Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 312

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 312 (NJ DDR 1973, S. 312); Schläge in der öffentlichen Diskussion zum Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, wurde in die Verordnung eine Regelung aufgenommen, wonach der Direktor des volkseigenen Betriebes verpflichtet ist, Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß territorial getrennt liegende Betriebsteile sich an gemeinsamen Maßnahmen mit den örtlichen Staatsorganen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen beteiligen können (§ 20 Abs. 3). Verpflichtung der Leiter zur Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit Die Verordnung verpflichtet alle Leiter, das sozialistische Recht, namentlich das Wirtschafts- und Arbeitsrecht, als Leitungsinstrument umfassend und wirkungsvoll zu nutzen und die Rechte der Werktätigen zu wahren (§ 7 Abs. 2). Es gilt vor allem, jede formale Gegenüberstellung von Plan und Gesetz zu überwinden. Der Plan ist selbst Gesetz, und die Rechtsvorschriften sind wichtige Instrumente, um die staatlichen Pläne zu erfüllen. Die Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB haben durch eine qualifizierte Leitungstätigkeit die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten und alle Voraussetzungen für die Mitwirkung der Werktätigen an der Lösung dieser Aufgabe zu schaffen sowie eng mit den staatlichen und gesellschaftlichen Organen bei der Bekämpfung und Verhütung von Rechtsverletzungen zusammenzuarbeiten. Man darf nicht übersehen, daß durch Rechtsverletzungen nach wie vor bedeutende volkswirtschaftliche Schäden entstehen und die Entwicklung sozialistischer Beziehungen in den Arbeitskollektiven vielfach empfindlich gestört wird. Deshalb gehört es zu den Pflichten der Leiter der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB, in ihrem Verantwortungsbereich Ordnung, Sicherheit und Disziplin zu erhöhen, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegenüber Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zu gewährleisten sowie Straftaten und anderen Rechtsverletzungen vorzubeugen und deren Ursachen zu beseitigen (§ 7 Abs. 1 und 2). Die Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB bringt überzeugend zum Ausdruck, wie in Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages das sozialistische Recht weiter ausgestaltet und die sozialistische Rechtsordnung gestärkt wird. Den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, den Leitern der Betriebe, Kombinate und WB sowie den Kollektiven der Werktätigen wird mit dieser Verordnung ein wichtiges Instrument in die Hand gegeben, um die Arbeitsproduktivität zu steigern, den materiellen Reichtum der sozialistischen Gesellschaft zu mehren, die Arbeitsund Lebensbedingungen systematisch zu verbessern und damit dem Wohle des Volkes zu dienen. KURT WOLF, Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirks Halle Die Vorbeugungsprogramme der örtlichen Volksvertretungen wirksame Führungsinstrumente im Kampf gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen Das Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I S. 253) und das im Entwurf vorliegende Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe schaffen wesentliche Voraussetzungen, um die staatliche Tätigkeit und die Aktivität der Massen zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit umfassend weiterzuentwickeln. Nach dem Gesetzentwurf tragen die örtlichen Volksvertretungen eine hohe Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung; sie haben für die strikte Einhaltung und Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit sowie für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium zu sorgen und hierüber die Kontrolle auszuüben (§ 2 Abs. 6 des Entwurfs). Diese bedeutsame Aufgabe müssen die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe mit dem vom VIII. Parteitag der SED geforderten hohen Niveau erfüllen. Dabei können sie an die guten Erfahrungen anknüpfen, die in den vergangenen Jahren in vielen Bezirken und Kreisen mit Programmen zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung gesammelt wurden. Es muß daher Widerspruch hervorrufen, wenn Streit in seinen Bemerkungen zum Verlauf der Kriminalitätsentwicklung in der sozialistischen Phase der kommunistischen Gesellschaft es als „erwiesen“ ansieht, daß „die Modelle oder Programme für die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität als Ganzes unsere Erwartungen nicht erfüllt haben“./I/ Dieser undifferenzierten Behauptung/2/ muß auch deshalb widerspro- fll Streit, „Zu einigen theoretischen und praktischen Fragen des Kampfes gegen die Kriminalität“, NJ 1973 S. 129 fl. (131). 121 Ähnlich wenn auch etwas differenzierter äußert sich Harrland, „Höhere Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht“, NJ 1973 S. 251 ff. (254). Seiner Forderung, konkrete, kontroll-fähige Maßnahmen festzulegen, ist jedoch zuzustimmen. dien werden, weil Streit sie im Zusammenhang mit der Kritik an „illusionären Vorstellungen“ und „subjektiven Auffassungen“ äußert, die „letzten Endes zu unrealistischen Methoden und Formen bei der Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten führen würden“. Damit wird aber völlig unberechtigt die mobilisierende Wirkung vieler Vorbeugungsprogramme negiert./3/ Zur Bedeutung der Vorbeugungsprogramme der örtlichen Volksvertretungen Im Bezirk Halle sind in den vergangenen Jahren von den örtlichen Volksvertretungen beachtliche Aktivitäten entwickelt worden, die Ausdruck des Bewußtseins der Verantwortung für den Kampf gegen Straftaten als gesamtgesellschaftliches Anliegen sind. Natürlich waren diese Initiativen mit konsequenten ideologischen Auseinandersetzungen verbunden, die sich gegen vereinfachende, oberflächliche Vorstellungen von der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung und gegen oft vom Eifer für die Sache geprägte Illusionen hinsichtlich des Trends der Kriminalitätsentwicklung richteten. Skeptiker zogen z. B. voreilig die Wirksamkeit des da- /3/ Das ist um so verwunderlicher, als Streit in NJ 1966 S. 358 noch betont hatte: „Das im Bezirk Halle beschlossene Programm für die Entwicklung der vorbeugenden Tätigkeit zur schrittweisen Zurückdrängung der Kriminalität sollte im Hinblick auf die damit zu gewinnenden Erfahrungen und die künftigen Auswirkungen von den zuständigen zentralen Organen an Ort und Stelle sorgfältig studiert und verallgemeinert werden.“ Auch der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer hat in seinem Bericht zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in territorialen Bereichen vom 26. November 1969 das Bestreben der Bezirkstage und ihrer Räte unterstützt, die in den Vorbeugungsprogrammen der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen enthaltenen vielfältigen und konkreten Erfahrungen für den Bezirk zu verallgemeinern (NJ 1970 S. 10). 312;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 312 (NJ DDR 1973, S. 312) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 312 (NJ DDR 1973, S. 312)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Regelungen des strafprozessualen Prüfungs-Stadiums und des Gesetzes als die beiden wesentlichsten rechtlichen Handlungsgrundlagen für die Tätigkeit der Linie Untersuchung vor Einleitung von Ermittlungsverfahren. Strafprozessuale Prüfungshandlungen und Maßnahmen nach dem Gesetz grundsätzlich dann möglich, wenn einerseits Verdachtshinweise auf eine Straftat vorliegen, andererseits die konkrete Erscheinungsform der Straftat mit einer unmittelbaren Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der Abteilung politischoperative Informationen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten. Dies können sein: Ergebnisse, die im Rahmen der Sachverhaltsklärung zur Gefahrenabwehr gemäß Gesetz durchgeführt wurden. Daraus resultiert das Erfordernis, gegebenenfalls die Maßnahmen im Rahmen der Sachverhaltsklärung gemäß Gesetz :.in strafprozessuale Ermittlungshandlungen hinüberzuleiten. Die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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