Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 112

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 112 (NJ DDR 1973, S. 112); sali gesichert werden, daß z. B. einheitliche Rechtsbegriffe verwendet und die richtigen Kategorien der verschiedenen Normativakte gewählt werden sowie keine Überschneidungen gesetzlicher Bestimmungen eintre-ten. Anknüpfend an die sowjetischen Erfahrungen mit der systematischen Erfassung des geltenden Rechts und mit der Rechtsbereinigung sowie an die ungarischen Erfahrungen mit den Methodischen Richtlinien für die Rechtsbildung wurde allgemein der Wunsch geäußert, den Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet zu verstärken. Dem soll voir allem eine wissenschaftliche Konferenz über Rechtsvergleichung und Gesetzgebungsmethoden dienen. In zunehmendem Maße soll dazu übergegangen werden, die gegenseitigen Erfahrungen bereits im Stadium der Konzipierung und Ausarbeitung von Kodifikationen auszutauschen. Es bestand Übereinstimmung darin, daß auf den Gebieten der Rechtsvergleichung und der Rechtssystematisierung damit begonnen werden muß, bestimmte Formen der elektronischen Datenverarbeitung nutzbar zu machen. Der zweite Themenkreis hatte Fragen der rechtlichen Konsequenzen der sozialistischen ökonomischen Integration der RGW -Staaten zum Gegenstand. Minister Terebilow, der hierzu das Hauptreferat hielt, ging von der zentralen Bedeutung der ständigen Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise aus und leitete hieraus das Erfordernis ab, sich stärker den rechtlichen Regelungen der wirtschaftlichen Integrationsprozesse im Rahmen des RGW zuzuwenden. Das bedeute sowohl die Vereinbarung einheitlicher, unifizierter Rechtsnormen (schrittweise Schaffung eines gemeinsamen Rechts der Mitgliedsländer des RGW) zur Förderung der verschiedenen wirtschaftlichen Prozesse der einzelnen Volkswirtschaften auf der Grundlage des Komplexprogramms des RGW als auch die weitere schrittweise Annäherung der einzelnen nationalen Rechtsordnungen. Die Orientierung, die in Durchführung der Beschlüsse der XXIII. Tagung des RGW geschaffene Ständige Beratung der Vertreter der Mitgliedsländer des RGW für Rechtsfragen aktiv zu unterstützen, wurde interessiert aufgenommen. Prof. Dr. Supranowitz, Stellvertreter des Ministers der Justiz der DDR, pflichtete wie viele andere Konferenzteilnehmer den Vorschlägen der sowjetischen Delegation zur Weiterentwicklung der Rechtsarbeit im Rahmen des RGW bei. Unter Berücksichtigung der Kompetenzen des RGW müsse sowohl die theoretische als auch die praktische Arbeit auf diesem Gebiet verstärkt werden. Es sollten solche Rechtsformen und juristischen Methoden entwickelt und genutzt werden, die von allgemeinem Interesse und genereller Bedeutung für eine im wesentlichen einheitliche Rechtsentwicklung sind. Angesichts des erreichten Standes und der fortschreitenden Arbeitsteilung und Kooperation werde auch das Bedürfnis nach multilateralen Rechtsnormen immer stärker. Ihr Zustandekommen und ihre Wirksamkeit stellten höhere Anforderungen sowohl an die entsprechenden theoretischen Arbeiten als auch an die Angleichung typischer Rechtsprinzipien, Rechtsbegriffe und Rechtsformen. Der dritte Themenkreis erstreckte Sich auf Probleme der Kriminalitätsbekämpfung und -Vorbeugung und wurde durch zwei Referate eingeleitet. Wählend Staatssekretär Dr. Mar ko ja vom Ministerium der Justiz der Ungarischen Volksrepublik über kriminologische Grundfragen sowie über Entwicklung und Struktur der Kriminalität sprach, referierte Staatssekretär Dr. Ranke über die Aufgaben des Ministeriums der Justiz der DDR bei der Vorbeugung und Bekämpfung von strafbaren Handlungen und über einige Erfahrungen, die dabei gemacht worden sind. Ausgangspunkt aller Erörterungen war die marxistisch-leninistische Erkenntnis, daß die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen die Hauptursache der Kriminalität ist. Augenfälliger Beweis hierfür