Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 95

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 95 (NJ DDR 1972, S. 95); einigen Betriebsleitungen unzureichende Kenntnisse über die Normen des sozialistischen Arbeitsrechts bestehen oder daß die Nichtbeachtung berechtigter Ansprüche der Werktätigen zur Verletzung ihrer Rechte führte. Daraus ergaben sich Schlußfolgerungen für eine wirksamere rechtspropagandistische Tätigkeit der Gerichte. Die Bearbeitung dieser Eingaben bestätigt die Richtigkeit der Einschätzung, daß gerade in diesem Komplex eine neue Qualität der Arbeitsweise der Rechtspflegeorgane sichtbar wird. Deshalb haben wir schon seit längerem darauf hingewirkt, daß alle Gerichte den Anliegen der Bürger, die Ausdruck des Vertrauensverhältnisses zwischen Werktätigen und Rechtspflegeorganen sind, besondere Aufmerksamkeit schenken müssen. Gerade diese Eingaben enthalten viele wertvolle Hinweise auf Ursachen und Bedingungen von gesellschaftlichen Konflikten, deren Untersuchung gute Voraussetzungen für entsprechende Leitungsmaßnahmen der örtlichen Organe, Betriebe oder gesellschaftlichen Institutionen schafft. Eingaben zur Verbesserung der Anleitung der Schiedskommissionen Aus der Eingabenbearbeitung ergaben sich schließlich auch wertvolle Erfahrungen für den Beirat für Schiedskommissionen beim Präsidium des Bezirksgerichts zur Verbesserung der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte und deren Anleitung und Unterstützung durch die Kreisgerichte. So beschwerte sich ein Bürger beim Bezirksgericht, daß er und seine Frau beleidigt worden seien und weder die Schiedskommission noch das später angerufene Kreisgericht die notwendigen Maßnahmen getroffen hätten. Die Schiedskommission hatte, obwohl das Ehepaar Antrag auf Beratung wegen Beleidigung gestellt hatte, nur den Ehemann geladen und auch nur ihn im späteren Beschluß aufgeführt. In der Beratung der Schiedskommission wurde nicht beachtet, daß die behaupteten Beleidigungen bereits verjährt waren. Die Schiedskommission hatte, weil sie den Sachverhalt nicht zu klären vermochte, in der Sache keine Entscheidung getroffen. Schließlich versuchte das Kreisgericht, die Parteien zu einer Einigung zu bewegen, ob- wohl es über den eingelegten Einspruch zu entscheiden hatte. Um diese Gesetzesverletzungen zu beseitigen, bedurfte es mehrerer Aussprachen mit der Schiedskommission, mit den Richtern des Kreisgerichts sowie mit den Eingabeverfassern. Die Aufmerksamkeit des Bezirksgerichts wurde dadurch auf die Arbeit der Kreisgerichte bei Einsprüchen gegen Entscheidungen der Schiedskommissionen gelenkt. Entsprechende Überprüfungen und Auswertungen brachten wesentliche Aufschlüsse hierzu. Fristgemäße und wirksame Erledigung der Eingaben Die konzentrierte Anleitung der Kreisgerichte zur Verbesserung der Eingabenbearbeitüng sowie die leitungsmäßige Auswertung ihrer Ergebnisse spiegelt sich jetzt auch in der statistischen Berichterstattung wider. Bei im wesentlichen gleichbleibenden Eingaben in den letzten Jahren gingen die Kritiken, die eine fehlerhafte Arbeitsweise von Mitarbeitern der Gerichte und Staatlichen Notariate zum Inhalt hatten, von 48 % auf 42% zurück. Dennoch ist der Anteil der begründeten Eingaben, die eine fehlerhafte Arbeitsweise rügen, noch zu hoch. Auch widerspricht den ansonsten guten Ergebnissen, daß die Eingaben noch zu oft nicht fristgerecht erledigt werden. Beim Bezirksgericht befriedigt gegenwärtig noch nicht das Verhältnis zwischen den schriftlichen und mündlichen Erledigungen der Eingaben. Die mündliche Aussprache