Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 130

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 130 (NJ DDR 1973, S. 130); brechen sogar rascher zunehmen als seine Bevölkerungszahl.“/!/ Es sind also nicht die „schlechten Anlagen“ der Menschen, sondern es ist die menschenfeindliche sozialökonomische Grundstruktur des Kapitalismus, aus der die Kriminalität resultiert. Wir haben nie behauptet, daß die Kriminalität in den sozialistischen Ländern sofort mit der Beseitigung ihrer sozialen Grundursache, der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, aus dem Leben der Gesellschaft verschwinden wird. Als Marxisten-Leninisten wissen wir, daß die neue Gesellschaftsordnung zunächst nur die notwendigen Bedingungen erschließt, unter denen die schrittweise Verdrängung der Kriminalität überhaupt erst realisierbar wird. Das heißt: Mit der Errichtung der politischen Macht der Arbeiterklasse und der Schaffung des gesellschaftlichen Eigentums an Produktionsmitteln werden zunächst nur die Voraussetzungen geschaffen, um den „Gegensatz des einzelnen Menschen gegen alle anderen“ aufzuheben Und damit auch „die Axt an 'die Wurzel des Verbrechens“ zu legen./2/ In dem Maße aber, wie die sozialistischen Produktionsverhältnisse ausgebaut werden, wird auch die sozial-ökonomische Basis der Kriminalität zunehmend eingeengt. Doch darf man diesen Prozeß weder als einen mechanischen noch als einen nur quantitativen Vorgang begreifen. Mögen also die Apologeten des Kapitalismus zur Kenntnis nehmen, daß es keine irgendwie geartete Identität hinsichtlich der grundlegenden gesellschaftlichen Bedingungen gibt, unter denen es im Kapitalismus einerseits und in der sozialistischen Gesellschaft andererseits zu Straftaten kommt. Zu den Ursachen der Kriminalität in der sozialistischen Phase der kommunistischen Gesellschaft Aus der Tatsache, daß die Kriminalität eine gesellschaftliche Erscheinung ist, folgt, daß der Kampf gegen sie wesentlich von der wachsenden Reife der Gesellschaft abhängt. Eine klare, allgemeingültige Aussage darüber finden wir bei Marx, der die gesellschaftliche Unvermeidbarkeit der ökonomischen, sittlichen und geistigen „Muttermale“ der alten Gesellschaft in der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft begründet. Marx verstand offenbar nicht nur die Etappe bis zum Siege der sozialistischen Produktionsverhältnisse, sondern die ganze sozialistische Phase als „eine kommunistische Gesellschaft, nicht wie sie sich auf ihrer eigenen Grundlage entwickelt hat, sondern umgekehrt, wie sie eben aus der kapitalistischen Gesellschaft hervorgeht, also in jeder Beziehung, ökonomisch, sittlich, geistig, noch behaftet ist mit den Muttermalen der alten Gesellschaft, aus deren Schoß sie herkommt“ .131 Die sozialistische Phase der kommunistischen Gesellschaft ist kein kurzes Durchgangsstadium zum Kommunismus, sondern eine langwierige und komplizierte Phase. Lenin sagt dazu: „In seiner ersten Phase, auf seiner ersten Stufe kann der Kommunismus noch nicht völlig reif, völlig frei von den Traditionen, von den Spuren des Kapitalismus sein.“/4/ III Marx, „Bevölkerung, Verbrechen und Pauperismus“, in: Marx / Engels, Werke, Bd. 13, Berlin 1964, s. 492. ;2/ Engels, „Zwei Reden in Elberfeld (1)“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 2, Berlin 1962, S. 541. 13: Marx, „Kritik des Gothaer Programms“, in: Marx/Engels, Werke, Bd. 19, Berlin 1962, S. 20. Hl Lenin, „Staat und Revolution“, in: Werke, Bd. 25, Berlin 1960, S. 485. Diese Tatsache hat auch Auswirkungen auf den Grad der sozialen Bedingtheit der Kriminalität in der sozialistischen Phase. Hierbei sind insbesondere folgende Faktoren zu beachten: 1. Auch nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bestehen noch erhebliche Unterschiede in der Entwicklung der verschiedenen Klassen und Schichten der sozialistischen Gesellschaft. So werden z. B. durch das noch vorhandene Kleineigentum an Produktionsmitteln individualistische und egoistische Auffassungen und Haltungen reproduziert. In vielen Einrichtungen der genossenschaftlichen Form des sozialistischen Eigentums finden wir je nach dem Entwicklungsstand noch individualistisches oder, gruppenegoistisches Eigentümerdenken und dementsprechende Haltungen. 2. Unbestritten ist ferner, daß auch nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse neben dem vor herrschenden sozialistischen Bewußtsein noch Bewußtseinselemente wuchern, die aus dem Kapitalismus überkommen sind, zählebig nachwirken und z. T. auch reproduziert werden. So ist es eine Tatsache, daß Menschen gleichen Alters bei gleichen gesellschaftlichen Möglichkeiten völlig unterschiedliche Wege gehen. Das Erbe, das uns die Ausbeutergesellschaft hinterlas-sen hat, wirkt also auch noch nach der Beseitigung der Hauptursache der Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft weiter und ist eine wesentliche Ursache für die Begehung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen. Diese Ursachen können nur schrittweise und in dem Maße abgebaut werden, wie die von der Ausbeutung befreiten Menschen auf der Grundlage des gesellschaftlichen Eigentums an den Produktionsmitteln unter Führung der Partei der Arbeiterklasse ihre materiellen und kulturellen Existenz- und Entwicklungsbedingungen von Grund auf neu gestalten und sich dabei selbst verändern. Dabei fallen die Fesseln aller individualistischen Lebensauffassungen, Haltungen und Gewohnheiten, und es wachsen und formen sich die Voraussetzungen auch für einen zunehmend erfolgreicheren Kampf gegen die Kriminalität. Zu den Ursachen der Kriminalität im Sozialismus gehören aber auch die verschiedensten Aktionen des Imperialismus, der erhebliche Anstrengungen unternimmt, um das Weiterwirken bürgerlicher Ideologie und Lebensweise in den sozialistischen Staaten zu nähren. Der Traum von der Wiederherstellung der kapitalistischen Verhältnisse läßt den Ideologen und Massenmedien des Imperialismus keine Ruhe. Sie suchen ständig nach allen möglichen Wegen, um die „Ideale“ der bürgerlichen Gesellschaft ungehindert in den sozialistischen Staaten zu verbreiten. Ihre besonderen Anstrengungen richten sie dabei auf die negative Beeinflussung unserer Jugend. Zu diesen Ursachen, die nicht dem gesunden Boden unserer sozialistischen Gesellschaft entspringen, treten jedoch in unserem Leben vorhandene Bedingungen hinzu, die in vielfältiger Hinsicht die Entstehung von Kriminalität begünstigen. Sie beruhen auf Widersprüchen und Konflikten, die mit der komplizierten Entwicklung und Herausbildung der sozialistischen Gesellschaft Zusammenhängen. Im Verlaufe der weiteren planmäßigen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und der ihr gemäßen Lebensweise der Menschen werden solche begünstigenden Bedingungen für Straftaten zunehmend abgebaut werden. Dieser Prozeß vollzieht sich jedoch nicht im Selbstlauf. Im Verlaufe der planmäßigen Gestaltung der entwik-kelten sozialistischen Gesellschaft unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen 130;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 130 (NJ DDR 1973, S. 130) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 130 (NJ DDR 1973, S. 130)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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