Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 252

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 252 (NJ DDR 1973, S. 252); Verstärkte Leitung der Gesetzlichkeitsaufsicht durch den Generalstaatsanwalt Seit dem VIII. Parteitag wurden in den meisten Kreisen und Bezirken größere Aktivitäten staatsanwalt-schaftlicher Gesetzlichkeitsaufsicht entwickelt. Oft waren sie aber nur örtlich beschränkt wirksam, und vielfach fehlte es auch noch an der notwendigen Durchschlagskraft der Maßnahmen. Die Erhöhung der Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht erfordert eine straffere und qualifiziertere zentrale Leitung. Deshalb hat der Generalstaatsanwalt der DDR Maßnahmen getroffen, um die allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht plan- und schwerpunktmäßiger zu leiten./5/ Schrittweise soll eine einheitliche konkrete Orientierung aller Staatsanwälte gewährleistet werden. Sie erstreckt sich auf die Bekämpfung bestimmter Rechtsverletzungen, die sich als besonders hemmend für die Entwicklung sozialistischer Disziplin und Bewußtheit erweisen, sowie auf diejenigen staatlichen, wirtschaftlichen und anderen gesellschaftlichen Bereiche, in denen die Gesetzlichkeitsaufsicht verwiegend wirksam wepden muß. Die zentrale Leitung hat ferner zu gewährleisten, daß erforderlichenfalls das Zusammenwirken mit wichtigen Partnern (der ABI, der Staatlichen Finanzrevision usw.) organisiert wird. Die zentrale Kontrolle, insbesondere durch operative Arbeit, wird verstärkt. Schließlich ist auch eine qualifizierte analytische und verallgemeinernde Arbeit beim Generalstaatsanwalt zu entwickeln. Dabei gilt es zu sichern, daß bedeutsame gesellschaftliche Probleme des Rechts und der Rechtsverwirklichung ständig herausgearbeitet werden, um sie den zuständigen zentralen Organen zu unterbreiten. Beim Generalstaatsanwalt der DDR wurde eine Abteilung „Gesetzlichkeitsaufsicht“ gebildet, damit die komplexen Aufgaben der Aufsicht über die strikte Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit planmäßiger herausgearbeitet werden und die Durchführung auf den verschiedenen Sachgebieten einheitlicher und straffer geleitet werden kann. Die zentralen Planvorgaben der Gesetzlichkeitsaufsicht gelten für alle Arbeitsgebiete der Staatsanwaltschaft. Zu ihrer Realisierung sind alle verfügbaren Quellen auszunutzen, insbesondere Strafverfahren, andere gerichtliche Verfahren, in denen der Staatsanwalt mitwirkt, Eingaben der Bürger, die Öffentlichkeitsarbeit, die Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Gerichten sowie anderen Organen und Kontrolleinrichtungen. Selbstverständlich ist darüber hinaus immer zu sichern, daß auch gegen andere dem Staatsanwalt bekannt werdende Rechtsverletzungen (insbesondere aus Eingaben der Bürger), die nicht zu den zentralen Schwerpunkten gehören, konsequent vorgegangen wird. Entschiedene Anwendung der Mittel der Gesetzlichkeitsaufsicht Die Kernfrage wirksamer Gesetzlichkeitsaufsicht ist gegenwärtig das Durchsetzungsvermögen der Staatsanwaltschaft. Es ist nicht entscheidend, wieviel Proteste wir verschicken und welche Antwortbriefe wir erhalten, sondern welche tatsächlichen Veränderungen wir bei den Adressaten in der Haltung zur sozialistischen Gesetzlichkeit erreichen und wie es gelingt, zur Entwicklung einer öffentlichen Atmosphäre der Aufmerksamkeit, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jed- (5/ Wegen der Inhaltlichen Bestimmung der zentralen Aufgaben für 1973 vgl. Harrland, „Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Jahre 1973“, NJ 1973 S. 35. wede Rechtsverletzungen beizutragen. Dazu müssen wir unsere Kräfte richtig einschätzen und klug einsetzen. Eine Art „Tonnenideologie“, wie sie sich mitunter noch in undifferenzierten Forderungen nach einem Mehr an aufzudeckenden Rechtsverletzungen äußert, können wir nicht gebrauchen. Es mangelt gegenwärtig nicht an ausreichenden Kenntnissen über Rechtsverletzungen, sondern