Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 278

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 278 (NJ DDR 1973, S. 278); gen in den Arbeitskollektiven zur bewußten Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der täglichen Arbeit die erforderliche Aufmerksamkeit schenken. Rechtspropaganda im Betrieb darf nicht als Ressortaufgabe des Justitiars betrachtet werden. Vielmehr folgt aus der Verantwortung des Leiters für die Planerfüllung auch seine Verantwortung für die erzieherische Arbeit mit dem sozialistischen Recht. „Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre sollten also ihre Verpflichtung darin sehen, vor den Werktätigen das sozialistische Recht zu erläutern und die bewußte Einstellung zu unseren Rechtsnormen zu fördern.“/15/ Im Zusammenhang mit Forderungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung in den Betrieben wird oft die Frage aufgeworfen: Wie können die Leiter auf diesem Gebiet ihrer Verantwortung gerecht werden, wenn sie selbst nicht immer ausreichende Rechtskenntnisse haben? Hier sind offensichtlich grundsätzliche Schlußfolgerungen für die Hoch- und Fachschulausbildung der Ökonomen und Ingenieure, aber auch für die ständige Information, Anleitung und Schulung der verantwortlichen Leiter zu Rechtsfragen und neuen Rechtsvorschriften erforderlich. Die Kenntnisse einiger Wirtschaftsfunktionäre insbesondere in kleineren Betrieben über wirtschafts-und arbeitsrechtliche Vorschriften reichen z. Z. noch nicht immer aus. In manchen Betrieben wird die Arbeit mit dem Recht nicht umfassend genug betrachtet. Vielfach sehen Leiter in diesem Zusammenhang nur ihre Verantwortung, sich mit der vertraglichen Sicherung der Kooperation zu beschäftigen. Es ist auch nicht damit getan, wenn sich der Leiter erst dann auf Rechtsvorschriften besinnt, wenn Konflikte oder volkswirtschaftliche Schäden bereits eingetreten sind, wenn Fragen der materiellen oder disziplinarischen oder gar der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu klären sind. Die Verpflichtung des Leiters besteht nach § 7 der VO über die Betriebe, Kombinate und WB vielmehr darin, die Arbeitskollektive zu befähigen, von vornherein in Übereinstimmung mit den Forderungen der sozialistischen Gesetzlichkeit zu handeln. Hieran wird deutlich, daß Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der Volkswirtschaft in besonderem Maße darauf gerichtet sind, die organisierende und schützende Rolle des sozialistischen Rechts bewußt zu machen ynd durchzusetzen. Eine derartige ideologische Einflußnahme auf der Grundlage des geltenden Rechts ist auch am besten geeignet, Voraussetzungen für die weitere Erhöhung der Rechtssicherheit und Gesetzlichkeit in der Volkswirtschaft insgesamt zu schaffen. Sie muß helfen, Rechtsverletzungen, Disziplinverstößen, Vernachlässigung von Kontrollbefugnissen, die heute noch zu beachtlichen Schäden am Volkseigentum führen, vorzubeugen. Die Initiative zur Auswertung von Rechtsvorschriften und zu ihrer Umsetzung bei der Lösung betrieblicher Aufgaben muß vom Leiter ausgehen. Er hat zu sichern, daß bei Leitungsentscheidungen, bei der Rechenschaftslegung und Abrechnung der Planerfüllung regelmäßig auch die Arbeit mit dem Recht, die Staats- und Vertragsdisziplin der Kollektive eingeschätzt werden. Er muß regelmäßig mit den betrieblichen Gewerkschaftsorganen, der FDJ-Leitung und dem Frauenausschuß Probleme der Reehtsarbeit im Betrieb beraten. Die Ergebnisse betrieblicher und staatlicher Kontrollorgane sowie die Hinweise der Rechtspflegeorgane müssen systematisch ausgewertet und umgesetzt werden. Das Vorbild des Leiters bei der Arbeit mit dem sozialistischen Recht hat nicht zu unterschätzende Bedeutung für die Entwicklung der Einstellung der Betriebsangehörigen zum Recht. Dort, wo geltende Rechts- ,/15/ Ebert, a. a. O., S. 31. Vorschriften bei Leitungsentscheidungen nicht beachtet werden, wo Schlendrian, Vertrauensseligkeit und Subjektivismus in Leitungsfragen Platz greifen, kann schwerlich eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen in den Arbeitskollektiven geschaffen werden. Die Einheit von Planerfüllung und Reditsarbeit im Betrieb Das Grundanliegen und die wesentlichen inhaltlichen Konsequenzen, die sich für die Betriebe aus dem Gesetz über den Ministerrat, aus dem Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen sowie vor allem aus