Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 95

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 95 (NJ DDR 1972, S. 95); einigen Betriebsleitungen unzureichende Kenntnisse über die Normen des sozialistischen Arbeitsrechts bestehen oder daß die Nichtbeachtung berechtigter Ansprüche der Werktätigen zur Verletzung ihrer Rechte führte. Daraus ergaben sich Schlußfolgerungen für eine wirksamere rechtspropagandistische Tätigkeit der Gerichte. Die Bearbeitung dieser Eingaben bestätigt die Richtigkeit der Einschätzung, daß gerade in diesem Komplex eine neue Qualität der Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane sichtbar wird. Deshalb haben wir schon seit längerem darauf hingewirkt, daß alle Gerichte den Anliegen der Bürger, die Ausdruck des Vertrauensverhältnisses zwischen Werktätigen und Rechtspflegeorganen sind, besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. Gerade diese Eingaben enthalten viele wertvolle Hinweise auf Ursachen und Bedingungen von gesellschaftlichen Konflikten, deren Untersuchung gute Voraussetzungen für entsprechende Leitungsmaßnahmen der örtlichen Organe, Betriebe oder gesellschaftlichen Institutionen schafft. Eingaben zur Verbesserung der Anleitung der Schiedskommissionen Aus der Eingabenbearbeitung ergaben sich schließlich auch wertvolle Erfahrungen für den Beirat für Schiedskommissionen beim Präsidium des Bezirksgerichts zur Verbesserung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und deren Anleitung und Unterstützung durch die Kreisgerichte. So beschwerte sich ein Bürger beim Bezirksgericht, daß er und seine Frau beleidigt worden seien und weder die Schiedskommission noch das später angerufene Kreisgericht die notwendigen Maßnahmen getroffen hätten. Die Schiedskommission hatte, obwohl das Ehepaar Antrag auf Beratung wegen Beleidigung gestellt hatte, nur den Ehemann geladen und auch nur ihn im späteren Beschluß aufgeführt. In der Beratung der Schiedskommission wurde nicht beachtet, daß die behaupteten Beleidigungen bereits verjährt waren. Die Schiedskommission hatte, weil sie den Sachverhalt nicht zu klären vermochte, in der Sache keine Entscheidung getroffen. Schließlich versuchte das Kreisgericht, die Parteien zu einer Einigung zu bewegen, ob- wohl es über den eingelegten Einspruch zu entscheiden hatte. Um diese Gesetzesverletzungen zu beseitigen, bedurfte es mehrerer Aussprachen mit der Schiedskommission, mit den Richtern des Kreisgerichts sowie mit den Eingabeverfassern. Die Aufmerksamkeit des Bezirksgerichts wurde dadurch auf die Arbeit der Kreisgerichte bei Einsprüchen gegen Entscheidungen der Schiedskommissionen gelenkt. Entsprechende Überprüfungen und Auswertungen brachten wesentliche Aufschlüsse hierzu. Fristgemäße und wirksame Erledigung der Eingaben Die konzentrierte Anleitung der Kreisgerichte zur Verbesserung der Eingabenbearbeitüng sowie die leitungsmäßige Auswertung ihrer Ergebnisse spiegelt sich jetzt auch in der statistischen Berichterstattung wider. Bei im wesentlichen gleichbleibenden Eingaben in den letzten Jahren gingen die Kritiken, die eine fehlerhafte Arbeitsweise von Mitarbeitern der Gerichte und Staatlichen Notariate zum Inhalt hatten, von 48 % auf 42% zurück. Dennoch ist der Anteil der begründeten Eingaben, die eine fehlerhafte Arbeitsweise rügen, noch zu hoch. Auch widerspricht den ansonsten guten Ergebnissen, daß die Eingaben noch zu oft nicht fristgerecht erledigt werden. Beim Bezirksgericht befriedigt gegenwärtig noch nicht das Verhältnis zwischen den schriftlichen und mündlichen Erledigungen der Eingaben. Die mündliche Aussprache erscheint, ökonomisch nicht immer vertretbar, weil die Eingabenverfasser oft sehr weit vom Sitz des Bezirksgerichts wohnen. Die Auffassung, daß schriftliche Bescheide eine zügigere Bearbeitung zulassen, weil die Vorbereitung und Durchführung von Aussprachen mehr Aufwand erfordere, als ein schriftlicher Abschlußbescheid, trifft jedoch nach unseren Erfahrungen nicht uneingeschränkt zu. Die Kreisgerichte haben einen sehr hohen Anteil von Erledigungen durch Aussprachen, wobei es keinerlei Schwierigkeiten in der fristgerechten Durchführung gab. Oft haben mündliche Aussprachen sogar mit geringerem Aufwand eine höhere Effektivität erbracht. Für die Differenzierung des Aufwands sollte deshalb allein das zu erreichende er-gebnis das ausschlaggebende Kriterium sein. Zur Diskussion Dt. GÜNTHER DUCKWITZ. wiss. Mitarbeiter an der Sektion II der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Prof. Dr. habil. HANS DIETRICH MOSCHÜTZ, Prorektor für Aus- und Weiterbildung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Nochmals: Zu den Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie den Anliegerpflichten ihrer Regelung in Ortssatzungen und Rechtsfolgen ihrer Verletzung Unser Beitrag zu den Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung und zu den Anliegerpflichten/1/ hat in dieser Zeitschrift ein breites Echo gefunden./2/ Unsere Überlegungen sind Gegenstand eines echten Meinungs- ,1/ vgl. Duckwitz/Moschütz, „Aufgaben der Straßenverwal-tung und -reinigung sowie Anliegerpfliehten ihre Regelung in Ortssatzungen und Rechtsfolgen Ihrer Verletzung“, NJ 1971 S. 77 ff. /Zf Hartmann, „Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie von Anliegerpflichten“, NJ 1971 s. 325 ff.; Göhring, „Staatlich-rechtliche Leitung zur Überwindung der Folgen von Verletzungen der Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie Anliegerpflichten“, NJ 1971 S. 479 ff.; Hohlwein, „Zum Rechtscharakter der Aufgaben- der Straßenverwaltung und der Anliegerpflichten sowie zu den Rechtsfolgen ihrer, Verletzung“, NJ 1971 S. (177 ff. streits geworden, der für die Klärung dieser wichtigen Probleme staatlicher Leitung sehr nützlich ist. Im folgenden wollen wir versuchen festzustellen, über welche Probleme Übereinstimmung besteht, wo es weiterhin Streitpunkte gibt und in welcher Richtung der Meinungsstreit uns angeregt hat, unsere Position zu vertiefen und weiterzuführen. Zum Rechtscharakter der Verantwortung der Räte der Städte und Gemeinden für die Straßenreinigung Wir gingen in unserem Beitrag davon aus, daß sich Inhalt und Umfang der Verantwortung der Räte der Städte und Gemeinden für die Straßenreinigung aus 95;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 95 (NJ DDR 1972, S. 95) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 95 (NJ DDR 1972, S. 95)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen.

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