an nachhaltig wirksamen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung. Notwendig ist also ein auf guter Kenntnis der Lage im jeweiligen Bereich beruhendes zielgerichtetes, konzentriertes und rationelles Vorgehen, so daß mit geringstem Aufwand eine hohe Wirkung erreicht wird. In Strafsachen stellen wir z. B. immer wieder fest, daß manche Schlamperei und Mißwirtschaft auf Baustellen u. a. damit zusammenhängt, daß eine exakte Baustellenordnung fehlt oder nicht rechtzeitig vorhanden war oder daß Verantwortlichkeiten nicht präzis genug bestimmt waren. Im sozialistischen Einzelhandel werden viele Gesetzesverletzungen dadurch ermöglicht, daß die Ordnung bei der Erlöserfassung und -abführung grobe Lücken aufweist. Es kommt aber in solchen Fällen nur selten zur Einleitung entschiedener Maßnahmen weder gegenüber dem Handelsbetrieb oder seinem übergeordneten Organ noch gegenüber der Abteilung Handel und Versorgung des örtlichen Rates. Ähnlich ist es oft beim Kinder- und Jugendschutz. Insoweit ist für eine höhere Wirksamkeit ausschlaggebend, wie es der Staatsanwalt versteht und sei es auf der Grundlage auch nur eines Falles , durch konzentrierten Krafteinsatz beim richtigen Adressaten die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur gründlichen Veränderung der Situation zu erzwingen. Das erfordert ein politisch durchdachtes, entschiedenes Vorgehen zur Herstellung der Gesetzlichkeit und die Erziehung der für die Rechtsverletzung verantwortlichen Personen unter differenzierter Anwendung der Nüttel der Gesetzlichkeitsaufsicht einschließlich der notwendigen Kontrolle der Durchführung. Gute Erfahrungen haben Bezirks- und Kreisstaatsanwälte gemacht, die bei besonders bedeutsamen Aufsichtsakten ihr Vorgehen mit den Bezirks- und Kreisleitungen der Partei der Arbeiterklasse und den örtlichen Räten abgestimmt haben. Auf diese Weise konnte vor allem in Fällen von überbetrieblicher oder überörtlicher Bedeutung eine breite und nachhaltige ideologisch-erzieherische Wirkung erzielt werden. Die Entschiedenheit, mit der der Staatsanwalt gegen Rechtsverletzungen vorgeht, gehört zu den wesentlichen Bedingungen einer wirkungsvollen Gesetzlichkeitsaufsicht und der Erziehung zur strikten Achtung vor Recht und Gesetzlichkeit der sozialistischen Staatsmacht. Mitunter hat das engere Zusammenwirken des Staatsanwalts mit anderen Organen im Kreis zu gewissen Erscheinungen einer Verwischung der Verantwortung in bezug auf die Durchsetzung der Gesetzlichkeit geführt. Das darf nicht geduldet werden, denn auch in der Zusammenarbeit ist das Leninsche Profil der Staatsanwaltschaft voll zu verwirklichen. Deshalb haben diejenigen Staatsanwälte richtig gehandelt, die sich nicht auf Diskussionen einließen, sondern bei den örtlichen Räten Protest einlegten, weil Jugendhilfekommissionen nicht arbeitsfähig waren oder infolge ungenügender Anleitung und Kontrolle Inaktiv blieben. Die Proteste waren auch eine gute Hilfe für die betreffenden örtlichen Volksvertretungen und die Abgeordneten, weil die darauffolgenden Auseinandersetzungen auf der Basis klar herausgearbeiteter rechtlicher Pflichten, die dem Inhalt nach konkrete politische Verantwortungen sind, geführt werden konnten. Die Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit 252;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 252 (NJ DDR 1973, S. 252) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 252 (NJ DDR 1973, S. 252)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden in der weiteren Bearbeitung auf jene Komplexe zu konzentrieren, bei deren Aufklärung der Beweisführungsprozeß entscheidend voran gebracht wird. Die Bestimmung des Gegenstandes der Beweisführung ist die Festlegung des Zieles der Bearbeitung des jeweiligen Vorganges, weil damit die Potenzen des konkreten Ermittlungsverfahrens - zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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