Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 222

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 222 (NJ DDR 1973, S. 222); Die führende Kraft bei der Entwicklung der Konfliktkommissionen war und ist die Arbeiterklasse. Mehr als zwei Drittel der Mitglieder der Konfliktkommissionen kommen aus der Arbeiterklasse. Von den 199 439 Mitgliedern, die heute in 23 055 Kommissionen arbeiten, sind 40,8 Prozent Frauen und 6,8 Prozent Jugendliche. Während sich ein Jahr nach ihrer Bildung (1954) erst 5 682 Konfliktkommissionen mit 45 456 Mitgliedern ausschließlich mit Arbeitsrechtssachen befaßten, waren es 1961 schon 11-6 653 Mitglieder in 14 728 Kommissionen, deren Zuständigkeit auf Beratungen über Verstöße gegen die Grundsätze der sozialistischen Moral, Verletzungen der Arbeitsdisziplin und Verletzungen von Strafbestimmungen erweitert worden war. Im Jahre 1963 gab es 15 697 Konfliktkommissionen mit 138 730 Mitgliedern, und im Jahre 1968 wurden 21 130 Konfliktkommissionen mit 178 900 Mitgliedern gewählt. Sie hatten jetzt durch die Verfassung der DDR den Rang gesellschaftlicher Gerichte erhalten. Ihre Zuständigkeit hatte sich bedeutend erweitert. Heute sind die Konfliktkommissionen zuständig für die Beratung von Arbeitsrechtssachen, von Vergehen und Ordnungswidrigkeiten, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen der Übergabe vorliegen, von Verfehlungen, Schulpflichtverletzungen, einfachen zivilrechtlichen und anderen Rechtsstreitigkeiten sowie Neuererstreitigkeiten. Das wichtigste Handwerkszeug der Konfliktkommissionen ist das Gesetzbuch der Arbeit. Deshalb hat auch seine Neufassung und die weitere Ausgestaltung des sozialistischen Arbeitsrechts für sie große Bedeutung. Die freiwillige Einhaltung und Verwirklichung des sozialistischen Arbeitsrechts durch alle Leiter und alle Werktätigen zu erreichen ist das wichtigste Ziel der Tätigkeit der Konfliktkommissionen. Die Tatsache, daß sich 60 Prozent aller Beratungen der Konfliktkommissionen mit Arbeitsrechtssachen beschäftigen und hiervon 70 Prozent Probleme des Arbeitslohns und der Prämien, der materiellen Verantwortlichkeit der Werktätigen, der Änderung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen sowie der disziplinarischen Verantwortlichkeit sind, unterstreicht die Bedeutung dieser Aufgabe. Die gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben können dort am erfolgreichsten arbeiten, wo Wirtschaftsfunktionäre und Gewerkschaftsleitungen die nötigen Voraussetzungen schaffen, eng mit ihnen zusammenzuarbeiten und ihre Empfehlungen und Beschlüsse zu achten. Für die Wirtschaftsfunktionäre bedeutet das, durch gute Arbeitsbedingungen, wissenschaftliche Arbeitsorganisation, Arbeitssicherheit und eine hohe Arbeitskultur die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Werktätigen täglich und kontinuierlich ihre Planaufgaben erfüllen können und daß sich sozialistische zwischenmenschliche Beziehungen entwickeln und festigen; auf der Grundlage guter Kenntnisse über das sozialistische Recht für Rechtssicherheit, Ordnung, Sauberkeit, Sicherheit und Disziplin im Betrieb zu sorgen; die Wirksamkeit des Arbeitsrechts gründlich und regelmäßig zu analysieren sowie die Ursachen und Bedingungen für Rechtsverletzungen aller Art aufzudecken und zu beseitigen. Dies sind wichtige Voraussetzungen, um Erscheinungen der Kriminalität, anderen Rechtsverletzungen und Rechtskonflikten vorzubeugen. Bewährt hat sich die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Rechtspflegeorganen, den Gewerkschaftsleitungen und -Vorständen und den Konfliktkommissionen. Sie sind zu erweitern und zu vertiefen. Nur so wird es den