Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 160 (NJ DDR 1973, S. 160); schaftsarbeit verlangt eine einheitliche Orientierung, klar abgegrenzte Verantwortlichkeiten und ständige Auseinandersetzung im Ringep um beste Ergebnisse. Deshalb ist es auch erforderlich, in jedem Bezirk die Lage real einzuschätzen, die Vorzüge und Schwächen der Arbeit zu kennen und durch koordinierte Maßnahmen, operative Hilfe und Kontrolle die Gemeinsame Anweisung ohne Verzug durchzusetzen. Wie bisher wird solch eine zielgerichtete Arbeit erfolgreich sein und zugleich unsere Erkenntnisse vertiefen. Es ist sicher, daß damit neue Fragen aufgeworfen werden, die einer weiteren Klärung bedürfen. Prof. Dr. sc. ANITA GRANDKEX Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Dr. JULIUS LEYMANN, Sektorenleiter in der Rechtsabteilung des Staatsrates der DDR Die Verantwortung der örtlichen Staatsorgane bei der Verwirklichung sozialistischer Familienpoiitik Zu einigen Ergebnissen von Untersuchungen in der Stadt Schwerin Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer hatte in der vorletzten Wahlperiode der Volkskammer umfangreiche Untersuchungen zu Problemen der Wirksamkeit des sozialistischen Familienreehts durchge-führt./l/ Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden seinerzeit durch den Ausschuß u. a. vor der Stadtverordnetenversammlung Schwerin erläutert und bei der Ausarbeitung ihres Beschlusses „Über die weitere Arbeit zur Entwicklung stabiler Familien und sozialistischer Verhaltensweisen der Bürger der Stadt Schwerin“ vom 7. Juni 1971 berücksichtigt/2/ Es gehört zum generellen Arbeitsstil und zu den Prinzipien der Arbeit der Ausschüsse der Volkskammer, daß sie sich in bestimmten Zeitabständen an Ort und Stelle in Beratungen mit Abgeordneten örtlicher Volksvertretungen, Mitgliedern der Räte und vor allem mit Werktätigen in den Betrieben darüber informieren, inwieweit sich die Erkenntnisse und Schlußfolgerungen aus Untersuchungen der Ausschüsse als richtig erwiesen haben. Nach dem VIII. Parteitag der SED haben die Ausschüsse der Volkskammer gerade diese Seite in ihrer Arbeit weiter verstärkt. Daher lag es auf der Hand, daß der Verfassungs- und Rechtsausschuß sich nach über einem Jahr nunmehr dafür interessierte, wie der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung Schwerin durchgesetzt wird, welche Fortschritte durch ihn bei der Verwirklichung der sozialistischen Familienpolitik erzielt worden sind und welche Erfahrungen sich dabei ergeben haben. Zur Beantwortung dieser Fragen führte eine Arbeitsgruppe des Ausschusses Aussprachen mit Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung, mit Brigaden in zwei Betrieben, Lehrlingen, Familienrichtern von Kreisgerichten und des Bezirksgerichts sowie den Mitgliedern des beim Rat der Stadt bestehenden Komitees zur Förderung sozialistischer Familienpolitik. Erfahrungen aus der Leitungstätigkeit der örtlichen Organe auf dem Gebiet der Familienpolitik In der Stadt Schwerin haben die örtliche Volksvertretung und ihr Rat entsprechend dem von der Stadtverordnetenversammlung gefaßten Beschluß ihre Anstrengungen unmittelbar und gezielt darauf gerichtet, durch ihre Leitungsarbeit die Familienentwicklung zu fördern. Sie bemühen sich, Entscheidungen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger im Territorium speziell unter dem Gesichtspunkt vorzubereiten, daß sozialistische Verhaltensweisen gefestigt HI Vgl. Sozialistische ■ Beziehungen in Familien und Hausgemeinschaften bewußter gestalten, Schriftenreihe „Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse“, 5. Wahlperiode, Berlin 1971, Heft 21; oder NJ 1971 S. 192 ff., 197 ff. und 205 ff. 12t Die Materialien dieser Stadtverordnetenversammlung sind auszugsweise veröffentlicht in: Sozialistische Demokratie, Beilage zur Ausgabe 32/71. Vgl. auch den Bericht von Fuhrmann über diese Tagung in Staat und Recht 1971, Heft 8/9, S. 1437 ff. und günstigere materielle Bedingungen für die Entwicklung der Familien geschaffen werden. Des weiteren waren und sind die örtlichen Organe bestrebt, durch konkrete Maßnahmen die Lebensbedingungen vor allem der kinderreichen Familien weiter zu verbessern und die Initiative der gesellschaftlichen Kräfte auf die Förderung der Familienentwicklung zu lenken. Dieses Bemühen hat die Anerkennung vieler Bürger der Stadt Schwerin gefunden. Wichtiger noch aber ist, daß es wachsende Bereitschaft bei den Bürgern und gesellschaftlichen Kräften in Betrieben und Wohngebieten geweckt hat, zur Lösung der Probleme der Familie aktiv beizutragen. Darin kommt zum Ausdruck, daß die Verwirklichung der sozialistischen Familienpolitik und der Grundsätze des Familienrechts zunehmend zur Sache aller gesellschaftlichen Kräfte in der Stadt wird. Die Erfahrungen bei der Durchführung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung sind in zweifacher Hinsicht wertvoll: Erstens machen sie deutlich, daß die Orientierung der staatlichen Leitungsarbeit und der demokratischen Mitarbeit der Bürger auf die bewußte Förderung der Familienentwicklung sehr wirksam zur Verwirklichung der auf dem VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe beizutragen vermag. Sie zeigen, daß Maßnahmen der örtlichen Staatsorgane, die direkt auf die Durchsetzung der sozialistischen Familienpoiitik gerichtet sind, im Leben vieler Bürger zu spürbaren materiellen Verbesserungen und positiven bewußtseinsmäßigen Veränderungen entsprechend der sozialpolitischen Linie der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung führen. Zweitens haben die Abgeordneten der örtlichen Volksvertretung, die Mitglieder des Rates, die Leiter und Mitarbeiter anderer Staatsorgane (vor allem auch der Rechtspflegeorgane), Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen, Leiter der Betriebe und Einrichtungen und auch viele Bürger und gesellschaftliche Kollektive dabei manche neue Erfahrungen in der Leitungsarbeit erwerben können. Diese Erfahrungen werden ihnen jetzt bei der Diskussion über den Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR/3/ helfen, notwendige Schlußfolgerungen aus den im Entwurf vorgeschlagenen Regelungen über die umfassende Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe für die Leitung und Planung der staatlichen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung in ihrem Territorium zu ziehen. Sie werden ihnen insbesondere auch bei der Verwirklichung der-sozialistischen Familienpoiitik die Möglichkeit geben, ausgehend von dem Gesetzentwurf, weitere Schritte zur Qualifizierung der staatlichen Lei- /3/ Der Gesetzentwurf ist veröffentlicht in: Sozialistische Demokratie, Beilage zur Ausgabe 51/72. Vgl. dazu auch Petzold in NJ 1973 S. 103 ff. 160;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 160 (NJ DDR 1973, S. 160) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 160 (NJ DDR 1973, S. 160)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Eeschwerdeführungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der versuchen deren Mitarbeiter beharrlich, vor allem bei der Besuchsdurchführung, Informationen zu Einzelheiten der Ermittlungsverfahren sowie des Untersuchung haftvollzuges zu erlangen. Das anfangs stark ausgeprägte Informationsverlangen der Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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