Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 127

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 127 (NJ DDR 1973, S. 127); eng verbundene Rolle der Gerichtspraxis im Kampf gegen die Kriminalität,' zur Durchsetzung einer gesetzlichen und gerechten strafrechtlichen Verantwortlichkeit und zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung klar hervor. Die Aktivität des Obersten Gerichts der UdSSR, die sich in seinen Entscheidungen äußert, erstreckt sich auf Grundfragen der Wirksamkeit der Strafrechtsprechung, auf vielfältige Probleme des Allgemeinen und des Besonderen Teils des sowjetischen Strafrechts sowie auf die Anwendung strafverfahrensrechtlicher Bestimmungen. Auch in diesem Teil wird deutlich, wie die Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts der UdSSR von den Grundfragen der Beschlüsse der KPdSU ausgeht, um die sozialistische Gesetzlichkeit strikt durchzusetzen, die Rechte der Bürger (auch der Beschuldigten) zu wahren und die Aktivität der Öffentlichkeit im Kampf gegen Rechtsverletzungen zu fördern. Die Sammlung erschließt für Wissenschaft' und Leitungspraxis neue Möglichkeiten, sowjetische Erfahrungen auszuwerten, ü. a. Erkenntnisse über den Gegenstand und die Methodik der Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht der UdSSR sowie über den Inhalt und die Formen seiner Leitungsdokumente. Dr. Frohmut Müller, Dozent an der Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg Wladimir Karlowitsch Swirbulj: Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Kriminalitätsvorbeugung Verlag „Juriditscheskaja literatura", Moskau 1971. 168 Seiten (in russischer Sprache) Aus dem Unionsinstitut für das Studium der Kriminalitätsursachen und die Ausarbeitung von Vorbeugungsmaßnahmen beim Generalstaatsanwalt der UdSSR gelangte eine Schrift zu uns, deren Nutzen für die weitere Vervollkommnung der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit in der DDR nicht hoch genug bewertet werden kann. Der auch bei uns als Spezialist auf dem Gebiet der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht bekannte und geschätzte Autor vermittelt in geschlossener Darstellung die wissenschaftlichen Grundlagen für einen rationellen und effektiven Arbeitsstil der Staatsanwaltschaft, den diese bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität und bei der Überwindung ihrer Ursachen in der gegenwärtigen Etappe des kommunistischen Aufbaus in der UdSSR notwendig und im Einklang mit den gesellschaftlichen Erfordernissen zu entwickeln hat. Allein dies macht seine Schrift für den Leser in der DDR interessant. Vermittelt ihr Studium uns doch den wertvollen Erfahrungsschatz der sowjetischen Staatsanwaltschaft, den diese in fünfzigjähriger Praxis bei der Verwirklichung der Leninschen Konzeption über die einheitliche sozialistische Gesetzlichkeit und die Rolle der Staatsanwaltschaft bei ihrer Gewährleistung gewonnen hat. Die sich darauf gründenden wissenschaftlichen Erkenntnisse haben über die Grenzen der Sowjetunion hinaus prinzipiellen Wert. In seinem Buch gibt Swirbulj Antworten auf Fragen, vor denen auch die Staatsanwaltschaft der DDR bei der Verwirklichung ihres spezifischen Beitrags zur Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung gestellten Aufgaben steht. Diese Gemeinsamkeit in der Problemstellung und -lösung hat ihren tieferen Grund in den allgemeingültigen Gesetzmäßigkeiten des Sozialismus. Zu diesen gehört auch die Einheitlichkeit der Gesetzlichkeit im ganzen Lande und die Notwendigkeit der zentralistischen Aufsicht der Staatsanwaltschaft über den genauen Vollzug der Gesetze. Gestützt auf die von Lenin entwickelte Konzeption hierfür und in kritischer Verwertung der zeitgenössischen sowjetischen Literatur zu dieser Problematik begründet der Autor diese Allgemeingültigkeit für alle Länder, die den Weg zum So- zialismus-Kommunismus beschreiten. Er analysiert das Wesen der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht in der UdSSR und in den anderen sozialistischen Ländern. So kommt er zu dem Ergebnis, daß die höchste Aufsicht über den Vollzug der Gesetze, die der Staatsanwaltschaft als zentralistisch organisiertem und nur der Zentrale unterstelltem Organ übertragen ist, eine besondere Organisationsform der sozialistischen staatlichen Leitungstätigkeit darstellt. Sie entspringt dem objektiven Erfordernis der planmäßigen und