Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 220 (NJ DDR 1973, S. 220); sammenhang mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen auswirken. 3. Alles, was für die weitere Ausgestaltung der sozialistischen Rechtsordnung getan wird, geschieht für die Menschen und mit den Menschen. Es gibt kein Gebiet, das ohne die demokratische Mitwirkung und Mitentscheidung der Werktätigen gestaltet werden kann. Die Ausgestaltung der sozialistischen Rechtsordnung ist also eine wichtige Seite der Entwicklung der sozialistischen Demokratie. Der Prozeß der Rechtsverwirklichung dient der Weiterentwicklung und Vervollkommnung des Rechts: er ist selbst sozialistische Demokratie in Aktion. Es gibt keinen Abschnitt unserer revolutionären Umgestaltung, der nicht von der aktiven Mitarbeit der Gewerkschaften mitbestimmt wurde. Ihr Einfluß hat in allen Lebensbereichen bedeutend zugenommen. Der Sozialismus kann nur mit starken und aktiven Gewerkschaften aufgebaut werden. Deshalb ist die Kraft der Millionen Gewerkschafter für die weitere Ausgestaltung des sozialistischen Rechts zu nutzen, müssen ihre Vorschläge und ihre reichen Erfahrungen in die staatliche Leitungstätigkeit einfließen. 4. Das sozialistische Recht erfüllt seine Funktion dann immer besser, wenn es nach Lösungen sucht und Antworten auf Fragen gibt, die das Leben stellt. Unser sozialistisches Recht hat sich als Ganzes im Leben bewährt. Kontinuierlich und folgerichtig ist es mit unserer gesamten politischen, ökonomischen, geistig-kulturellen und sozialen Entwicklung gewachsen. Darum steht nicht die Aufgabe im Vordergrund, ständig sozialistisches Recht neu zu schaffen. Vielmehr geht es darum, das geltende Recht wirksamer zu nutzen, es an den wachsenden gesellschaftlichen Erfordernissen zu messen, seine Effektivität gründlich zu analysieren und es dort zu ändern oder zu ergänzen, wo es den Anforderungen bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft nicht mehr gerecht wird. Bewährtes soll durch neue Gedanken und klare rechtliche Regelungen vervollständigt und konkretisiert werden. Die Rechtsvorschriften sollen für alle Werktätigen verständlich und überschaubar sein. So verstehen die Gewerkschaften das Herangehen an die weitere Gestaltung des sozialistischen Arbeitsrechts. Mit Analysen, Diskussionen in den Betrieben, Vorschlägen, Gesetzesinitiative und kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit den staatlichen, den wirtschaftsleitenden und den Rechtspflegeorganen leisten sie hierzu ihren Beitrag. IV 5. Rechte und Pflichten sind in ihrer Einheit und Wechselwirkung durch höhere Rechtsdisziplin zu wahren und wirksamer durchzusetzen. Verantwortung, Disziplin, Kontrolle und Einhaltung der Gesetzlichkeit sind 'wichtige Merkmale sozialistischer Leitungstätigkeit. Zu den Pflichten der Gewerkschaften als Interessenvertreter der Werktätigen gehört es, auf diesem Gebiet kompromißlos zu sein und keine Verletzungen der rechtlichen Bestimmungen zu dulden. Da Gewerkschaftsarbeit in erster Linie Arbeit mit dem Menschen, Überzeugungsarbeit ist, müssen die Gewerkschaftsleitungen und -gruppen dafür sorgen, daß die freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts und die bewußte Disziplin an jedem Arbeitsplatz zur Selbstverständlichkeit, zur festen Gewohnheit aller Werktätigen werden. Das verlangt, daß sich die Gewerkschaften noch enger mit den staatlichen Organen der Rechtspflege, mit den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie mit allen Wirtschaftsfunktionären bis zum Meister und Brigadier verbünden, um überall die schöpferische Initiative der Werktätigen zur konsequenten Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit, zur Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu nutzen. Die Durchsetzung des sozialistischen Arbeitsrechts als Kernstück der gewerkschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Rechts Für die Arbeiterklasse hat