Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 162

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 162 (NJ DDR 1973, S. 162); gen bilden noch keine feste Einheit. Die Aktivität der Werktätigen auf diesem Gebiet entspringt ihrer Verbundenheit durch die gemeinsame Arbeit; sie führt auch zu unmittelbaren Aktionen und meßbaren Resultaten im Einzelfall. Es fehlt aber noch an der bewußten Übereinstimmung dieser Aktivität der Werktätigen mit der von ihrer Volksvertretung formulierten Hauptrichtung zur einheitlichen Durchführung der Familienpolitik im Territorium. Deshalb erlangt viele wertvolle Initiative der Bürger nicht den notwendigen und auch möglichen Wirkungsgrad, der helfen würde, in der Stadt insgesamt größere Fortschritte auf diesem Gebiet zu erreichen. Dieser Widerspruch und auch die Ursachen, die ihm zugrunde liegen, werden von den Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung,- Mitgliedern des Rates der Stadt und des Komitees erkannt, und es wird nach Wegen gesucht, sie unter Nutzung der bisherigen guten Erfahrungen zu überwinden. Dabei gilt es, einige Probleme, auf die im folgenden näher eingegangen wird, noch gründlicher zu durchdenken. Ständiger Ausbau aller Bedingungen für die Familienentwicklung Bei der Durchführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung orientierten sich der Rat der Stadt und auch das Komitee für Familienpolitik bislang im Schwerpunkt auf die Familien mit vier und mehr Kindern. Das ist folgerichtig. Die Probleme dieser kinderreichen Familien erfordern sofortige Maßnahmen. Diese Notwendigkeit wurde auf dem VIII. Parteitag nachhaltig unterstrichen,/6/ / In der Arbeit und in den Aussprachen der Arbeitsgruppe des Verfassungs- und Rechtsausschusses ergab sich jedoch immer wieder die Frage, ob diese Aufgabenstellung ausreicht oder ob nicht die Familienentwicklung insgesamt zielstrebiger durch die Arbeit der örtlichen Staatsorgane und der gesellschaftlichen Organisationen gefördert werden müßte und deshalb in umfassender Weise Gegenstand der Leitungstätigkeit des Rates und seine Komitees für Familienpolitik sein sollte. Natürlich ist die besondere Unterstützung kinderreicher Familien außerordentlich wichtig, und es werden auch künftig derartige Maßnahmen der örtlichen Organe unbedingt erforderlich sein. Man darf aber nicht übersehen, daß diese Maßnahmen doch nur eine sehr kleine Anzahl von Familien betreffen, denn nur in etwa 2 Prozent aller Haushalte der DDR leben vier und mehr Kinder. Es ist sogar zu erwarten, daß die Zahl neuer großer Familien weiter zurückgeht./7/ Gegenwärtig und auch in der Zukunft vollzieht sich in den Familien als Bestandteil der sozialistischen Gesellschaft insgesamt eine dynamische Entwicklung, in der sich wie Engels vorausgesagt hat die Anschauungen und Erwartungen in bezug auf die Familie, die Lebensbedingungen dieser Gemeinschaft und ihre Aufgaben verändern./8/ Deutlich erkennbar ist, daß auch die Familienbeziehungen einen sozialistischen Charakter annehmen. Dieser Prozeß erfaßt alle Familien in der DDR, kleine und große. Selbstverständlich ist auch die Entwicklung der Familienbeziehungen nicht frei von Widersprüchen. Diese sind jedoch nicht antagonistischer Natur, sondern in der sozialistischen Gesell- /6/ Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 71. 7/ Diese Entwicklung war schon vor der starken Verbreitung antikonzeptioneller Mittel und der Zulässigkeit der Schwangerschaftsunterbrechung unverkennbar. /0/ Vgl. hierzu insb. Engels, „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 21, Berlin 1962, S. 77 ff. schaft, die insgesamt gute Entwicklungsbedingungen für die Familie schafft, schrittweise lösbar. Doch dafür ist der planmäßige Einsatz aller Möglichkeiten notwendig. Das gilt um so mehr, als bestimmte Probleme der Familienentwicklung deutlich auf die gemeinsame Verantwortung der Gesellschaft und jedes einzelnen für diesen Lebensbereich aufmerksam machen. In den Aussprachen wurde immer wieder auf die Bedeutung der Ehe für die Persönlichkeitsentwicklung der Partner, besonders für ihre berufliche Entwicklung, hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, daß die gegenseitige Zuneigung und der persönlichkeitsbildende Wert der Partnerbeziehungen für die Stabilität der Ehe in unserer Gesellschaft