Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 108

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 108 (NJ DDR 1973, S. 108); Bei der umfassenden Durchsetzung sozialistischer Prozeßprinzipien in allen Verfahrensarten gibt es jedoch Hemmnisse. Eine Ursache dafür liegt darin, daß eine Reihe besonders starrer Regelungen der ZPO eine weitere Rationalisierung und Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren erschweren. Dabei handelt es sich um Bestimmungen, die dem Anschein nach lediglich technisch-organisatorische Regelungen enthalten, wie z. B. über die Zustellung, die Urteilsverkündung oder die Vollstreckung, deren Inhalt aber von der früheren bürgerlich-kapitalistischen Funktion des Zivilprozesses geprägt wird. Eine andere Ursache ist die, daß mit dem Fortbestand dieser Normen die ihnen zugrunde liegenden Auffassungen von der Rolle und den Aufgaben des bürgerlichen Zivilprozesses nicht immer erkannt werden und wenn auch unbewußt in irgendeiner Form am Leben erhalten werden. Im sozialistischen Zivilverfahren als Teil der staatlichen Leitungstätigkeit bei der Gestaltung und Entwicklung sozialistischer gesellschaftlicher Verhältnisse hat sich die Stellung der Bürger sowohl zueinander als auch zu ihrem Staat und damit die Stellung der Prozeßparteien zum Gericht grundlegend verändert. Das Gericht hat nicht nur die Pflicht, das Verfahren zu leiten und im Zusammenwirken mit den Parteien den Sachverhalt aufzuklären und festzustellen und das Verfahren durch eine Entscheidung oder durch eine Einigung der Parteien zum Abschluß zu bringen; es hat auch die Parteien über ihre Rechte zu belehren, sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte ünd bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen und dafür zu sorgen, daß die durch eine Entscheidung auferlegten oder durch eine Einigung übernommenen Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei erfüllt werden Diese Forderungen sind in vollem Umfang nur dann zu erfüllen, wenn dazu auch gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Erfordernissen der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen. Hierzu gab Genosse L a m b e r z folgenden grundlegenden Hinweis: „Die sozialistische Gesellschaft ist ein noch junger, dynamischer, sich ständig entwickelnder gesellschaftlicher Organismus. Ihr Wachstum, ihr Reifeprozeß durchläuft verschiedene Stadien, in denen sich selbstverständlich wie in jeder Entwicklung ein ständiger Kampf' des Neuen gegen das Alte vollzieht. Dabei ist das Alte nun schon nicht mehr einfach das vom Kapitalismus Hinterlassene, sondern auch von uns selbst Geschaffenes, das gestern noch genügte, seinen Zweck voll erfüllte, morgen aber veraltet, zum Hemmnis geworden sein kann, also heute durch das Bessere, der neuen Entwicklungsetappe Gemäße ersetzt werden muß.“/4/ Diese Feststellungen gelten uneingeschränkt auch für die Erarbeitung eines Gesetzes für ein einheitliches gerichtliches Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. Sie vollzieht sich nicht nur in Auseinandersetzung mit nachwirkenden bürgerlichen Vorstellungen über den Zivilprozeß, sondern auch in ständiger Überprüfung solcher neueren gesetzlichen Regelungen, die den gewachsenen gesellschaftlichen Erfordernissen nicht mehr genügen. Um jedoch schon vor der endgültigen Fertigstellung eines neuen Verfahrensgesetzes weitere Schritte auf dem Wege zu einer rationellen und effektiven Verfahrensgestaltung zu tun, war es notwendig, bisherige Hemmnisse durch neue gesetzliche Bestimmungen schnell zu überwinden. Mit der VO zur 4/ Lamberz, Über die Aufgaben von Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages, in: Agitation und Propaganda nach dem VIII. Parteitag der SED, Berlin 1972, S. 33. Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen vom 31. Januar 1973 wird zur Erfüllung dieser Aufgabe beigetragen. Die Bestimmungen der Verordnung ermöglichen nicht nur die rationelle Durchführung der Verfahren mit dem Ziel höherer gesellschaftlicher Wirksamkeit, sondern dienen auch dazu, den Prinzipien des sozialistischen Gerichtsverfahrens Geltung zu verschaffen. Es geht dabei angefangen von der Zustellung und der Feststellung der Arbeitsstelle der Parteien über die Bemühungen zur Herbeiführung einer Einigung und die Verhandlung über die Art und Weise der Erfüllung der geltend gemachten Forderung bis zur Einleitung, Durchführung und Beendigung der Vollstreckung nicht