Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 132 (NJ DDR 1973, S. 132); Zweitens die notwendige Zügigkeit und Entschiedenheit in der staatlichen und gesellschaftlichen Reaktion auf Straftaten und andere Rechtsverletzungen. Es ist eine Tatsache, daß die Wirkung des Kampfes gegen Straftaten entscheidend vom allgemein erreichten Stand der Verwirklichung der sozialistischen Disziplin abhängig ist. Umgekehrt ist die Erhöhung der Wirksamkeit der Kriminalitätsbekämpfung ein wesentlicher Faktor zur Festigung der Disziplin. Aus Erfahrungen wissen wir, daß dort, wo über eine längere Zeit und mit Beharrlichkeit echte Vorbeugungsaktivitäten entwickelt sowie Ordnung, Sicherheit und Disziplin zur ständigen Gewohnheit wurden, sich echte Fortschritte zeigten. Das erlaubt die generelle Feststellung: Für die Zurück-drängung der Straftaten bedarf es der weiteren Festigung der sozialistischen Disziplin und Gesetzlichkeit, der Durchsetzung einer strengen Ordnung in allen Bereichen, höchster Wachsamkeit sowie einer zunehmend wirkungsvolleren Bekämpfung der Straftaten und anderer Rechtsverletzungen. Wie in allen Bereichen der staatlichen Leitungstätigkeit steht auch bei der- Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung die weitere Erhöhung ihrer Effektivität auf der Tagesordnung. In der Hauptsache geht es dabei um folgendes: 1. Das Zusammenwirken der Untersuchungsorgane, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte muß noch qualifizierter organisiert werden. Dabei darf die spezifische Verantwortung des einzelnen Organs nicht angetastet werden. Es muß jedoch allen Beteiligten bewußt sein, daß sie an einer einheitlichen Zielsetzung arbeiten: an der effektivsten Bekämpfung der Straftaten. Die diesem Ziele dienenden gemeinsamen Entschließungen und Festlegungen haben bindenden Charakter für alle Mitarbeiter der beteiligten Organe. 2. Die Anstrengungen zur Aufdeckung und Aufklärung der Straftaten sind weiter zu verstärken. Es ist eine alte Erfahrung, daß eine maximale Aufklärung ein wesentlicher vorbeugender Faktor ist. Die Tatsache, daß ein großer Teil unserer Bürger bereit ist, sich im Kampf gegen Straftaten zu engagieren, ist eine gute Voraussetzung für die weitere Erhöhung der Aufklärungsquote. 3. Auf jede aufgeklärte Straftat muß eine möglichst schnelle Reaktion erfolgen, damit deutlich sichtbar wird, daß es niemand erlaubt ist, die Strafgesetze zu verletzen, ohne dafür in kürzester Frist zur Verantwortung gezogen zu werden. Eine schleppende Durchführung der Strafverfolgung erzeugt bei den Gesetzes-fcrechem eine Einstellung, als sei ihre Straftat eine harmlose Angelegenheit. Es ist nicht die Härte einer Strafe, sondern es sind ihre Unvermeidlichkeit und die schnelle Reaktion der Strafverfolgungsorgane auf eine Straftat, die die entscheidende Rolle spielen./8/ 4. Zunehmende Bedeutung gewinnt die konsequente Bestrafung und die strenge Kontrolle gegenüber den Rückfälligen und Asozialen. Dieser Personenkreis stellt wegen seiner verhärteten parasitären Lebensweise einen ständigen Unruheherd dar. Es war daher nur folgerichtig, daß dieser Personenkreis von der Amnestie aus Anlaß des 23. Jahrestages der Gründung der DDR ausgenommen wurde. 5. Es müssen wirksamere Wege gefunden werden, um die Entwicklung jener Bürger zu kontrollieren, die zu Strafen ohne Freiheitsentzug verurteilt wurden. Die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit /8/ Vgl. dazu Lenin, „Prügle, aber nicht zu Tode“, in: Werke, Bd. 4, Berlin 1955. S. 399. 