Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1972, Seite 89

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Seite 89 (NJ DDR 1972, S. 89); NEUE JUSTIZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT 26. JAHRGANG 4/72 2. FEBRUARHEFT S. 89-120 Dr. FROHMUT MÜLLER, Dozent an der Sektion „Sozialistische Rechtspflege“ der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ KLAUS SCHULZE, Staatsanwalt des Bezirks Suhl Regelmäßige Einschätzung der Wirksamkeit sozialistischer Rechtspflege Bestandteil der Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane Im Gesetz über den Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975 wird gefordert, die staatliche Leitungstätigkeit „ständig effektiver und rationeller zu gestalten, indem die erfolgreichsten Methoden der Leitung verallgemeinert und die besten Erfahrungen zu ihrer Vervollkommnung genutzt werden“ /l/. Damit wird auch der Weg gewiesen, wie die staatliche Leitungstätigkeit eine hohe Wirksamkeit der sozialistischen Staatsmacht und des sozialistischen Rechts fördert. Mit unseren Gedanken zur Wirksamkeit der sozialistischen Rechtspflege/2/ haben wir versucht, den inneren Zusammenhang nachzuweisen, der zwischen den gesellschaftlichen, in den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse fixierten Erfordernissen der weiteren Gestaltung, Leitung und Planung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und den Kriterien für die Wirksamkeit der sozialistischen Rechtspflege insgesamt sowie für die Tätigkeit der verschiedenen Organe bei der Lösung ihrer Aufgaben besteht. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane. Die Tätigkeit der Rechtspflegeorgane muß solche gesellschaftsverändernden Wirkungen anstreben und aus-lösen, die den Interessen und Bedürfnissen der Arbeiterklasse entsprechen und in das sozialistische Recht und seine Zielsetzung eingegangen sind. Werden diese Zusammenhänge beachtet, dann wird die Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane in wachsendem Maße den höheren Anforderungen gerecht, die durch die grundlegende Aufgabenstellung des VIII. Parteitages der SED an die staatliche Leitung überhaupt gestellt werden. Vor allem wird die Einschätzung der Wirksamkeit der sozialistischen Rechtspflege frei von Zufällen, Einseitigkeit und Subjektivismus, denn die konkreten speziellen Kriterien für die Wirksamkeit der Rechtspflege gewinnen in wachsendem Maße an Objektivität, wenn sie aus den gesellschaftlichen Erfordernissen, aus den Anforderungen des Lebens in der sozialistischen Gesellschaft, aus der bewußten gesellschaftlichen Praxis, ihrer Dynamik und dem wechselseitigen Zusammenhang ihrer verschiedenen Seiten abgeleitet werden. /if Abschn. IV des Gesetzes über den Fünf jahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975 vom 20. Dezember 1971 (GBl. I S. 175 (190]). 2' Vgl. F. Müller K. Schulze, „Gedanken zur Wirksamkeit der sozialistischen Rechtspflege“. NJ 1972 S. 1 ff. Eine konkrete gründliche Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtspflege ist absolut notwendig. Für die Leitungstätigkeit kommt es auf das möglichst exakte und zugleich möglichst wenig aufwendige Erfassen der gesellschaftlichen Wirkungen an, die durch die Rechtsprechung, die Aufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft und andere Maßnahmen der Rechtspflege ausgelöst werden. Die Leitungstätigkeit muß auch gewährleisten, daß die Wirkungen der sozialistischen Rechtspflege, d. h. „die Lösung der gestellten Aufgaben in möglichst kurzer Zeit, bei dem geringsten Aufwand an Arbeitskräften, Material- und Finanzressourcen“/3/ erreicht werden. Diese allgemeine Erkenntnis über die Wirksamkeit der wissenschaftlichen Leitung der sozialistischen Gesellschaft durch den Staat müssen die Leiter der Rechtspflegeorgane in ihre Überlegungen einbeziehen. Sie zeigt die Verbindung, die zwischen der Erhöhung der Wirksamkeit sozialistischer Rechtspflege und der Forderung nach Rationalisierung der Leitungs- und Verwaltungsprozesse/4/ besteht. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Rechtspflege hat für die Leitungstätigkeit der Rechtspflegeorgane vor allem Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit und des Bewußtseins der Werktätigen, denn die Gewährleistung der Gesetzlichkeit ist Bestandteil sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen; zu ihnen gehört das Leben in sicheren d. h. auch rechtlich gesicherten Verhältnissen. Damit gewinnen Untersuchungen über die Wirksamkeit sozialistischer Rechtspflege direkte Bedeutung für die gesamte Rechtsverwirklichung ;/5/ für die Vervollkommnung der Leitung der Rechtspflegeorgane, den Inhalt, die Organisation und Kotrolle der Durchführung von vor allem zentralen Leitungsentscheidungen. Auch in der Rechtspflege muß die Kontrolle über die Durchführung der Gesetze bis hin zur Einschätzung der Wirksam- 13/ W. G. Afanasjew, Wissenschaftliche Leitung der Gesellschaft, Berlin 1969, S. 327. /4/ Vgl. hierzu Rede des Vorsitzenden des Ministerrates vor der Volkskammer zur Begründung der Gesetze über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975 und über den Volkswirtschaftsplan 1972, Sozialistische Demokratie Nr. 52/71,. Beilage, S. 17. /5/ Vgl. hierzu Gürtler/Lehmann/Weber, „Einige wissenschaftliche Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtspnege nach dem vm. Parteitag der SED“, Staat und Recht 1971, Heft 11, S. 1723 . (1729 ff.). 89;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 26. Jahrgang 1972, Oberstes Gericht (OG) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1972. Die Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1972 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1972 auf Seite 756. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 26. Jahrgang 1972 (NJ DDR 1972, Nr. 1-24 v. Jan.-Dez. 1972, S. 1-756).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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