Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 90

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 90 (NJ DDR 1972, S. 90); keit, die bei der Lösung aller Aufgaben erreicht wurde, geführt werden; für die Erziehung der Kader der Rechtspflege, die ihre Aufgaben auf einem ständig wachsenden politisch-ideologischen und fachlichen Niveau lösen müssen, unter steter Beachtung der gesellschaftlichen Erfordernisse, des unbedingten Schutzes der Rechte der Bürger und der Durchsetzung der Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen, der Verwirklichung sozialistischer Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit. Darin sehen wir gegenwärtig die wichtigsten praktischen Erfordernisse, die zu Überlegungen zwingen, wie die Einschätzung der Wirksamkeit der sozialistischen Rechtspflege zu einem bestimmenden Faktor in der Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane werden kann. Dabei kann von vielfältigen praktischen Erfahrungen ausgegangen werden. Wenn wir uns im folgenden überwiegend einigen Fragen des Kampfes gegen Straftaten zuwenden, so berührt das nicht die Frage, daß die gesamte Aufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft wirksamer gestaltet werden muß./6/ Praktische Erfahrungen bei der Einschätzung der Wirksamkeit der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht Wir gehen davon aus, daß im Leitungsprozeß ständig Aussagen über die Wirksamkeit der Rechtspflege getroffen werden, z. B. in der analytischen Tätigkeit, bei der Information der Leiter durch die Mitarbeiter und der nachgeordneten an die übergeordneten Organe, bei der Kontrolle der Durchführung und in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen. Solche Aussagen werden jedoch noch nicht immer bewußt angestrebt und gefordert. Jeder Leiter in der Rechtspflege muß sich aber darüber im klaren sein, daß in seinem Verantwortungsbereich gesellschaftliche Wirkungen erreicht und die Mitarbeiter bewußt darauf orientiert werden müssen. Denn was nicht wirkt, nicht sozialistische Verhältnisse und Verhaltensweisen fördert und schützt, nützt nicht der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ynd der Formung sozialistischer Persönlichkeiten. Deshalb ist die ständige, bewußt geförderte exakte Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtspflege ein Weg, um den wachsenden Ansprüchen an eine wissenschaftliche Leitung gerecht zu werden. Entscheidend ist dabei das Erfassen wechselseitiger Zusammenhänge und Abhängigkeiten, da einseitige Feststellungen leicht zu Fehlschlüssen führen. Erfahrungen, die im Bezirk Suhl gesammelt wurden, weisen auf Fragen hin, aus deren Beantwortung wesentliche Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Arbeit gewonnen werden können. Aufdeckung aller Straftaten Durch die Aufdeckung aller Straftaten werden die sozialistische Gesellschaft und ihre Bürger gegen kriminelle Angriffe geschützt und wird eine entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen, daß der straffällig gewordene Bürger wieder in die sozialistische Gesellschaft eingegliedert werden kann. Darüber hinaus hat die Aufdeckung der Straftaten „eine wesentliche kriminalitätsverhütende Wirkung. Die wachsende Gewißheit, daß die Straftaten trotz aller gegenteiligen Bemühungen ihrer Täter ans Tageslicht kommen und geahndet werden, aktiviert die gesellschaftlichen Kräfte zur Teilnahme am Kampf gegen die Kriminalität und hält labile Elemente davon ab, daß sie selbst 6/ Vgl. Streit, „Höhere Wirksamkeit der Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft“, NJ 1971 S. 663 ff. (664). m Gewalt- und Sexualkriminalität Erscheinungsformen, Ursachen, Bekämpfung, Berlin 1970, S. 262. Straftaten begehen“/7/. Das ist zugleich ein Faktor, der wesentlich die Rechtssicherheit festigt und allen Bürgern die Überzeugung vermittelt, daß der Kampf gegen Straftaten und andere Gesetzesverletzungen mit aller Konsequenz geführt wird. Im Bezirk Suhl haben Bemühungen zur Einengung latenter Straftaten gegen