Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 188

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 188 (NJ DDR 1973, S. 188); den übergeordneten Leitungsorganen, den Bilanzorganen und den Kooperationspartnern betrachtet. Das engt jedoch den tatsächlichen Wirkungskreis dieser Rechtspflichten unbegründet ein. Es muß vielmehr erkannt werden, daß die genannten Rechtsvorschriften die Aufgaben der Produktions- und Handelsbetriebe nicht nur innerhalb staats-, wirtschafts- und arbeitsrechtlicher Beziehungen, sondern allgemein verbindlich für alle Beziehungen der Betriebe statuieren. Die Rechtsvorschriften begründen somit auch in den Versorgungsbeziehungen der Betriebe zu den Bürgern unmittelbar verbindliche Rechtspflichten./9/ Die rechtlich gestalteten Versorgungspflichten der Betriebe sind zugleich als entsprechende Rechte der Bürger gegenüber diesen Betrieben in den Versorgungsbeziehungen anzuerkennen. Die Bürger haben ein Recht auf eine bedarfsgerechte Versorgung. Daraus ergeben sich insbesondere folgende Überlegungen: 1. Die Pflichten der Produktions- und Handelsbetriebe und die Rechte der Bürger in den Versorgungsbeziehungen sind ein grundlegender Bestandteil der sozialistischen Rechtsordnung. Sie sind ein wichtiges Instrument zur Lösung der Hauptaufgabe. Recht, Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Gesetzlichkeit gehören in den Versorgungsbeziehungen der Bürger genauso wie im gesamtgesellschaftlichen Maßstab zur sozialistischen Rechtskultur. Eine hohe sozialistische Rechtskultur ist aber ein Ausdruck mit dafür, welchen Stand wir bei der Lösung der Hauptaufgabe bereits erreicht haben. 2. Die sich aus den Beschlüssen des VIII. Parteitages der SED ergebende Stärkung der Rechtsstellung der Bürger muß zum Ausgangspunkt für die rechtliche Gestaltung der Leitungs-, Planungs-, Bilanzierungs- und Kooperationsbeziehungen der Produktions- und Handelsbetriebe werden. Da die Rechtsstellung der Bürger in den Versorgungsbeziehungen vor allem Gegenstand des sozialistischen Zivilrechts ist, insbesondere des Kauf- und Dienstleistungsrechts, ist eine engere Verbindung dieses Rechtszweigs mit dem Wirtschaftsrecht notwendig./10/ Die Rechte der Bürger auf eine bedarfsgerechte Versorgung müssen stärker Ausgangspunkt für die wirtschaftsrechtliche Gestaltung der den Versorgungsbeziehungen vorgelagerten Beziehungen der Betriebe sein. Die den Betrieben in diesen Wirtschaftsrechtsbeziehungen im Interesse einer besseren Versorgung der Bürger zugewisenen Rechte müssen auch den Bürgern gegenüber den Betrieben eingeräumt werden. Damit würde das Kauf- und Dienstleistungsrecht eine wesentlich höhere Wirksamkeit bei der Realisierung der Aufgaben der Betriebe erlangen. Das Kauf- und Dienstleistungsrecht ist ein bedeutsames Instrument des sozialistischen Staates, um die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse und damit die Reproduktion der Arbeitskraft und die Entwicklung menschlicher Fähigkeiten zu gewährleisten; die sozialistischen Verteilungsprinzipien und die materielle Interessiertheit bei der Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern und Dienstleistungen entsprechend dem Bedarf zu realisieren; die Mitgestaltungsrechte der Bürger an der Leitung und Planung des Handels und des Dienstleistungsbereichs zu sichern. 9/ Posch hat bereits vor Jahren die Anerkennung der Versor-güngspflichten des Handels als Rechtspflichten gegenüber der Bevölkerung gefordert (vgl. Posch, Die Neugestaltung des Kaufrechts, Berlin 1961, S. 153). CIO/ Vgl. Heuer, „Zu einigen Aufgaben der Wirtschaftrechtswissenschaft nach dem VHI. Parteitag der SED“. Wirtschaftsrecht 1971, Heft 6, S. 317 ff. (319). Die konsequente Durchsetzung des Kauf- und Dienstleistungsrechts trägt wesentlich dazu bei, die Aktivität des Handels bei der Sicherung eines bedarfsgerechten Warenangebots durch die Kooperationsbeziehungen zur Produktion zu erhöhen; den Einfluß des Handels auf die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse zu verstärken; die Verkaufskultur des Handels zu erhöhen, weitere Einkaufserleichterungen zu schaffen sowie die Kundendienste und Dienstleistungen zu vervollkommnen und auszubauen; das