Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1973, Seite 103

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 103 (NJ DDR 1973, S. 103); Dr. SIEGFRIED PETZOLD, Stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung im Büro des Ministerrates der DDR Zum Entwurf des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe Nach dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I S. 253)/l/ stellt der von der Volkskammer am 14. Dezember 1972 in erster Lesung behandelte und danach zur öffentlichen Diskussion unterbreitete Entwurf eines Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR/2/ einen weiteren folgerichtigen Schritt dar, die Wirksamkeit des sozialistischen Staates als Hauptinstrument der Arbeiterklassse und ihrer Verbündeten unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu erhöhen, die sozialistische Demokratie zu vertiefen und die sozialistische Rechtsordnung allseitig auszubauen. Stärkung der örtlichen Staatsorgane grundlegendes Erfordernis unserer staatlichen Entwicklung Mit dem Gesetz über den Ministerrat und dem Beschluß des Ministerrates über die Aufgaben und Verantwortung der Ministerien wurden Stellung und Funktion der zentralen Organe der sozialistischen Staatsmacht in der vom VIII. Parteitag der SED eingeleiteten neuen Phase unserer staatlichen Entwicklung staatsrechtlich fixiert. Ausgehend von dem Leninschen Prinzip des demokratischen Zentralismus, bestimmt der jetzt vorliegende Gesetzentwurf die Aufgabenstellung und Rolle der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die weitere Stärkung der örtlichen Staatsorgane und die Vervollkommnung ihrer Leitungstätigkeit ist deshalb von so hervorragender Bedeutung, weil sie die sozialistische Staatsmacht der Arbeiter und Bauern an der Basis verkörpern, d. h. dort, wo die Werktätigen arbeiten und leben und wo sich der Prozeß der weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen des Volkes am unmittelbarsten vollzieht. Das im Entwurf vorliegende Gesetz zielt darauf ab, das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihrem sozialistischen Staat weiter zu festigen sowie die unserer sozialistischen Ordnung innewohnenden Vorzüge durch eine breite Initiative der Werktätigen und Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten immer vollständiger zu nutzen. Damit macht es einen Wesenszug der sozialistischen Gesellschaft sichtbar, von dem Kalinin einmal bemerkte : „Gerade der Sozialismus ermöglicht die volle Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit, ebenso auch der schöpferischen Genialität der einzelnen Kommunen, Gemeinden und Kollektive, ganz gleich auf welchem geographischen Längenstrich oder Breitengrad sie sich befinden! Er macht es allen kommunalen Organen in ihrem Bereich möglich, entsprechend den Besonderheiten und Bedingungen des jeweiligen Ortes und seinen natürlichen Bedingungen, gestützt auf die örtlichen Kräfte, die Produktion im höchsten Maße zu steigern.“/3/ Mit den vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe wer- 1 Vgl. dazu Petzold, „Das Gesetz über den Ministerrat der DDR - ein bedeutsamer Schritt zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Vervollkommnung der staatlichen Leitung“, NJ 1972 S. 659 fl. /2 Der Entwurf ist veröffentlicht in: Sozialistische Demokratie vom 20. Dezember 1972 und Die Wirtschaft vom 21. Dezember 1972. 3/ Kalinin. Die Arbeit des sozialistischen Staates, Berlin 1961, S. 42. den die im Gesetz über den Ministerrat verankerten Grundsätze unserer sozialistischen Staatlichkeit, der Vervollkommnung der staatlichen Leitung und Planung, der Kollektivität und Einzelleitung, der richtigen Verbindung der Zweigleitung mit der territorialen Leitung, des Ausbaus des sozialistischen Rechts und der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit weiter ausgestaltet und von oben nach unten einheitlich verwirklicht. Mit dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe wird der Auftrag des- VIII. Parteitages der SED erfüllt, die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und Räte allgemein verbindlich zu regeln. Entsprechend den höheren und anspruchsvolleren Aufgaben unseres Entwicklungsabschnitts kommt es darauf an, die Rolle der Volksvertretungen als der von den Werktätigen unmittelbar gewählten staatlichen Machtorgane zu erhöhen und die Autorität der Abgeordneten zu stärken. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Abgeordneten sollen befähigt werden, ihre Funktion bei der Erfüllung der vom VIII. Parteitag gestellten Hauptaufgabe besser zu verwirklichen und ihren Einfluß vor allem auf solche Fragen, die unmittelbar die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger berühren, noch spürbarer auszuüben. Zur Stellung der örtlichen Volksvertretungen im sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern Der vorliegende Gesetzentwurf markiert den Platz, den die örtlichen Volksvertretungen in unserem sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern einnehmen und legt die Aufgaben, Rechte und Pflichten fest, die sie auf den einzelnen Ebenen, d. h. im Bezirk, Kreis, in der Stadt, im Stadtbezirk und in der Gemeinde, zu erfüllen haben. Er geht davon aus, daß die Volksvertretungen von der Volkskammer bis zu den Gemeindevertretungen die entscheidende politisch-staatliche Organisationsform sind, in der die Arbeiterklasse ihre führende Rolle und das Bündnis mit der Klasse der Genossenschaftsbauern und den anderen Schichten der Werktätigen verwirklicht. Hier verkörpert sich, wie der VIII. Parteitag der SED feststellte, am vollständigsten der demokratische Charakter unserer sozialistischen Staatsmacht/4/, weil in ihnen alle Klassen und Schichten unseres Volkes unter der Führung der Arbeiterklasse zusammengefaßt sind und sich alle ihre Kräfte und Fähigkeiten zur bewußten Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft immer besser entfalten können. Dabei werden die örtlichen Volksvertretungen stets als Glieder der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht betrachtet, deren Verantwortung für die Durchführung der einheitlichen sozialistischen Staatspolitik der DDR im Territorium gesetzmäßig wächst. Dementsprechend beginnt der Gesetzestext mit der Feststellung in § 1 Abs. 1: „Die örtlichen Volksvertretungen sind die Organe der sozialistischen Staatsmacht der Arbeiter und Bauern in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden der Deutschen Demokratischen Republik. Sie verwirklichen unter Führung der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften in ihrem Territorium in enger Verbindung mit den Werktätigen und ihren gesellschaftlichen Organisationen die Staatspolitik der /4/ Vgl. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den VIU. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 65. 103;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 103 (NJ DDR 1973, S. 103) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 103 (NJ DDR 1973, S. 103)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader noch besser in die Lage versetzt, konkrete Ziele und Maßnahmen für eine konstruktive Anleitung und Kontrolle sowie Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur weiteren Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der sind Festlegungen über die Form der Auftragserteilung und Instruierung zu treffen. Schriftlich erteilte Aufträge sind von den zu unterzeichnen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Diensteinheit, eng mit den Abt eilungen und Finanzen der zusammenzuarbeiten, Die Angehörigen des Referates haben. die auf ernährungswissenschaftliehen Erkenntnissen beruhende Verpflegung der Inhaftierten unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X