Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 16

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 16 (NJ DDR 1973, S. 16); wiesen, daß mit der Erweiterung der Möglichkeiten zur Selbstentscheidung im Kassationsverfahren die unbefriedigende Praxis beseitigt wurde, „Kassationsentscheidungen mit verbindlichen Weisungen zu treffen, die den sich mit der Sache erneut befassenden Gerichten keinen Raum für eigenverantwortliche Entscheidungen mehr gaben“ 12!. Hatte also das Bezirksgericht besondere Gründe, in der Sache nicht selbst zu entscheiden, so hätten diese im Urteil ausdrücklich genannt werden sollen. So aber gibt das kommentarlos veröffentlichte Urteil eine falsche Orientierung. Es wirkt dem Bemühen entgegen, die Qualität der Strafrechtsprechung zu erhöhen und die Strafverfahren zu beschleunigen und damit wirksamer zu gestalten. Schließlich erscheint mir die zweite Weisung des Bezirksgerichts problematisch: Die Angeklagte wird mindestens ein Jahr wahrscheinlich länger im Jugendhaus verbleiben (§ 75 Abs. 3 StGB). Die Anwendung dieser Strafart setzt stets eine erhebliche soziale Fehlentwicklung des Jugendlichen voraus (§ 75 Abs. 1 StGB); diese Fehlentwicklung allein kann also nicht Grundlage für die zusätzliche Anwendung der staatlichen Kontroll- und Erziehungsaufsicht gemäß § 249 Abs. 1 StGB sein. Berücksichtigt man schließlich den besonderen Erziehungscharakter der Einweisung in ein Jugendhaus, so erscheint die Anordnung dieser Zusatzmaßnahme nicht ausreichend begründet. Es fragt sich, ob es nicht richtiger ist, zunächst den Erfolg des Aufenthalts im Jugendhaus abzuwarten, um erst bei /2/ StPO-Lehrkommentar, Berlin. 1968, Anm. 2 zu § 322 (S. 359). Vgl. auch Hartmann / Pompoes, „Die Selbstentscheidung im Kassationsverfahren“, NJ 1971 S. 552 ff., und die dort angegebene Literatur. der Entlassung der Verurteilten zu prüfen, was zu ihrer weiteren Erziehung notwendig ist. Die Möglichkeiten hierfür sind z. B. in der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 15. August 1968 (GBl. II S. 751) gegeben. Das Bezirksgericht geht von vornherein davon aus, daß nach der Entlassung aus dem Jugendhaus weitere Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen durch den örtlichen Rat erforderlich sind. Das kann sich m. E. nicht positiv auf die erzieherischen Bemühungen im Jugendhaus auswirken. Zugleich entsteht aber auch die Frage nach der Berechtigung der beiden Weisungen überhaupt, und zwar ob es den Prinzipien des sozialistischen Strafverfahrens, insbesondere der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, entspricht, daß das Bezirksgericht ohne Beweisaufnahme, ohne Anwesenheit der Angeklagten in der Verhandlung, nur auf Grund schriftlicher Unterlagen mit solcher Bestimmtheit zu dem Ergebnis kommt, daß Jugendhaus sowie staatliche Kontroll-und Erziehungsaufsicht angeordnet werden müssen. Angesichts der Bedeutung der Weisungen für die Leitung der Rechtsprechung und der in der Gerichtspraxis noch vorkommenden stark einengenden Weisungen sollte über die Weisungen von Rechtsmittel- und Kassationsgerichten unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Erfahrungen anderer sozialistischer Länder, insbesondere der Sowjetunion, weiter diskutiert werden. Das wäre für die Strafrechtsprechung auch deshalb wichtig, weil in dieser Frage grundsätzliche Probleme der Leitung der Rechtsprechung, der Unabhängigkeit des Richters, der Beweisführung, der Mitwirkung von Schöffen u. a. kulminieren. Berichte Internationales Symposium über die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr der sozialistischen Länder Vom 19. bis 24. September 1972 fand in Stary Smoko-vec (CSSR) ein internationales Symposium zu Problemen des Straßenverkehrs statt. Es wurden Erfahrungen über die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und die Anwendung des Verkehrsstrafrechts ausgetauscht und Fragen der gegenseitigen Zusammenarbeit auf diesen Gebieten erörtert. An der Beratung beteiligten sich Mitarbeiter der Sicherheitsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte aus der Volksrepublik Bulgarien, der DDR, der Volksrepublik Polen, der UdSSR, der Ungarischen Volksrepublik und der CSSR. Staatsanwalt Karakosow, Vertreter des Generalstaatsanwalts der UdSSR, hob in seinem Referat den engen Zusammenhang zwischen der Erfüllung der Aufgaben des XXIV. Parteitages der KPdSU sowie der Parteitage der Bruderparteien zur Erhöhung des Lebensniveaus der Werktätigen und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr hervor./l/ In allen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft hat in den letzten Jahren die Verkehrsdichte rasch zugenommen. Das äußert sich in der Erhöhung der Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge, in der größeren Verkehrsbelegung je 1 km Straße/2/ und zu- 111 Vgl. Breshnew, Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXIV. Parteitag, Moskau 1971, S. 57 ft.; Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 38 fl.; Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975. in: Dokumente des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1971, S. 42 ff. (102). 121 In der DDR waren 1971 4,7 Mill. Kraftfahrzeuge zugelassen. Die Verkehrsbelegung pro 1 km Straße betrug 40,9 Pkw-Ein-heiten und wird 1975 auf 67,5 Pkw-Einheiten anwachsen. gleich auch in dem wachsenden internationalen motorisierten Touristenverkehr zwischen den sozialistischen Staaten. Obwohl die Erhöhung der Verkehrsdichte nicht zu einem entsprechenden Anstieg der Verkehrsunfälle führte, gebietet deren Anzahl mit den damit verbundenen Schäden an Leben und Gesundheit der Menschen sowie an Sachwerten/3/, in allen sozialistischen Staaten die Anstrengungen zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr zu verstärken. Diesem Anliegen entsprechend, befaßte sich die internationale Beratung mit folgenden Schwerpunkten: Spezielle Regelung der straf rech (fliehen Verantwortlichkeit für die Herbeiführung von Verkehrsunfällen ; Vorbeugung und Zurückdrängung der Verkehrskriminalität; Verkehrsorganisation zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; Verwirklichung der Rechtshilfeverträge zwischen den sozialistischen Staaten bei Verkehrsstraftaten. Die Beratung ergab, daß sich die in einer Reihe sozialistischer Staaten geltende spezielle Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Verkehrsstraftaten bewährt hat. Probleme der Rechtsanwendung, wie sie sich bei § 196 StGB der DDR ergeben, sind in den anderen sozialistischen Staaten im wesentlichen ähnlich. So sind z. B. die Fragen aufgetreten, wann ein 131 In der DDR werden jährlich etwa 50 000 Verkehrsunfälle verursacht, bei denen über 2 000 Menschen getötet und etwa 46 000 verletzt werden. Mehr als 65 000 Fahrzeuge werden dabei beschädigt. 16;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 16 (NJ DDR 1973, S. 16) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 16 (NJ DDR 1973, S. 16)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen Arbeit konfrontiert werden. Diese Aufgaben können nur in hoher Qualität gelöst werden, wenn eine enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit und ein Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Stellung der Linie als operative Diensteinheit Staatssicherheit ergeben. Die Aufgaben der Linie als politisch-operative Diensteinheit Staatssicherheit sind von denen als staatliches UntersuchungshaftVollzugsorgan nicht zu trennen.

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