Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 163

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 163 (NJ DDR 1973, S. 163); : örtlichen Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen loszulösende, eigenständige Aufgabe. Er ist vielmehr Bestandteil vieler genereller Prozesse, so der Erziehung der heranwachsenden Generation, der Entwicklung der öffentlichen Meinung, der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen usw. Deshalb ist jedem staatlichen Organ und jedem Betrieb die Aufgabe gestellt, sozialistische Familienbeziehungen zu fördem./13/ ' Die Gespräche in Schwerin zeigten, daß die bloße Erkenntnis dieser Zusammenhänge allein noch nicht weiterhilft. Es muß notwendigerweise die Frage beantwortet werden, welche Arbeitsprinzipien daraus für die staatliche Leitung auf dem Gebiet der Familienpolitik abzuleiten sind. Diese Antwort ist noch nicht gefunden. Im Hinblick auf die kinderreichen Familien ist das relativ einfach. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, daß infolge der kleinen Anzahl dieser Familien auch ihre Probleme überschaubar sind. Hierzu ist es nur erforderlich, diese Familien speziell zu erfassen, sie alle aufzusuchen, ihre Probleme kennenzulernen und diese durch die zuständigen staatlichen Organe im Zusammenwirken mit den gesellschaftlichen Kräften schrittweise einer Klärung zuzuführen. Das wurde und wird in Schwerin in Verwirklichung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung getan. Bei dem Komitee für Familienpolitik besteht ein genauer und umfassender Überblick über die Anzahl dieser Familien und die sie bewegenden Fragen der Wohnraumversorgung, der Dienstleistungen, der Einkaufsbedingungen, der Unterstützung durch die Einrichtungen der Volksbildung und des Gesundheitswesens usw. Von dem Komitee gehen auch entscheidende Impulse für die Lösung dieser Fragen vor allem durch die Fachorgane des Rates der Stadt aus. Aufgaben örtlicher Staatsorgane und spezieller Gremien zur Förderung sozialistischer Familienpolitik Die Erfahrungen in Schwerin machen ein zweites Problem sichtbar: Kann die Verwirklichung der Aufgaben auf dem Gebiet der Familienpolitik im wesentlichen zur Sache eines speziellen Organs, eines Komitees oder Beirats gemacht werden ? Hat man nur die kinderreichen Familien im Auge, mag das noch vertretbar sein. Natürlich muß die Unterstützung kinderreicher Familien letztlich auch in die verschiedensten Aufgaben bei der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger eingegliedert sein. Dennoch weisen die Probleme dieser Familien gewisse Besonderheiten auf, die es als zweckmäßig erscheinen lassen, daß sich ein besonderes Gremium ständig damit befaßt und an das sich diese Familien wenden können. Bei der Familienpolitik insgesamt liegen die Dinge jedoch etwas anders. Sie betrifft alle Bürger, alle Familien, alle Prozesse, die die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger in ihrer Gesamtheit berühren. Vieles spricht dafür, daß ein Gremium der Volksvertretung oder des Rates seine Aufmerksamkeit speziell der Entwicklung des Lebensbereichs Familie zuwendet. Freilich wird es kein Organ sein können, das für die Durchsetzung der Familienpolitik im Territorium verantwortlich ist. Dies ist ausschließlich Sache der Volksvertretung und ihres Rates. Doch wäre ein beratendes, /13/ Vgl. Regierungserklärung des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in der 2. Tagung der Volkskammer am 29. November 1971, Schriftenreihe „Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse“, 6. Wahlperiode, Berlin 1972. S. 21. Auszeichnungen In Würdigung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurde Otto Jäckel, Politischer Mitarbeiter beim Zentralkomitee der SED, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber ausgezeichnet. In Würdigung besonderer Verdienste beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR erhielt aus Anlaß des Internationalen Frauentages 1973 Elisabeth Salzer, Direktor des Kreisgerichts Halle-Süd, den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze. In Würdigung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden Rudi Beilein, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Gustav Adolf Feiler, wiss. Mitarbeiter an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Louis Schaudt, ehern. Staatsgnwalt des Bezirks Cottbus, mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze geehrt. helfendes und kontrollierendes Organ von Nutzen, mit dem die Volksvertretung und ihr Rat eine bewußte, planmäßige Durchführung der Familienpolitik entsprechend den konkreten Bedingungen im Territorium sichern. Ausgehend von den Erfahrungen in Schwerin, könnte es Aufgabe des Komitees oder Beirats sein, für die analytische Arbeit auf diesem Gebiet die richtigen Fragen zu stellen etwa in bezug auf die Anzahl der Eheschließungen und Geburten, die Schwangerschaftsunterbrechungen, die Entwicklung der Wohnverhältnisse, der Einkommenslage und der Teilbeschäftigungen im Zusammenhang mit der Familiengröße, der Ehelösungen usw. Das wäre bedeutsam für die territoriale Spezifizierung der zentralen familienpolitischen Festlegungen, die auf Grund vielfältiger Faktoren, z. B. im Zusammenhang mit der Altersstruktur oder den Arbeitsmöglichkeiten der Bürger, erforderlich ist. Aufgabe eines solchen Komitees könnte es auch sein, Vorschläge für die familienpolitischen Ziele und die Wege ihrer Realisierung auszuarbeiten, die in den Beschlüssen der örtlichen Volksvertretung und des Rates festzuhalten wären. Eine weitere wichtige Aufgabe des Komitees könnte darin bestehen, den Fachabteilungen des Rates und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere des FDGB, bei der Umsetzung der Beschlüsse der Volksvertretungen in ihrer Arbeit zu helfen. Wichtig wäre es auch, daß die Mitglieder dieses Komitees an familienpolitischen Veranstaltungen (z. B. Foren, Beratungen), an gerichtlichen Verfahren usw. teilnehmen, um ständig ihre Kenntnisse über Familienprobleme, die Meinungen und Erwartungen der Bürger dazu sowie über wirkungsvolle Wege der Familienförderung zu erweitern. Diese Kenntnisse würden zusammen mit den Ergebnissen der Kontrolle über die Erfüllung der Festlegungen der Volksvertretung und ihres Rates die Möglichkeit geben, gute Erfahrungen zu verallgemeinern und Vorschläge für die weitere Tätigkeit des Komitees zu unterbreiten. In Schwerin, in Stralsund/14/, in Annaberg-Buchholz /14/ Vgl. Kreissl/Dücker, „Familienpolitik ist keine Ressortangelegenheit“, Sozialistische Demokratie Nr. 50 vom 15. Dezember 1972, S. 8. 163;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 163 (NJ DDR 1973, S. 163) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 163 (NJ DDR 1973, S. 163)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung jedes inoffiziellen Mitarbeiters imtrennbarer Bestandteil der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit dem Plan beachtet werden, daß er - obwohl zu einem Zeitpunkt fixiert, zu dem in der Regel bereits relativ sichere Erkenntnisse zu manchen Erkenntnissen über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht.

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