Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 255

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 255 (NJ DDR 1973, S. 255); werden. Dies setzt eine systematische analytische und einschätzende Tätigkeit bei den Staatsanwälten der Bezirke und beim Generalstaatsanwalt der DDR voraus. 4. Es ist erkennbar, daß zur Lösung eines Problems von gesellschaftlicher Bedeutung die geltenden rechtlichen Regelungen nicht ausreichen, so daß der Generalstaatsanwalt der DDR entsprechende Initiativen ergreifen muß. Das verlangt von den Staatsanwälten vor allem ausgeprägtes politisches Urteilsvermögen und die Fähigkeit, an ein Problem aus der Sicht heranzugehen: Ist bei Nutzung der Möglichkeiten und Vorzüge des Sozialismus eine bessere Lösung erreichbar? 5. Es stellt sich heraus, daß rechtliche Regelungen ungenügend verständlich und schwer überschaubar sind./8/ 6. Es sind Aufsichtsmaßnahmen von besonderer Bedeutung vorzubereiten und durchzuführen, die spezielle Sachkunde erfordern oder die der übergeordnete Staatsanwalt ggf. mit geringerem Aufwand treffen kann. Hierzu zählen auch Fälle, in denen notwendige Aufsichtsmaßnahmen eines Kreisstaatsanwalts wegen ihres imverhältnismäßig großen Aufwandes die zügige Durchführung von Strafverfahren behindern würden. Unter solchen Umständen ist es Aufgabe des übergeordneten Staatsanwalts, entweder für spezielle operative Hilfe und Anleitung zu sorgen oder die Vorgänge, soweit es um die Gesetzlichkeitsaufsicht geht, zur Bearbeitung zu übernehmen. Die Entwicklung eines solchen Leitungsstils, der unerläßlich ist, um eine höhere Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht zu erreichen, bedingt höhere Anforderungen an das Niveau der gesamten staatsanwaltschaft-lichen Tätigkeit, an das bewußte und qualifizierte politische Herangehen an die Aufgaben. Eine Schlüsselstellung kommt dabei den Staatsanwälten der Bezirke zu. Sie haben nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Herausarbeitung der zentralen Aufgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht und der Probleme von grundsätzlicher Bedeutung zu leisten; auch die Durchsetzung der zentralen Vorgaben hängt entscheidend davon ab, wie die 18/ Vgl. Honecker, a. a. O., S. 67. Kräfte im ganzen Bezirk konzentriert und rationell eingesetzt werden. Das schließt die Förderung und Entwicklung von Kadern ein, die sich in initiativreicher, konsequenter und beharrlicher Arbeit zur Entwicklung des gesellschaftlichen Kampfes gegen Rechtsverletzungen Tag für Tag bewähren. Viel hängt von der Übersicht ab, die der Staatsanwalt des Bezirks über die grundlegenden Erfordernisse und Probleme der Gesellschaftsentwicklung im Bezirk und im Zusammenhang damit über den Stand der Durchsetzung der Gesetzlichkeit hat Dazu gehört die regelmäßige Einschätzung und komplexe Auswertung der gesamten Gesetzlichkeitsaufsicht und ihrer Wirksamkeit im Bezirk, insbesondere nach territorialen und wirtschaftlichen Bereichen. Nur auf dieser Grundlage ist es möglich, die zentralen Schwerpunktaufgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht entsprechend den Bedingungen im Bezirk zu konkretisieren und zu präzisieren. Nur unter dieser Voraussetzung ist auch eine planmäßige Anleitung, Hilfe und Kontrolle gegenüber den Staatsanwälten der Kreise im Hinblick auf die Qualität und Wirksamkeit der Aufsichtsakte und die gezielte Verallgemeinerung guter Ergebnisse und Erfahrungen zu gewährleisten. Um bessere Voraussetzungen für eine solche prinzipielle und differenzierte Leitung zu schaffen, wurden bei den Staatsanwälten der Bezirke „Abteilungen für Gesetzlichkeitsaufsicht“ gebildet. Ihre Funktion besteht u a. darin, die oben genannten Erfordernisse einer planmäßigen komplexen Gesetzlichkeitsaufsicht, ohne Rücksicht auf die Quellen, aus denen die entsprechenden Erkenntnisse gewonnen werden, herauszuarbeiten. Besonders mit ihrer Hilfe soll erreicht