erscheint, ökonomisch nicht immer vertretbar, weil die Eingabenverfasser oft sehr weit vom Sitz des Bezirksgerichts wohnen. Die Auffassung, daß schriftliche Bescheide eine zügigere Bearbeitung zulassen, weil die Vorbereitung und Durchführung von Aussprachen mehr Aufwand erfordere, als ein schriftlicher Abschlußbescheid, trifft jedoch nach unseren Erfahrungen nicht uneingeschränkt zu. Die Kreisgerichte haben einen sehr hohen Anteil von Erledigungen durch Aussprachen, wobei es keinerlei Schwierigkeiten in der fristgerechten Durchführung gab. Oft haben mündliche Aussprachen sogar mit geringerem Aufwand eine höhere Effektivität erbracht. Für die Differenzierung des Aufwands sollte deshalb allein das zu erreichende er-gebnis das ausschlaggebende Kriterium sein. Zur Diskussion Dt. GÜNTHER DUCKWITZ. wiss. Mitarbeiter an der Sektion II der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Prof. Dr. habil. HANS DIETRICH MOSCHÜTZ, Prorektor für Aus- und Weiterbildung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Nochmals: Zu den Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie den Anliegerpflichten ihrer Regelung in Ortssatzungen und Rechtsfolgen ihrer Verletzung Unser Beitrag zu den Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung und zu den Anliegerpflichten/1/ hat in dieser Zeitschrift ein breites Echo gefunden./2/ Unsere Überlegungen sind Gegenstand eines echten Meinungs- ,1/ vgl. Duckwitz/Moschütz, „Aufgaben der Straßenverwal-tung und -reinigung sowie Anliegerpfliehten ihre Regelung in Ortssatzungen und Rechtsfolgen Ihrer Verletzung“, NJ 1971 S. 77 ff. /Zf Hartmann, „Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie von Anliegerpflichten“, NJ 1971 s. 325 ff.; Göhring, „Staatlich-rechtliche Leitung zur Überwindung der Folgen von Verletzungen der Aufgaben der Straßenverwaltung und -reinigung sowie Anliegerpflichten“, NJ 1971 S. 479 ff.; Hohlwein, „Zum Rechtscharakter der Aufgaben- der Straßenverwaltung und der Anliegerpflichten sowie zu den Rechtsfolgen ihrer, Verletzung“, NJ 1971 S. (177 ff. streits geworden, der für die Klärung dieser wichtigen Probleme staatlicher Leitung sehr nützlich ist. Im folgenden wollen wir versuchen festzustellen, über welche Probleme Übereinstimmung besteht, wo es weiterhin Streitpunkte gibt und in welcher Richtung der Meinungsstreit uns angeregt hat, unsere Position zu vertiefen und weiterzuführen. Zum Rechtscharakter der Verantwortung der Räte der Städte und Gemeinden für die Straßenreinigung Wir gingen in unserem Beitrag davon aus, daß sich Inhalt und Umfang der Verantwortung der Räte der Städte und Gemeinden für die Straßenreinigung aus 95;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 95 (NJ DDR 1972, S. 95) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 95 (NJ DDR 1972, S. 95)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der verhafteten Personen, der Geheimhaltung und auf die operativ-taktischen Fragen der Sicherung der Rechte der Verhafteten während des Aufenthaltes in der medizinischen Einrichtung. Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit ein spezifischer und wesentlicher Beitrag zur Realisierung der grundlegenden Sicherheitserfordernisse der sozialistischen Gesellschaft. Dazu ist unter anderem die kameradschaftliche Zusammenarbeit der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linien und. Durch die zuständigen Leiter beider Linien ist eine abgestimmte und koordinierte, schwerpunktmaßige und aufgabenbezogene Zusammenarbeit zu organisieren.

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