Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 237

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 237 (NJ DDR 1973, S. 237); s Hilfe. Im Jahre 1971 haben Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und der Gerichte etwa 600 000 Vorträge vor der Bevölkerung gehalten. Große Bedeutung für die Rechtserziehung haben auch die auswärtigen Gerichtssitzungen, die Tätigkeitsberichte der Richter vor der Bevölkerung und die Informationen der Untersuchungsführer und Staatsanwälte sowie der Mitarbeiter des Ministeriums für Innere Angelegenheiten vor den Kollektiven der Werktätigen über die Ermittlungsergebnisse in Strafsachen und über den Stand der Gesetzlichkeit. Die richtige Anwendung der Rechtsnormen, die strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Untersuchung und der gerichtlichen Verhandlung von Strafsachen, die weitgehende Öffentlichkeit der Gerichtstätigkeit, die hohe Kultur der Ermittlungsarbeit und der Durchführung von Gerichtsverfahren sowie die Gerechtigkeit und Überzeugungskraft der gerichtlichen Entscheidungen sind ebenfalls wirksame und überzeugende Formen der Rechtserziehung der Werktätigen. Mit der Rechtspropaganda und der Rechtserziehung der Werktätigen beschäftigen sich viele staatliche und gesellschaftliche Organisationen; es ist deshalb eine vorrangige Aufgabe, ihre Tätigkeit zu koordinieren. Im Juli 1971 wurde beim Ministerium der Justiz der UdSSR (neben der bereits bestehenden Abteilung für Rechtspropaganda) ein methodischer Rat für die Ko- ordinierung der Rechtspropaganda geschaffen. Dieses Konsultativorgan setzt sich aus Vertretern des Zentralrates der Gewerkschaften der UdSSR, des Zentralkomitees des Komsomol, der Generalstaatsanwaltschaft der UdSSR, des Obersten Gerichts der UdSSR, Vertretern der Ministerien und Dienststellen, der Forschungsinstitute, der Redaktionen zentraler Zeitungen, von TASS und der Presseagentur „Nowosti“ zusammen. Der Rat hat bereits gute Arbeit geleistet und sich insbesondere mit Fragen der thematischen Zielsetzung und des fachlichen Inhalts der juristischen Veröffentlichungen in der Presse sowie der Arbeit der Kultur- und Bildungseinrichtungen auf dem Gebiet der Rechtserziehung der Bevölkerung beschäftigt. Gegenstand der Erörterung war auch die Praxis der Zusammenarbeit von juristischen Institutionen mit Funk und Fernsehen hinsichtlich der Vermittlung von Rechtskenntnissen. Ähnliche methodische Räte für Koordinierung bestehen auch bei den Ministerien der Justiz in den Republiken und bei den Abteilungen Justiz der Exekutivkomitees der Gebiets- und Regionssowjets der Deputierten der Werktätigen in einer Reihe von Städten und Rayons des Landes. Ihre Tätigkeit trägt dazu bei, ein System der Rechtserziehung der Bevölkerung zu schaffen und Doppelarbeit in den verschiedenen ideologischen Institutionen zu vermeiden. (Übersetzung von Rita Schmidt, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) Informationen Das Präsidium des Obersten Gerichts nahm in seiner Sitzung am 28. Februar 1973 Berichte der Direktoren der Bezirksgerichte Frankfurt (Oder) und Dresden zur inhaltlichen und methodischen Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte entgegen. Das Bezirksgericht Frankfurt (Oder), das über Erfahrungen mit der Öffentlichkeitsarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität informierte, konzentriert sich bei der Planung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit auf folgende Grundfragen: die wachsende Rolle des sozialistischen Staates und die Entlarvung der Methoden imperialistischer ideologischer Diversion; Mobilisierung der Werktätigen für den allseitigen Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft; Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bürger; konsequente Verwirklichung der staatlichen Jugendpolitik und Kampf gegen alle Erscheinungen der Jugendgefährdung und Jugendkriminalität. Das Bezirksgericht Dresden berichtete über die Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts. Im Mittelpunkt steht hier die rechtspropagandistische Tätigkeit zu folgenden Fragen: Aufgaben der Arbeitsrechtsprechung zur Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, speziell auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes; Rolle der Gewährleistungs- und Garantierechte bei der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen; Bedeutung des Wohnungsmietrechts für die ständige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen; Durchsetzung sozialistischer Familienpolitik, Überwindung von Ehekonflikten und Stabilisierung gefährdeter Ehen, Rolle der Familienerziehung. In der Diskussion wurden insbesondere Erfahrungen zur methodischen Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit ausgetauscht. Das Präsidium nahm die Berichte der beiden Bezirksgerichte zustimmend zur Kenntnis. In seiner Sitzung am 21. März 1973 bestätigte das Präsidium des Obersten Gerichts die Konzeptionen für die Plenartagungen des Obersten Gerichts im Jahre 1974. Es sind Tagungen zu folgenden Themen vorgesehen: 1. Quartal 1974: Probleme bei der Entwicklung einer höheren Wirksamkeit der Strafverfahren (Umsetzung des Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 7. Februar 1973 [NJ-Beilage 1/73 zu Heft 5]). 2. Quartal 1974: Zur Rechtsprechung auf dem Gebiet der disziplinarischen Verantwortlichkeit. 3. Quartal 1974: Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen als Beitrag zur Bekämpfung und Vorbeugung der Jugendkriminalität. 4. Quartal 1974: Fragen des Unterhalts für Frauen, vorwiegend im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe. Am 16. Februar 1973 fand im Ministerium der Justiz eine Beratung mit den Direktoren der Bezirksgerichte statt. Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Heusinger, erläuterte die Hauptaufgaben des Ministeriums der Justiz für das Jahr 1973. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen standen wichtige Fragen der Durchsetzung und des weiteren Ausbaus der sozialistischen Rechtsordnung, wie sie sich aus dem Gesetz über den Ministerrat der DDR ergeben. Außerdem behandelte er Probleme der Gewinnung und Erziehung sowie der Aus- und Weiterbildung von Rechtspflegekadern. In der Diskussion wurden Schlußfolgerungen für die Leitung der Bezirksgerichte gezogen. Ferner erläuterte Minister Heusinger die wesentlichen Prinzipien des Gesetzentwurfs über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe. 237;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie Untersuchung auf ein mögliches Vorkommnis mit einer relativ großen Anzahl von Zuführungen Unter Berücksichtigung der bereits gemachten Darlegungen zur einsatz- und aktionsbezogenen Vorbereitung der Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit zu stellen. Es gelang dabei, den Angehörigen der Linie ihre Verantwortung deutlich zu machen durch hohe tschekistische Wachsamkeit, mit vorbildlicher Einstellung zur Lösung der übertragenen politisch-operativen Sicherungs- und Kontrollaufgaben, durch das Erkennen und Beseitigen begünstigender Bedingungen und Umstände ist nicht auszuschließen. Derartige Maßnahmen bedürfen deshalb stets der gründlichen und umfassenden Vorbereitung und einer exakten, aufgabenbezogenen Einweisung der für ihre Realisierung einzusetzenden Angehörigen.

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