Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 236

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 236 (NJ DDR 1973, S. 236); Ein wichtiges Gebiet der Rechtspropaganda ist die Rechtserziehung der Bevölkerung, die von den örtlichen Sowjets der Deputierten der Werktätigen von Wirtschaftsfunktionären und gesellschaftlichen Organisationen verwirklicht oder organisiert wird. Die örtlichen Sowjets haben ihre Tätigkeit zur Rechtserziehung breiter Massen der Werktätigen stark aktiviert. Auf den Tagungen der Sowjets und in den Sitzungen der Exekutivkomitees werden immer häufiger Fragen der Verbreitung von Rechtskenntnissen und der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit erörtert. Im Jahre 1971 wurden auf den Tagungen der Rayonsowjets der Depu-: tierten der Werktätigen in der Estnischen-, Lettischen und Moldauischen SSR regelmäßig Fragen der Rechtserziehung der Bevölkerung erörtert. Aber auch in der Arbeit der Exekutivkomitees selbst muß die Rechtskultur verbessert werden. Vor allem ist die strikte Erfüllung der Forderungen des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR „Über die Behandlung von Vorschlägen, Eingaben und Beschwerden der Bürger“ vom 12. April 1968 anzustreben, die Kontrolle über die Übereinstimmung der Rechtsakte der den Sowjets unterstellten Organe mit den geltenden Gesetzen zu verstärken und zu gewährleisten, daß die Bürger über die Beschlüsse der Exekutivkomitees in Kenntnis gesetzt werden. Das Zentralkomitee der KPdSU lenkte die Aufmerksamkeit der Wirtschaftsfunktionäre auf ihre persönliche Verantwortung für die Rechtspropaganda unmittelbar in den Produktionskollektiven. An erster Stelle steht die Ausbildung und Erziehung des Wirtschaftsaktivs im Geiste der strikten Einhaltung der Gesetze. Große Bedeutung für die Rechtserziehung der Werktätigen hat der Beschluß des Präsidiums des Zentralrates der sowjetischen Gewerkschaften vom 30. September 1970 „Über die Arbeit der Gewerkschaften zur Verstärkung der Propagierung der Sowjetgesetze und zur Wahrung der Rechtsordnung“. Die Rechtsberatungen in den Betrieben, Baustellen, Sowjet- und Kollektivwirtschaften, die auf ehrenamtlicher Grundlage durchgeführt werden, erweisen sich als wirksame Hilfe für die Bürger. Es gibt über 9 000 solcher Beratungsstellen im Lande. Vergleicht man ihre Zahl jedoch mit der Gesamtzahl der Betriebe, Sowjetwirtschaften und Kollektivwirtschaften, so wird deutlich, daß sie noch nicht ausreichen, um die Rechtsberatung der Bevölkerung zu verbessern. Eine wichtige Form der Rechtserziehung der Werktätigen sind die Kameradschaftsgerichte in den Betrieben. In vielen Betrieben arbeiten sie jedoch unzureichend. Ihre Leitung durch die Fabrik-, Werk- und Ortskomitees der Gewerkschaft muß verstärkt werden. Ein zuverlässiges Mittel der Rechtserziehung ist nach wie vor die Rechtspropaganda durch Vorträge. Jährlich finden im Lande mehr als 1 200 000 Vorträge zu Rechtsfragen statt. Die Zahl der Volksuniversitäten und der Fakultäten zur Vermittlung von Rechtskenntnissen hat sich allein im letzten Jahr von 900-auf 1 900 erhöht und die Zahl der Hörer entsprechend von 150 000 auf 400 000. Beispielsweise besuchen etwa 4 000 Schüler der Oberstufenklassen der Oberschulen und Berufsschulen iii Kischinjow in der Moldauischen SSR die dort gegründete Volksuniversität zur Vermittlung von Rechtskenntnissen. Auch die Organisationen der Unionsgesellschaft „Snanie“ entfalten unter aktiver Mitwirkung der Justizorgane eine umfangreiche Rechtspropaganda. Es ist jedoch notwendig, ein solches System der Rechtspropaganda durch Vorträge zu schaffen, mit dem verschiedene Bevölkerungsschichten, insbesondere die Landbevölkerung, erfaßt werden. Ferner sollten die Themen der Vorträge für die Bevölkerung insbesondere zu Fragen der Festigung der Staats- und Arbeitsdisziplin erweitert und Maßnahmen getroffen werden, um die Qualität der Propaganda durch Vonträge zu erhöhen und eine bessere Auswahl der Referenten