. Hieran hat sich durch die später ergangene Regelung des § 6 Abs. 1 (4. Ordnungsstrich) der 1. DB, daß als begründeter Ausnahmefall der Arbeitsplatzwechsel auf Grund gesellschaftlicher Erfordernisse gilt, nichts geändert. Ein solcher Ausnahmefall liegt regelmäßig dann vor, wenn ärztlich festgestellt wird, daß der Werktätige für die vereinbarte Arbeit gesundheitlich nicht mehr geeignet ist und der Betrieb keine Möglichkeit hat, mit ihm eine andere, seinen Fähigkeiten und seiner gesundheitlichen Eignung entsprechende Arbeit zu vereinbaren. Mit der vom behandelnden Arzt ausgestellten Bescheinigung hatte der Kläger gegenüber dem Verklagten den Nachweis erbracht, daß er für die vereinbarte Tätigkeit als Wegebauarbeiter gesundheitlich nicht mehr geeignet ist. Der Verklagte kann die Gültigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung nicht in Zweifel ziehen. § 94 Abs. 2 GBA stellt es auf die ärztliche Feststellung ab, daß der Werktätige für eine Arbeit gesundheitlich nicht mehr geeignet ist; die Feststellung durch eine Ärzteberatungskommission oder einen hierzu besonders ermächtigten Arzt wird vom Gesetz nicht gefordert. Der Verklagte ist im übrigen selbst vom Erfordernis des sofortigen Arbeitsplatzwechsels ausgegangen, denn er bot dem Kläger nach Beibringung der ärztlichen Bescheinigung eine andere Arbeit an. Soweit der Verklagte den Anspruch des Klägers damit in Frage stellen will, daß das Zusammenbleiben der Brigaden über das gesamte Planjahr von großer Bedeutung für die Planerfüllung sei, geht dieses Argument deshalb fehl, weil der Kläger auch bei Übernahme der vom Verklagten angebotenen Tätigkeit als Kraftfahrer aus der Brigade ausgeschieden wäre, der er bis dahin angehörte. Der Umstand, daß der Kläger im anderen Betrieb ebenfalls eine Tätigkeit als Kraftfahrer verrichtet, kann seinen Anspruch auf anteilige Jahresendprämie gleichfalls nicht nachteilig beeinflussen, weil auch der Verklagte ihn als Kraftfahrer beschäftigen wollte, und zwar im Rahmen einer erheblich längeren Arbeitszeit. Zusammenfassend ist demnach davon auszugehen, daß ein Arbeitsplatzwechsel des Klägers erforderlich war, weil dieser dadurch täglich etwa 41/2 Stunden Freizeit gewann und damit wesentlich günstigere Bedingungen für seine Erholung und die Erhaltung und Förderung seines durch das Wirbelsäulenleiden eingeschränkten Arbeitsvermögens erreichte. Danach bestehen die gesellschaftlichen Interessen im vorliegenden Falle darin, durch Gewährung entsprechender Arbeitsbedingungen das Arbeitsvermögen des Klägers zu erhalten und zu fördern. Wenn der Kläger während des Planjahres die Arbeitsbedingungen in Anspruch nahm, die seinem gesundheitlichen Zustand besser entsprechen als beim Verklagten, so stimmt das durchaus mit den gesellschaftlichen Interessen überein. Demgegenüber wiegen die Interessen des Verklagten an der Aufrechterhaltung und Änderung des Arbeitsrechtsverhältnisses für die Dauer von noch vier Monaten weniger schwer. Das hat auch das Kreisgericht richtig erkannt. Deshalb war die Berufung des Verklagten zurückzuweisen. Hinweis Das Jahresregister 1972 der „Neuen Justiz" wird im 2. Februarheft (Heft 4) veröffentlicht. D. Red. I Inhalt Seite Prof. Dr. Bernhard Graefrath/ Prof. Dr. Helmut Zapf: Die Dialektik von Internationalem und Nationalem in den sozialistischen internationalen Beziehungen . . 1 Dr. Hans-Werner A I m s / Prof. Dr. Reiner A r 11 / Dr. Gerhard Rosenau : Das Musterstatut für kooperative Einrichtungen in der Landwirtschaft und einige Aufgaben der Rechtsprechung 5 Dr. Franz Thoms: Lösung familienrechtlicher Probleme bei der Verwirklichung der sozialpolitischen Maßnahmen 9 Heinz Co n r a d / Dr. Herbert P o m p o e s : Mehrfache Gesetzesverletzung bei Falschmeldung und Vorteilserschleichung 13 Zur Diskussion Prof. Dr. sc. Horst Luther: Verbindliche Weisungen und Selbstentscheidung der Rechtsmittel- und Kassationsgerichte 15 Berichte Heinz G e i p e I / Dr. Rolf Schröder: Internationales Symposium über die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr der sozialistischen Länder 16 Dr. Ilsemarie Winkel/ Renate B ä h n i s c h : Zentrale Weiterbildung zu Problemen der Ehe- und Familienberatung 17 Informationen 18 Materialien der Plenen der Bezirksgerichte Zur Anwendung der Geldstrafe (Aus dem Bericht des Präsidiums des Stadtgerichts von Groß-Berlin an das Plenum vom 6. September 1972) 19 Rechtsprechung Strafrecht Oberstes Gericht: 1. Zum strafverschärfenden Tatbestandsmerkmaleines Gruppentäters bei Eigentumsdelikten (§§162 Abs. 1 Ziff. 2, 181 Abs. 1 Ziff. 2 StGB). 2. Zur Anwendung der außergewöhnlichen Strafmil- derung bei wiederholt und gemeinschaftlich begangenen Eigentumsdelikten mit geringer Schadenshöhe. 22 Oberstes Gericht: Anforderungen an ein psychiatrisches Gutachten und Prüfung seines Beweiswertes und Informationsgehalts. 23 Zivilrecht Oberstes Gericht: Zum Recht des Verkäufers, von der Möglichkeit der Nachbesserung Gebrauch zu machen, und zu den Umständen, unter denen dieses Recht dem Verkäufer nicht mehr zusteht 25 BG Rostock: Zur Abwägung der Interessen von Vermieter und Mieter, wenn der Mieter ein Hausgrundstück ständig bewohnt, der Vermieter es dagegen zu Erholungszwecken nutzen will 27 Arbeitsrecht Oberstes Gericht: Zur Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung von Streitigkeiten aus der NeuererVO und zur Pflicht der Gerichte, die Leistungen des Werktätigen im Neuerervorschlag mit den von ihm zu fordernden Arbeitsleistungen zu vergleichen 29 KrG Zerbst: Wird vom Gericht festgestellt, daß ein vergütungspflichtiger Neuerervorschlag vorliegt, hat es auch die Höhe der Vergütung zu errechnen und in der Entscheidung festzulegen. Anm. Christoph Kaiser 30 BG Karl-Marx-Stadt: Zur anteiligen Gewährung von Jahresendprämie, wenn ein Werktätiger aus gesundheitlichen Gründen während des Planjahres ausscheidet 31 32;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 32 (NJ DDR 1973, S. 32) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 32 (NJ DDR 1973, S. 32)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der staatlichen Entscheidung zu-Biermann; Angriffe gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit, unter anderem mittels anonymer und pseudonymer Drohanrufe sowie bei Beteiligung von Ausländern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X