Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 277

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 277 (NJ DDR 1973, S. 277); zung neuer und effektiver Methoden der rechtspropagandistischen Arbeit hingewiesen. Der Minister der Justiz der UdSSR hob die persönliche Verantwortung der Leiter für die Rechtspropaganda unmittelbar in den Produktionskollektiven hervor. Zahlreiche Redner unterstrichen die Bedeutung der Rechtserziehung der Studenten als der zukünftigen verantwortlichen Leiter in Staat und Wirtschaft. Es wurde über vielfältige Formen der Rechtspropaganda und der Rechtserziehung im Bereich der Volkswirtschaft berichtet und auf die Analyse und Verallgemeinerung der besten Erfahrungen orientiert./12/ Die Rechtspropaganda in den Betrieben der UdSSR erstreckt sich auf alle Gebiete des sowjetischen Rechts. Die Vielfalt der angewendeten Formen und Methoden ist beeindruckend./13/ Sie kann im folgenden nur vom Überblick her angedeutet werden. Schwerpunkte sind gegenwärtig: die erzieherische Arbeit unmittelbar in den Produktionskollektiven, die Rechtserziehung der jungen Arbeiter und Berufsschüler, die juristische Qualifizierung der Leiter und Wirtschaftsfunktionäre, der Ausbau der Verantwortung der Justitiare für die Anleitung und Organisation der Rechtspropaganda. In einer Vielzahl der Betriebe und Wirtschaftseinrichtungen in der UdSSR werden wie bei den örtlichen Sowjets die Maßnahmen zur Propagierung der Sowjetgesetze und der Rechtserziehung in einem einheitlichen Plan zusammengefaßt. In der praktischen Arbeit auf der Grundlage dieser Pläne haben sich insbesondere folgende Formen und Methoden bewährt: In den Betrieben und Einrichtungen werden Arbeitsgruppen gebildet, in denen Funktionäre der Betriebsleitung und der Gewerkschaftsorganisation, der Justitiar und Vertreter anderer gesellschaftlicher Organe mitarbeiten. Hauptaufgabe dieser Arbeitsgruppen ist die Koordinierung und Vorbereitung der verschiedenen Aktivitäten zur Rechtspropaganda. Es werden regelmäßig Vorträge, Diskussionen, Seminare und Betriebsfunksendungen zu konkreten Rechtsfragen der betrieblichen Arbeit für einen differenzierten Teilnehmerkreis veranstaltet. In vielen Betrieben bestehen Fakultäten für Rechtskenntnisse, an denen zahlreiche Werktätige studieren. In den Abendschulen und in Lehrgängen treten regelmäßig Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und andere Juristen auf. In vielen Großbetrieben findet einmal im Quartal ein besonderer Tag der Rechtspropaganda statt. In anderen Betrieben werden Monate der Rechtserziehung durchgeführt. Verschiedentlich gibt es sog. Juristische Klubs der Werktätigen. In den meisten Betrieben und Einrichtungen existieren juristische Konsultationsstützpunkte betrieblicher und gewerkschaftlicher Organe. Juristen halten dort regelmäßig, zum Teil zweimal in der Woche, Sprechstunden ab, in denen Rechtsfragen der Werktätigen beantwortet werden. Wirtschaftsfunktionäre und Justitiare aus den Betrieben nehmen an juristischen Qualifizierungslehrgängen /12/ Die Materialien der Tagung sind veröffentlicht unter dem Titel „Die Rechtspropaganda - ein wichtiger Bestandteil der kommunistischen Erziehung der Sowjetbürger“, Sowjetstaat und Sowjetrecht 1973, Heit 1, S. 3 ff. (russ.). - Die Kurzfassung des einleitenden Referats des Ministers der Justiz der UdSSR ist in NJ 1973 S. 235 ff. abgedruckt. /13/ Vgl. z. B. Batakow / Marujew, „Rechtserziehung der Werktätigen in der Produktion“, Sowjetjustiz 1973, Heft 1, S. 27 (russ.); Archipow, „Der juristische Dienst im Industriebetrieb“, Sowjetjustiz 1973, Heft 1, S. 26 (russ.). teil, die von den Instituten zur Erhöhung der Qualifikation leitender Mitarbeiter und der Spezialisten in der Volkswirtschaft bei den Ministerräten der Unionsrepubliken und bei den Industrieministerien