Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 148

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 148 (NJ DDR 1973, S. 148); Metallgriff wuchtig auf eine Schläfe treffen oder die Eisenspitze wichtige Blutgefäße zerreißen können. Die hier angeführten Bedenken beziehen sich nur auf die Notwehrüberschreitung. Soweit der Angeklagte nach erfolgreicher Abwehr des Angriffs dem am Boden liegenden Angreifer vier tiefe Messerstiche in den Bauch- raum versetzte, ist die im Urteil vorgenommene Einschätzung der Handlung als ein schwerwiegender rechtswidriger Angriff auf das Leben zutreffend. Es war auch richtig, den Angeklagten wegen dieser im besonderen Maße verwerflichen Begehungsweise trotz der vorhandenen Milderungsgründe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen. ln#ormalionen Auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Toeplitz, weilte eine Delegation-des Obersten Gerichts der Volksrepublik Polen unter Leitung seines Präsidenten, Prof. Dr. Bafia, vom 15. bis 22. Januar 1973 in der DDR. Der Besuch diente der weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Obersten Gerichten beider Bruderländer und der Fortsetzung des Erfahrungsaustausches über die Leitungsprinzipien der sozialistischen Rechtsprechung. Im Verlauf ihres Aufenthalts führte die Delegation intensive Fachgespräche mit den Mitgliedern des Präsidiums des Obersten Gerichts, der Leitung des Stadtgerichts Berlin und der Leitung des Bezirksgerichts Dresden. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausche standen u. a. Fragen der Arbeits- und Leitungsmethoden des Obersten Gerichts, des straf- und zivilrechtlichen Schutzes des gesellschaftlichen Eigentums sowie des sozialistischen Arbeitsrechts. Arbeitsrechtliche Probleme erörterte die Delegation auch im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne. Zu freundschaftlichen Gesprächen über beiderseits interessierende Fragen wurde die Delegation vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Heusinger, und vom Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Wendland empfangen. Präsident Prof. Dr. Bafia würdigte in einem Abschlußgespräch die große Nützlichkeit des Erfahrungsaustausche, besonders auch im Hinblick auf die neue, höhere Qualität der brüderlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern. Es wurde vereinbart, über den Austausch offizieller Delegationen hinaus die Formen der Zusammenarbeit der beiden Obersten Gerichte weiterzuentwickeln. Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) veranstaltete im Dezember 1972 in Moskau eine Bürotagung, an der namhafte Juristen aus 22 Staaten teilnahmen. Die Bürotagung war den Aufgäben der Juristen im Wirken gegen die imperialistischen Aggressionen in Indochina-und im Nahen Osten, der Unterstützung der Bemühungen um Sicherheit und friedliche Zusammenarbeit in Europa mit den Mitteln und Möglichkeiten des Rechts sowie- der solidarischen Hilfe für die jungen Nationalstaaten bei der Erringung und Sicherung vor '' allem der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit gewidmet. Einen besonderen Höhepunkt der Tagung bildete die Würdigung des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR durch den Präsidenten des Obersten Gerichts der UdSSR und des Sowjetischen Juristenverbandes, Smirnow, sowie durch Prof. Pierre Cot, Präsident der IVDJ. Der Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Toeplitz, hob in diesem Zusammenhang vor allem die Verdienste der UdSSR im antiimperialistischen Kampf sowie in den Bemühungen für Frieden. Demokratie und sozialen Fortschritt hervor. * Am 27. und 28. Januar 1973 fand in der Hauptstadt der DDR eine Begegnung zwischen Vertretern der Vereinigung der Juristen der DDR und der Vereinigung Demokratischer Juristen in der BRD statt, die sich am 25. März 1972 mit dem Sitz in Düsseldorf konstituiert hatte. Dieses Treffen ist Bestandteil von zweiseitigen Beratungen, die die Vereinigung der Juristen der DDR mit Vertretern der demokratischen Juristenorganisationen anderer europäischer Staaten durchführt, um die notwendigen Maßnahmen für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit sowie weitere Probleme des antiimperialistischen Kampfes unter juristischen Aspekten zü erörtern. Die Vertretung der Vereinigung der Juristen der DDR wurde von ihrem Präsidenten Dr. Toeplitz und die der Vereinigung Demokratischer Juristen in der BRD von ihrem 1. Vorsitzenden Prof. Dr. Stuby, Juristische Fakultät der Universität Bremen, geleitet. Rechtsprechung Strafrecht §§ 9, 8 Abs. 2, 185 Abs. 1, 188 Abs. 1 StGB. 1. Für Rechtspflichten i. S. des § 9 StGB gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen: a) Die Pflichten müssen nach Art, Inhalt und Umfang exakt bestimmbar sein, und zwar auch dann, wenn sie sich nicht aus Rechtsvorschriften unmittelbar ablesen lassen. b) Es genügt nicht, daß eine Rechtspflicht schlechthin existiert; sie muß auf die jeweils bestehende konkrete Situation des Handelns bezogen sein und für den Verantwortlichen in der Tatsituation bestanden haben. 2. Für jeden Bürger ergeben sich auch unmittelbar aus dem Strafgesetzbuch Anforderungen, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder vorzunehmen. Das Strafgesetzbuch begründet damit für alle bzw. für bestimmte Bürger Rechtspflichten. 3. Nach §§ 185 Abs. 1, 188 Abs. 1 StGB hat ein Bürger alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, u. a. Wohnstätten, Betriebe oder andere Bauwerke in Brand zu setzen, auch wenn diese Anforderungen nicht nochmals in speziellen Rechtsvorschriften beschrieben sind. Das Gesetz erfaßt dabei die an jeden Bürger zu stellenden Grundanforderungen zur Verhinderung von Bränden. 4. Die nach § 8 Abs. 2 StGB geforderte verantwortungslose Gleichgültigkeit beim Nichtbewußtmachen der Pflichten erfordert einen höheren Grad der Gleichgültigkeit. Dieser drückt sich nicht schon darin aus, daß durch eine objektive Pflichtverletzung ein hoher materieller Schaden verursacht wurde. Vielmehr muß die als Gleichgültigkeit zu bezeichnende negative Einstellung gegenüber der Gesellschaft oder dem einzelnen einen auf der subjektiven Seite höheren Grad erreicht haben. OG, Urt. vom 31. August 1972 7 Zst 34/72. 148;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 148 (NJ DDR 1973, S. 148) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 148 (NJ DDR 1973, S. 148)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstait seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. Ir, unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verzichten.

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