Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 224

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 224 (NJ DDR 1973, S. 224); Zur rechtspropagandistischen Tätigkeit der Schiedskommissionen und zum Zusammenwirken mit örtlichen Organen und Ausschüssen der Nationalen Front Viele Schiedskommissionen sind auf vielfältige Weise bemüht, eine größere Wirksamkeit in der Öffentlichkeit zu erreichen. Sie machen geeignete Beratungen nicht lediglich in üblicher Weise bekannt und laden nicht nur die unmittelbar von der Sache betroffenen Bürger, sondern darüber hinaus einen bestimmten größeren Personenkreis ein, den sie mit diesen Beratungen ansprechen wollen. Sie nehmen Veranstaltungen der Nationalen Front, Jugendweihestunden oder ähnliche Gelegenheiten wahr, um Beratungen auszuwerten oder über ihre Aufgaben, über Erkenntnisse und Erfahrungen aus ihrer Tätigkeit zu sprechen. Auch in ihren regelmäßigen Sprechstunden leisten die meisten Schiedskommissionen eine umfangreiche rechtserzieherische und konfliktvorbeugende Tätigkeit. Für solche und ähnliche wirksame Aktivitäten gibt es allerdings auch noch große Reserven, die zu erschließen sind. Besonders zu würdigen ist das zunehmende Bemühen vieler Schiedskommissionen, Erkenntnisse und Erfahrungen aus ihrer Rechtsprechung für die staatliche Leitung des Territoriums nutzbar zu machen. Sie beschränken sich nicht darauf, den staatlichen Organen, den Leitern von Betrieben und Einrichtungen im Einzelfall Empfehlungen zur Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsverletzungen und zur Überwindung von Mängeln und Ungesetzlichkeiten zu geben, sondern informieren die Volksvertretungen, deren Räte und die Ausschüsse der Nationalen Front über Erfahrungen und Erkenntnisse, die sie in einem langen Zeitraum aus ihrer Tätigkeit gewonnen haben und die für diese Leitungsbereiche und die Zusammenarbeit mit ihnen von Bedeutung sind. Das schmälert keineswegs die Verantwortung der Gerichte, wertvolle Erkenntnisse und Erfahrungen der Schiedskommissionen zu erschließen und diese gemeinsam mit den aus der eigenen Tätigkeit gewonnenen an diejenigen Leitungsbereiche zu vermitteln, für deren Tätigkeit sie von Interesse sind. Interessant ist in diesem Zusammenhang die von der Schiedskommission V in Berlin-Lichtenberg geübte Praxis. Diese Schiedskommission schätzt seit langem in jedem Jahr ihre Tätigkeit ein. Die dabei gewonnenen und für die Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front und für deren Tätigkeit bedeutsamen Erkenntnisse und Erfahrungen werden den Wohnbezirksausschüssen schriftlich zur Verfügung gestellt. Diese Informationen werden mit den Vorsitzenden der Wohnbezirksausschüsse ausgewertet; daraus werden Schlußfolgerungen für die weitere Zusammenarbeit gezogen. Kürzlich hat die Schiedskommission ihre Tätigkeit im Zeitraum mehrerer Jahre gründlich ausgewertet. Sie hat diese Analyse den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front, aber auch dem Stadtbezirksgericht, der Abteilung Innere Angelegenheiten beim Rat des Stadtbezirks und dem Stadtgericht Berlin übermittelt, weil sie zu interessanten Aussagen für die Leitungstätigkeit dieser Organe geführt hat./3/ Anleitung und Unterstützung der Schiedskommissionen Die Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED stellen auch an die Tätigkeit der Schiedskommissionen höhere Anforderungen. Sie verpflichten damit zugleich alle Organe, die für die Anleitung und Unterstützung der 131 Vgl. Mager / Winkler, „Analyse der Arbeit einer Schiedskommission“. Der Schöffe 1973, Heft 3, S. 87 ff. Schiedskommissionen verantwortlich sind, diese Aufgaben noch besser und wirkungsvoller zu erfüllen. Dabei geht es besonders darum, die guten