in erster Linie um die Einführung einiger technisch-organisatorischer Maßnahmen, sondern um die Festigung der sozialistischen Prinzipien des Zusammenlebens, um die Erhöhung der Rechte der Beteiligten, wie das. der Stellung der Bürger des sozialistischen Staates zu ihrem Staat entspricht. Die Anwendung der neuen Bestimmungen setzt also voraus, Klarheit in ideologischen Fragen des sozialistischen Gerichtsverfahrens zu erringen, wie überhaupt alle Fragen der effektiven Durchführung der Verfahren in erster Linie ideologische Fragen sind. Zustellung von Entscheidungen und anderen Schriftstücken Die in § 1 Abs. 1 der VO enthaltene Regelung über die Zustellung beruht auf dem Prinzip der Leitung des Verfahrens durch das Gericht unter aktiver Mitwirkung der Prozeßparteien. Die Parteien brauchen nunmehr wie bereits in Familien- und Arbeitsrechtssachen auch in Zivilsachen das Urteil der anderen Partei nicht mehr zuzustellen. Den Bürgern war es ohnehin nicht recht verständlich, warum die eine Partei das ihr vom Gericht übersandte oder ausgehändigte Urteil selbst noch einmal unter Mitwirkung des Gerichtsvollziehers der anderen Partei zustellen mußte, um die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen. Künftig werden also auch die Urteile in Zivilsachen durch das Gericht zugestellt, und mit der Zustellung wird die Rechtsmittelfrist in Lauf gesetzt. Die Zustellung selbst wird, von Ausnahmen wie der Aushändigung gegen Empfangsbescheinigung abgesehen, durch die Post nach den dafür vorgesehenen Bestimmungen vorgenommen. Damit wird nicht nur das Verfahren vereinfacht und beschleunigt, sondern auch mit dem für den bürgerlichen Zivilprozeß typischen Bestreben Schluß gemacht, durch Verzögerung der Zustellung die Rechtsmittelfrist zu verlängern und damit im Ergebnis die Durchsetzung der Entscheidung zunächst zu vereiteln. § 1 Abs. 2 der VO sieht weiter vor, einen Pfändungsund Überweisungsbeschluß gleichzeitig an den Schuldner und an denjenigen- zuzustellen, bei dem das Arbeitseinkommen oder andere Forderungen des Schuldners gepfändet werden (Drittschuldner). Damit wird die auf dem Prinzip der Parteiherrschaft beruhende bisherige Regelung überwunden, die es notwendig machte, dem Schuldner erst dann den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zuzustellen, wenn die Pfändung durch Zustellung an den Drittschuldner wirksam geworden war. Da die Zustellung der Urteile, Vollstreckungsbefehle, einstweiligen Anordnungen und Arrestbefehle sowie alle in der Zwangsvollstreckung und im zweitinstanzlichen Verfahren notwendigen Zustellungen nunmehr durch das Gericht zu veranlassen sind/5/, hat auch die / Alle übrigen ZusteUungen im erstinstanzlichen Verfahren oblagen ohnehin schon Jetzt dem Gericht ($38 AngIVO i. V. m. ä§ 495 ff. ZPO). 108;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 108 (NJ DDR 1973, S. 108) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 108 (NJ DDR 1973, S. 108)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Bürger einzustellen Zugleich sind unsere Mitarbeiter zu einem äußerst wachsamen Verhalten in der Öffentlichkeit zu erziehen, Oetzt erst recht vorbildliche Arbeit zur abstrichlosen Durchsetzung der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der BRD. eine Legaldefinition der Sie sind darauf gerichtet, subversive und andere, die Interessen der und ihrer Bürger schädigende gefährdende Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen unseres Staa-, tes zu durohkreuzen? Hierbei hat der Uhtersuchungshaftvollzug im Minietorium für S-taateeieherfeeit einen wSa senden spezifischen Beitrag im System der Gesamtaufgabenstellung des Mini stemtms-für-S-taats-sicherheit zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit, insbesondere im Antrags-, Prüfungs- und Entscheidungsverfahren, bei der Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie erteilten Auflagen und ihrer Durchsetzung auf dem Gebiet des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft eine zutiefst politische Aufgabe ist, die es gilt, mit allen dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden spezifischen Potenzen zur maximalen Unterstützung der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zunehmend die Effektivität der vorbeugenden Arbeit erhöhen, um feindlich-negative Einstellungsgefüge und Verhaltensweisen rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

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