Gerichten möglich sein, ihrer Verantwortung für die einheitliche Rechtsanwendung noch besser gerecht zu werden. Die Richtlinie Nr. 28 des Plenums des Obersten Gerichts zum Zusammenwirken der Gerichte mit den Konfliktkommissionen vom 25. März 1970 ist hierfür eine bewährte Grundlage. Die Gewerkschaftsleitungen sollten auch stärker dafür sorgen, daß die bekannten sechs Ordnungen des FDGB-Bundesvorstandes zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts stärker in die Arbeit der Konfliktkommissionen einfließen. Vielfach reicht die Anleitung und Schulung der Mitglieder und Vorsitzenden der Konfliktkommissionen noch nicht aus. Die Schulungen erfolgen unregelmäßig und sind zum Teil nicht gründlich genug. Oft fehlt es an ausreichender Unterstützung bei der Vorbereitung der Beratungen der Konfliktkommissionen mit den betreffenden Gewerkschaftsgruppen bzw. Arbeitskollektiven. Das ist aber notwendig, um nicht nur über die Konflikte zu beraten, sondern vor allem ihre Ursachen aufzudecken. Obwohl sich im allgemeinen die Erkenntnis durchgesetzt hat, daß die rechtserzieherische Tätigkeit der Konfliktkommissionen dominiert, entspricht die hierfür erforderliche Öffentlichkeitsarbeit noch nicht überall den Anforderungen. Die 20jährige erfolgreiche Tätigkeit der Konfliktkommissionen ist eine Garantie dafür, daß die Arbeiterklasse mit Hilfe ihrer Gewerkschaften gemeinsam mit den staatlichen Organen das sozialistische Recht noch erfolgreicher anwenden, durchsetzen und weiterentwik-keln wird. HANS BREITBARTH, Stellvertreter des Ministers der Justiz Zehn Jahre erfolgreiche Tätigkeit der Schiedskommissionen Vor zehn Jahren, im April 1963, wurde damit begonnen, entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen in den Wohngebieten der Städte, in Gemeinden und in sozialistischen Produktionsgenossenschaften Schiedskommissionen zu bilden. Damit wurde eine wichtige Etappe der Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtspflege eingeleitet. Durch die ehrenamtliche Mitwirkung weiterer Bürger an der unmittelbaren Verwirklichung des sozialistischen Rechts konnte seine gesellschaftliche Wirksamkeit erhöht und die sozialistische Demokratie weiter ausgestaltet werden. Die Bildung der Schiedskommissionen steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung der Konfliktkom- 222 missionen in den sozialistischen Betrieben, mit deren schrittweisem Aufbau vor nunmehr zwanzig Jahren, im April 1953, begonnen worden wär./l/ Die Konfliktkommissionen verwirklichten ihre Funktion als Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen immer wirkungsvoller und wurden zu bedeutenden Organen der sozialistischen Demokratie, denen schrittweise weitere Aufgaben zur Durchsetzung des sozialistischen Rechts übertragen werden konnten. Die Schiedskommissionen hatten ihren Vorläufer in den Sühnestellen der Städte und Gemeinden, die mit /!/ Vgl. hierzu Heintze in diesem Heft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 222 (NJ DDR 1973, S. 222) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 222 (NJ DDR 1973, S. 222)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit in ausreichendem Maße mit qualifizierten operativen Legenden und operativen Kombinationen operativen Spielen gearbeitet wird. Diese müssen geeignet sein, die betreffenden politisch-operativen Aufgaben zu lösen und die Konspiration und Sicherheit der weiterer operativer Kräfte sowie operativer Mittel und Methoden, Möglichkeiten Gefahren für das weitere Vorgehen zur Lösung der betreffenden politisch-operativen Aufgaben. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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