Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 254 (NJ DDR 1973, S. 254); sierung der gesellschaftlichen Kontrolle zur Einhaltung des Rechts zu nutzen. Heute treffen wir noch oft auf den Zustand, daß die Gesetzlichkeitsaufsicht in Form eines Schriftwechsels zwischen dem Staatsanwalt und dem verantwortlichen Leiter abgewickelt wird, während die Betriebskollektive nicht oder nur ungenügend über die Zusammenhänge und die erforderlichen Konsequenzen unterrichtet sind. Dadurch mangelt es oft an nachhaltiger Wirkung. Auswertung in der Presse Natürlich sind nicht in jeder Sache kraft- und zeitraubende Aktionen möglich und angebracht. Es kommt vielmehr auf eine kluge, rationelle Ausschöpfiung der Möglichkeiten an. Dazu gehört z. B. die Veröffentlichung von Protesten des Staatsanwalts und von Stellungnahmen der verantwortlichen Leiter in der Betriebszeitung oder ihre Bekanntmachung dureh den Betriebsfunk. Das kann auf Verlangen des Staatsanwalts und mit Unterstützung der Betriebsparteiorganisation geschehen. Diese und ähnliche Methoden bewirken meistens, daß eine nachhaltige gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Aktivität zur bewußten Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit erreicht wird. Sie wirken auch unterstützend zur weiteren Ausprägung der Fühlungsrolle der Arbeiterklasse in der täglichen Praxis. Überhaupt ist eine zielstrebige, ideenreiche Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Ziellosigkeit dürfen wir uns hier wie auch sonst nicht leisten, zumal in Zeiten hoher Kräfteanspannung. Was sollte z. B. mit der Veröffentlichung in einer Bezirkszeitung erreicht werden, die sich lang und breit über einige Fehler ausließ, die ein Meister bei einer Disziplinarmaßnahme gegen Alkoholgenuß während der Arbeitszeit gemacht hatte? Sie kann bestenfalls zur Zurückhaltung im Kampf gegen Alkoholmißbrauch führen. Zusammenwirken mit örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen Eine wirksamere Gesetzlichkeitsaufsicht erfordert nicht zuletzt auch ein qualifizierteres und rationelleres Zusammenwirken mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen. Hier ist es notwendig, vor allem zwei Erfahrungen zu beachten: Erstens zeigt sich immer deutlicher, daß die örtlichen Organe konkrete Maßnahmen zur Festigung der Gesetzlichkeit nicht so sehr aus umfangreichen Analysen über verflossene Zeiträume ableiten können, sondern vor allem aus aktuellen Vorkommnissen, die noch „frisch“ sind und unmittelbar zu Konsequenzen zwingen. Beispielsweise hat die sofortige Information über Einzelfälle imzureichender Durchsetzung des Kinder-und Jugendschutzes an den Rat eines Kreises zu sofortigen und wirksamen Maßnahmen geführt. Dagegen haben Staatsanwälte, die sich derartige Informationen für spätere Analysen „aufsparten“, kaum etwas erreicht, weil infolge Zeitablaufs und dadurch bedingter Veränderungen für konkrete Konsequenzen kein Raum mehr war. Zweitens ergibt sich nicht selten, daß mit viel Kraftaufwand vorbereitete Programme oder Großveranstaltungen zu komplexen Fragen der Bekämpfung von Rechtsverletzungen (insbesondere der Kriminalität) und zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit oft nicht die erhofften Resultate bringen. Gewiß liegt das u. a. daran, daß die dabei in Betracht kommenden Probleme unvermeidbar vielfältig und die Verantwortungen sehr weit gespannt sind, so daß konkrete, kon-trollfähige Maßnahmen, die zu Veränderungen führen können, mitunter kaum getroffen werden können. Wir müssen dazu übergehen, die Aufgaben und Probleme der Gewährleistung der Gesetzlichkeit sach- und verantwortungsbezogener aufzuwerfen, beispielsweise wenn sich die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe mit Fragen des Handels, des Bauwesens, der Kultur, der Jugendpolitik usw; befassen. Auf diese Weise ist besser zu erreichen, daß die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit im jeweiligen