ist die erfolgreiche Verbrechensbekämpfung in den sozialistischen Staaten. Unter den Bedingungen der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung wurde erstmalig die Möglichkeit eröffnet, die Kriminalität im Ergebnis eines wissenschaftlich begründeten Kampfes aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte zurückzudrängen und schließlich völlig zu überwinden. Die Teilnehmer der Konferenz waren sich darin einig, daß die Erforschung der Ursachen und Bedingungen der gegenwärtigen Kriminalität in den sozialistischen Ländern noch effektiver sein muß. Deshalb sollen in den einzelnen Staaten sowohl in der kriminologischen und strafrechtswissenschaftlichen Forschung als auch in der Tätigkeit der zentralen Rechtspflegeorgane arbeitsteilig Ursachen und begünstigende Bedingungen bestimmter Deliktsgruppen, die gesellschaftliche Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und die Nützlichkeit bestimmter Methoden der Verbrechensbekämpfung und -Verhütung erforscht werden. Diese Aufgabe wird sich besonders auf die Jugendkriminalität, die Rückfallkriminalität und auf die unter Alkoholeinfluß begangenen Straftaten erstrecken. Allgemeine Beachtung fanden die Darlegungen der DDR-Delegation, wie das Ministerium der Justiz im Aufträge des Ministerrates die verschiedenen Maßnahmen zur Vorbeugung der Kriminalität unterstützt, insbesondere indem es auf der Grundlage des Art. 90 Abs. 2 der Verfassung und des Art 3 StGB mit dazu beiträgt, daß alle Staats- und Wirtschaftsfunktionäre vorbehaltlos die Gesetzlichkeit achten und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit machen, wie dies auf dem VIII. Parteitag der SED erneut gefordert wurde. Die Information, daß das Ministerium der Justiz der DDR Materialien aus operativen Einsätzen in VVBs, Kombinaten und Betrieben sowie aus der Teilnahme an Rechtskonferenzen der Räte der Bezirke anderen Ministerien zuleitet, damit diese in ihrem Verantwortungsbereich Maßnahmen zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen einleiten können, wurde von den Konferenzteilnehmern mit besonderem Interesse aufgenommen. Im vierten Komplex beschäftigten sich die Konferenzteilnehmer auf der Grundlage eines Referats des Ministers der Justiz der Volksrepublik Polen, Prof. Dr. Berutowicz, mit der Vervollkommnung der Vertragsbeziehungen über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Der polnische Justizminister wies u. a. darauf hin, daß unter den Bedingungen der ständig enger werdenden Beziehungen zwischen den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft die Zeit herangereift sei, die Möglichkeit des Abschlusses eines multilateralen Abkommens über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen zwischen sozialistischen Staaten zu prüfen und die hiermit verbundenen Probleme zu bearbeiten. Obwohl alle bilateralen Rechtshilfeverträge zwischen den sozialistischen Staaten bereits auf ähnlichen Prinzipien beruhen, würde ein multilaterales Abkommen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Rechtsverkehrs erleichtern und auf eine höhere Stufe heben. Die polnische Delegation erklärte sich bereit, den Entwurf eines multilateralen Rechtshilfeabkommens sozialistischer Staaten auszuarbeiten und ihn den interessierten Justizministern zur Prüfung und Vorbereitung ent-' sprechender Beratungen zu übersenden. Der Minister der Justiz der Volksrepublik Bulgarien, 112;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist immer davon auszugehen, daß ein Handeln, sei in mündlicher oder schriftlicher Form, welches den Boden des Eingabengesetzes nicht verläßt, im Regelfall keine schädigenden Auswirkungen für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und ßedin- qunqen. Im Abschnitt der vorliegenden Arbeit wurde das Grundanliegen der Vorbeugung im Zusammenhang von sozialistischer Gesellschaftsentwicklung und Vorbeugung dargestellt.

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