Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 133

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 133 (NJ DDR 1973, S. 133); Erstens auf die weitere Konzentration und Beschleunigung der Strafverfahren, beginnend bei der Anzeigenaufnahme bis hin zur Einleitung der Strafvollstrekkung. Die Beschleunigung des Verfahrens garantiert nicht nur eine schnelle Reaktion gegenüber dem Täter, sondern macht auch der Öffentlichkeit deutlich, daß die Strafverfolgungsorgane in kürzester Frist auf gesellschaftswidriges Verhalten reagieren. Wir dürfen auch nicht übersehen, daß die lange Dauer eines Strafverfahrens bei den Werktätigen auf Unverständnis stößt, weil sie dadurch den Eindruck gewinnen, daß nach mancher Straftat „nicht viel passiert“. Zweitens auf die bessere Differenzierung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Natürlich ist das in erster Linie ein Problem, das die Gerichte angeht. Aber auch der Staatsanwalt muß sich in jeder Strafsache zuerst die Frage vorlegen, was mit dem Strafverfahren erreicht werden soll. Das Strafverfahren ist von seinem Inhalt her eine Auseinandersetzung mit einem Menschen, der sich für die von ihm begangene Straftat verantworten muß. Für diese Auseinandersetzung stellen die Strafprozeßordnung die Form und das Strafgesetzbuch die materielle Grundlage und den Rahmen dar, aus dem die jeweils notwendige und gerechte Sanktion zu entnehmen ist. Es wäre ein erheblicher Irrtum zu glauben, daß das Strafgesetzbuch den Strafjuristen das Denken, d. h. die Findung der für den Täter notwendigen und richtigen Strafe abnimmt. Zwang und Überzeugung sind Elemente des Erziehungsprozesses, die engstens miteinander verbunden sind; in welchem Verhältnis zueinander sie angewendet werden müssen, hängt ab von der konkreten Straftat, vom Grad ihrer Gesellschaftsgefährlichkeit bzw. Gesellschaftswidrigkeit sowie von der Persönlichkeit des Täters. Der Weg zur Entscheidung über eine richtige Strafe setzt also eine sehr verantwortungsbewußte Denkarbeit voraus. Hierbei darf es keinen Schematismus geben. 3. Die Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist ein Erfordernis der sozialistischen Gesetzlichkeit. ■ Die einheitliche Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit in der Republik umfaßt unserer Meinung nach auch einheitliche Auffassungen über das Strafmaß in annähernd gleichgelagerten Fällen. Aus Urteilen und verschiedenen analytischen Materialien ist jedoch ersichtlich, daß in dieser Hinsicht noch nicht alles in Ordnung ist. Auch diesen Erscheinungen müssen wir ein größeres Augenmerk zuwenden, denn diese Problematik berührt auch die Frage nach der Wirksamkeit eines Strafverfahrens. Es darf nicht übersehen werden, daß auch das Strafmaß bzw. die Art der Strafe Faktoren darstellen, die kriminalpolitisch von erstrangiger Bedeutung sind. An diesen Fragen darf besonders die Staatsanwaltschaft nicht Vorbeigehen, denn sie trägt sowohl nach der Verfassung als auch nach dem Staatsanwaltschaftsgesetz eine doppelte Verantwortung: einmal für die Durchsetzung einheitlicher Auffassungen über die sozialistische Gesetzlichkeit und zum zweiten für die Leitung des Kampfes gegen die Kriminalität, zu dessen wesentlichsten Bestandteilen eine höchst effektive Rechtsprechung gehört. Bei der Frage nach der Effektivität spielt natürlich das Strafmaß bzw. die Art der Strafe eine gewichtige Rolle. Schließlich sollte bedacht werden, daß durch eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit auch zunehmend konkrete Vorstellungen bei den Werktätigen über die Art der Strafe bzw. die Strafhöhe bei bestimmten Straftaten entstanden sind und wir deshalb auch von dieser Seite her ein Höchstmaß an Einheitlichkeit zu sichern haben. Und es spricht für das zunehmende Interesse unserer Bürger an den gesellschaftlichen Angelegenheiten, daß immer mehr Bürger ohne persönlich betroffen zu sein auf manchmal eklatante Unterschiede im Strafmaß für gleichgeartete Straftaten aufmerksam machen. 4. Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Vorbeugung. Im Kampf gegen die Kriminalität und die sie begünstigenden Bedingungen spielt die Öffentlichkeitsarbeit eine herausragende Rolle. Sie ist sofern sie eine hohe Qualität erreicht ein wesentliches Element der Vorbeugung, weil sie Erkenntnisse und Erfahrungen vermittelt, wie der Kampf gegen die Kriminalität bereits in ihrem Vorfeld geführt werden kann. Eben weil die Kriminalität eine gesellschaftliche Erscheinung ist, müssen wir den Kampf gegen sie als gesamtgesellschaftliches Anliegen betrachten und führen. Damit aber dieses Anliegen tägliche Praxis wird, bedarf es einer guten Arbeit aller Massenmedien, weil nur sie über die Mittel verfügen, alle Mitglieder der Gesellschaft schnell zu erreichen. Für die Öffentlichkeitsarbeit im Kampf gegen die Straftaten bedarf es jeweils einer wohldurchdachten Konzeption, zu deren Ausgestaltung die Strafverfolgungsorgane wesentlich beitragen müssen, weil sie über bedeutende Erfahrungen und Erkenntnisse verfügen. Damit wird die Eigenverantwortung der Massenmedien nicht geschmälert. Aber es hat eben keinen Sinn, sich z. B. im Rundfunk breit und lang über ein Verbrechen auszulassen, das als Einzelfall zwar hier und dort noch vorkommt, aber schon seit Jahren das Kriminalitätsbild der DDR nicht mehr mitbestimmt. Was ist also aus unserer Sicht bei der Öffentlichkeitsarbeit im Kampf gegen die Kriminalität zu beachten ? a) Es muß ausgegangen werden von der vom VIII. Parteitag gestellten Aufgabe, „überall im täglichen Leben unserer Gesellschaft die Einhaltung des sozialistischen Rechts "und bewußte Disziplin zur festen Gewohnheit der Menschen“ zu machen./lO/ Die jährlich noch begangenen Straftaten machen die Größe dieser Aufgabe deutlich. b) Um der Kriminalität vorbeugend entgegentreten zu können, genügt es nicht, in der Berichterstattung der Massenmedien nur die Erscheinung darzustellen. Mit formalen Schilderungen von Straftaten ist niemand gedient. Entscheidend ist vielmehr, daß hinter die Erscheinung geleuchtet wird, denn nur das ermöglicht es, bereits den Anfängen kriminellen Verhaltens zu wehren. Ohne das Eingehen auf die begünstigenden Bedingungen und die Motive des Täters ist es unmöglich, Lehren aus einer Straftat zu ziehen. Unsere Fernsehreihe „Der Staatsanwalt hat das Wort“ hat doch gerade deshalb viele interessierte Zuschauer gefunden, weil mit diesen Sendungen hinter eine kriminelle Erscheinung geleuchtet und aufgezeigt wird, was getan werden kann, um den Straftaten bereits im Vorfeld zu begegnen. c) Die Öffentlichkeitsarbeit im Dienste des Kampfes gegen die Kriminalität und andere Rechtsverletzungen muß als Teil der ideologischen Arbeit betrachtet werden. Das bedeutet, die prinzipielle Haltung unserer Partei zur Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit noch offensiver darzulegen als bisher. * Unter Führung unserer Partei bringen die Werktätigen der Deutschen Demokratischen Republik die Vorzüge des Sozialismus auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens immer besser zur Geltung. Damit ver- ■ 10/ Honecker, a. a. O., S. 67. 133;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 133 (NJ DDR 1973, S. 133) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 133 (NJ DDR 1973, S. 133)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Vergehen des Untersuchungsführers ist die Voraussetzung dafür, daß eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Angehörigen der Linie zu unüberlegten Handlungen, insbesondere zur Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zu provozieren, um diese Handlungsweisen in die politisch-ideologische Diversion des Gegners gegen die Sicherheitsorgane der ist es für uns unumgänglich, die Gesetze der strikt einzuhalten, jederzeit im Ermittlungsverfahren Objektivität walten zu lassen und auch unserer Verantwortung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen Arbeit konfrontiert werden. Diese Aufgaben können nur in hoher Qualität gelöst werden, wenn eine enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit und ein Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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