Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 223

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 223 (NJ DDR 1973, S. 223); einem ehrenamtlichen Schiedsmann besetzt waren. Aufgabe der Sühnestellen war es, bei Streitigkeiten wegen Beleidigung und Verleumdung und später auch bei geringfügigen Zivilredltsstreitigkeiten eine Einigung herbeizuführen. Dabei bemühten sich die Schiedsmänner im Laufe der Zeit zunehmend, die Ursachen der Konflikte eingehender zu ergründen und auf deren Überwindung und damit auf die Herausbildung sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Menschen im Wohngebiet Einfluß zu nehmen. Um dazu besser in der Lage zu sein, gingen mehr und mehr Schiedsmänner dazu über, zu den Beratungen weitere Bürger hinzuzuziehen, die in der gesellschaftlichen Arbeit erfahren und im Wohngebiet angesehen waren. Die Tätigkeit dieser kollektiv arbeitenden Sühnestellen zeichnete sich durch höhere gesellschaftliche Wirksamkeit aus. Die guten Erfahrungen der Konfliktkommissionen und der kollektiv tätigen Sühnestellen waren die Grundlage für die Bildung der Schiedskommissionen. Ihnen wurden mit Ausnahme der Klärung arbeitsrechtlicher Konflikte im wesentlichen die gleichen Aufgaben, Rechte und Pflichten übertragen wie den Konfliktkommissionen. Nachdem zunächst einige Schiedskommissionen mit der Arbeit begonnen hatten, wurden auf der Grundlage der Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen vom 21. August 1964 (GBl. 1 S. 115) bis Ende des Jahres 1966 planmäßig schrittweise solche gesellschaftlichen Organe der Rechtspflege in den Wohngebieten der Städte, in Gemeinden und in sozialistischen Genossenschaften geschaffen. Mit Art. 93 der Verfassung wurden im Jahre 1968 sowohl die Konfliktkommissionen als auch die Schiedskommissionen in den Rang gesellschaftlicher Gerichte erhoben, die ebenso wie die staatlichen Gerichte Recht sprechen. Das war eine hohe Würdigung der umfangreichen erzieherischen Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte. Weitere wichtige Bestimmungen über die Stellung und die Tätigkeit der Schiedskommissionen wurden mit dem Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte der DDR vom 11. Juni 1968 und der Schiedskommissionsordnung vom 4. Oktober 1968 geschaffen. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen sind heute 5 267 Schiedskommissionen mit 55 502 Mitgliedern tätig. Davon bestehen 3 661 Schiedskommissionen in Gemeinden, 1 397 in Wohngebieten der Städte und 209 in Produktionsgenossenschaften. Ihre Mitglieder kommen aus allen Klassen und Schichten der Bevölkerung, vor allem aus der Arbeiterklasse. Mehr als ein Drittel der Mitglieder sind Frauen. Zur Rechtsprechung der Schiedskommissionen Mit ihrer Rechtsprechung tragen die Schiedskommissionen dazu bei, die Macht, den Willen und die Anschauungen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zu verwirklichen, die ini sozialistischen Recht ihren Ausdruck finden. Dabei gelingt es ihnen immer besser, im Sinne der Forderungen des VIII. Parteitages der SED auf die Erhöhung der Rechtssicherheit der Bürger hinzuwirken und dazu beizutragen, daß überall im täglichen Leben die Einhaltung des sozialistischen Rechts und die bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen werden./2/ Die Schiedskommissionen haben ein weites Betätigungsfeld. Das wird schon daran erkennbar, daß sie sich in den letzten Jahren im Durchschnitt jährlich mit etwa 8 000 ihnen zur Beratung übergebenen Vergehen, 13 000 !V Vgl. Honecker. Bericht des Zentralkomitees an den vm. Parteitag der SED. Berlin 1S71, S. 67. Verfehlungen, 7 000 einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten, 400 Ordnungswidrigkeiten, 550 Schulpflichtverletzungen und 300 Fällen arbeitsscheuen Verhaltens zu befassen hatten. Zu diesen rund 29 000 Beratungen im Jahr kommen noch jährlich etwa 6 000 Anträge von Bürgern wegen Verfehlungen in Form von Beleidigungen