der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB ergeben, müssen in Leitungsberatungen und Versammlungen ausgewertet werden. Die Arbeitskollektive müssen dazu befähigt werden, die allgemeinverbindlichen Grundsätze dieser Rechtsvorschriften unter den konkreten Bedingungen des Betriebes und der Brigaden durchzusetzen. Hierbei kann an die Erfahrungen vieler Betriebskollektive angeknüpft werden. Beispielhaft handeln diejenigen Betriebe und Arbeitskollektive, die von vornherein das Streben nach hohen ökonomischen Ergebnissen zur Lösung der vom VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe mit der Erziehung zu Ordnung, Disziplin und Gesetzlichkeit verbinden. „Wir kommen vor allem dort gut voran, wo unter den Zielen im Kampf um den Staatstitel .Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ die Fragen der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einen selbstverständlichen Platz einnehmen.“/16/ Rechtspropaganda und Rechtserziehung in der Volkswirtschaft müssen dazu beitragen, den Werktätigen in den Betrieben und Kombinaten insbesondere folgende Gesichtspunkte stärker bewußt zu machen: 1. Das sozialistische Recht ist unerläßliches staatliches Instrument zur wirksamen Verbindung der zentralen Leitung und Planung mit der wachsenden schöpferischen Aktivität der Werktätigen in der materiellen Produktion. Die seit dem VIII. Parteitag erlassenen Gesetze und anderen Rechtsvorschriften orientieren auf die Erhöhung der Verantwortung der Werktätigen, der örtlichen Volksvertretungen, der Betriebe und Arbeitskollektive zur Durchsetzung der einheitlichen sozialistischen Staatspolitik und für die Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben. 2. Planerfüllung, Wettbewerb und verantwortungsbewußte Arbeit mit dem sozialistischen Recht, Wahrung von Disziplin, Ordnung und Gesetzlichkeit müssen in den Arbeitskollektiven als untrennbare Einheit verwirklicht werden. Die weitere Verbesserung der Ar-beits- und Lebensbedingungen der Werktätigen setzt verstärkt den Kampf um vorbildliche Ordnung und Sicherheit, Unduldsamkeit gegenüber Unordnung, Vergeudung, Vernachlässigung von Kontrollpflichten und gegenüber Rechtsverletzungen jeder Art voraus. 3. Leiter und Arbeitskollektive tragen eine hohe Verantwortung zur Anwendung und Ausnutzung des sozialistischen Rechts bei der Rationalisierung, bei der Erhöhung der volkswirtschaftlichen Effektivität der Produktion, bei der Erhöhung der Qualität der Erzeugnisse und zur Erschließung aller Reserven, z. B. für die Konsumgüterproduktion. Arbeits-, Staats- und Vertragsdisziplin sind untrennbar. Organisation der Rechtserziehung Um die Wirksamkeit der Rechtspropaganda in der Volkswirtschaft weiter zu erhöhen, müssen diese in- 278 fiel Ebert, a. a. O., S. 29.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 278 (NJ DDR 1973, S. 278) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 278 (NJ DDR 1973, S. 278)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit von Personen. Soweit sich gegen führende Repräsentanten der mit ihr verbündeter Staaten richten, ist gemäß Strafgesetzbuch das Vorliegen eines hochverräterischen Unternehmens gegeben. Zielpersonen sind in der Regel typisch für Täter, die politisch-operativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begehen. Die hat auch Einfluß auf die Begehungsweise und Auswirkungen der Straftat. Sie ist zugleich eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung und Qualifizierung der Untersuchungsmethoden. Unter Beachtung der konkreten politisch-operativen Lage im Ver antwortungsbereich, aller objektiven undsubjektiven Umstände der begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und anderen feindlichen Zentralen bei dor Organisierung, Unterstützung und Duldung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens; Einschätzungen über Angriffsrichtungen, Hintergründe und Tendenzen der Tätigkeit gegnerischer Massenmedien in bezug auf den Vollzug der Untersuchungshaft bestimmt. Demnach sind durch den verfahrensleitendsn Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren und durch das verfahrenszuständige Gericht im Gerichtsverfahren Festlegungen und Informationen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden höheren Anforderungen an politisch-operative Absicherung durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des.

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