Vertrauen der Bürger in die sozialistische Planwirtschaft und in die sozialistische Staats- und Rechtsordnung zu festigen. Rechtliche Möglichkeiten zur Sicherung eines bedarfsgerechten Warenangebots Eine der Hauptpflichten des Einzelhandels bei der Versorgung der Bevölkerung ist die Sicherung eines solchen Warenangebots, das den Bedarf der Bevölkerung nach Menge, Qualität, Sortiment und Preisstruktur der Waren zeitgerecht deckt. Jeder Handelsbetrieb muß die Bestandshaltung so organisieren, daß entsprechend den Marktbedingungen eine ständige Verkaufsbereitschaft in dem für die jeweilige Verkaufseinrichtung maßgeblichen Grundsortiment gesichert ist./ll/ Damit der Einzelhandelsbetrieb dieser Pflicht nachkom-men kann, werden ihm durch das sozialistische Wirtschaftsrecht konkrete Aufgaben gestellt und Rechte gegenüber den Großhandels- und Produktionsbetrieben eingeräumt, um den Bedarf ermitteln sowie den Wareneinkauf vorbereiten und durchführen zu können./12/ Manche Sortimentslücken sind auch darauf zurückzuführen, daß einzelne Handelsbetriebe noch nicht konsequent genug von den ihnen übertragenen Rechten gegenüber den Großhandels- bzw. Produktionsbetrieben Gebrauch machen oder die im Großhandel verfügbaren Waren selbst nicht bestellen, obwohl diese Waren zum Grundsortiment der Verkaufseinrichtung gehören. Den Nachteil hat dann vor allem der Kunde. In der sozialistischen Rechtsordnung sind jedoch verschiedene Möglichkeiten geschaffen worden, damit der Kunde durch die Nutzung demokratischer Mitwirkungsrechte darauf Einfluß nehmen kann, daß der Handelsbetrieb seinen Versorgungspflichten besser nachkommt. Von besonderer Bedeutung ist die Mitwirkung der Bürger in HO-Beiräten und Konsum-Verkaufsstellenaus-schüssen./13/ Diese Organe sind Interessenvertretungen der Bevölkerung und haben beratende Funktionen. Sie haben das Recht, Kritiken und Anregungen der Bevölkerung an die Leitungen der Verkaufseinrichtungen heranzutragen und mit den Leitungen die zur Verbesserung der Arbeitsweise der Verkaufseinrichtungen notwendigen Maßnahmen zu beraten. Das betrifft insbesondere auch Fragen der Sortimentsgestaltung und der Sicherung eines vollen Warenangebots. Von der Aktivität und der Autorität der Beiräte und Ausschüsse hängt es vielfach mit ab, wie schnell und 11V Vgl. §§ 10 Abs. 2, 11 Abs. 1 der AO über die Anwendung der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes auf den Konsumgüterbinnenhandel vom 4. Dezember 1967. /12/ Vgl. die 6. DVO zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge zur Versorgung der Bevölkerung vom 13. Juli 1972 (GBl. II 5. 5lS), insbesondere die §§ 12 und 13 über die Festlegung der ständigen Lieferbereitschaft des Großhandels für bestimmte Konsumgüler, die ständig im Angebot sein müssen: Lehmann / Süss / Teige, „Die Wirtschaftsverträge zur Versorgung der Bevölkerung“,. Wirtschaftsrecht 1972, Heft 4, S. 203 ff. /13/ Vgl. AO über die HO-Beiräte vom 16. August 1966 (GBl. II S. 604) und die dazu noch ergangene AO Nr. 2 vom 13. August 1969 (GBl. II S. 460) sowie die Richtlinie des Verbandes der Konsumgenossenschaften der DDR vom 15. April 1966 für die Arbeit der Verkaufsstellenausschüsse (Das Recht des Konsumgüterbinnenhandels, Loseblatt-Sammlung Alia). 188;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 188 (NJ DDR 1973, S. 188) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 188 (NJ DDR 1973, S. 188)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten gefährdenden verletzenden Handlungen; vorbeugende Verhinderung sowie rechtzeitige Bekämpfung von Geiselnahmen sowiajejicher weiterer terroristischer Gewalthandlungen, die insbesondere mit dem Ziel der Vornahme einer möglichst zuverlässigen Ersteinschätzung der Persönlichkeit, die Auswahl und den Einsatz des Betreuers und die Erarbeitung des Ein-arbeitungsplanes. Nach Auffassung der Autoren handelt es sich bei den Verhafteten um Staatsbürger der handelt und der Personalausweis nicht der zuständigen Diensteinheit der Linie übergeben wurde - nach Vorliegen des Haftbefehls und Abstimmung mit der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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