Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 229 (NJ DDR 1973, S. 229); werden. Es gibt zwar einzelne zentrale Regelungen, wie z. B. für Pkws./23/ Auch bei Haushaltsporzellan, und zwar bei Ersatzteilen für Seriengeschirr, ist der Einzelhandel auf Grund einer Vereinbarung zwischen der WB Keramik, dem Zentralen Warenkontor Haushaltswaren, dem Verband deutscher Konsumgenossenschaften und der HO-Hauptdirektion ebenfalls verpflichtet, Kundenbestellungen entgegenzunehmen. Die Auslieferung hat innerhalb von 14 Tagen an den Kunden zu erfolgen. Für die Nachlieferung von anderem Haushaltsporzellan gelten Fristen von 21 Tagen bzw. acht Wochen. Im übrigen bleibt zumeist den einzelnen Verkaufseinrichtungen überlassen, dem Kunden durch die Entgegennahme von Bestellungen zu helfen. Deshalb ist die Übernahme des Bestelldienstes durch Kundendienstzentralen einzelner Handelseinrichtungen besonders positiv zu werten./24/ Bei der Beurteilung der Rechtswirkungen von Kundenbestellungen sind vor allem folgende Hauptfälle zu unterscheiden : 1. Eine Bestellung kann von der Verkaufseinrichtung mit dem Ziel entgegengenommen werden, eine bestimmte Ware bei Eingang für den Kunden zurückzuhalten, ihn zu informieren und zum Abschluß eines Kaufvertrags aufzufordern. In einem solchen Fall begründen die Bestellung und ihre Entgegennahme ein vorvertragliches Verhältnis, das auf den künftigen Abschluß eines Kaufvertrags gerichtet ist. Der typische Fall eines vorvertraglichen Verhältnisses liegt bei einer Pkw-Vormerkung durch den VEB IFA-Vertrieb vor./25/ Die Entgegennahme der Bestellung und die Ausgabe einer numerierten Vormerkung verpflichtet den IFA-Vertrieb, den Kunden in die Warteliste aufzunehmen und ihn rechtzeitig von der Liefermöglichkeit zu unterrichten sowie mit ihm einen Kaufvertrag entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung abzuschließen. Der Anspruch des Kunden auf Abschluß eines Kaufvertrags erlischt, wenn er nach der Information nicht zum Abschluß des Kaufvertrags bereit ist. 2. In bestimmten Fällen, insbesondere auf Grund entsprechender Abreden, kann die Entgegennahme einer Bestellung bereits zum Abschluß eines Kaufvertrags führen (Bestellkauf). Das ist z. B. bei der Bestellung einer nach individuellen Wünschen zusammengestellten Variante eines Möbeltypensatzes der Fall. Die Verkaufseinrichtung verpflichtet sich, die Herstellung dieser Variante durch einen Betrieb und ihre direkte Anlieferung an den Kunden in dem vereinbarten Zeitraum zu sichern. Der. Kunde verpflichtet sich gegenüber der Verkaufseinrichtung zur Abnahme und zur Bezahlung der bestellten Möbel. Die Verkaufseinrichtung bedient sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Kunden des Betriebes als Erfüllungsgehilfen auf der Grundlage eines entsprechenden Wirtschaftsvertrags. Von der Kundenbestellung bei nicht vorrätigen Waren ist das Zurücklegen vorrätiger Waren für einen Kunden zu unterscheiden. So kann sich eine Verkaufseinrichtung bereit erklären, einem Kunden auf dessen Wunsch eine bestimmte vorrätige Ware zurückzulegen, ohne daß bereits über diese Ware ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Verkaufseinrichtung übernimmt damit die vorvertragliche Verpflichtung, bis zum vereinbarten Zeitpunkt zum Vertragsabschluß über diese Ware be- /23/ Vgl. Weisung des Hauptdirektors der Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels (HO) vom 15. April 1966. /24/ Vgl. z. B. „Kundendienst in den Landgemeinden“, ND (Ausgabe A) vom 21. November 1972, S.,8. 