die Volkswirtschaft und das sozialistische Eigentum gezeigt, daß die Wirksamkeit derartiger Maßnahmen insbesondere an der Beantwortung folgender Fragen gemessen werden kann: In welchem Maße und mit welcher Qualität wurden den staatlichen, wirtschaftsleitenden und gesellschaftlichen Organen, besonders den staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorganen sowie den innerhalb der Betriebe und Einrichtungen mit Kontroll-aufgaben betrauten Mitarbeitern, Erfahrungen übermittelt, die ihnen den Blick für das Erkennen und konsequente Aufdecken von Straftaten schärften? In welchem Umfang hat die Staatsanwaltschaft durch die Auswertung ihrer Erfahrungen mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen auf deren Kontrolltätigkeit Einfluß genommen, um zu erreichen, daß bei den planmäßigen Kontrollen dieser Organe möglicherweise vorliegende Strafrechtsverletzungen aufgedeckt werden oder auf Anzeichen geachtet wird, die darauf hindeuten? In welchem Maße werden bei Kontrollen der entsprechenden Organe latente Straftaten erkannt und aufgedeckt? In welchem Maße werden bei laufenden Ermittlungsverfahren weitere, bisher latent gewesene Straftaten aufgedeckt und wie wird allen Anhaltspunkten nachgegangen, die darauf hindeuten, daß Leiter ihre Rechtspflichten zur Aufdeckung von Straftaten verletzten und dadurch den Kampf gegen die Kriminalität erschwerten? Die Beantwortung dieser Fragen trägt dazu bei, die Wachsamkeit zu erhöhen und die Verantwortung für den Schutz des sozialistischen Eigentums zu stärken sowie die Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts effektiver zu gestalten. Auf diese Aufgaben hat der VIII. Parteitag der SED ausdrücklich hingewiesen./8/ Die Aufsicht über die Ermittlungsverfahren Im Ermittlungsverfahren kann die Wirksamkeit der Tätigkeit der Untersuchungsorgane und de? Aufsichtstätigkeit des Staatsanwalts eingeschätzt werden, wenn untersucht wird, inwieweit die sozialistische Gesellschaft tatsächlich konsequent geschützt wurde, ob notwendige Aktivitäten zur vorbeugenden Arbeit eingeleitet wurden und ob der Täter rasch und wirkungsvoll in der gesetzlich bestimmten Verfahrensweise strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden konnte. Das schließt die Beurteilung darüber ein, ob Bürger unbegründet beschuldigt oder ungesetzlich in ihren Rechten beschränkt wurden. Insoweit sind Verfahrenseinstellungen durch die Ermittlungsorgane und alle die Verfahren bedeutsam, die ohne gerichtliche Schuldfeststellung enden, wie auch die Haftbefehlspraxis und sonstige Beschränkungen und Eingriffe (Beschlagnahmen, Hausdurchsuchungen) in die Rechte der Bürger während des Ermittlungsverfahrens. Auch die Eingaben der Bürger, die Ermittlungshandlungen zum Gegenstand haben, müssen einer solchen Beurteilung unterliegen. /8/ Vgl. Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED, Berlin 1971, S. 66 f.; Bericht zur Direktive des Vin. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1971 bis 1975, Berlin 1971, S. 25, 59, 61. 90;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 90 (NJ DDR 1972, S. 90) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 90 (NJ DDR 1972, S. 90)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? unter den Strafgefangenen in den Strafgefangenenarbeitskommandos. Der Informationsbedarf zur Lösung der politisch-operativen Abwehraufgaben als Voraussetzung der Organisierung der politisch-operativen Arbeit. Der Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der operativen Befragung vom Mitarbeiter zu befolgen. Das heißt, Innendienstordnung Staatssicherheit , Fahneneid, Verpflichtung zum Dienst im Staatssicherheit und andere dienstliche Bestimmungen, in denen die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - der Untersuchungsführer nicht von unüberprüften Einschätzungen einer Unschuld Beschuldigter ausgeht und dadurch erforderliche Aktivitäten bei der Feststellung der Wahrheit unterläßt.

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