werden, das Durchsetzungsvermögen der Gesetzlichkeitsaufsicht durch bessere Nutzung des ganzen Leitungssystems der Staatsanwaltschaft zu verstärken. Die Bildung der Abteilungen „Gesetzlichkeitsaufsicht“ bedeutet aber nicht, daß damit anderen Sachgebieten Verantwortung abgenommen wird. Die Verstärkung der Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht ist vielmehr untrennbarer Bestandteil der Verantwortung aller Staatsanwälte. Materialien der 6. Plenartagung des Obersten Gerichts .Oberrichter Dr. JOACHIM SCHLEGEL, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts und Vorsitzender des Kollegiums für Strafsachen Probleme der strafrechtlichen Schuld in der gerichtlichen Praxis Dem nachstehenden Beitrag liegt das Referat zugrunde, das Oberrichter Dr. Schlegel auf der 6. Plenartagung des Obersten Gerichts zu Problemen der strafrechtlichen Schuld am 28. März 1973 gehalten hat. D. Red. Anliegen der 6. Plenartagung des Obersten Gerichts war es, einzuschätzen, wie die Bestimmungen über die Schuld in §§ 5 ff. StGB geholfen haben, die Qualität der Strafrechtsprechung zu verbessem/1/, denn die exakte llf An der Vorbereitung dieser Plenartagung hat eine Arbeitsgruppe des Kollegiums für Strafsachen des Obersten Gerichts langfristig gearbeitet. Den Wissenschaftlern Prof. Dr. Frie-b e 1 (Jena), Dr. Seidel und Dr. Dettenborn (Berlin) sowie Dr. Gabler (Erfurt) ist fiir ihre Mitwirkung an der Lösung verschiedener Fragen zu danken. Viele Direktoren und Richter von Bezirks- und Kreisgerichten haben geholfen, die Probleme bei der Anwendung der Schuldbestimmungen in der gerichtlichen Praxis genauer kennenzulemen. Auch ihnen gebührt der Dank des Obersten Gerichts. Bestimmung der Schuld ist eine entscheidende Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und für eine gerechte Strafzumessung. Die Einschätzung der Praxis hat ergeben, daß sich die neue Schuldregelung bewährt hat. Neben vielen positiven Ergebnissen, wie sie im Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 28. März 1973 (NJ-Beilage 3/73) dargelegt sind, gibt es aber noch eine Reihe komplizierter Probleme. Insbesondere ist bei den Untersuchungen sichtbar geworden, daß teilweise die Prüfung und Feststellung der Schuld noch auf der Grundlage früherer Schulddefinitionen und nach überholten Methoden vor-genommen wird. Die Aneignung der neuen Erkenntnisse über Schuld und Verantwortung im Strafrecht und ihre Umsetzung in der richterlichen Tätigkeit sind ein Qualifizierungsprozeß, der vor allem ideologische Klarheit über die im Bericht des Präsidiums enthaltenen Anforderungen an 255;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 255 (NJ DDR 1973, S. 255) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 255 (NJ DDR 1973, S. 255)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in einem Objekt vollzogen. Ort, Zeitdauer und die Bedingungen des Gewahrsams werden durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angewiesen. Dementsprechend kann der Leiter der Hauptabteilung differenziert in den Leitungs- sowie Gesamtkollektiven aus. Er verband das mit einer Erläuterung der grundsätzlichen Aufgaben der Linie und stellte weitere abteilungsbezcgene Ziele und Aufgaben zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit und zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung im Grenzgebiet. Es geht dabei um folgende wesentliche Aufgabenstellungen: Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Veränderungen hat die Erhöhung der Wirksamkeit militärisch-operativer Maßnahmen zur Außensicherung und G-ewahrloist-ung gleichzeitig die eigenen Kräfte, Mittel und Methoden auf die Schwerpunkte der Sicherung der Untersuchungshaftanstalt zu nzent rieren. Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug müssen einen maximalen Beitrag zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen.

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