Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 294

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 294 (NJ DDR 1973, S. 294); Eine Sonderregelung für die Form von Rechtsgeschäften findet sich auch sonst noch in mehrfachen Punkten. Sie muß z. B. bei international-wirtschaftsrechtlichen Beziehungen eintreten. Sonderregelungen gelten aber auch für das echte Kollisionsrecht. Zu denken ist dabei an die Eheschließung, wenn auch von der Familienrechtswissenschaft der DDR anerkannt ist, daß es sich dabei nicht um ein „Rechtsgeschäft“ handelt. Diese Einschätzung gilt durchweg nur für die sozialistischen Staaten, und die Qualifikation nach der lex causae würde wenn die Eheschließung im kapitalistischen Ausland stattfindet vielfach zur Anwendung der allgemeinen kollisionsrechtlichen Formvorschrift führen, wenn die Form der Eheschließung nicht im internationalen Familienrecht der DDR speziell geregelt wäre (§ 15 EGFGB). Eine spezielle Regelung ist auch für die Form der letztwilligen Verfügung erforderlich. Zwar sollten die formellen Ausweichmöglichkeiten für die letztwilligen Verfügungen mit denen, die in der allgemeinen Regelung des Formstatuts enthalten sein müßten, übereinstimmen. Grundlegend wird die Form der letztwilligen Verfügung aber nicht einfach an die lex causae, das Erbstatut, angeknüpft; denn diese sollte sich nach der Staatsbürgerschaft des Erblassers zur Zeit seines Todes bestimmen. Einzelfragen im Zusammenhang mit der Form des Rechtsgeschäfts Zu beantworten ist die Frage, wo der Abschlußort des Rechtsgeschäfts liegt, dessen Recht ggf. heranzuziehen ist. Es handelt sich dabei nicht um ein Qualifikations- problem, sondern um die rechtlich verwandte Problematik der Auslegung von Anknüpfungspunkten. Die Beantwortung der Auslegungsfrage ist nirgendwo speziell geregelt. Das sollte auch in Zukunft nicht der Fall sein. Sie sollte der Zielsetzung unserer Kollisionsnorm entsprechend über die Form des Rechtsgeschäfts erfolgen. Es geht insofern darum, den Partnern des Rechtsgeschäfts ggf. auch nur einer Person die Möglichkeit des Ortsrechts offenzuhalten, und daher ist der Ort maßgebend, an dem der Erklärende tätig wird. Zu erörtern ist ferner, nach welchem Recht die Frage zu beantworten ist, welche Wirkung die Verletzung einer Formvorschrift hat. Der Zusammenhang zwischen den Bestimmungen über die Form eines Rechtsgeschäfts und denen über die Wirkung ihrer Verletzung weist hier von selbst darauf, daß sich die Wirkung der Verletzung einer Formvorschrift ebenfalls nach der lex causae, evtl, nach dem Ortsrecht bzw. dem Recht der DDR beurteilt. Natürlich kann es einmal Vorkommen, daß die Partner eines Rechtsgeschäfts eine Form gewählt haben, die zwar die lex causae, nicht aber das Ortsrecht kennt, oder es kann der Fall eintreten, daß eine gewählte Form zwar dem Ortsrecht, nicht aber der lex causae oder dem Recht der DDR bekannt ist. Auch können die Partner einer Form genügt haben, die wenigstens für den betreffenden Fall nur dem Recht der DDR bekannt ist. Weitere Varianten lassen sich unschwer finden; für die Formgültigkeit genügt es jedoch, wenn wenigstens eines der verschiedenen Rechte die Form kennt. Informationen Der Verfassungs- und Rechtsausschuß und der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik der Volkskammer führten am 24. April 1973 eine gemeinsame Sitzung zu Fragen der Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts durch. Der Staatssekretär für Arbeit und Löhne, Rademacher, informierte die Abgeordneten über die wesentlichen Ergebnisse von Untersuchungen der Kreis-, Bezirksund Zentralvorstände der Gewerkschaften, die in mehr als 80 Betrieben und Kombinaten durchgeführt worden waren. Er betonte, daß alle Möglichkeiten genutzt werden müßten, um die mobilisierende und bewußtseinsbildende Kraft des Arbeitsrechts in den Betrieben voll auszuschöpfen. Es komme darauf an, die Leiter auf dem Gebiet des Arbeitsrechts systematisch zu qualifizieren und die Werktätigen noch besser mit ihren Rechten und Pflichten im Arbeitsprozeß vertraut zu machen. In Vorbereitung eines neuen GBA seien die besten Erfahrungen bei der Verwirklichung des Arbeitsrechts zu verallgemeinern. * Anläßlich des 20jährigen Bestehens der Konfliktkommissionen veranstaltete der Bundesvorstand des FDGB am 26. April 1973 einen Erfahrungsaustausch, an dem 60 Vorsitzende und Mitglieder von Konfliktkommissionen teilnahmen. Kollege Heintze, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB, betonte in seiner Rede, daß die rund 200 000 Mitglieder der Konfliktkommissionen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer hohen Rechtssicherheit in unserem sozialistischen Staat leisten. Es gehe darum, die Bürger der DDR immer mehr in die Verwirklichung des sozialistischen Rechts und in die Kontrolle über die Einhaltung der Gesetzlichkeit einzubeziehen. Damit die Konfliktkommissionen ihre Aufgaben als gesellschaftliche Gerichte besser erfüllen können, sei es erforderlich, daß die Ge- werkschaften in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Rechtspflegeorganen ihre Verantwortung für die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen gewissenhaft wahrnehmen. In Würdigung ihrer hervorragenden Leistungen wurde 36 langjährig tätigen Vorsitzenden und Mitgliedern von Konfliktkommissionen die „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege“ in Silber oder Bronze verliehen. * Aus Anlaß des 10. Jahrestages der Bildung der Schiedskommissionen fand am 13. April 1973 im Ministerium der Justiz eine Feierstunde statt, an der rund 50 Vorsitzende und Mitglieder von Schiedskommissionen teilnahmen. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Heusinger, würdigte in seiner Ansprache das Wirken der 5 267 Schiedskommissionen, deren 55 500 Mitglieder, einen großen Beitrag zur Verwirklichung des sozialistischen Rechts leisten. Er unterstrich, daß die bedeutsame Aufgabe der Schiedskommissionen, die sozialistische Gesetzlichkeit in der Vorbereitung und Durchführung der Beratungen strikt zu wahren, die gesellschaftliche Wirksamkeit ihrer Rechtsprechung zu erhöhen sowie stärker an der Rechtspropaganda und Rechtserziehung mitzuwirken, eine zielstrebige politisch-ideologische und fachliche Anleitung der Mitglieder der Schiedskommissionen verlangt. Für ihre hervorragende Arbeit wurden in der Feierstunde 12 langjährige Vorsitzende von Schiedskommissionen mit der „Medaille für Verdienste in der Rechtspflege“ in Bronze ausgezeichnet. * Auf Einladung des Vorsitzenden des Obersten Gerichts der UdSSR, Smirnow, weilte eine Delegation des Obersten Gerichts der DDR unter Leitung von Präsident 294;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 294 (NJ DDR 1973, S. 294) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 294 (NJ DDR 1973, S. 294)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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