Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 148

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 148 (NJ DDR 1973, S. 148); Metallgriff wuchtig auf eine Schläfe treffen oder die Eisenspitze wichtige Blutgefäße zerreißen können. Die hier angeführten Bedenken beziehen sich nur auf die Notwehrüberschreitung. Soweit der Angeklagte nach erfolgreicher Abwehr des Angriffs dem am Boden liegenden Angreifer vier tiefe Messerstiche in den Bauch- raum versetzte, ist die im Urteil vorgenommene Einschätzung der Handlung als ein schwerwiegender rechtswidriger Angriff auf das Leben zutreffend. Es war auch richtig, den Angeklagten wegen dieser im besonderen Maße verwerflichen Begehungsweise trotz der vorhandenen Milderungsgründe zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen. ln#ormalionen Auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Toeplitz, weilte eine Delegation-des Obersten Gerichts der Volksrepublik Polen unter Leitung seines Präsidenten, Prof. Dr. Bafia, vom 15. bis 22. Januar 1973 in der DDR. Der Besuch diente der weiteren Entwicklung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Obersten Gerichten beider Bruderländer und der Fortsetzung des Erfahrungsaustausches über die Leitungsprinzipien der sozialistischen Rechtsprechung. Im Verlauf ihres Aufenthalts führte die Delegation intensive Fachgespräche mit den Mitgliedern des Präsidiums des Obersten Gerichts, der Leitung des Stadtgerichts Berlin und der Leitung des Bezirksgerichts Dresden. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausche standen u. a. Fragen der Arbeits- und Leitungsmethoden des Obersten Gerichts, des straf- und zivilrechtlichen Schutzes des gesellschaftlichen Eigentums sowie des sozialistischen Arbeitsrechts. Arbeitsrechtliche Probleme erörterte die Delegation auch im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne. Zu freundschaftlichen Gesprächen über beiderseits interessierende Fragen wurde die Delegation vom Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Heusinger, und vom Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR Wendland empfangen. Präsident Prof. Dr. Bafia würdigte in einem Abschlußgespräch die große Nützlichkeit des Erfahrungsaustausche, besonders auch im Hinblick auf die neue, höhere Qualität der brüderlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern. Es wurde vereinbart, über den Austausch offizieller Delegationen hinaus die Formen der Zusammenarbeit der beiden Obersten Gerichte weiterzuentwickeln. Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) veranstaltete im Dezember 1972 in Moskau eine Bürotagung, an der namhafte Juristen aus 22 Staaten teilnahmen. Die Bürotagung war den Aufgäben der Juristen im Wirken gegen die imperialistischen Aggressionen in Indochina-und im Nahen Osten, der Unterstützung der Bemühungen um Sicherheit und friedliche Zusammenarbeit in Europa mit den Mitteln und Möglichkeiten des Rechts sowie- der solidarischen Hilfe für die jungen Nationalstaaten bei der Erringung und Sicherung vor '' allem der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit gewidmet. Einen besonderen Höhepunkt der Tagung bildete die Würdigung des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR durch den Präsidenten des Obersten Gerichts der UdSSR und des Sowjetischen Juristenverbandes, Smirnow, sowie durch Prof. Pierre Cot, Präsident der IVDJ. Der Präsident der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Toeplitz, hob in diesem Zusammenhang vor allem die Verdienste der UdSSR im antiimperialistischen Kampf sowie in den Bemühungen für Frieden. Demokratie und sozialen Fortschritt hervor. * Am 27. und 28. Januar 1973 fand in der Hauptstadt der DDR eine Begegnung zwischen Vertretern der Vereinigung der Juristen der DDR und der Vereinigung Demokratischer Juristen in der BRD statt, die sich am 25. März 1972 mit dem Sitz in Düsseldorf konstituiert hatte. Dieses Treffen ist Bestandteil von zweiseitigen Beratungen, die die Vereinigung der Juristen der DDR mit Vertretern der demokratischen Juristenorganisationen anderer europäischer Staaten durchführt, um die notwendigen Maßnahmen für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit sowie weitere Probleme des antiimperialistischen Kampfes unter juristischen Aspekten zü erörtern. Die Vertretung der Vereinigung der Juristen der DDR wurde von ihrem Präsidenten Dr. Toeplitz und die der Vereinigung Demokratischer Juristen in der BRD von ihrem 1. Vorsitzenden Prof. Dr. Stuby, Juristische Fakultät der Universität Bremen, geleitet. Rechtsprechung Strafrecht §§ 9, 8 Abs. 2, 185 Abs. 1, 188 Abs. 1 StGB. 1. Für Rechtspflichten i. S. des § 9 StGB gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen: a) Die Pflichten müssen nach Art, Inhalt und Umfang exakt bestimmbar sein, und zwar auch dann, wenn sie sich nicht aus Rechtsvorschriften unmittelbar ablesen lassen. b) Es genügt nicht, daß eine Rechtspflicht schlechthin existiert; sie muß auf die jeweils bestehende konkrete Situation des Handelns bezogen sein und für den Verantwortlichen in der Tatsituation bestanden haben. 2. Für jeden Bürger ergeben sich auch unmittelbar aus dem Strafgesetzbuch Anforderungen, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder vorzunehmen. Das Strafgesetzbuch begründet damit für alle bzw. für bestimmte Bürger Rechtspflichten. 3. Nach §§ 185 Abs. 1, 188 Abs. 1 StGB hat ein Bürger alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, u. a. Wohnstätten, Betriebe oder andere Bauwerke in Brand zu setzen, auch wenn diese Anforderungen nicht nochmals in speziellen Rechtsvorschriften beschrieben sind. Das Gesetz erfaßt dabei die an jeden Bürger zu stellenden Grundanforderungen zur Verhinderung von Bränden. 4. Die nach § 8 Abs. 2 StGB geforderte verantwortungslose Gleichgültigkeit beim Nichtbewußtmachen der Pflichten erfordert einen höheren Grad der Gleichgültigkeit. Dieser drückt sich nicht schon darin aus, daß durch eine objektive Pflichtverletzung ein hoher materieller Schaden verursacht wurde. Vielmehr muß die als Gleichgültigkeit zu bezeichnende negative Einstellung gegenüber der Gesellschaft oder dem einzelnen einen auf der subjektiven Seite höheren Grad erreicht haben. OG, Urt. vom 31. August 1972 7 Zst 34/72. 148;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 148 (NJ DDR 1973, S. 148) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 148 (NJ DDR 1973, S. 148)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der gerichtete Lösung der Hauptaufgabe Staatssicherheit . Der politisch-operative realisiert sich im spezifischen Beitrag Staatssicherheit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung, Staatsdisziplin und des Schutzes der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wirkenden sozialen Widersprüche in der selbst keine Bedingungen für das Wirksamwerden der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einwirkungen und Einflüsse sind. Das Auftreten von negativen Erscheinungen im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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