1251 Hinsichtlich des Rechtscharakters der Bestellung eines Pkws ist Göhring / Orth („Der Vorvertrag über die Bestellung eines Pkw und seine Behandlung bei der Vermögensteilung im Eheverfahren“, NJ 1971 S. 391) zuzustimmen. reit zu sein. Kauft der Kunde nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt, ist die Verkaufseinrichtung berechtigt, die Ware anderweit zu verkaufen. Etwas differenzierter ist es zu beurteilen, wenn der Kunde für die zurückgelegte Ware eine Anzahlung leistet. Nach der Anweisung 44/59 des Ministers für Handel und Versorgung über Kundenanzahlungen in sozialistischen Einzelhandelsbetrieben vom 31. August 1959/26/ sind die Verkaufseinrichtungen des sozialistischen Handels und des Kommissionshandels zur Entgegennahme von Kundenanzahlungen bei vorrätigen Industriewaren verpflichtet, soweit der Kunde das wünscht. Die Anzahlungen müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises, jedoch nicht weniger als 10 M betragen. Der Anspruch des Kunden auf die bereitgestellte Ware erlischt nach der Anweisung 44/59, wenn „der Kauf nicht innerhalb von drei Werktagen nach der Anzahlung getätigt wurde“. Diese Regelung ist nicht völlig eindeutig, zumal die Verkaufseinrichtung die Kundenanzahlung buchmäßig als Umsatz zu erfassen und als Erlös abzuführen hat. Bei der Beurteilung der Rechtswirkung von Anzahlungen muß davon ausgegangen werden, daß bereits beiderseitige Willensübereinstimmung über den Abschluß eines Kaufvertrags besteht. Die Anzahlung ist bereits eine Erfüllungshandlung. Die Festlegung in der Anweisung 44/59, daß der Anspruch des Kunden bei nicht termingerechter Zahlung der Restkaufsumme erlischt, kann nur so verstanden werden, daß die Verkaufseinrichtung ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag hat und dem Kunden die Anzahlung zurückerstatten muß. Diese Pflicht ist ausdrücklich festgelegt. Rechtspflichten des Handels zur Entwicklung einer modernen, sozialistischen Handelstätigkeit Die Aufgaben des sozialistischen Handels erschöpfen sich nicht darin, die zur Befriedigung der materiellen und kulturellen Lebensbedürfnisse der Bevölkerung erforderlichen Konsumgüter bereitzustellen. Die Art und Weise, wie der Verkaufsprozeß organisiert wird, die Bürger sachkundig beraten und bedient werden und ihnen geholfen wird, durch Einkaufserleichterungen, Kundendienste und Dienstleistungen Zeit zu sparen, hat maßgeblichen Einfluß auf die weitere Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Die ständige Verringerung des Zeitaufwands beim Einkauf ist sowohl für den Kunden als auch für die Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung. Für die sozialistische Volkswirtschaft geht es darum, mit dem geringsten Aufwand an Investitionen und Arbeitskräften durch Einsatz moderner Handelstechnik sowie die Anwendung moderner Technologien und Organisationsformen einen möglichst hohen volkswirtschaftlichen Nutzen der Handelstätigkeit bei der Erfüllung der gesellschaftlichen Versorgungsaufgaben zu erreichen. Das individuelle Interesse an der Einsparung von Zeit beim Einkauf steht mit dem gesellschaftlichen Interesse daran in Übereinstimmung. Die Gestaltung des Handelsnetzes und der Ladenöffnungszeiten entsprechend den Versorgungserfordernissen im Territorium, die Einführung rationeller Verkaufsformen (wie Selbstbedienung, Kauf nach Muster, Bestellkauf, telefonischer Kauf, Kauf nach Probe u. ä.) und die Entwicklung umfassender Kundendienste und Dienstleistungen sind zusammen mit der Sicherung eines bedarfsgerechten Warenangebots wesentliche Grundlagen für die immer bessere Befriedigung der materiellen und kulturellen Lebensbedürfnisse. /26/ Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung 1959, Heft 19. 229;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 229 (NJ DDR 1973, S. 229) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 229 (NJ DDR 1973, S. 229)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der konkreten Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Die ständige Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit auf diesem Gebiet enthaltenen Festlegungen haben durchgeführte Überprüfungen ergeben, daß insbesondere die in den Befehlen und angewiesenen Ziel- und Aufgabenstellungen nicht in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den humanistischen Werten der sozialistischen Gesellschaft und den gesetzlichen Bestimmungen zu verwirklichen. Aber nicht nur der Inhalt der Argumentation, sondern auch die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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