Arbeitsmethoden und Erfahrungen der am besten arbeitenden Schiedskommissionen zu verallgemeinern, um zu erreichen, daß möglichst alle mit dem gleichen hohen Niveau ihre verantwortungsvolle Funktion als gesellschaftliche Gerichte erfüllen. Unter den vielfältigen Möglichkeiten spielt die weitere Verbesserung und Ausgestaltung der Tätigkeit der Beiräte für Schiedskommissionen bei den Präsidien der Bezirksgerichte und bei den Direktoren der Kreisgerichte eine wichtige Rolle. Um die Wirksamkeit dieser beratenden und koordinierenden Organe zu erhöhen und eine klare Grundorientierung für ihre Tätigkeit zu geben, wird demnächst eine Ordnung über Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise der Beiräte erlassen werden. Untersuchungen und Beratungen mit Praktikern, vor allem auch mit Beiratsmitgliedern, die zur Vorbereitung der Ordnung geführt worden sind, haben die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Beiräte gelenkt und zu einer wesentlichen Aktivierung und Qualifizierung ihrer Tätigkeit geführt./4/ Wie sich auch in diesem Zusammenhang erneut gezeigt hat, gibt es in der Praxis bei der Anleitung der Schiedskommissionen noch erhebliche qualitative Unterschiede. Deshalb ist es richtig, daß sich in der letzten Zeit einige Bezirksgerichte erneut mit Fragen der Leitung der Tätigkeit der Schiedskommissionen befaßt und auf der Grundlage der Materialien der 32. Plenartagung des Obersten Gerichts über Fragen der Leitung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte durch die Kreis-und Bezirksgerichte vom 22. September 1971/5/ den Kreisgerichten konkrete Hinweise gegeben haben, wie sie ihrer Verantwortung gegenüber den Schiedskommissionen gerecht werden können. Diese Verantwortung besteht nach wie vor im wesentlichen darin, die einheitliche und der Gesetzlichkeit entsprechende Rechtsprechung der Schiedskommissionen zu gewährleisten und noch günstigere Bedingungen für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit dieser gesellschaftlichen Gerichte zu schaffen. Der 10. Jahrestag der Bildung der Schiedskommissionen ist uns Veranlassung, allen Mitgliedern für ihr erfolgreiches Wirken, ihre Einsatzbereitschaft und ihre vielfältigen Bemühungen bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts und bei der Rechtserziehung der Bürger Dank und Anerkennung auszusprechen. Hf Vgl. hierzu Winkler, „Zur Tätigkeit der Beiräte für Schiedskommissionen“, und die Auszüge aus dem einleitenden Referat einer Beratung des Ministeriums der Justiz mit den Vorsitzenden der Beiräte für Schiedskommissionen bei den Präsidien der Bezirksgerichte. Der Schöffe 1972, Heft 8/9, S. 294 ff., S. 298 ff. 75/ Die Materialien sind in NJ 1971 S. 631 ff. veröffentlicht. Hinweis Der in NJ 1973 S. 65 ff. veröffentlichte Beitrag „Der Kampf der Arbeiterklasse um die Demokratisierung der Justiz" hat dem Lehrstuhl „Geschichte der Rechtspflege“ einige für die Forschungsarbeit wichtige Zuschriften gebracht, die uns veranlassen, um die Übersendung von Erinnerungen von Volksrichtern und Fotos aus der ersten Zeit der Justiz oder um Mitteilung hierüber zu bitten. Lehrstuhl „Geschichte der Rechtspflege" der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR 104 Berlin Hermann-Matern-Str. 33/34 224;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 224 (NJ DDR 1973, S. 224) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 224 (NJ DDR 1973, S. 224)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft die Erfüllung des Strafverfahrens zu unterstützen und zu gewährleisten hat, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziei hen können und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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