zu gewährleisten. Die Presse und die anderen Massenmedien spielen bei der Propagierung der Sowjetgesetze eine sehr große Rolle. In letzter Zeit haben sich die Zeitungen „Prawda“, „Iswestija“, „Trud“, „Komsomolskaja Prawda“ sowie andere Zeitungen und Zeitschriften in zunehmendem Maße mit Rechtsfragen beschäftigt. Im Jahre 1971 haben allein neun der führenden zentralen Zeitungen 952mal Themen aus dem Gebiet des Rechts behandelt. Die besten Artikel zu diesen Themen zeichnen sich durch eine gründliche Problemstellung, eine eingehende Erforschung der Ursachen von Rechtsverletzungen und die Suche nach Wegen zur Beseitigung dieser Ursachen aus. Hervorzuheben ist die Beharrlichkeit und Zielstrebigkeit der Rechtspropaganda in der Zeitung „Iswestija“. In vielen zentralen und örtlichen Zeitungen gibt es ständige Spalten und regelmäßig erscheinende Beiträge zu einem bestimmten Thema, denen der Leser Informationen aus den verschiedensten Rechtsgebieten entnehmen kann. Gleichzeitig gibt es in der Rechtspropaganda der Presseorgane aber auch noch eine Reihe wesentlicher Mängel. Fast jede dritte Veröffentlichung in der Zeitung berührte Fragen des Strafrechts. Bedeutend seltener waren Beiträge zum Ehe- und Familienrecht, zum Renten-, Arbeits- und Verwaltungsrecht das heißt zu jenen Rechtszweigen, in denen bei der Mehrzahl der Menschen die meisten Fragen entstehen. Ein Beweis für das Interesse der Bevölkerung an juristischer Literatur ist die Popularität der neuen Rechtszeitschrift „Mensch und Gesetz“, deren Auflagenziffer allein in den ersten 14 Monaten auf 2,5 Millionen Exemplare anstieg. Auch der Verlag „Juristische Literatur“ hat die Herausgabe von Gesetzbüchern, Nachschlagewerken, Sammlungen von Normativakten, Kommentaren und anderer Literatur der Auflageziffer nach um das 2,3fache erhöht. Aber noch immer übersteigt die Nachfrage nach Rechtsliteratur die Auflage erheblich. Wenn die Arbeit auf dem Gebiet der Rechtspropaganda durch Funk und Fernsehen auch aktiviert wurde, so wurden die reichen Möglichkeiten dieser Medien bisher jedoch noch ungenügend genutzt. Bei der Erziehung der Sowjetmenschen im Geiste einer hohen kommunistischen Moral und zur Achtung vor dem Gesetz hängt viel vom Zusammenwirken der Mitarbeiter der Justiz, des Gerichts, der Staatsanwaltschaft und der Organe für Innere Angelegenheiten mit Vertretern der Intelligenz mit Schriftstellern, Dramaturgen, Künstlern, Film- und Theaterschaffenden ab. Das Thema „Recht und Moral“ bietet große Möglichkeiten für schöpferische Arbeit. Jedoch sind zu diesem Thema bisher nur wenig nennenswerte Kunstwerke geschaffen worden. Hohe Verantwortung für die Rechtserziehung der Bevölkerung haben die Juristen zu tragen: die Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz der UdSSR, der'Generalstaatsanwaltschaft der UdSSR, des Ministeriums für Innere Angelegenheiten der UdSSR. Viele von ihnen beteiligen sich aktiv an der Arbeit der Volksuniversitäten und der Fakultäten zur Vermittlung von Rechtskenntnissen; sie leisten Erziehungsarbeit in den Produktionskollektiven und Wohngebieten, üben eine Lehrtätigkeit in den Rechtsdisziplinen an Schulen, Fachschulen und Berufsschulen aus und unterstützen die Pädagogen durch Konsultationen und methodische 236;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 236 (NJ DDR 1973, S. 236) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 236 (NJ DDR 1973, S. 236)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und anderer politisch motivierter schwerer Verbrechen gegen die verhaftete Personen als Kräftereservoir zu erhalten und zur Durchführung von feindlichen Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche weger. geseilschaftsschädlicher Handlungen, Auch für die Unter-suchungsarboit Staatssicherheit gilt deshalb: Wie in allen Ermittlungsverfahren, gilt gegenüber Jugendlichen besonders, daß wir die Persönlichkeits-entwicklung aufmerksam aufklären.

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