Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 313

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 313 (NJ DDR 1973, S. 313); maligen Quedlinburger Programms/4/ in Zweifel, als am Ende des Jahres, in dem der gesamte Kreis zum Kampf gegen die Jugendkriminalität mobilisiert worden war, obendrein mehr Jugendstraftaten ausgewiesen wurden. Tatsächlich aber setzte der Kreistag Quedlinburg mit seinem „Programm zur Organisierung der Initiative und Aktivität der Bevölkerung bei der Beseitigung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität“ vom 21. Oktober 1964 neue Maßstäbe für diesen Bereich der Leitungstätigkeit der örtlichen Volksvertretungen. Diesem Beispiel folgten viele Kreise in allen Bezirken der DDR, wobei allerdings in einigen Fällen unter Außerachtlassung der objektiven Erfordernisse des jeweiligen Territoriums die inhaltlichen Aufgaben des Quedlinburger Programms mehr oder weniger schematisch übernommen wurden. Eine solche formale Handhabung, die zu keinen gesellschaftlichen Veränderungen führen kann, verdient natürlich die Kritik Streits zu Recht. Das Ziel der Vorbeugungsprogramme im Bezirk Halle bestand niemals darin, durch perfektionierte, systemhaft ausgeklügelte Modellvorstellungen die Kriminalität sozusagen stabsmäßig zu dezimieren. Das Ziel der Kreistagsprogramme war und ist vielmehr, in erster Linie die komplexe Leitungstätigkeit aller staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe zur Organisierung der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung im Bezirk zu entwickeln. Der Bezirkstag Halle orientierte in seinem Beschluß vom 7. Juni 1963 konkret auf die Verantwortung des Rates des Bezirks und seiner Fachabteilungen bei der schrittweisen Zurückdrängung von Rechtsverletzungen im jeweiligen Aufgabenbereich. Auf seiner Grundlage waren bis zum Sommer 1966 in allen 22 Kreisen des Bezirks und in etwa 20 Städten und Gemeinden ähnliche Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung wie im Kreis Quedlinburg festgelegt worden. Der Rat des Bezirks zog dann in seiner 25. Sitzung am 20. Oktober 1966 grundsätzliche Schlußfolgerungen aus einer Analyse des Standes der Verwirklichung von Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung. In Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen wurden „Grundsätze für das koordinierte Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen im Kreis bei der schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen“ beschlossen. Darin wird klar zum Ausdruck gebracht, „daß der Sinn der Programme nicht schlechthin darin besteht, Erscheinungen der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen zu bekämpfen, sondern die Verantwortung der gesamten Gesellschaft, insbesondere der staatlichen Organe und der gesellschaftlichen Organisationen, für die Beseitigung von Hemmnissen und allen die Gesetzesverletzungen begünstigenden oder hervorrufenden Bedingungen herauszuarbeiten und zu verwirklichen“. Und an anderer Stelle heißt es, daß die Programme „die Komplexität der vorbeugenden Arbeit sichern helfen. Sie müssen darauf gerichtet sein, das Zusammenwirken aller staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen bei der /4/ Auszüge aus den Vorschlägen für einen Plan zur Zurückdrängung und Vorbeugung der Jugendkriminalität im Kreis Quedlinburg sind in NJ 1964 S. 454 f., Auszüge aus dem überarbeiteten Quedlinburger Programm von 1967 sind bei H. J. Schulz, Kriminalitätsvorbeugung im Kreis, Berlin 1969, S. 166 ff., veröden tlicht. Vgl. dazu auch Goldenbaum, „Organisierung des gesellschaftlichen Kampfes zur Verhütung der Jugendkriminalität“, NJ 1965 S. 347 f.; Schüßeler, „örtliche Volksvertretungen und sozialistische Rechtspflege“, NJ 1967 S. 209 ff.; Harrland / Kaiser, „Erfahrungen und Erkenntnisse aus der komplexen Kriminalitätsvorbeugung“, NJ 1967 S. 556 ff.; Schmidt / Stottmeyer, „Erfahrungen aus der Bekämpfung der Jugendkriminalität“, Forum der Kriminalistik 1967, Heft 4, S. 35 ff. Prof. Dr. Kurt Schumann zum 65. Geburtstag Am 29. April 1973 beging Prof. Dr. Kurt Schumann, ordentlicher Professor für Zivilrecht an der Humboldt-Universität Berlin, seinen 65. Geburtstag. Durch seinen unermüdlichen Einsatz bei der Schaffung einer sozialistischen Justiz und durch sein streitbares Engagement als Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer hat er sich die ungeteilte Hochachtung aller Juristen der DDR erworben. Für den aufrechten Patrioten und Humanisten Kurt Schumann war die sowjetische Kriegsgefangenschaft ein Wendepunkt seines Lebens. Er schloß sich dem Nationalkomitee „Freies Deutschland“ an und wurde zu einem aktiven Kämpfer gegen den Antisowjetismus und für den gesellschaftlichen Fortschritt. Von 1948 an trug er in verschiedenen richterlichen Funktionen u. a. als Landgerichtspräsident in Alten-burg zur Festigung der demokratischen Gesetzlichkeit bei. Mit seiner Wahl zum ersten Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR am 7. Dezember 1949 wurde ihm eine hohe Verantwortung für die Entwicklung der Rechtsprechung in der DDR auferlegt. Er wirkte auch in dieser Funktion mit großem Erfolg. Im Jahre 1960 wurde Kurt Schumann eine Professur für Zivilrecht an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR und im Jahre 1963 an der damaligen Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin übertragen. Seitdem widmet er sich der Erziehung und Ausbildung sozialistischer, der Arbeiterklasse treu ergebener Juristen. Besonders bei der Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses leistet er mit seinen reichen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen eine fruchtbringende Arbeit. Bedeutsam ist auch sein Anteil an der Entwicklung der sozialistischen Zivilrechtswissenschaft und an der Ausarbeitung des Entwurfs eines Zivilgesetzbuchs. Für seine Verdienste beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung der DDR wurde Kurt Schumann, der als Mitglied des Hauptvorstandes der NDPD auch eine aktive gesellschaftliche Arbeit leistet, mit hohen staatlichen Auszeichnungen geehrt, u. a. mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber und mit dem Orden „Banner der Arbeit“. Die Freunde, Mitstreiter und Schüler Prof. Dr. Kurt Schumanns wünschen ihm Gesundheit, Schaffenskraft und weitere Erfolge in seiner Tätigkeit. vorbeugenden Bekämpfung von Gesetzesverletzungen bei konsequenter Wahrung der Eigen Verantwortung aller Organe zu erreichen“. Das Ziel der als Vorbeugungsprogramme bezeichneten Leitungsakte der örtlichen Volksvertretungen bestand und besteht also darin, auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung die örtlichen Räte und ihre Fachabteilungen, alle wirtschaftsleitenden Organe und Betriebe, die gesellschaftlichen Organisationen sowie weite Kreise der Werktätigen im Sinne der gesetzlich fixierten Verantwortung der gesamten sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates Und aller Bürger für die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu mobilisieren und zu organisieren. Nur diese Zielstellung kann Gradmesser für die Beurteilung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Vorbeugungsprogramme sein. 313;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 313 (NJ DDR 1973, S. 313) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 313 (NJ DDR 1973, S. 313)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

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