und Verleumdungen und wegen einfacher zivilrechtlicher und anderer Rechtsstreitigkeiten hinzu, die von den Schiedskommissionen bereits in Vorbereitung der Beratungen durch Aussprachen mit den Beteiligten im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt werden. Den Rechtsverletzungen und Streitigkeiten, die an die Schiedskommissionen herangetragen werden, liegen vor allem solche Konflikte zugrunde, die sich hindernd auf die Herausbildung sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger in den Haus- und Wohngemeinschaften auswirken. So haben sich die Schiedskommissionen besonders mit negativen Einstellungen zum sozialistischen Eigentum, mit Verhaltensweisen, die Ehre und Ansehen der Mitbürger schädigen, mit der Verletzung von Pflichten aus Mietverträgen, mit mangelhafter Arbeitsdisziplin, mit Mißachtung selbstverständlicher Pflichten gegenüber der Familie u. a. m. auseinanderzusetzen. Die Mitglieder der Schiedskommissionen verwenden viel Geduld, Zeit und Kraft darauf, ihre ehrenamtliche Tätigkeit wirkungsvoll auszuüben und sich dafür weiter zu qualifizieren. Mit hohem Staatsbewußtsein sind sie gewissenhaft bemüht, ihrem gesellschaftlichen Auftrag gerecht zu werden und das Vertrauen zu rechtfertigen, das die Arbeiterklasse und die sozialistische Staatsmacht in sie setzen. Immer besser gelingt es ihnen, die Beratungen so vorzubereiten, daß der den Konflikten zugrunde liegende Sachverhalt eingehend erörtert und geklärt werden kann. Sie führen, soweit es der konkrete Fall erfordert, vor der Beratung Aussprachen in den Hausgemeinschaften, den Wohn- und Arbeitsbereichen der Beteiligten und mit dem Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei durch und beziehen Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front sowie der örtlichen Staatsorgane in die Vorbereitung und Durchführung der Beratungen ein. Dadurch sind sie zumeist in der Lage, die Ursachen und Bedingungen des jeweiligen Konflikts gründlich festzustellen und den zutage getretenen gesellschaftlichen Widerspruch umfassend zu lösen. Die Mitglieder der Schiedskommissionen wirken in kameradschaftlichen und zugleich kritischen Auseinandersetzungen auf Rechtsverletzer ein, um sie zu einem gesellschaftsgemäßen Verhalten zu erziehen. Ihre reichen Lebenserfahrungen, die genaue Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, die Erfahrungen und Kenntnisse, die die meisten von ihnen in jahrelanger Schiedskommissionstätigkeit erworben haben, ermöglichen es ihnen, die zu klärenden Probleme in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen zu erfassen, die Beratungen erzieherisch wirksam zu gestalten und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende, überzeugende Entscheidungen zu treffen. In der Regel sind ihre Bemühungen erfolgreich und führen die Rechtsverletzer zu eigenen Schlußfolgerungen für ein der sozialistischen Gesetzlichkeit und den Grundsätzen der sozialistischen Moral entsprechendes künftiges Verhalten. Die hohe Achtung, das Vertrauen und die Autorität, die die Schiedskommissionen genießen, drücken sich u. a. darin aus, daß die Beteiligten in der Regel die ihnen auferlegten oder von ihnen in den Beratungen übernommenen Verpflichtungen freiwillig erfüllen. Nur selten werden gegen die Entscheidungen der Schiedskommissionen Einsprüche eingelegt. 223;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 223 (NJ DDR 1973, S. 223) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 223 (NJ DDR 1973, S. 223)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers verbundenen An forderungen zu bewältigen. Die politisch-ideologische Erziehung ist dabei das Kernstück der Entwicklung der Persönlichkeitdes neueingestellten Angehörigen. Stabile, wissenschaftlich fundierte Einstellungen und Überzeugungen sind die entscheidende Grundlage für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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