Verantwortungsbereich direkter Bestandteil der Rechenschaftspflicht der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre wird. Auswertung mit differenziertem Aufwand Insgesamt sei an dieser Stelle noch einmal hervorgehoben, daß es weder möglich noch erforderlich ist, jede Sache mit großem Aufwand zu betreiben. Manchmal, insbesondere bei einmaligen, nicht schwerwiegenden Entgleisungen, ist es ausreichend, wenn ein Protest lediglich übersandt und ggf. der Aushang im Betrieb verlangt wird. In anderen Fällen kommt es darauf an, die der Sache und Lage gemäßen geeigneten Mittel und Methoden differenziert anzuwenden. Nur in verhältnismäßig wenigen Sachen, vorwiegend bei schweren, häufigen oder immer wiederkehrenden Rechtsverstößen, ist es notwendig, das ganze Register der Mittel und Methoden zu nutzen. Das ist in erster Linie eine Frage des politisch überlegten Vorgehens des Staatsanwalts. Der Staatsanwalt braucht von Anfang an einen klaren Blick dafür, mit welcher Sache er in welcher Weise politisch am wirksamsten werden kann und muß. Dabei braucht er, wenn er die Lage kennt, nicht noch soundsoviel Fälle zu sammeln, sondern da genügt ein Fall, rpit dem er auf die vielfältigste Weise und durchschlagend auf notwendige Veränderungen hinwirken kann. Aber da, wo ausnahmsweise ein hoher Kraftaufwand betrieben wird, muß imbedingt von vornherein durch überlegtes Vorgehen gesichert werden, daß er sich im Hinblick auf die erreichbare und zu erreichende gesellschaftliche Wirkung lohnt. Bessere Nutzung der Vorzüge des Aufbaus und der Organisation der Staatsanwaltschaft für die Gesetzlichkeitsaufsicht Um das Durchsetzungsvermögen der Gesetzlichkeitsaufsicht zu verstärken, ist es notwendig, die Vorzüge der entsprechend den Leninschen Prinzipien als einheitliches Organ aufgebauten und organisierten sozialistischen Staatsanwaltschaft noch systematischer zur Wirkung zu bringen. Vor allem muß in folgenden Fällen das Tätigwerden des jeweils übergeordneten Staatsanwalts gewährleistet und organisiert werden: 1. Eine örtliche Aufsichtsmaßnahme allein reicht nicht aus, weil bei der Gesetzesverletzung zugleich darüber hinausgehende Verantwortungen berührt sind (z. B. wenn Arbeitsschutzvorrichtungen vom übergeordneten Organ nicht in ausreichender Menge bzw. Qualität bereitgestellt wurden oder wenn übergeordnete Kontroll-und Revisionsorgane ihre Pflichten nicht erfüllen). 2. Trotz vorangegangener Aufsichtsmaßnahmen in bestimmten Bereichen werden keine wesentlichen Veränderungen erreicht, so daß die Leitungsverantwortung übergeordneter Einrichtungen oder Organe geltend zu machen ist (z. B. bei immer wiederkehrenden gleichartigen Rechtsverletzungen oder bei einer Häufung verschiedenartiger Rechtsverletzungen). 3. Es treten in bestimmten Bereichen Häufungen von Rechtsverletzungen auf, die nicht im Kreis, wohl aber im Bezirk oder von der Zentrale feststellbar sind, so daß Aufsichtsakte (z. B. Untersuchungsverlängen) an übergeordnete Einrichtungen oder Organe notwendig 254;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 254 (NJ DDR 1973, S. 254) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 254 (NJ DDR 1973, S. 254)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Rechtliche Voraussetzungen und praktische Anforderungen bei der Suche und Sicherung strafprozessual zulässiger Beweismittel während der Bearbeitung und beim Abschluß Operativer Vorgänge sowie der Vorkommnisuntersuchung durch die Linie Untersuchung zu treffenden Entscheidungen herbeizuführen, bringen Zeitverluste, können zu rechtlichen Entscheidungen führen, die mit der einheitlichen Rechtsanwendung im Widerspruch stehen, und tragen nicht dazu bei, eine wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß Beschuldigtenvernehmungen täglich in der Zeit zwischen und Uhr jederzeit zulässig sind, wie das gegenwärtig in der Untersuchungsarbeit auch praktiziert wird.

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