Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 192

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 192 (NJ DDR 1973, S. 192); taten), Verhängung von Strafarrest als Strafart bei Militärpersonen, Nichtexistenz gesellschaftlicher Gerichte in den bewaffneten Organen, spezielle Zuständigkeitsregelungen erfolgen Rechtsanwendung und Rechtsverwirklichung durch die Militärgerichte in gleicher Weise wie durch die anderen Gerichte der DDR. In Auswertung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED wurden für die Rechtsprechung der Militärgerichte folgende prinzipielle Aufgaben entwickelt: 1. Die Militärgerichte haben mit ihren spezifischen Mitteln und Methoden bei der Erfüllung der militärischen Hauptaufgabe der Nationalen Volksarmee mitzuwirken. Die Nationale Volksarmee der Kern unserer Landesverteidigung hat bei der aktiven Friedenssicherung große Aufgaben zu lösen. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und auf der Grundlage enger Waffenbrüderschaft mit den Armeen der anderen sozialistischen Staaten, insbesondere mit der Sowjetarmee, werden große Anstrengungen um einen hohen Kampfwert, eine hohe Gefechtsbereitschaft und ein stabiles Hinterland der sozialistischen Streitkräfte unternommen. Die Militärgerichte sehen es als ihre wichtigste Aufgabe an, Störungen in Form von Straftaten und Rechtsverletzungen jeglicher Art von der Truppe fernzuhalten und aktiv an der Erhöhung der Kampf- und Gefechtsbereitschaft der Verbände und Truppenteile mitzuwirken. 2. Die Militärgerichte haben durch ihre Tätigkeit die Entwicklung militärischer Kampfkollektive und sozialistischer Soldatenpersönlichkeiten in der Nationalen Volksarmee und in den Organen des Wehrersatzdienstes zu unterstützen. Das Kampfkollektiv ist die Hauptform des militärischen Zusammenlebens und -Wirkens; es ist für den einzelnen Soldaten das Bindeglied zur gesamten Armee und darüber hinaus zur Gesellschaft. Die persönlichkeitsbildende Funktion dieser Kollektive gewinnt von Diensthalbjahr zu Diensthalbjahr zunehmenden Einfluß. In der Arbeit der Militärgerichte haben daher solche Formen wie die Information der Kampfkollektive, ihre Einbeziehung in die vorbeugende Tätigkeit, Aussprachen im Kollektiv über die Straftat eines Kollektivmitglieds und die Übertragung von Aufgaben im Erzie-hungs- und Bewährungsprozeß dieses Mitglieds, die Verbindung der Militärschöffen zu den militärischen Kollektiven u. a. m. breiten Raum. Dabei lernen auch die Militärrichter die Probleme des militärischen Lebens noch besser zu verstehen. 3. Im Rahmen der ihnen übertragenen Verantwortung haben die Militärgerichte für die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in der Truppe, für die Sicherung der Geheimhaltung, den Schutz der Kampftechnik und militärischen Ausrüstung, die Durchsetzung sozialistischer Beziehungen im militärischen Leben und den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere zu sorgen. „Disziplin und Ordnung sind lebensnotwendig im Frieden und im Krieg. Disziplin und Ordnung müssen dem Soldaten sozusagen in Fleisch und Blut übergehen. Das wird aber nur dann erreicht, wenn er vom Wecken bis zum Zapfenstreich an Disziplin und Ordnung gewöhnt wird.“/2/ Die tägliche Kleinarbeit der Militärgerichte hat dieses Ziel zum Inhalt. In fast jedem Verfahren, in jeder Aussprache und in der sonstigen Tätigkeit der Militärrichter wird der enge Zusammenhang von Gehorsam, Disziplin, Ordnung und dem militärpolitischen Auftrag unserer Streitkräfte sichtbar gemacht. An den Erfolgen bei der Erhöhung von Disziplin und Ordnung in der NVA und den Organen des Wehrersatzdienstes haben die Militärgerichte einen beachtlichen Anteil. 