Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 107

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 107 (NJ DDR 1973, S. 107); Der Abgeordnete Vertrauensmann des Volkes Mit dem Gesetzentwurf wird die Autorität der Abgeordneten erhöht und werden die Bedingungen für ihre verantwortliche Tätigkeit und Wirksamkeit systematisch erweitert. Die Festlegungen gehen von der hohen Wertschätzung aus, die unsere Abgeordneten als Vertrauensleute des Volkes in unserem sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern genießen. Sie verallgemeinern die bisherigen bewährten Formen und Methoden in der Tätigkeit der Abgeordneten und berücksichtigen zugleich die sowjetischen Erfahrungen, die ihren Niederschlag in den vom Obersten Sowjet der UdSSR beschlossenen Gesetz vom 20. September 1972 über den Status der Deputierten der Sowjets der Deputierten der Werktätigen in der UdSSR/6/ ihren Niederschlag fanden. Die Festlegungen im Gesetzentwurf zielen vor allem darauf ab, den Kontakt zwischen den Abgeordneten und den Wählern weiter zu vertiefen und immer bessere Bedingungen für die Mitarbeit der Abgeordneten in den Volksvertretungen und deren Ständigen Kommissionen zu schaffen. Neben der Festschreibung der bereits bewährten Praktiken, Rechte und Pflichten der Abgeordneten verdient in diesem Zusammenhang die weitere Ausgestaltung des Anfragerechts der Abgeordneten besondere Beachtung. So ist der Abgeordnete der örtlichen Volksvertretungen berechtigt, „während der Tagungen der örtlichen Volksvertretungen an den Rat und an die Leiter der Fachorgane des Rates Anfragen zu richten, die von diesen auf der gleichen Tagung mündlich oder innerhalb eines von der Volksvertretung zu beschließenden Zeitraumes schriftlich zu beantworten sind“ (§ 18 Abs. 1 des Entwurfs). Das ist ein Beispiel dafür, wie die Stellung der Abgeordneten unter Beachtung unserer konkreten Bedingungen und der Erfordernisse der sozialistischen Demokratie seine weitere Ausgestaltung findet. Die Bestimmungen des Gesetzes sind so angelegt, daß jeder Schematismus in der Tätigkeit der Abgeordneten vermieden und diese Tätigkeit in den vielfältigen Formen unseres gesellschaftlichen Lebens entwickelt wird. Bereits jetzt hat es sich beispielsweise bewährt, daß die /6/ Veröffentlicht in: Beilage zur „Presse der Sowjetunion“ Nr. 126 vom 27. Oktober 1972. Vgl. dazu Scheremet, in: Staat und Recht 1972. Heft 10/11, S. 1585 ff. Abgeordneten in stärkerem Maße in Veranstaltungen der gesellschaftlichen Organisationen ihres unmittelbaren Wirkungsbereichs oder in Vertrauensleute-Voll-versammlungen -ihres Betriebes auftreten, hier ihre Vorschläge unterbreiten und gleichzeitig über ihre Arbeit als Volksvertreter Rechenschaft ablegen. Vertreter der örtlichen Staatsorgane, Betriebsleiter und andere Wirtschaftsfunktionäre beraten bereits heute gemeinsam mit allen Abgeordneten des Betriebes, wie die Aufgaben des Betriebes hinsichtlich der Steigerung der Konsumgüterproduktion gelöst, weitere volkswirtschaftliche Reserven erschlossen und Maßnahmen zur Verbesserung ‘ der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb und im Territorium besser durchgeführt werden können. Alle diese vielfältigen Aktivitäten und Initiativen gilt es zu dem breiten Strom unserer sich immer stärker entfaltenden sozialistischen Demokratie zusammenfließen zu lassen. Es versteht sich von selbst, daß der Gesetzentwurf alle jene Regelungen enthält, die für den Schutz der persönlichen Integrität des Abgeordneten unerläßlich sind und der Würde eines Abgeordneten unseres sozialistischen Staates entsprechen. * In seiner Gesamtanlage wie in seinen Einzelregelungen basiert der Gesetzentwurf auf der Leninschen Lehre von der wachsenden Rolle des sozialistischen Staates als Hauptinstrument der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen. Partei bei der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft. Ebenso wie das Gesetz über den Ministerrat ist der Gesetzentwurf über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe darauf gerichtet, den Klassencharakter unseres sozialistischen Staates weiter zu stärken, die führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei in der staatlichen Arbeit weiter auszubilden und das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern und den anderen Werktätigen zu festigen. Er zielt darauf ab, die staatlichen Organe durch die weitere Vervollkommnung ihrer Leitungstätigkeit immer besser in die' Lage zu versetzen, die Politik der Partei der Arbeiterklasse in der staatlichen Arbeit konsequent zu verwirklichen. GERHARD KRÜGER, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz Neue Maßnahmen zur Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Die Umsetzung der vom VIII. Parteitag der SED erhobenen Forderung nach strikter Wahrung der Rechte der Bürger/1/ auch in der gerichtlichen Tätigkeit ist eine wichtige Aufgabe der Gerichte. Mit den Hinweisen des Kollegiums für Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen zur effektiven Durchführung der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und LPG-Rechts (NJ 1971 S. 568 ff.) hat das Oberste Gericht eine umfassende Anleitung für die Gestaltung der gerichtlichen Verfahren gegeben. Diese Hinweise haben wesentlich dazu beigetragen, die Verfahren konzentriert und mit größerer Wirksamkeit durchzuführen./2/ Alle Maßnahmen zur rationellen und effektiven Ver- lÜ Bericht des Zentralkomitees an den Vin. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 67. /2/ Vgl. Siegert, Sicherung einer hohen Wirksamkeit der gerichtlichen Verfahren auf den Gebieten des Zivil-, Familien-und Arbeitsrechts“, NJ 1972 S. 632 ff.: Bericht über den Erfahrungsaustausch der Bezirksgerichtsdirektoren über rationelle und effektive Gestaltung von ZFA-Verfähren, NJ 1972 S. 644 f. fahrensgestaltung mußten sich aber im Rahmen des geltenden Verfahrensrechts bewegen. Das Gebot der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit läßt es nicht zu, sich über bestehende gesetzliche Regelungen hinwegzusetzen, sie zu umgehen oder außer acht zu lassen. Für den größten Teil der gerichtlichen Verfahren wurden zwar neue gesetzliche Bestimmungen geschaffen, die den Erfordernissen der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung entsprachen. Dazu gehören die Verfahrensregelungen in Arbeits- und Familienrechtssachen sowie Bestimmungen über die Pfändung von ~ Arbeitseinkommen. In diesen neuen Vorschriften haben die Prinzipien eines sozialistischen gerichtlichen Verfahrens ihren Ausdrude gefunden, die in immer größerem Umfang auch die Verfahrensdurchführung in Zivilsachen bestimmen./3/ iS,' Vgl. Kellner, „Zur Herausbildung, Durchsetzung und Weiterentwicklung sozialistischer Prozeßprinzipien in der DDR“, NJ 1972 S. 185 ff., 217 ff. 107;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 107 (NJ DDR 1973, S. 107) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 107 (NJ DDR 1973, S. 107)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die zielstrebig zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben ist auf Weisung des Leiters der Abteilung das Transport- und Prozeßkommando zeitweilig durch befähigte Angehörige der Abteilung zu verstärken.

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