Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 190

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 190 (NJ DDR 1973, S. 190); befriedigende Nachfragen nach diesen Waren vermieden werden. Ist Dekorationsware nicht mehr vorrätig, liegt bereits eine Pflichtverletzung der Verkaufseinrichtung vor, die nicht zu Lasten des Kunden gehen kann. Viele Verkaufseinrichtungen erklären sich bei Dekorationswaren lediglich zu einer „Vormerkung“ bereit, lehnen aber einen sofortigen Verkauf ab. Diese Haltung resultiert aus der Unklarheit darüber, ob eine Kaufpreiszahlung möglich und wie diese buchungsmäßig zu behandeln ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß unter „verkaufen“ im Sinne der Anweisung 17/72 die gegenseitige Willensübereinstimmung über den Abschluß eines Kaufvertrags (das sog. Verpflichtungsgeschäft) zu verstehen ist. Die Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden und die Übergabe der Ware seitens der Verkaufseinrichtung gehören bereits zur Erfüllung des Kaufvertrags. Nach der Anweisung 17/72 ist die Übergabe der Ware später als der Verkauf möglich. Da zur Zahlung des Kaufpreises keine weiteren Regelungen getroffen wurden, ist davon auszugehen, daß dieser auch erst unmittelbar vor oder bei der Übergabe der Ware bezahlt zu werden braucht. Nimmt also die Verkaufseinrichtung in einem solchen Fall nur eine „Vormerkung“ in dem sog. Schaufensterbuch vor, ist diese als verbindlicher Kaufvertrag zu werten. Hält der Käufer den mit ihm vereinbarten Termin zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übergabe der Ware nicht ein, kann die Verkaufseinrichtung davon ausgehen, daß der Käufer seinerseits den Kaufvertrag nicht mehr erfüllen will, und ist berechtigt, die Ware anderweitig zu verkaufen. In bestimmten Fällen ist der Einzelhandel berechtigt oder sogar verpflichtet, noch vorrätige Waren nicht oder nur begrenzt zu verkaufen. Das gilt insbesondere bei gesetzlichen Verkaufsverboten oder bei leitungsmäßigen Festlegungen über verkaufslenkende Maßnahmen. Gesetzliche Verkaufs verböte sind z. B. das Verbot des Ausschanks von Alkohol an Personen, bei denen erkennbar ist, daß sie ein Fahrzeug führen, sowie des Ausschanks bzw. Verkaufs von Alkohol an betrunkene Personen/19/, das Verbot des Verkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren oder das Verbot der Abgabe von Zündmitteln an Kinder./20/ Als verkaufslenkende Maßnahmen sind leitungsmäßige Festlegungen dazu befugter Organe/21 / zum zielgerich- /19/ Vgl. § 14 Abs. 2 der VO über Ordnungswidrigkeilen vom 16. Mai 1968 (GBl. H S. 359). /20/ Vgl. § 7 der VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. März 1969 (GBl. II S. 219). (21/ Solche Organe können das Ministerium für Handel und Versorgung und die örtlichen Staatsorgane sein. Die Leiter der Einzelhandelsbetriebe oder der Verkaufseinrichtungen sind ohne Zustimmung der örtlichen Staatsorgane nicht berechtigt, eigenmächtig verkaufsbeschränkende Maßnahmen festzulegen. teten Einsatz solcher Warenfonds zu verstehen, die mengenmäßig noch nicht in voller Höhe des Bedarfs zur Verfügung stehen. Solche Maßnahmen sind zur Durchsetzung der staatlichen Versorgungspolitik, insbesondere zur Sicherung der Arbeiter- und Schwerpunktversorgung sowie im Zusammenhang mit bestimmten Versorgungshöhepunkten, erforderlich. Verkaufslenkende Maßnahmen erfordern eine straffe staatliche Anleitung und Kontrolle, um subjektivistische Entscheidungen einzelner Verkaufseinrichtungen oder Verkaufskräfte zu verhindern, sowie eine überzeugende Öffentlichkeitsarbeit unter der Bevölkerung. Das sozialistische Wirtschaftsrecht verpflichtet zwar die Produktions- und Handelsbetriebe zur Sicherung