121 Hoffmann, a. a. O., S. 12 f. 4. Die Militärgerichte müssen alle Formen feindlicher Subversion, vor allem der ideologischen Diversion gegen die bewaffneten Kräfte der DDR konsequent bekämpfen. Gemäß § 4 Abs. 1 Buchst, d MGO unterliegen der Rechtsprechung der Militärgerichte auch Täter außerhalb der bewaffneten Organe, sofern sie durch Spionage, landesverräterischen Treubruch, Diversion oder Sabotage die militärische Sicherheit der DDR oder ihrer Verbündeten gefährden. Im engen Zusammenwirken mit den Militärstaatsanwälten und den Sicherheitsorganen haben die Militärgerichte einen konsequenten und kompromißlosen Kampf gegen solche Straftaten geführt. Die Rechtsprechung-des Kollegiums für Militärstrafsachen des Obersten Gerichts und der Militärobergerichte trug zur Entlarvung der Machenschaften des Klassenfeindes und zur Ausprägung eines realistischen Feindbildes bei und entsprach damit dem Sicherheitsbedürfnis unseres sozialistischen Staates und der im Warschauer Vertrag verbündeten Bruderstaaten. In den vergangenen zehn Jahren wurde viel geleistet, um die Grundfragen der Rechtsprechung und ihrer Leitung auf dem Gebiet der Militärstrafrechtspflege herauszuarbeiten, um die Einheitlichkeit und Wirksamkeit der Rechtsprechung der Militärgerichte aller Ebenen zu sichern und eine ständige Analyse und Kontrolle der Rechtsprechung der Militärgerichte zu gewährleisten. Anknüpfend an die Erfahrungen der Bezirksund Kreisgerichte der DDR sowie der Militärgerichte der sozialistischen Bruderländer, wurden die für die Leitung der Rechtsprechung unserer Militärgerichte günstigsten Formen und Methoden entwickelt und mit Erfolg praktiziert. Im folgenden können nur einige von ihnen genannt werden. Neben der Grundsatzrechtsprechung der Senate des Kollegiums für Militärstrafsachen werden gemeinsame Standpunkte des Kollegiums und des Militär-Oberstaatsanwalts zu grundlegenden Rechtsfragen erarbeitet und jedem Militärjuristen in die Hand gegeben. Diese Praxis hat sich vor allem zur einheitlichen Durchsetzung von Standpunkten zu komplizierten Rechtsfragen bewährt. Die Militärobergerichte erhalten zur Vorbereitung ihrer Plenartagungen vom Militärkollegium des Obersten Gerichts Vorgaben zu bestimmten Grundfragen. Besonders bewährt haben sich die Rechenschaftslegungen der unteren vor den jeweils höheren Militärgerichten, die Ausdruck der konsequenten Verwirklichung des demokratischen Zentralismus sind. Die Militärgerichte legen vor dem Plenum des Militärobergerichts regelmäßig zu bestimmten vorgegebenen Fragen Rechenschaft. An der Beratung, deren Ergebnis in einem Beschluß zusammengefaflt wird, nehmen oftmals die zuständigen Militärstaatsanwälte und Kommandeure teil. An den Rechenschaftslegungen der Militärobergerichte vor dem Kollegium für Militärstrafsachen des Obersten Gerichts nehmen alle Militärrichter des jeweiligen Militärobergerichts teil; die Leiter der anderen Militärobergerichte sind dazu eingeladen. Langfristig geplante Inspektionen dienen der Einschätzung, wie in einem Bereich der Militärgerichtsbarkeit die von Partei und Regierung gestellten Aufgaben der Rechtsprechung verwirklicht wurden, der Analyse, wie die Militärgerichte mit ihrer Rechtsprechung zur Lösung der militärischen Hauptaufgabe beigetragen haben, der Untersuchung, wie die Leitungsdokumente des Obersten Gerichts in der Tätigkeit der Militärgerichte verwirklicht werden. Diese Inspektionen erstrecken sich regelmäßig über einen Zeitraum von 14 Tagen, werden gründlich vor- 192;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der ZAIG. Schließlich ist im Halbjahr mit der Erarbeitung von Vorschlägen für Themen zentraler, Linien- und Territorialprognosen zu beginnen und sind die entsprechenden vorbereitungsarbeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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