Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 105 (NJ DDR 1973, S. 105); rechts soll zugleich gesichert werden, daß die Verantwortung der Räte nicht eingeschränkt wird. Ohne Zweifel gehört die doppelte Unterstellung zu jenen Fragen, die weiter theoretisch durchdacht werden müssen und deren Wirksamkeit in der praktischen Arbeit weiter erprobt werden muß, wozu auch die Diskussion des Gesetzentwurfs selbst einen Beitrag leistet. örtliche Staatsorgane und Hauptaufgabe Wie bereits mit dem Gesetz über den Ministerrat wird auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe die Verwirklichung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen Hauptaufgabe in das Zentrum der staatlichen Tätigkeit gerückt, weil sich darin wie der Erste Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genosse Erich Honecker, auf der 8. Tagung des Zentralkomitees ausführte das „zusammengefaßte strategische gesellschaftspolitische Konzept“ des VIII. Parteitages der SED widerspiegelt: „Mit der Hauptaufgabe ist der Rang bestimmt, der den Bedürfnissen der Menschen, ihrer sorgfältigen Beachtung und immer besseren Befriedigung beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zukommt bei der Leitung und Planung, in unserer ganzen Praxis.“/5/ Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe, die staatliche, ökonomische, kulturelle und soziale Entwicklung in ihrem Territorium mit dem Ziel zu leiten und zu planen, „einen maximalen Beitrag zur weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität zu leisten“ (§ 2 Abs: 1 des Entwurfs). Die Verwirklichung der Hauptaufgabe, die alle Seiten unseres Lebens berührt das ist der entscheidende Punkt, auf den alle Anstrengungen der örtlichen Staatsorgane zu konzentrieren sind. Hierzu sind Tatkraft und Schöpfertum der Werktätigen weiterhin zu mobilisieren. Dabei ist’ zu berücksichtigen, daß die örtlichen Staatsorgane eine große Verantwortung für die effektive Nutzung unserer volkswirtschaftlichen Potenzen tragen, ' denn sie verfügen über beträchtliche Kapazitäten und über bedeutende Mittel für die Lösung der vielfältigen Aufgaben im Territorium. So werden beispielsweise alle für die Werterhaltung der Wohnungsbausubstanz zur Verfügung stehenden Mittel durch die örtlichen Staatsorgane realisiert. Den örtlichen Staatsorganen stehen 75 % der Mittel für das Bildungswesen, 60 % der Mittel für das Gesundheits- und Sozialwesen sowie zwei Drittel aller vom Staat bereitgestellten Mittel für Freizeit und Erholung zur Verfügung. N Der Gesetzentwurf bestimmt im einzelnen Verantwortung und Aufgaben der örtlichen Staatsorgane zur Verwirklichung der Hauptaufgabe. Sie betreffen die stabile Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern sowie Reparatur- und Dienstleistungen, den Neu- und Ausbau von Wohnungen, die Werterhaltung und Modernisierung des Wohnraumes und eine den sozialistischen Grundsätzen entsprechende Verteilung. Die Aufgaben-■ Stellung umfaßt gleichermaßen die Entwicklung des Bildungs- und Kulturniveaus der Werktätigen, den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie die Aufgaben auf dem Gebiet der Landeskultur und des Umweltschutzes. Aus dem Gesetzentwurf ist klar ersichtlich, welchen Anteil die örtlichen Staatsorgane bei der Erfüllung der 5/ Das Volk der DDR kann mit Zuversicht die Schwelle zum Jahr 1973 überschreiten, Berlin 1972, S. 13 u. 15. Hauptaufgabe zu leisten haben und wie sie mit den ihnen unterstehenden Kapazitäten des Bauwesens, der bezirksgeleiteten Industrie, der anderen örtlich geleiteten Industrie und der Versorgungswirtschaft, des örtlich geleiteten Verkehrswesens und nicht zuletzt der Land-und Nahrungsgüterwirtschaft zur ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen beitragen müssen. Vor den örtlichen Staatsorganen steht folglich die Aufgabe, alle Möglichkeiten für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger in ihrem Territorium zu nutzen. Die Beziehungen zwischen den örtlichen Staatsorganen und den Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen Ausgehend von der Verantwortung für die Lösung der Hauptaufgabe, ist es ein weiteres Hauptanliegen des Gesetzentwurfs, eine harmonische Entwicklung der Zweige und der Territorien zu sichern und dabei die unserer sozialistischen Ordnung innewohnenden großen Vorzüge immer besser zu nutzen. Unter strikter Beachtung des Prinzips der Zweigleitung legt der Gesetzesentwurf die Verantwortung der örtlichen Volksvertretungen als der gewählten staatlichen Machtorgane gegenüber den im Territorium befindlichen Betrieben und Kombinaten und' Einrichtungen fest, und zwar auch gegenüber denjenigen, die ihnen nicht leitungsmäßig unterstellt sind. Diese Verantwortung umfaßt solche’ Fragen, die für die gesamtstaatliche Politik entscheidend sind, wie z. B. die richtige Standortverteilung, die Entwicklung der Infrastruktur, den rationellen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und der Baukapazitäten. Auf diesen Gebieten werden den örtlichen Staatsorganen differenziert nach den Leitungsebenen im stärkeren Maße als bisher bestimmte Befugnisse übertragen. Damit wird sichtbar, daß der weitere Ausbau der Zweigleitung gleichermaßen höhere Anforderungen an das Zusammenwirken der örtlichen Staatsorgane mit den nicht unterstellten Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen stellt und vor allem ein höheres Niveau der territorialen Planung und Koordinierung erfordert. Bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung haben sich die örtlichen Staatsorgane als Glieder der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht stets von den gesamtgesellschaftlichen Interessen leiten zu lassen, um insgesamt die volkswirtschaftliche Effektivität zu erhöhen. Mit allen Entscheidungen, sei es zum Einsatz der Arbeitskräfte, zur Standortverteilung oder zur Baubilanzierung, müssen die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe einen Beitrag zur Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion in ihrem Territorium leisten. Besonders zu beachten sind die Aufgaben der örtlichen Staatsorgane zur Koordinierung der Maßnahmen hinsichtlich der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Territorium. Die den örtlichen Staatsorganen übertragenen Rechte sollen dazu dienen, die vorhandenen materiellen und finanziellen Mittel und Kapazitäten am effektivsten einzusetzen und betriebsegoistische Verhaltensweisen und unrationelles Nebeneinander der Betriebe weitgehend auszuschalten, ohne dabei die Verantwortung der Betriebe für die Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Mit dem Gesetz sollen die örtlichen Volksvertretungen und ihre Räte berechtigt werden, den Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen verbindliche Auflagen zur planmäßigen effektiven Nutzung solcher. Mittel und Kapazitäten zu erteilen, die diesen zur Versorgung und Betreuung der Werktätigen und zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens zur Verfügung stehen. Auflagen sind insbesondere auf die Verbesserung der Arbeiterversorgung und der Wohnbedin- 10 5;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung bildet grundsätzlich eine objektive und reale Lageeinschätzung. Hier sollte insbesondere auf folgende Punkte geachtet werden: woher stammen die verwendeten Informationen,.

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