entscheidend sind. Das entspricht der Würde des Menschen in unserer Gesellschaft, enthält aber zugleich eine Aufgabe, die nicht immer leicht zu meistern ist./9/ Auch die Familiengröße spielte in den Aussprachen eine gewichtige Rolle. Die Gesellschaft ist an Familien interessiert, die mindestens den Bestand der Bevölkerung, wenn nicht eine gewisse Zunahme sichern./10/ Der Wert der Familienbeziehungen wirkt sich auf die Ehegatten und ihre Kinder erst dann richtig aus, wenn in der Familie mehrere, d. h. zwei, besser noch drei Kinder leben./ll/ Aber mehrere Kinder zu erziehen, das ist eine große Aufgabe, die die Eltern vor allem dann als Glück empfinden, wenn sie die Entwicklung ihrer Kinder mit ihrer eigenen Entwicklung gut vereinbaren können. Das ist vor allem ein Problem der Frauen, die vor der Aufgabe stehen, die eigene gesellschaftliche Entwicklung mit der Mutterschaft für mehrere Kinder zu verbinden./12/ Ebenso ist das ein Problem der Wohnbedingungen, des Lebensstandards und vieler anderer Faktoren. Sie alle haben auf die Familiengröße Einfluß, zumal die in unserer Gesellschaft bestehenden weitgehenden Voraussetzungen für die Familienplanung in der Regel eine bewußte und gewollte Elternschaft erfordern und ermöglichen. Diese und weitere Probleme der Familienentwicklung unterliegen stark dem gesellschaftlichen Einfluß. Der Gesellschaft obliegt es, die Bedingungen der Familienentwicklung entsprechend ihren Möglichkeiten ständig auszubauen. Das sind einmal die notwendigen ideologischen Bedingungen, d. h. die Entwicklung der richtigen Haltungen, Erwartungen, Pläne, Wünsche, Anforderungen gegenüber sich selbst und dem Partner und der notwendigen Kenntnisse in bezug auf Ehe und Familie. Gleichzeitig geht es um den Ausbau der materiellen Entwicklungsbedingungen aller Familien. Für all das wurden und werden wichtige zentrale Maßnahmen festgelegt, die in den Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden realisiert, zugleich aber auch konkretisiert und ergänzt werden. Der ständige Ausbau dieser Entwicklungsbedingungen für die Familien unserer Gesellschaft, die Art. 38 der Verfassung und §§ 1 bis 4 FGB als Familienförderung bezeichnen, ist keine von den sonstigen Aufgaben der /9/ Vgl. hierzu Grandke/Orth. „Rechtssoziologische Untersuchungen zur Stabilität von Ehen in der DDR“, Staat und Recht 1972, Heft 1, S. 49 ff. 110/ In den sechs Jahren zwischen den beiden letzten Volkszählungen, im Zeitraum vom 31. Dezember 1964 bis zum 1. Januar 1971, erhöhte sich die Bevölkerungszahl der DDR nur um annähernd 65 000 Personen. Das entspricht einer relativen Zunahme von knapp 4 Promille für den Gesamtzeitraum bzw. einer durchschnittlichen jährlichen Zuwachsrate von weniger als 0,5 Promille. Dabei nahm die Bevölkerung nur bis zum Jahr 1968 jährlich zu. während sie sich seitdem rückläufig entwickelte. (Vgl. Haggmann/Reimann, „Ergebnisse der Volksund Berufszählung 1971“, Statistische Praxis 1972, Heft 11. S. 469.) 711/ Vgl. hierzu Grandke/Gysi, „Die Familien- und Bevölkerungsentwicklung als Sache der ganzen Gesellschaft“, Staat und Recht 1973, Heft 1, S. 55 ff. 1121 Vgl. hierzu Kuhrig, „Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau Förderung von Ehe und Familie“. NJ 1972 S. 467 ff. 162;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Polen die Einmischung in innere Angelegenheiten der insbesondere durch ihre Kontaktarbeit mit übersiedlungsersuchenden Bürgern der zum Zwecke deren Erfassung für das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen ,v die Ständige Vertretung . in der in der akkreditieiÄoannalisten westlicher MassennWlen weitere westlich Massenmedien iiÄiJwBozialistischer Botschaften, Staaten inEel weiterefstatliche Einrichtungen der sonstige Parteien, Organisationen, Einrichtungen und Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin. Die sozialistische Staatsmacht unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei - Grundfragen der sozialistischen Revolution Einheit, Anordnung der Durchsuchung und Beschlagnahme von der Linie dea Staatssicherheit realisiert. Bei der Durchführung der Durchsuchung und Beschlagnahme ist wie bei allen anderen Beweisführungsmaßnahmen die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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