proportionalen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Folgerichtig stellt Swirbulj die staatsanwaltschaftliche Aufsicht als selbständigen Zweig des sozialistischen Rechtssystems mit eigenem Gegenstand und eigenen Methoden der rechtlichen Regulierung dar. Seine aus den Erkenntnissen über das Wesen der Gesetzlichkeitsaufsicht entwickelten Darlegungen über das Verhältnis der Staatsanwaltschaft zu anderen Staatsorganen, namentlich zu den Gerichten und den örtlichen Organen, vermitteln nützliche Anregungen für die Bestrebungen, auch in der DDR das Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Organe bei der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung effektiver zu gestalten. Swirbulj stellt diese generell bedeutsame Problematik, konsequent auf das Thema seiner Arbeit zugeschnitten, im 2. Kapitel seines Buches („Die Staatsanwaltschaft und ihre Rolle im System der rechtlichen Regulierung der gesellschaftlichen Prozesse bei der Liquidierung der Kriminalität“) dar. Diese sachbezogene Konzentration erleichtert dem Leser zugleich das tiefere Eindringen in den gesamtgesellschaftlichen Charakter des Kampfes gegen die Kriminalität im Sozialismus. Sie hilft, Platz und Funktion der Staatsanwaltschaft in diesem Prozeß überzeugender zu verdeutlichen, als dies aus einer engen Ressortsicht möglich wäre. An die Spitze seiner Arbeit stellt der Autor eine gründliche Analyse der „Kriminalität und Besonderheiten der Organisation ihrer Bekämpfung in der UdSSR“ (1. Kapitel). Auf bauend auf der marxistisch-leninistischen Position, daß die Kriminalität sozial bedingt ist, weist er nach, daß die Kriminalität in der sozialistischen Gesellschaft auf dem Förtwirken von Überresten der Vergangenheit im gesellschaftlichen Sein und Bewußtsein beruht. Er begründet, daß der Wirkungsbereich dieser Überreste mit zunehmender Reife des Sozialismus objektiv eingeengt und mit dem entfalteten Aufbau des Kommunismus schließlich beseitigt werden kann. Dabei kommt, worauf auch die Beschlüsse des XXIV. Parteitages der KPdSU orientieren, der Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung eine bedeutsame Funktion zu. Diese realisiert sich jedoch stets in aktiver Wechselwirkung mit den realen Fortschritten in allen sozialen Lebensbereichen. Besonderes Interesse beanspruchen in diesem Zusammenhang die Ausführungen über den „Wirkungsmechanismus der Kriminalitätsursachen“ (1. Kapitel, § 2). Überreste der Vergangenheit wirken stets nur in Wechselbeziehung mit bestimmten Bedingungen als Ursachen für kriminelle Handlungen. Bei diesen Bedingungen kann es sich einerseits ebenfalls um Rudimente der Ausbeuterordnung im Denken und Verhalten der Menschen handeln. Andererseits vermögen auch bestimmte noch nicht lösbare oder noch ungelöste Probleme der sozialistischen Gesellschaftsentwicklung das Fortbestehen nichtsozialistischer Einstellungen und Gewohnheiten zu begünstigen. Die Kraft der ganzen Gesellschaft auf die Ausräumung derartiger Bedingungen zu richten und die Verantwortung der verschiedensten Leitungsorgane hierfür voll zu realisieren das ist ein wirksamer und höchst bedeutsamer Schritt bei der Einschränkung und schließlichen Beseitigung der Kriminalität. Nachdem Swirbulj anschließend die Rolle der Staatsanwaltschaft in diesem Prozeß in prinzipieller Sicht darstellt (2. Kapitel), wendet er sich sodann der „Anwendung kriminologischer Methoden beim Kriminalitätsstudium durch die Staatsanwaltschaft“ (3. Kapitel) zu. Er verweist auf die Notwendigkeit enger Wechselbeziehungen zwischen wissenschaftlichen Institutionen 127;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 127 (NJ DDR 1973, S. 127) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 127 (NJ DDR 1973, S. 127)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und dem Mdl Verwaltung Strafvollzug zur Gewährleistung eines abgestimmten und Vorgehens zur Realisierung gemeinsamer Aufgaben unter besonderer Beachtung der Einhaltung der Konspiration und die Wahrung der Geheimhaltung gelegt. Es muß Prinzip sein, daß die Quelle der gewonnenen Informationen im Untersuchungsprozeß nie offenbart werden darf. Eine Verletzung der Konspiration und Geheimhaltung die Möglichkeit von Befragungen mit dem Beschuldigten zu geben. Genossen. Es ist erforderlich, die Ereignis- und Tatortuntersuchung weiter zu vervollkommnen.

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