Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 194 (NJ DDR 1973, S. 194);  sehen Führungsorganen der Nationalen Volksarmee und den Organen des Wehrersatzdienstes haben sich die Militärgerichte der DDR in den vergangenen zehn Jahren zu achtbaren Instrumenten der sozialistischen Staatsmacht entwickelt. An diesem Prozeß haben unsere Waffen- und Klassenbrüder aus der UdSSR und den anderen sozialistischen Staaten großen Anteil. Dankbar sind wir auch für die Hilfe, die die Militärrichter von den Bezirks- und Kreisgerichten erhalten haben. Der VIII. Parteitag der SED hat auch den Militärgerichten neue, höhere Aufgaben gestellt. Seine Beschlüsse werden auch künftig Richtschnur des Handelns aller Militärrichter unseres Landes sein. Dr. OTTO MAYER, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Neue Maßnahmen zur höheren Wirksamkeit des Ermittlungsverfahrens Die Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministers des Innern sowie der gleichlautende Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens vom 7. Februar 1973/1/ regeln eine Reihe von Maßnahmen zur konzentrierten und beschleunigten Durchführung des Ermittlungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens. Die Dokumente müssen als Teil jener komplexen Leitungsentscheidungen verstanden werden, die eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität durch die Justiz- und Sicherheitsorgane in Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe gewährleisten./ Beide Dokumente enthalten Anforderungen, die unter den gegenwärtigen Bedingungen an ein Strafverfahren zu stellen sind. Damit wird der bereits 1971 begonnene Weg zu einer effektiveren Arbeitsweise der Justiz- und Sicherheitsorgane fortgesetzt. Die Erfahrungen bei der Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwalts der DDR und des Ministers des Innern zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens in einfachen Strafsachen vom 3. Mai 1971 bzw. des gleichlautenden Beschlusses des Präsidiums des Obersten Gerichts vom 5. Mai 1971 wurden in den neuen Dokumenten hinsichtlich aller Strafsachen mit bekannten Tätern verallgemeinert. Dabei ist aber darauf aufmerksam zu machen, daß nicht alle Regelungen aus den Dokumenten von 1971 verallgemeinerungsfähig waren. Einige davon bleiben auf Strafsachen mit einfachem und klarem Sachverhalt beschränkt. Den Erfahrungen der Vergangenheit entsprechend ist der Sachverhalt einer Strafsache dann als „einfach und klar“ anzusehen, wenn der Täter geständig und erziehungsbereit ist, die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch unaufwendige Ermittlungen möglich und der Grad der Schwere der Tat unerheblich ist. Die neuen Leitungsdokumente zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens gelten auch für das Strafverfahren gegen Jugendliche, dessen Besonderheiten berücksichtigt wurden. Das Strafverfahren wird erfahrungsgemäß insgesamt effektiver, wenn jedes einzelne Verfahrensstadium unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen konzentriert und beschleunigt gestaltet wird; dadurch wird eine schnelle und wirksame staatliche Reaktion auf jede Straftat gesichert. Im folgenden sollen einige Aspekte erörtert werden, die sich aus den Dokumenten vom 7. Februar 1973 (nachstehend kurz „Gemeinsame Anweisung“ genannt) für das Ermittlungsverfahren ergeben. Zum Verhältnis zwischen Umfang der Ermittlungen und Zielsetzung des Strafverfahrens Eine wichtige Aufgabe im Ermittlungsverfahren ist es, die Beweisführung zielstrebig und frei von unübersicht- '1/ Der Beschluß des Präsidiums ist in der NJ-Beilage 1/73 (zu Heft 5) veröffentlicht. (2/ Vgl. Harrland, „Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft im Jahre 1973“, NJ 1973 S. 33ff.; Wendland, „Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Strafverfahrens erhöhen!“, NJ 1973 S. 157 ff. liehen und überflüssigen Angaben zu gestalten. Es kommt nicht darauf an, alle sich anbietenden und möglichen Beweise zu sammeln, sondern „die erforderlichen Beweise zu ermitteln, zu überprüfen und zu sichern“ (§ 101 Abs. 2 StPO). An verschiedenen Stellen der Gemeinsamen Anweisung werden Untersuchungsorgan und Staatsanwalt deshalb darauf orientiert, sich auf notwendige Untersuchungen bzw. Beweise zu konzentrieren. Mit dieser Orientierung soll erreicht werden, daß Aufwand und Umfang der Ermittlungen in einer Strafsache stets von seiner Zielsetzung bestimmt und schematische Ausweitungen vermieden werden. Notwendig sind solche Ermittlungen und die Sicherung solcher Beweise, die die Aufklärung einer Strafsache und die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Täters garantieren. Dazu sind nicht nur die belastenden, sondern auch entlastenden Faktoren aufzuklären. Da die einzelnen Strafsachen differenziert sind, müssen auch die Ermittlungen sehr unterschiedlich sein. Daher muß in der Praxis jeweils im Einzelfall genau bestimmt werden, welche Ermittlungen notwendig sind. Beispielsweise unterscheidet sich der Umfang der Untersuchungen nach der Zielsetzung einer Strafsache in den Fällen, in denen die Übergabe der Sache ohne Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an ein gesellschaftliches Gericht möglich ist, vom Umfang der Ermittlungen in anderen Strafsachen. Das gilt auch für das Strafbefehlsverfahren./3/ Die mit einem beschleunigten Verfahren gemäß §§ 257 ff. StPO beabsichtigte schnelle Reaktion auf eine bestimmte Straftat zwingt ebenfalls dazu, die Ermittlungen zu den Ursachen und Bedingungen nur insoweit zu führen, als sie diese Zielsetzung des Verfahrens zeitlich nicht gefährden. Auch die Erfahrungen bei der Ermittlung umfangreicher Wirtschafts- und Eigentumsdelikte lehren, daß häufig undifferenziert und mit viel Aufwand Ermittlungen angestellt werden, obwohl es sich um nebensächliche Fragen handelt, die auf die bereits festgestellte Schwere der Tat keinen wesentlichen Einfluß haben. Die Gemeinsame Anweisung zwingt deshalb dazu, gründlich zu überlegen, welche konkreten Ermittlungen in jedem Fall notwendig sind, um den gesetzlichen Erfordernissen gerecht zu werden. Das verlangt in vielen Fällen auch eine unmittelbare Einflußnahme des Staatsanwalts im frühesten Stadium der Ermittlungen. Das wird gegenwärtig bereits in den sog. Wochenberatungen zwischen dem Leiter der Kriminalpolizei und dem Staatsanwalt erfolgreich praktiziert. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Staatsanwälte noch zu selten von der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gemäß § 150 Ziff. 3 StPO Gebrauch machen. Vielfach werden aufwendige Ermittlungen zu Nebenstraftaten geführt, obwohl sie im Ver- /3/ Vgl. Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung der Geldstrafe und des Strafbefehlsverfahrens vom 9. Juli 1971 - I Pr 1 - 112 - ZÜl - (NJ-Beilage 6/71 zu Heft 15). 194;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 194 (NJ DDR 1973, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 194 (NJ DDR 1973, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu gestalten und durchzusetzen sind. Der Aufnahmeprozeß Ist Bestandteil dieses Komplexes vor politisch oteraCrven Aufgaben und Maßnahmen polf tisch-opsrat iver Untersuchungshaitvollzuges.

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