Dokumentation DDR - Neue Justiz (NJ), 27. Jahrgang 1973 (NJ 27. Jg., Jan.-Dez. 1973, Ausg.-Nr. 1-24, S. 1-746)DDR Deutsche Demokratische -

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift fuer Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Seite 611 (NJ DDR 1973, S. 611); ?Aus anderen sozialistischen Laendern N. I. BONDAREW, Staatlicher Obernotar, und E. B. EIDINOWA, Staatlicher Notar, Erstes Staatliches Notariat in Moskau Stellung und Aufgaben- der Staatlichen Notariate in der Sowjetunion In der Sowjetunion nimmt das Staatliche Notariat im System der Justizorgane eine wichtige Stellung bei der Durchsetzung der Beschluesse des XXIV. Parteitages der KPdSU ueber die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit ein./l/ Unter den Bedingungen des staendig wachsenden Wohlstandes der Bevoelkerung und der Erweiterung der oekonomischen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen erhoehen sich auch Rolle und Bedeutung des Notariats. Gegenwaertig, gibt es in der UdSSR mehr als 2 350 Notariate, die jaehrlich mehr als 16 Millionen notarielle Handlungen vornehmen. Grundsaetze, Aufgaben und Organisation der Taetigkeit der Staatlichen Notariate wurden kuerzlich durch das Gesetz der UdSSR ?Ueber das Staatliche Notariat? vom 19. Juli 1973 neu geregelt./2/ Auf seiner Grundlage werden weitere Normativakte der UdSSR sowie der einzelnen Unionsrepubliken die Aufgaben der Staatlichen Notariate in der Sowjetunion konkretisieren. Das Gesetz vom 19. Juli 1973, das am 1. Januar 1974 in Kraft treten wird, ist auf die konsequente Verwirklichung des auf dem XXIV. Parteitag der KPdSU beschlossenen Programms zur weiteren oekonomischen und kulturellen Entwicklung unseres Landes gerichtet und zeugt von der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie und der Festigung der Gesetzlichkeit. Dieses Grundanliegen bestimmt auch die Aufgaben der Staatlichen Notariate, wie sie in Art. 1 des Gesetzes festgelegt sind. Die Aufgaben des Staatlichen Notariats bestehen darin, durch die richtige upd fristgemaesse Beurkundung von Vertraegen und anderen Rechtsgeschaeften sowie durch andere notarielle Handlungen das sozialistische Eigentum sowie die Rechte und gesetzlichen Interessen der Buerger, der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, der genossenschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen zu schuetzen, die sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung zu festigen und Rechtsverletzungen vorzubeugen. Die Gesetze der UdSSR, der Unions- und der Autonomen Republiken, die Erlasse des Praesidiums des Obersten Sowjets der UdSSR sowie der Praesidien der Obersten Sowjets der Unions- und der Autonomen Republiken sind fuer Staatliche Notare ebenso verbindlich wie die Beschluesse und Verordnungen des Ministerrates der UdSSR, der Ministerraete der Unions- und der Autonomen* Republiken und die Verfuegungen und Instruktionen des Ministeriums der Justiz der UdSSR, der Ministerien der Justiz der Unions- und der Autonomen Republiken. Verbindlich sind fuer sie auch solche Akte, die von anderen Organen der Staatsmacht im Rahmen ihrer Zustaendigkeit erlassen wurden (Art. 6). Bei der Ausuebung ihrer Taetigkeit muessen die Notare streng darauf achten, dass auch alle Organisationen und Buerger, die sich mit einem Antrag auf Vornahme einer no- /U Zur Taetigkeit der Staatlichen Notariate in der UdSSR vgL u. a. folgende Veroeffentlichungen: Leitartikel ?Gesetz ueber das Notariat?, Iswestija vom 22. Juli 1973; Bondarew / Eidinowa, Das sowjetische staatUche Notariat, (Schriftenreihe des" Gesellschaft ?Snaiiije?. Serie Staat und Recht, Heft 4), Mo&kau 1973 (rass.). m Das Gesetz der UdSSR ?Ueber das Staatliche Notariat? ist veroeffentlicht in: Prawda vom 21. Juli 1973, S. 3 f. Alle in diesem Beitrag zitierten Artikel beziehen sich auf dieses Gesetz. tariellen Handlung an sie wenden, die Gesetze und Rechtsakte einhalten. Zur Leitung und Struktur der Staatlichen Notariate Die Taetigkeit der Staatlichen Notariate wird durch den Ministerrat der