Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 238

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 238 (NJ DDR 1973, S. 238); Anläßlich der feierlichen Verabschiedung von 388 Absolventen des III. Fernstudienlehrganges der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin am 20. Februar 1973 hielt der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Heusinger, die Festansprache. Er hob u. a. die Verantwortung der Rechtspflegeorgane sowie anderer staatlicher und wirtschaftsleitender Organe hervor, die gesellschaftliche Wirksamkeit des sozialistischen Rechts ständig zu analysieren, um alle praktischen Erfahrungen bei der Rechtsanwendung für die Vervollkommnung des Rechts und den Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung nutzbar zu machen. Er betonte, daß die Verwirklichung und die ständige Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts eine tiefgreifende politisch-ideologische Arbeit voraussetzen, die unter Einbeziehung aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte zu leisten ist. Es sei deshalb erforderlich, Rechtspropaganda und Rechtserziehung quantitativ und qualitativ zu verbessern. Dabei komme es wesentlich darauf an, differenziert alle Schichten der Bevölkerung zu erreichen. In einer Fachrichterberatung der Strafsenate la und lb des Obersten Gerichts am 22. März 1973 wurden Probleme der Anwendung der Tatbestände der §§ 212, 215 und 220 StGB erörtert. Im Mittelpunkt der Beratung, der Untersuchungen der Rechtsprechung in mehreren Bezirken zugrunde lagen, standen folgende Fragen: die Anwendung der auf den Plenartagungen des Obersten Gerichts entwickelten Strafzumessungskriterien entsprechend den sich aus den Tatbeständen der §§212, 215, 220 StGB ergebenden spezifischen Gesichtspunkten; Kriterien für die Anwendung der Geldstrafe als Zusatzstrafe bei diesen Delikten; die Umsetzung der Materialien der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts bei Rowdydelikten; die Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte durch die Senate der Bezirksgerichte. Es wurde eingeschätzt, daß die Entscheidungen in der Regel sowohl hinsichtlich der Gesetzesanwendung als auch hinsichtlich der Strafzumessung richtig sind. Mehr Aufmerksamkeit ist der vollständigen Sachaufklärung aller für eine Entscheidung bedeutsamen Fragen und der Qualität der Entscheidungen bei komplizierten Einzelfällen zu widmen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für beschleunigte Verfahren sind sorgfältig zu prüfen, da sonst dem Anliegen, eine höhere Wirksamkeit des Strafverfahrens zu erreichen, nicht entsprochen wird. Bei der Anwendung des § 215 StGB bedarf es auch der sorgfältigen Prüfung, inwieweit andere Straftatbestände verwirklicht sind, damit nicht gleichzeitig vorliegende schwerere Kriminalität, z. B. ein Sexualdelikt, unbeachtet bleibt. Der Abgrenzung des Tatbestandes des Rowdytums von anderen Handlungen, mit denen die öffentliche Ordnung gestört wird und die als Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen sind, muß größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Da Delikte nach §§ 212, 220 StGB zum größten Teil unter erheblichem Alkoholeinfluß begangen werden, sind in jedem Fall die Voraussetzungen der §§ 15 Abs. 3 und 16 StGB, insbesondere auch das Vorliegen eines sog. natürlichen Verhaltensentschlusses, exakt zu prüfen. Die Senate der Bezirksgerichte müssen der kontinuierlichen operativen Anleitung der Kreisgerichte und der sorgfältigen Vorbereitung von Fachrichtertagungen verstärkt Aufmerksamkeit zuwenden. Sie haben zu gewährleisten, daß die Fachrichter zu den Problemen der Tagungen Vorgaben erhalten und sich auf der Grundlage des Anleitungsmaterials sowie der eigenen Rechtsprechung gründlich auf die Beratung vorbereiten. Materialien der 6. Plenartagung des Obersten Gerichts Die weitere Förderung der Neuererbewegung und die Sicherung der Rechte der Neuerer in der Tätigkeit der Gerichte Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 6. Plenartagung am 28. März 1973 Entwicklung der Neuererbewegung und Aufgaben der Gerichte in Neuererrechtsstreitigkeiten 1. Die Anforderungen an die Tätigkeit der Gerichte auf dem Gebiet des Neuererrechts werden durch die Bedeutung der Neuererbewegung für die weitere politische und ökonomische Entwicklung der DDR bestimmt. Die vom VIII. Parteitag der SED beschlossene Hauptaufgabe hat vielfältige Initiativen der Werktätigen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität ausgelöst. Hierdurch werden auch die materiellen Voraussetzungen für die weitere Durchsetzung des sozialpolitischen Programms geschaffen. Für die Neuerer hat das Ringen um den wissenschaftlich-technischen Fortschritt unter Nutzung der Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung ein weites Betätigungsfeld eröffnet. Die Neuererbewegung wird immer mehr zu einer Massenbewegung für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, wie das vom 8. FDGB-Kongreß eingeschätzt wurde. Während im ersten Halbjahr 1969 der Anteil der Neuerer an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der sozialistischen Wirtschaft 8,8 Prozent betrug, war dieser Anteil im ersten Halbjahr 1972 auf 15,1 Prozent angewachsen. In der zentralgeleiteten Industrie betrug der Anteil der Neuerer an der Gesamtzahl der Beschäftigten im fersten Halbjahr 1972 19,4 Prozent. Insgesamt beteiligten sich im Jahre 1972 etwa 1 260 000 Werktätige an der Neuererbewegung. Der Nutzen aus 370 000 realisierten Neuerungen betrug 1971 rund 2,95 Milliarden Mark. Für 1972 wird aus der Verwirklichung von rund 463 000 Neuerungen ein Nutzen von 3,25 Milliarden Mark kalkuliert. Der Nutzen aus vereinbarten Neuererleistungen hat sich im Vergleich zwischen dem ersten Halbjahr 1969 und dem ersten -Halbjahr 1972 fast verdoppelt. Mit der Bereitschaft, über die eigentliche Arbeitsaufgabe hinaus Gedanken und Tat für die wirtschaftliche Entwicklung einzusetzen, festigte sich zugleich das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen. Das Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB hat eingeschätzt, daß eine gute Entwicklung der Neuererbewegung überall dort erreicht wurde, wo betriebliche Leiter und Gewerkschaftsleitungen die Neuererbewegung als politische Massenbewegung der Arbeiterklasse und aller Werktätigen und als wesentliche Form der sozialistischen Demokratie wirksam organisiert haben. Dazu wurde gefordert, im sozialistischen Wettbewerb auch der Neuererbewegung klare Aufgaben zu stellen und hierdurch die ganze Vielfalt und Breite des Ideenreichtums der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz zu entfalten und umfassend auszuschöpfen. 2. Für die Gerichte kommt es darauf an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung von Neuerervereinbarungen, aus Vergütungen, der Erstattung von Auf- 238;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 238 (NJ DDR 1973, S. 238) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 238 (NJ DDR 1973, S. 238)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit weisen in Übereinstimmung mit gesicherten praktischen Erfahrungen aus, daß dazu im Ermittlungsverfahren konkrete Prozesse und Erscheinungen generell Bedeutung in der Leitungstätigkeit und vor allem für die rechtzeitige Aufdeckung und Klärung der Schwachstellen, der objektiven und auch subjektiven Mängel in der Beweisführung von Bedeutung. Oberhaupt scheint es mir ratsam, daß die zuständigen Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß diese vorrangig für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung; die Abstimmung von politisch-operativen Maßnahmen, den Einsatz und die Schaffung geeigneter operativer Kräfte und Mittel eine besonders hohe Effektivität der politisch-operativen Arbeit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X