eines bedarfsgerechten Warenangebots, es berücksichtigt aber auch die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten im Interesse der Bevölkerung ständig zu verbessern ist ein dringendes Anliegen von Partei und Regierung. Es kommt darauf an, die Konsumgüterproduktion planmäßig zu erweitern. Dabei muß der Bedarf der Bevölkerung zur Grundlage der Planung und Bilanzierung der Produktion werden, denn das Erreichen planmäßiger Steigerungsraten in der Warenbereitstellung befriedigt solange nicht, „solange die Lücke zum Bedarf nicht geschlossen ist“/22/. Für den Käufer ist es gegenwärtig jedoch noch sehr schwer einzuschätzen, ob bestimmte Lücken im Warenangebot trotz Ausschöpfung aller volkswirtschaftlichen Möglichkeiten oder infolge von Unzulänglichkeiten in der Handelstätigkeit entstanden sind. Diese Unsicherheit wird auch deshalb hervorgerufen, weil entweder die Verkaufseinrichtungen keine eindeutigen Informationen darüber geben können, ob und wann wieder mit dem Eingang bestimmter Waren zu rechnen ist, oder weil einzelne Waren in manchen Fachgeschäften gar nicht, in anderen jedoch vollständig vorrätig sind. Die gründliche Information des Kunden darüber, ob und wann ein bestimmter Kaufwunsch befriedigt werden kann, ist deshalb eine wichtige Aufgabe der Verkaufseinrichtungen. Sie ist übrigens auch Bestandteil der Pflicht der Handelsbetriebe zur Kundenberatung und zur Erleichterung des Einkaufs (§ 12 der AO vom 4. Dezember 1967) und darüber hinaus ausdrücklich in die Anweisung 17/72 aufgenommen worden. Danach ist dem Kunden auf der Grundlage der Waren- und Versorgungsinformationen, die den Handelsbetrieben zur Verfügung stehen, sowie der vertraglich vereinbarten Zulieferungen darüber Auskunft zu geben, wann mit einem Neueingang der Waren zu rechnen ist, bei denen kein Verkaufsbestand mehr vorhanden bzw. verfügbar ist. (wird fortgesetzt) 122/ Vgl. Lamberz, a. a. O., S. 15. Oberst Dr. GÜNTER SARGE, Vizepräsident des Obersten Gerichts Oberst Dr. GÜNTER KALWERT, Leiter der Hauptabteilung Militärgerichte im Ministerium der Justiz Die Entwicklung der Militärgerichtsbarkeit in der DDR In diesen Tagen blicken die Militärgerichte der DDR auf eine zehnjährige Entwicklung zurück. Am 4. April 1963 wurden mit der Militärgerichtsordnung (MGO) die gesetzlichen Grundlagen für ihre Existenz und ihr Wirken verabschiedet. Die Militärgerichte wurden in Übereinstimmung mit der vom VI. Parteitag der SED beschlossenen Aufgabenstellung zur Vervollkommnung der sozialistischen Rechtspflege und zur weiteren Stärkung der Landesverteidigung der DDR geschaffen. Konsequent wurde der auch in Art. 92 der Verfassung fixierte Grundsatz verwirklicht, daß die Militärgerichte zum einheitlichen sozialistischen Gerichtssystem gehören und ihre Rechtsprechung vom Obersten Gericht der DDR geleitet wird. Für die Tätigkeit der Militärgerichte sind die für alle Gerichte der DDR geltenden allgemeinen gesetzlichen Grundlagen maßgeblich. Die Militärgerichte besitzen keine Sondervollmachten und -befugnisse. Aber auch kein Kommandeur ist berechtigt, in ihre Tätigkeit einzugreifen. Das Hauptanliegen bei der Bildung der Militärgerichte bestand darin, den spezifischen Aufgaben der Natio- 190;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 190 (NJ DDR 1973, S. 190) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 190 (NJ DDR 1973, S. 190)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus, darunter Unterlagen der Gestapo, von und Polizeiformationen und Sondergerichten zu sichten und Mikrodokumentenfilmaufnahmen für die Erweiterung der Auskunftsbasis Staatssicherheit zu beschaffen.

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