UdSSR, die Ministerraete der Unionsund der Autonomen Republiken, durch die Exekutivkomitees der Regions-, Gebiets-, Bezirks-, Rayon- und Stadtsowjets der Deputierten der Werktaetigen, durch das Ministerium der Justiz der UdSSR und die Justizministerien der Unions- und der Autonomen Republiken sowie durch andere staatliche Organe geleitet (Art. 4). Das Gesetz ueber das Notariat legt auch die Kompetenz derjenigen Staatsorgane fest, die notarielle Handlungen vornehmen koennen. Es bezeichnet ausserdem die Handlungen, die den notariellen gleichgestellt sind und durch Amtspersonen, Institutionen und Organisationen wahrgenommen werden koennen. Fuer komplizierte notarielle Handlungen wird in den Hauptstaedten der Unions- und der Autonomen Republiken sowie in den Zentren der Regionen und Gebiete jeweils ein Notariat als Erstes Staatliches Notariat eingerichtet. Dieses kann auch noch andere, in den Gesetzen der Unionsrepubliken festgelegte Funktionen erfuellen. Zur Vornahme notarieller Handlungen in den Staatlichen Notariaten sind Obernotare, Vertreter der Obernotare und Notare berechtigt. In Ortschaften, in denen es keine Staatlichen Notariate gibt, werden notarielle Handlungen von den Exekutivkomitees der Stadt-, Siedlungs- und Dorf sow jets der Deputierten der Werktaetigen vorgenommen. Die dazu berechtigten Personen werden durch Gesetze der Unionsrepubliken bestimmt. Der Personenkreis, der notarielle Handlungen vornehmen kann, ist gesetzlich festgelegt (Art. 5). Staatliche Notare koennen Buerger der UdSSR werden, die eine juristische Hochschulbildung besitzen. Ausnahmefaelle von dieser Regel sowie das Verfahren zur Ernennung und Abberufung der Staatlichen Notare werden durch entsprechende Gesetze der Unionsrepubliken geregelt. Die Staatlichen Notare sind an das Gesetz gebunden und zur Verschwiegenheit ueber ihre notariellen Handlungen verpflichtet. Auskuenfte duerfen sie nur an die unmittelbar Beteiligten oder auf Anforderung von Justizorganen im Zusammenhang mit Straf- oder Zivilverfahren erteilen (Art. 6 und 7). Die Notare sind nicht berechtigt, notarielle Handlungen fuer sich selbst und im eigenen Namen, fuer Ehegatten, Verwandte oder Mitarbeiter vorzunehmen (Art. 18). Fuer die Taetigkeit der Personen, die in den Exekutivkomitees der Stadt-, Siedlungs- und Dorfsowjets notarielle Handlungen vornehmen koennen, gelten die gleichen Prinzipien wie fuer die Staatlichen Notare. Zur oertlichen und sachlichen Zustaendigkeit der Staatlichen Notariate Die Vornahme notarieller Handlungen kann im gesamten Territorium der UdSSR grundsaetzlich bei jedem Staatlichen Notariat und bei jedem Exekutivkomitee der Stadt-, Siedlungs- und Dorfsowjets der Deputierten 611;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 27. Jahrgang 1973, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg. Nr. 1-12), Generalstaatsanwalt (GStA), Ministerium der Justiz (MdJ) und Oberstes Gericht der DDR (Hrsg. Nr. 13-24), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1973. Die Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1973 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1973 auf Seite 746. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 27. Jahrgang 1973 (NJ DDR 1973, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1973, S. 1-746).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Anwendung des sozialistischen Rechts in der Untersuchung orbeit Staatssicherheit . Es ist erforderlich, sie mit maximalem sicherheitspolitischem Effekt zur Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Geheimhaltung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere durch eine durchgängige Orientierung der Beweisführung an den Tatbestandsmerkmalen der möglicherweise verletzten Straftatbestände; die Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, schnell bei bestimmten Personenkreisen Anschluß zu finden. Günstig ist, wenn der einzusetzende Geheime Mitarbeiter am Auftragsort über bestimmte Verbindungen verfügt.

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