132 der Verwirklichung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegenüber diesem Täterkreis werden zum großen Teil noch nicht genügend wahrgenommen. Dies stößt bei unseren Bürgern zu Recht auf Unverständnis. Zu einigen wichtigen Aufgaben der Justiz- und Sicherheitsorgane bei der Kriminalitätsbekämpfung Seit dem Inkrafttreten des neuen Strafrechtswerkes sind viereinhalb Jahre vergangen. In dieser Zeit haben wir eine Reihe von Erfahrungen gesammelt und sind heute in der Lage, die Arbeit mit den neuen Gesetzen einzuschätzen. Es ergeben sich u. a. folgende Schlußfolgerungen : 1. Die volle Ausschöpfung unseres sozialistischen Strafrechts ist ein zwingendes Erfordernis bei der effektiven Bekämpfung der Kriminalität. Das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz und andere damit zusammenhängende Rechtsvorschriften bilden ein in sich geschlossenes Ensemble. Mit diesen Gesetzen höchst wirksam zu arbeiten setzt zwingend voraus, daß sie auch als eine Einheit begriffen werden. Das bedeutet u. a., daß in jedem Stadium der Bearbeitung einer Strafsache der Blick immer auf die Gesamtheit dieser Gesetze gerichtet und geprüft werden muß, ob die jeweilige Entscheidung auch dem Gesamtanliegen unseres sozialistischen Strafrechts gerecht wird. In der Praxis geschieht das noch immer unzureichend. So wird z. B. von staatlichen Kontrollmaßnahmen gemäß § 48 StGB nur zögernd Gebrauch gemacht. Die Ursachen für diese und ähnliche Mängel liegen ganz offensichtlich darin, daß man glaubt, der Ausspruch einer Strafe genüge schon, um den Verurteilten auf den richtigen Weg zu führen. Die Praxis zeigt jedoch, daß das häufig nicht der Fall ist. Ein sichtbarer Beweis dafür ist die nach wie vor recht erhebliche Anzahl der Rückfalltäter. 2. Die ständige Erhöhung der Wirksamkeit jedes einzelnen Strafverfahrens ist eine unabdingbare Voraussetzung des erfolgreichen Kampfes gegen Straftaten. Die im Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag enthaltene Feststellung, daß in der vor uns liegenden Periode die Bedeutung unserer Staatsmacht weiter zunehmen wird/9/, gilt voll und ganz auch für die Sicherheitsorgane, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte. Konkret geht es um die weitere Vervollkommnung des Strafverfahrens in all seinen Etappen, ohne Rücksicht darauf, welche Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit am Ende ausgesprochen wird. Wir verstehen also unter Erhöhung der Wirksamkeit des Strafverfahrens nicht strengere Strafen, sondern eine allseitig durchdachte, zielgerichtete und differenzierte Durchführung des Strafverfahrens einschließlich einer gerichtlichen Entscheidung, die ebenfalls dem Differenzierungsprinzip Rechnung trägt. Man kann leider nicht an der Tatsache Vorbeigehen, daß bei der weiteren Ausgestaltung des Strafverfahrens Zeitverluste besonders dadurch entstanden sind, daß in den letzten Jahren die wissenschaftliche Arbeit in den Zweigen Strafrecht und Strafprozeßrecht zugunsten einer imaginären Rechtspflegewissenschaft vernachlässigt wurde. Worauf müssen wir uns jetzt in zunehmendem Maße orientieren? /9■' Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED. Berlin 1971, S. 64.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 132 (NJ DDR 1973, S. 132) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 132 (NJ DDR 1973, S. 132)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben durch die Linie davon auszuqehen, daß die Sammlung von Informationen im tvollzuq zur Auslieferung an imperialistische Geheimdienste und andere Feindeinrichtunqen, vor allem der im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Rostock, Schwerin, Potsdam, Dresden, Leipzig und Halle geführt. Der Untersuchungszeitraum umfaßte die Jahie bis Darüber hinaus fanden Aussprachen und Konsultationen mit Leitern und verantwortlichen Mitarbeitern der Abteilung Staatssicherheit und den Abteilungen der Bezirks-VerwaltungenAerwaltungen für Staatssicherheit Anweisung über die grundsätzlichen Aufgaben und die Tätig-keit der Instrukteure der Abteilung Staatssicherheit. Zur Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft sowie der in dieser Dienstanweisung festgelegten Aufgaben zur Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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