Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 113

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 113 (NJ DDR 1973, S. 113); Frau Daskalowa, leitete den Gedankenaustausch über Probleme der Zusammenarbeit in bezug auf die Mitwirkung in der UNO und ihren Organisationen sowie in anderen internationalen Gremien ein. Sie ging davon aus, daß die zunehmenden Erfolge der sozialistischen Staatengemeinschaft in ihrem Kampf um die Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz der Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auch Konsequenzen für die Arbeit der Justizministerien nach sich ziehen, besonders in bezug auf die Mitwirkung von Juristen sozialistischer Staaten in internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Gesellschaften. Fragen des Rechts werden in einem nicht geringen Teil der gegenwärtig existierenden mehr als 230 internationalen Organisationen mit staatlichem Charakter und der annähernd 2 200 sonstigen internationalen Organisationen behandelt. Die Justizminister stimmten darin überein, ihre Auffassungen über die Mitarbeit von Vertretern ihrer Staa- ten in solchen Organisationen auszutauschen. Sie berieten auch über die Notwendigkeit, sowohl die verschiedenen Aktivitäten zur Propagierung des sozialistischen Rechts, seines humanistischen Inhalts und seiner Prinzipien als auch die Maßnahmen zur Unterstüt- zung junger Nationalstaaten bei der Schaffung neuen, fortschrittlichen Rechts stärker zu koordinieren. Das Ministerium der Justiz der Volksrepublik Bulgarien übernahm es, entsprechende konkrete Vorschläge für die weiteren kollektiven Beratungen über diese Fragen zu erarbeiten. Die Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten verlief in einer aufgeschlossenen und freundschaftlichen Atmosphäre. Der Justizminister des Gastgeberlandes, Dr. K o r o m , erklärte in der Schlußberatung, daß solche regelmäßigen Zusammenkünfte für die innerstaatliche und für die internationale Rechtsarbeit der sozialistischen Staaten von großem Nutzen sind und einen Beitrag zur weiteren Festigung des sozialistischen Weltsystems darstellen. Es war beeindruckend, wie alle Beteiligten bemüht waren, zur Lösung der auf der Tagesordnung stehenden Probleme beizutragen und voneinander zu lernen. Es wird eine unserer Aufgaben sein, die Konferenzmaterialien für unsere Arbeit nutzbar zu machen und im Sinne der Ergebnisse des Erfahrungsaustauschs der Justizminister zu wirken. Recht und Justiz im Imperialismus Prof. Dr. FRIEDRICH KARL KAUL, Rechtsanwalt und Notar in Berlin Unrechtskontinuität im bürgerlichen Rechtsstaat Zu einem .Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg Dem nachstehenden Aufsatz liegt ein Vortrag zugrunde, den der Verfasser kürzlich auf Einladung der Vereinigung Demokratischer Juristen in Hamburg und der Fachschaft Jura des Allgemeinen Studentenausschusses der Universität Hamburg gehalten hat. D. Red. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) will sich entsprechend der in Art. 28 ihres Grundgesetzes statuierten Formel als „demokratischer und sozialer Rechtsstaat“ verstanden wissen. Der Nachweis, daß sich in ihrer Rechtssphäre Faktoren erhalten haben, die der Erhaltung und Sicherung nazistischen Unrechts dienen, läßt jedoch den Charakter der BRD in einem anderen Lichte erscheinen. Zunächst darf nicht übersehen werden, daß sehr bald nach der Zerschlagung des Nazismus in den damaligen westlichen Besatzungszonen die 'sog. Denazifizierung .ein von den vier Alliierten bereits vor dem 8. Mai 1945 verbindlich vereinbarter Vorgang zur reinen Farce gemacht wurde. „Auf diese Weise wurde die soziale Kontinuität jener beamteten sozialen Gruppen wiederhergestellt, die in Deutschland seit der Entstehung des monarchischen Obrigkeitsstaates die bürokratische Handhabung der öffentlichen Gewalt getragen hatten und die sich seit dem Aufstieg des industriellen Kapitalismus mit dessen Führungsgruppen verbunden, nach dem Aufstieg der Arbeiterbewegung, erst recht nach dem Sieg der Novemberrevolution 1918 jeder Demokratisierung entgegengestellt und dann mit dem Dritten Reich identifiziert hatten. Aber die Wiederherstellung ihrer sozialen Kontinuität mußte notwendig auch die Wiederherstellung der Kontinuität ihrer Ideologien und Bewußtseinsformen einleiten.“/l/ 111 Abendroth, Das Grundgesetz Eine Einführung in seine politischen Probleme, Pfullingen 1966, S. 22. Diese gesellschaftlichen, politischen und ideologischen Zusammenhänge waren die Voraussetzung dafür, daß heute in der Justiz der BRD die vom Nazisystem zur Sicherung seiner Existenz geschaffenen Nqrmen und die für den Einzelfall gültigen Imperative der richterlichen Befehlsempfänger dieses Systems als immer noch rechtlich bedeutsam und fortbestehend anerkannt werden. Schon in den Jahren zwischen 1945 und 1948 trat diese Tendenz in der Spruchpraxis der Gerichte der damaligen Westzonen deutlich zutage: Ein Hamburger Gericht sprach den Kapitänleutnant Petersen, der noch nach dem 8. Mai 1945 deutsche Soldaten wegen Fahnenflucht hatte erschießen lassen, mit der Begründung frei, der „deutsche Soldat“ habe auch nach der Kapitulation „den seinem Führer geschworenen Treueid“ halten müssen. Ein Lübecker Gericht verurteilte den Journalisten Ernst Garbe wegen schwerer Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe. Garbe, der im Jahre 1943 von einem Kriegsgericht wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden war, konnte seinerzeit der Vollstreckung dieses Todesurteils nur dadurch entrinnen, daß er den ihn bewachenden Polizeibeamten niederschlug und in die Schweiz flüchtete. Das Lübecker Gericht begründete die Verurteilung Garbes damit, daß ein Freispruch in diesem Falle „die Auflösung jeder staatlichen Ordnung“ bedeuten würde. Im März 1948 bestätigte das Oberlandesgericht Kiel als Revisionsinstanz auf Antrag des seinerzeit amtierenden Generalstaatsanwalts Dörmann dieses Urteil. Der in Westberlin erscheinende konservative „Tagesspiegel“ nahm damals, am 21. März 1948, in klarer Erkenntnis der grundsätzlichen Bedeutung dieses 'Urteils wie folgt Stellung: 113;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 113 (NJ DDR 1973, S. 113) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 113 (NJ DDR 1973, S. 113)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die rechtlichen Erfordernis- aus der politisch-operativen Lage zu schaffen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, auf streng gesetzlicher Grundlage mit dem Ziel zu handeln, sich dabei stets die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufrechterhaltung der Verbindung zur Zentrale, die Mitführung von operativen Dokumenten und operativ-technischen Mitteln sowie über die Verhaltenslinie bei Konfrontationen mit den feindlichen Abwehrorganen.

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