Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 129

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 129 (NJ DDR 1973, S. 129); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 27. JAHRGANG 5/73 1. MÄRZHEFT S. 129-156 Dt. JOSEF STREIT, Generalstaatsanwa.lt der DDR Zu einigen theoretischen und praktischen gegen die Kriminalität Die revolutionäre Umwälzung aller gesellschaftlichen Lebensverhältnisse im Prozeß des sozialistischen Aufbaus schließt notwendig den Kampf um die schrittweise Überwindung aller Nachwirkungen der Ausbeutergesellschaft in sich ein. In diesem Kampf haben wir viel erreicht, denn im Verlaufe nur eines Vierteljahrhunderts revolutionärer Gesellschaftsveränderung hat die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse bei den Menschen einen geistigen Wandlungsprozeß bewirkt, für den es in der deutschen Geschichte nichts Vergleichbares gibt. Die Bürger unseres Landes wurden für den Sozialismus gewonnen, und mit ihnen wurde eine völlig neue Gesellschaft aufgebaut. Unlöslich mit den Aufgaben zur Verwirklichung der geschichtlichen Mission der Arbeiterklasse ist auch der Kampf um die schrittweise Eindämmung der Kriminalität des übelsten Erbes vergangener Gesellschaftsformationen verknüpft. Gemessen am Zeitraum des Bestehens der Deutschen Demokratischen Republik sind die bei der Zurückdrängung der Kriminalität erzielten Ergebnisse beachtlich. Trotz dieser guten Bilanz darf aber nicht übersehen werden, daß der Kampf gegen Straftaten auch in den kommenden Jahren ein außerordentlich komplizierter und widersprüchlicher Prozeß bleiben wird. Die Kriminalität eine gesellschaftliche Erscheinung Mit der Beseitigung der Ausbeutung des Menschen durch den Mensdien und der Liquidierung der kapitalistischen Wolfsgesetze werden zunächst nur Voraussetzungen für die schrittweise Zurückdrängung der Kriminalität geschaffen, allerdings die entscheidenden Voraussetzungen. Mit der weiteren Herausbildung der neuen, sozialistischen Produktionsverhältnisse beginnt dann ein Prozeß, in dessen Verlauf alles das Schritt für Schritt überwunden wird, was den Menschen durch die vergangenen Ausbeuterordnungen aufgeprägt wurde. Diese durch die marxistisch-leninistische Theorie untermauerte und durch die Praxis in den sozialistischen Staaten bewiesene Auffassung wird von bürgerlichen Kriminologen, Soziologen und Politologen bis auf den heutigen Tag immer wieder angegriffen. Sie sträuben sich einzugestehen, daß die Kriminalität eine gesellschaftliche Erscheinung ist, deren Hauptursache in den die Menschen demoralisierenden kapitalistischen Fragen des Kampfes Gesellschaftsverhältnissen wurzelt. Das Hauptargument gegen unseren Standpunkt lautet: Auch in den sozialistischen Staaten gibt es Kriminalität also existiert die Kriminalität unabhängig von der jeweiligen Gesellschaftsordnung und hat ihre Wurzel ausschließlich in „schlechten Anlagen“ der Menschen. Diese unwissenschaftliche und menschenverachtende Argumentation kann nicht unwidersprochen hingenommen werden. Hier handelt es sich um die Wiederholung von plumpen Versuchen, zwei nur der Form nach gleiche Erscheinungen auf eine Wurzel zurückzuführen. Die Absicht ist eindeutig: Indem die Verbrechen aus den „schlechten Anlagen“ der Menschen hergeleitet werden, sollen sie zu einer gesellsehafts-neutralen Erscheinung gemacht werden, über deren soziale Wurzeln, man dann nicht mehr zu sprechen braucht. Die Verbreiter solcher und ähnlicher „Theorien“ - sind in keiner beneidenswerten Lage, denn trotz größter Anstrengungen gibt es bis zum heutigen Tag keinen Beweis dafür, daß ein Mensch bereits mit „kriminellen Anlagen“ geboren wird. Aber es gibt viele Beweise dafür, daß die kapitalistische Gesellschaftsordnung von Anfang an von einer tendenziellen Zunahme der Kriminalität begleitet wurde; es gibt auch viele Beweise dafür, daß seit dem Eintritt des Kapitalismus in sein imperialistisches Stadium die Kriminalität einer Springflut gleich die ganze bürgerliche Gesellschaft unterspült. So stieg in der Zeit von 1885 bis 1930 im ehemaligen Deutschen Reich die Kriminalität auf 182,9 Prozent. In der BRD stiegen die Straftaten von 1953 (= 100 Prozent) bis 1962 auf 141,3 Prozent und in der Zeit von 1963 (= 100 Prozent) bis 1970 sogar auf 143,8 Prozent. Das ist zugleich das höchste Wachstumstempo der Kriminalität seit dem Jahre 1885. Im Kriminalitätsbericht des Bundeskriminalamtes der BRD für das Jahr 1971 wurden 2 441413 Straftaten (ohne Verkehrsdelikte) registriert, und es wurde auch mitgeteilt, daß die Bevölkerung im Jahre 1970 lediglich um 1,1 Prozent angewachsen ist, die Kriminalität im gleichen Jahr aber um 8,8 Prozent zugenommen hat. Damit haben die Herren vom Bundeskriminalamt erneut bestätigt, was Karl Marx bereits vor mehr als hundert Jahren auf Grund seiner Studien festgestellt hat: „Es muß doch etwas faul sein im Innersten eines Gesellschaftssystems, das seinen Reichtum vermehrt, ohne sein Elend zu verringern, und in dem die Ver- 129;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Die zentrale Bedeutung der Wahrheit der Untersuchungsergebnisse erfordert Klarheit darüber, was unter Wahrheit zu verstehen ist und welche Aufgaben sich für den Untersuchungsführer und Leiter im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des Erniittlungsverfahrens höchster politischer Nutzen angestrebt werden, was im Einzel-fall die Festlegung politisch kluger und wirksamer Maßnahmen zur Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage sind die Kontrollziele rechtzeitig zu präzisieren zu aktualisieren. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu entscheiden, bei welchen als Grundlage dafür Zwischenberichte zu erarbeiten sind.

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