veranstaltet werden. Diese Lehrgänge werden auf. der Grundlage bestätigter Programme für die einzelnen Kurse organisiert. So finden z. B. für Mitarbeiter des juristischen Dienstes in Betrieben der Leichtindustrie Kurse zum Vertragsrecht, zum Arbeitsrecht, zu Rechtsvorschriften über den sozialistischen staatlichen Produktionsbetrieb, über die Ordnung zur Klärung von Wirtschaftsstreitigkeiten usw. statt. Ähnliche Kurse werden auch von den Justizabteilungen der Gebietssowjets organisiert. Bei den Ministerien und bei den Justizabteilungen der Regions- und Gebietssowjets werden gegenwärtig Räte zur methodischen Koordinierung der Rechtspropaganda gebildet. Diese Räte analysieren und verallgemeinern die Arbeit der Betriebe und Wirtschaftseinrichtungen auf dem Gebiet der Rechtspropaganda. Wichtige Aufgaben der Koordinierung und des Erfahrungsaus-tauschs werden von dem Beirat für Koordinierung und methodische Anleitung der Rechtspropaganda beim Ministerium der Justiz der UdSSR wahrgenommen. Sowohl die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre als auch die Justitiare der Betriebe arbeiten eng mit den Kameradschaftsgerichten, den Volkskontrollgruppen und den freiwilligen Helfern der Miliz (Drushinen) zusammen. Aus den Programmen der Institute bei den Ministerien und den Plänen der Betriebe wird deutlich, daß bei der Rechtspropaganda und bei der Rechtserziehung in den Betrieben Probleme des Arbeitsrechts im Vordergrund stehen (Arbeitsvertrag, Arbeitsschutz, Urlaub, Entlohnung, Rentenrecht, materielle Verantwortlichkeit u. a.). Daneben werden Grundfragen des Sowjetrechts, der Rechte und Pflichten der Werktätigen, der Betriebe und Wirtschaftsorgane, Probleme der Vertragsgestaltung, des Strafrechts (z. B. des Kampfes gegen Alkoholmißbrauch und Rowdytum), aber auch viele Zivilrechts- und Familienrechtsprobleme behandelt. Charakteristisch ist, daß es nicht um eine unverbindliche Belehrung, sondern um konkrete Anleitung und erzieherische Einwirkung geht, die Aktivitäten zur Steigerung der Produktion und zur Verbesserung der Arbeit auszulösen vermögen. Die Verantwortung des Leiters für die Rechtserziehung Auf dem VIII. Parteitag wurde von allen Staats- und Wirtschaftsfunktionären gefordert, „daß sie vorbehaltlos die Gesetzlichkeit achten und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit machen“./14/ Nach § 7 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und WB vom 28. März 1973 sind die Leiter verpflichtet, durch qualifizierte Leitungstätigkeit die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Sie haben zu sichern, daß das sozialistische Recht umfassend und wirkungsvoll als Leitungsinstrument genutzt wird, daß Ordnung, Sicherheit und Disziplin erhöht werden. In diesem Zusammenhang ist auch § 6 Abs. 3 der VO zu beachten, wonach die Leiter die sozialistischen Beziehungen der Werktätigen in den Arbeitskollektiven, die sozialistische Einstellung zur Arbeit und die Entwicklung der Werktätigen zu sozialistischen Persönlichkeiten aktiv zu fördern haben. Diese Aufgabenstellung schließt ein, daß die Leiter in Staat und Wirtschaft der Erziehung der Werktäti- /H/ Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. 277;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 277 (NJ DDR 1973, S. 277) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 277 (NJ DDR 1973, S. 277)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung. Die gewachsene Rolle der imperialistischen Geheimdienste bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, bei denen weitere Störungen der Ordnung und Sicherheit, die bis zu Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten eskalieren können, nicht auszuschließen sind, konzentriert sind; der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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