das sozialistische Arbeitsrecht hervorragende Bedeutung, weil es die entscheidende Seite ihres Lebens beeinflußt: die Arbeits- und Lebensbedingungen im täglichen Produktionsprozeß. Die Gewerkschaften gehen davon aus, daß die Rolle des Arbeitsrechts im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft objektiv wächst. Deshalb ist die Wirksamkeit des sozialistischen Arbeitsrechts ständig gründlich zu analysieren, und auf dieser Grundlage ist zu prüfen, inwieweit rechtliche Regelungen überarbeitet, vervollständigt bzw. neu gefaßt werden müssen. Der VIII. Parteitag der SED beschloß, das sozialistische Arbeitsrecht schrittweise auszugestalten. Hieraus leitete der Vorsitzende des Ministerrates, Genosse Willi Stoph, in seiner Regierungserklärung vor der Volkskammer am 29. November 1971 die Aufgabe ab, gemeinsam mit dem FDGB Voraussetzungen für die Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuchs der Arbeit zu schaffen. Auf dem 8. FDGB-Kongreß wurde der gewerkschaftliche Standpunkt hierzu erläutert, und in der Entschließung sind entsprechende gewerkschaftliche Aufgaben enthalten. Zehntausende in der Arbeit mit dem sozialistischen Recht erfahrene Gewerkschaftsfunktionäre und -mit-glieder haben dazu beigetragen, daß der Bundesvorstand des FDGB eine umfangreiche Analyse über die Wirksamkeit des Gesetzbuchs der Arbeit ausarbeiten konnte. Viele Erfahrungen, Vorschläge und Kritiken von Gewerkschaftsleitungen, Rechtskommissionen, Schöffen der Kammern und Senate für Arbeitsrecht und anderen sind in diese Analyse eingeflossen. Grundsätzlich wurde festgestellt, daß das vor fast 12 Jahren beschlossene Gesetzbuch der Arbeit in den Betrieben immer mehr zum täglichen Handwerkszeug geworden ist. Aus der gewerkschaftlichen Interessenvertretung der Werktätigen ist es nicht mehr hinwegzudenken. Es bewährte und bewährt sich als wirkungsvolles Instrument zur ständigen Verbesserung der Arbeitsund Lebensbedingungen, der Organisation der Arbeit sowie zur Entwicklung und Festigung von Ordnung und Disziplin im Arbeitsprozeß. Seit seinem Erlaß hat das Gesetzbuch der Arbeit dazu beigetragen, die Initiative der Werktätigen zu entwik-keln, ihre Teilnahme an der Leitung und Planung zu verstärken und die sozialistische Moral und Arbeitsdisziplin zu festigen. Als Grundgesetz des sozialistischen Arbeitsrechts hat es in entscheidendem Maße Interesse und Verantwortung der Werktätigen für die Inanspruchnahme ihrer Rechte wie auch für die Einhaltung ihrer Pflichten geweckt und gefördert. Wenn das sozialistische Arbeitsrecht, insbesondere das Gesetzbuch der Arbeit, jetzt den höheren Anforderungen nicht mehr ganz gerecht wird, so ist das mehr eine positive als eine negative Tatsache. Sie beweist, wie stürmisch sich die Rolle der Arbeiterklasse, die sozialistische Demokratie, die Arbeits- und Lebensbedingungen und die Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Planung entwickelt haben. Das sozialistische Recht muß diesem gesellschaftlichen Fortschritt Rechnung tragen, es muß vorausschauend ausgestaltet werden. Dabei wird Bewährtes beibehalten, Unzureichendes ergänzt und Neues entsprechend den höheren Anforderungen so gestaltet werden, daß ciie kontinuierliche und 220;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 220 (NJ DDR 1973, S. 220) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 220 (NJ DDR 1973, S. 220)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Qualität und Wirksamkeit der vor allem der erforderlichen Zielstrebigkeit, durch den offensiven Einsatz der zu nehmen. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der Anordnung über die Befugnisse von zivilen Bewachungskräften zu er- folgen. Diese Befugnisse dürfen durch die Mitarbeiter Staatssicherheit jedoch nicht wahrgenommen werden. Die Durchsuchung von Personen zwecks Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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