Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 279

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 279 (NJ DDR 1973, S. 279); haltlichen Gesichtspunkte vor allem bei der Planung und Koordinierung der verschiedenen Maßnahmen in den Betrieben beachtet werden. Es geht um die volle Einordnung der Rechtsarbeit und der Rechtserziehung in der Volkswirtschaft in den Gesamtzusammenhang der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der sozialistischen Gesellschaft. Dazu müssen die Maßnahmen der betrieblichen Leitungsgremien, des Justitiars, der Gewerkschaftsorgane, der Betriebsakademie wie auch die Aktivitäten der staatlichen und gesellschaftlichen Rechtspflegeorgane zur Propagierung und Erläuterung des sozialistischen Rechts und zur erzieherischen Einflußnahme auf die Arbeitskollektive besser koordiniert und aufeinander abgestimmt werden./17/ Insbesondere müssen in einigen Betrieben auftretende Erscheinungen der Isolierung der rechtspropagandistischen Arbeit des Justitiars und betrieblicher Gewerkschaftsorgane von der rechtspropagandistischen Arbeit der staatlichen Rechtspflegeorgane im Betrieb überwunden werden. Bei der Planung und bei der Durchführung einzelner rechtspropagandistischer Maßnahmen muß stärker differenziert werden. Dabei müssen sowohl der Stand der Entwicklung des sozialistischen Rechtsbewußtseins in den einzelnen Betriebskollektiven als auch die unterschiedlichen beruflichen Aufgaben der Werktätigen berücksichtigt werden. Auf den Rechtskonferenzen der Betriebe und Kombinate werden Grundsatzfragen der betrieblichen Rechtsarbeit insgesamt, die alle Betriebsangehörigen angehen, beraten. Bewährt haben sich auch Schulungen, Beratungen und Aussprachen in Brigaden und einzelnen Abteilungen zu ganz konkreten Rechtsthemen, differenziert nach den Problemen und Vorschlägen der Kollegen. Hier ergibt sich für die Justitiare in den Betrieben eine wichtige Aufgabe. Sie sollten nicht nur selbst Rechtspropaganda leisten, sondern auch im Auftrag des Leiters darauf hinwirken, daß alle von den verschiedenen Organen geplanten Maßnahmen zur Rechtspropaganda richtig aufeinander abgestimmt werden. Wichtig ist insbesondere die enge Zusammenarbeit mit den Rechtskommissionen bei den Betriebsgewerk-schaftsleitungen./18/ Diese Kommissionen leisten in vielen Betrieben und Kombinaten konkret und differenziert Rechtspropaganda. Die Rechtsberatungen, die von den Rechtskommissionen wahrgenommen werden, sind für die Werktätigen eine große Unterstützung. Auch mit den Konfliktkommissionen und den Schöffenkoüek- /17/ Zur Rechtsarbeit der Gewerkschaften vgl. Heintze, „Arbeiterklasse, Gewerkschaften und sozialistisches Recht“, NJ 1973 S. 219 if. /18/ Vgl. Ordnung für die Tätigkeit der Rechtskommissionen der Gewerkschaften vom 3. November 1969, in: Gewerkschaftliche Ordnungen zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts, Berlin 1972, S. 22. tiven ist die Abstimmung, Koordinierung und Zusammenarbeit hinsichtlich der Rechtspropaganda erforderlich. Der Justitiar und andere an der Rechtsarbeit im Betrieb mitwirkende Organe sollten auch Anregungen und Vorschläge für das Auftreten von Mitarbeitern der Rechtspflegeorgane auf Versammlungen und Beratungen unterbreiten. Vor allem muß gesichert werden, daß auf alle Rechtsverletzungen reagiert wird, daß sie in den Arbeitskollektiven ausgewertet werden. Beispielhaft ist die Arbeit insbesondere dort, wo nicht erst dann Rechtsprobleme beraten werden, wenn Rechtsverletzungen aufzudecken und auszuwerten sind, sondern wo im Betrieb regelmäßig zu neuen gesetzlichen Bestimmungen und zur Rechtsverwirklichung Stellung genommen wird. Diese Veranstaltungen müssen je nach Thema und Teilnehmerkreis gründlich vorbereitet werden. Zur Planung und Abstimmung von Maßnahmen der Rechtspropaganda in den Betrieben werden verschiedene Formen und Methoden angewendet. Bewährt haben sich Anweisungen bzw. Ordnungen der Werkdirektoren zur Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit, deren Verwirklichung gewissenhaft kontrolliert wird. In anderen Betrieben gibt es Maßnahmepläne zur Entwicklung der Rechtspropaganda, die von den gewerkschaftlichen Leitungen im Zusammenwirken mit dem Justitiar, den Schöffen und den betrieblichen Kommissionen der ABI ausgearbeitet werden. In von den Kombinatsdirektoren erlassenen Ordnungen für die Rechtsarbeit im Kombinat sind meist auch Festlegungen über die Aufgaben der Leiter und insbesondere der Justitiare zur Rechtspropaganda enthalten: Vorträge und Informationen, Anleitung der Vertragssachbearbeiter, Schulung der Mitglieder der Konfliktkommission, Durchführung von Sprechstunden. Zum Teil werden Themenpläne für Rechtsinformationen und Schulungen festgelegt. Die Erfahrungen, die bei der Realisierung dieser Programme gesammelt wurden, sind vielfältig. Sie müßten über den einzelnen Betrieb bzw. über den Industriezweig hinaus gründlich ausgewertet und verallgemeinert werden. Die Gewerkschaftsorgane leisten hier bereits beachtliche Arbeit. Aber auch die Staats- und Wirtschaftsorgane müßten hier stärker ihrer Leitungsverantwortung gerecht werden. Um die Wirksamkeit der Rechtspropaganda in der Volkswirtschaft zu erhöhen, muß vor allem auch die methodische Anleitung und Unterstützung der Betriebe qualifiziert werden. Dadurch könnten bessere Voraussetzungen für den Einsatz der Rechtspropaganda und der Rechtserziehung zur Entwicklung der schöpferischen Initiative der Werktätigen beim Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung geschaffen werden. Prof. Dr. sc. JOHN LEKSCHAS, Direktor der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Grundlegende Anforderungen an die Erziehung und Ausbildung der Studenten der Rechtswissenschaft Dem nachstehenden Beitrag liegt ein Referat zugrunde, das Prof. Dr. Lekschas anläßlich der 8. Studententage der Humboldt-Universität am 21. März 1973 gehalten hat. £ Recj. Die Studenten der Rechtswissenschaft haben sich wie alle Studenten in der DDR das Ziel gesetzt, das Jahr der X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten zum „Jahr hoher Studienleistungen“ zu machen. Sie folgen damit dem Beispiel der Arbeiterklasse, zu deren Tra- ditionen es gehört, Gedenktage und besondere Ereignisse durch hohe Leistungen in der Produktion zu würdigen. Wer hohe Studienleistungen erbringen will, muß sich über die Anforderungen klar sein, die das Studium an ihn stellt. Diese Anforderungen sind nichts anderes als die Forderungen, die das Leben an den Hochschulabsolventen als einen Spezialisten richtet, der aktiv am weiteren Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und ihrem Schutz teilhat. 279;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 279 (NJ DDR 1973, S. 279) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 279 (NJ DDR 1973, S. 279)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operations- gebiet, wenn sie nicht von sich aus aktiv werden und ihrerseits geeignete Möglichkeiten wahrnehmen, um den Diensteinheiten konkrete Hilfe und Unterstützung zu geben.

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